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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 18:12
von Yukon
fast12 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 17:53
Mauser98Lover hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:52
Spätestens mit Fristende muss man ja eine WBK haben samt Eintrag für die Magazine
Das ist nicht korrekt. Man braucht eine Genehmigung. Diese wird üblicherweise wohl durch eine WBK erfolgen, muss aber nicht. Es kann aber auch einfach ein Bescheid sein. Wies die Behörde dann macht wird man im Einzelfall sehen.
Ich darf kurz einhaken...
Ist es nicht so, dass man gemäß Juristendeutsch eine "Bewilligung" benötigt und die einzig beschriebene Art der waffenrechtlichen Bewilligung eine WBK, bzw ein WP ist (siehe Paragraph 20)?
Dann wäre die Ausstellung eines Bescheides eine dünne Suppe, wenn die Ausstellung einer WBK gefordert wäre...
Oder bin ich gedanklich falsch abgebogen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 18:28
von eXo
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:43
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:19
susi hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:13


Ich habe dazu keinen Gesetzestext gefunden....
Ganz im ernst.... Gesetzestext hin oder her...

Ich denke sobald wir wissen ein Gegenstand ist Kat. A sollten wir diese ohnehin IMMER versperren, besonders drauf aufpassen, denn haben wir eine Erlaubnis den Kat. A Gegenstand besitzen zu dürfen dann sollten wir darauf achten, dass wir diesen Gegenstand nicht verlieren oder er uns evtl. entwendet wird...

Haben wir einen Kat. A Gegenstand wo wir keine Ausnahmegenehmigung haben sollten wir diesen Gegenstand eher nicht besitzen, da Verboten...

Eigl. sollten wir uns keine Gedanken darüber machen ob wir Kat. A Gegenstand Magazin Versperren MÜSSEN sondern es einfach schonmal aus dem Grund machen, dass wir das Magazin weder Verlieren, Verlegen oder entwendet wird... oder möchte jemand von euch eine "Verlust/Diebstahlsanzeige" machen wegen einen Kat. A Gegenstand?

Lustig wird das auch auf den Ständen... schon öfter mal ein Leeres Magazin auf einen Stand gefunden welches vergessen worden ist...

Just my 2 Cents
Ebenfalls ganz im Ernst:
Wo genau lässt sich nachlesen, dass es für Magazine iSd §17 besondere Verwahrungsvorschriften gibt, sodass diese versperrt aufzubewahren wären?
Ich find nichts dazu.
Kein Sterbenswörtchen.

Ich denke mir, dass wir uns eher fragen sollten, warum wir uns bei gewissen Themen selbst einschränken wollen, obwohl der Gesetzgeber diese Einschränkung weder formuliert hat, noch dass selbst bei einem weitläufigen Interpretationsspielraum, diese Einschränkung aus der Gesetzesmaterie interpretierbar wäre.
Anscheinend hast du nichtmal bis zum 2ten Satz von meinen Beitrag gelesen... ich schrieb in keinem Satz, dass es im Gesetz verankert ist sondern das ich nicht denke das es für dich angenehm ist wenn du dein Magazin verlegt hast eine Anzeige bei der Polizei wegen Verlust eines Kat. A Gegenstand machst.

So ganz beiläufig ist es zu bedenken wenn man einen Kat A Gegenstand hat, dann noch das Wissen das dieser Gegenstand für sehr viele Menschen "Verboten" ist, das man dies evtl offen rumliegen lässt.

Unterm Strich... ob es im Gesetz verankert ist das das Magazin im Schrank ist oder nicht sei dahingestellt.... es sollte in eurem eigenen Interesse sein der BH, Polizei, BMI und co so wenig auffallen wie möglich...

Siehst du das anders und gehst gerne Provozieren mit § oder nicht... solltest du vielleicht nochmal über dein Hobby nachdenken wie gern du es hast.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 18:35
von fast12
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 18:12
Ich darf kurz einhaken...
Ist es nicht so, dass man gemäß Juristendeutsch eine "Bewilligung" benötigt und die einzig beschriebene Art der waffenrechtlichen Bewilligung eine WBK, bzw ein WP ist (siehe Paragraph 20)?
Dann wäre die Ausstellung eines Bescheides eine dünne Suppe, wenn die Ausstellung einer WBK gefordert wäre...
Oder bin ich gedanklich falsch abgebogen?
Nein so ist es nicht ;-).

Paragraph 20 ist in Abschnitt "Schusswaffen der Kategorie B". Man kann ev. darüber diskutieren was ein Magazin ist (zB eine Waffe der Kategorie A), aber ein Magazin ist definitiv keine Schusswaffe der Kategorie B

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 18:36
von DOUBLEACTION
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 18:12
fast12 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 17:53
Mauser98Lover hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:52
Spätestens mit Fristende muss man ja eine WBK haben samt Eintrag für die Magazine
Das ist nicht korrekt. Man braucht eine Genehmigung. Diese wird üblicherweise wohl durch eine WBK erfolgen, muss aber nicht. Es kann aber auch einfach ein Bescheid sein. Wies die Behörde dann macht wird man im Einzelfall sehen.
Ich darf kurz einhaken...
Ist es nicht so, dass man gemäß Juristendeutsch eine "Bewilligung" benötigt und die einzig beschriebene Art der waffenrechtlichen Bewilligung eine WBK, bzw ein WP ist (siehe Paragraph 20)?
Dann wäre die Ausstellung eines Bescheides eine dünne Suppe, wenn die Ausstellung einer WBK gefordert wäre...
Oder bin ich gedanklich falsch abgebogen?
WBK oder WP

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 18:41
von fast12
Im Prinzip müssen wir uns darüber eh keine Gedanken machen, die Waffenbehörde hat den Besitz zu bewilligen, wie sie das macht ist ihre Sache.

Ich sehe keinen Grund warum die Bewilligung des Besitzes eines Magazines alleine durch WBK erfolgen MUSS. Das es in der Praxis so im Regelfall geplant ist, ist mir klar, aber Ausnahmen (und ein minderjähriger Besitzer ist wohl eine Ausnahme) bestätigen die Regel.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 18:57
von bino71
Mauser98Lover hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:52
wie schaut es eigentlich aus, wenn jemand vor dem 14.12. ein ,,High-cap" Magazin kauft und am Ende der Übergangsfrist (Ende 2021) noch nicht 21 Jahre alt ist um eben eine WBK gewöhnlich zu beantragen? Muss in dem Fall die Behörde eine Ausnahme gem. §21 Abs. 1 machen? ;( [...]ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.)
Er bekommt eine Magazin WBK.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 18:58
von Yukon
fast12 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 18:35
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 18:12
Ich darf kurz einhaken...
Ist es nicht so, dass man gemäß Juristendeutsch eine "Bewilligung" benötigt und die einzig beschriebene Art der waffenrechtlichen Bewilligung eine WBK, bzw ein WP ist (siehe Paragraph 20)?
Dann wäre die Ausstellung eines Bescheides eine dünne Suppe, wenn die Ausstellung einer WBK gefordert wäre...
Oder bin ich gedanklich falsch abgebogen?
Nein so ist es nicht ;-).

Paragraph 20 ist in Abschnitt "Schusswaffen der Kategorie B". Man kann ev. darüber diskutieren was ein Magazin ist (zB eine Waffe der Kategorie A), aber ein Magazin ist definitiv keine Schusswaffe der Kategorie B
Stimmt.
Merci

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 19:08
von gearrillero
Ich glaub eines wurde noch nicht gefragt!?
Verwahrung is ja klar, aber kann oder darf ich nur mit einem Magazin in der Gegend spazieren fahren? Oder muss ich es der Polizei melden
da ich ja keine Bewilligung habe!????????????? Bzw. wie kommt jemand der die Magazine verborgt hat für ein Fotoshooting wieder an die selbigen? Versand Ja/Nein????

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 19:19
von bino71
Gehört zum Thema Übergangsregelung (bis 13.12.2021)
Versand: innerhalb Österreichs, warum nicht.

Ach ja: Kauf Dir eine neue Tastatur. Da hängen einige Tasten.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 19:49
von Yukon
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 18:28
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:43
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:19


Ganz im ernst.... Gesetzestext hin oder her...

Ich denke sobald wir wissen ein Gegenstand ist Kat. A sollten wir diese ohnehin IMMER versperren, besonders drauf aufpassen, denn haben wir eine Erlaubnis den Kat. A Gegenstand besitzen zu dürfen dann sollten wir darauf achten, dass wir diesen Gegenstand nicht verlieren oder er uns evtl. entwendet wird...

Haben wir einen Kat. A Gegenstand wo wir keine Ausnahmegenehmigung haben sollten wir diesen Gegenstand eher nicht besitzen, da Verboten...

Eigl. sollten wir uns keine Gedanken darüber machen ob wir Kat. A Gegenstand Magazin Versperren MÜSSEN sondern es einfach schonmal aus dem Grund machen, dass wir das Magazin weder Verlieren, Verlegen oder entwendet wird... oder möchte jemand von euch eine "Verlust/Diebstahlsanzeige" machen wegen einen Kat. A Gegenstand?

Lustig wird das auch auf den Ständen... schon öfter mal ein Leeres Magazin auf einen Stand gefunden welches vergessen worden ist...

Just my 2 Cents
Ebenfalls ganz im Ernst:
Wo genau lässt sich nachlesen, dass es für Magazine iSd §17 besondere Verwahrungsvorschriften gibt, sodass diese versperrt aufzubewahren wären?
Ich find nichts dazu.
Kein Sterbenswörtchen.

Ich denke mir, dass wir uns eher fragen sollten, warum wir uns bei gewissen Themen selbst einschränken wollen, obwohl der Gesetzgeber diese Einschränkung weder formuliert hat, noch dass selbst bei einem weitläufigen Interpretationsspielraum, diese Einschränkung aus der Gesetzesmaterie interpretierbar wäre.
Anscheinend hast du nichtmal bis zum 2ten Satz von meinen Beitrag gelesen... ich schrieb in keinem Satz, dass es im Gesetz verankert ist sondern das ich nicht denke das es für dich angenehm ist wenn du dein Magazin verlegt hast eine Anzeige bei der Polizei wegen Verlust eines Kat. A Gegenstand machst.

So ganz beiläufig ist es zu bedenken wenn man einen Kat A Gegenstand hat, dann noch das Wissen das dieser Gegenstand für sehr viele Menschen "Verboten" ist, das man dies evtl offen rumliegen lässt.

Unterm Strich... ob es im Gesetz verankert ist das das Magazin im Schrank ist oder nicht sei dahingestellt.... es sollte in eurem eigenen Interesse sein der BH, Polizei, BMI und co so wenig auffallen wie möglich...

Siehst du das anders und gehst gerne Provozieren mit § oder nicht... solltest du vielleicht nochmal über dein Hobby nachdenken wie gern du es hast.
Geht's noch?
Setze dich mit dem sachlichen Inhalt meiner Kritik auseinander, antworte mit Argumenten, anstatt zu versuchen auf der persönlichen Ebene zu kontern.
Der Vollständigkeit halber: was in meinem Interesse liegt und was nicht, entscheidet exakt eine Person, und diese Person bist nicht du. Wenn du den Kopf gebeugt halten möchtest, dann tu das, das ist mir einerlei, verlange aber nicht, dass dir andere den gebeugten Kopf nachmachen sollen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 21:11
von eXo
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 19:49
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 18:28
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:43

Ebenfalls ganz im Ernst:
Wo genau lässt sich nachlesen, dass es für Magazine iSd §17 besondere Verwahrungsvorschriften gibt, sodass diese versperrt aufzubewahren wären?
Ich find nichts dazu.
Kein Sterbenswörtchen.

Ich denke mir, dass wir uns eher fragen sollten, warum wir uns bei gewissen Themen selbst einschränken wollen, obwohl der Gesetzgeber diese Einschränkung weder formuliert hat, noch dass selbst bei einem weitläufigen Interpretationsspielraum, diese Einschränkung aus der Gesetzesmaterie interpretierbar wäre.
Anscheinend hast du nichtmal bis zum 2ten Satz von meinen Beitrag gelesen... ich schrieb in keinem Satz, dass es im Gesetz verankert ist sondern das ich nicht denke das es für dich angenehm ist wenn du dein Magazin verlegt hast eine Anzeige bei der Polizei wegen Verlust eines Kat. A Gegenstand machst.

So ganz beiläufig ist es zu bedenken wenn man einen Kat A Gegenstand hat, dann noch das Wissen das dieser Gegenstand für sehr viele Menschen "Verboten" ist, das man dies evtl offen rumliegen lässt.

Unterm Strich... ob es im Gesetz verankert ist das das Magazin im Schrank ist oder nicht sei dahingestellt.... es sollte in eurem eigenen Interesse sein der BH, Polizei, BMI und co so wenig auffallen wie möglich...

Siehst du das anders und gehst gerne Provozieren mit § oder nicht... solltest du vielleicht nochmal über dein Hobby nachdenken wie gern du es hast.
Geht's noch?
Setze dich mit dem sachlichen Inhalt meiner Kritik auseinander, antworte mit Argumenten, anstatt zu versuchen auf der persönlichen Ebene zu kontern.
Der Vollständigkeit halber: was in meinem Interesse liegt und was nicht, entscheidet exakt eine Person, und diese Person bist nicht du. Wenn du den Kopf gebeugt halten möchtest, dann tu das, das ist mir einerlei, verlange aber nicht, dass dir andere den gebeugten Kopf nachmachen sollen.
Sachlicher Inhalt ... mit den Schmäh kommst mir du? :D Holt mir ein Taschentuch :P

Den Sachlichen Inhalt meiner ersten Nachricht hast wohl du nicht verstanden wo ich angedeutet habe das es im Eigenschutz Interesse liegen sollte mit verbotenen Dingen Verlässlich umzugehen... sowas sollte im Interesse jedem sein wer eine Waffe zuhause hat.

Hättest du den sachlichen Inhalt meiner Nachricht verstanden oder zumindest gelesen, hättest du meine Nachricht nicht mit

"Wo genau lässt sich nachlesen, dass es für Magazine iSd §17 besondere Verwahrungsvorschriften gibt, sodass diese versperrt aufzubewahren wären?"

denn ich habe auch exakt geschrieben das es nicht um das Gesetz geht... :idea:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 21:53
von storma
Meine Sachbearbeiterin is echt eine nette, kompetente Dame, da gibts überhaupt nix.
Auch seit den Schulungen sind noch einige Fragen Offen.
Sie meinte mit der Zeit wird sich das alles aufklären und Sie muß bestimmte Sachen die nicht eindeutig Formuliert worden sind hinterfragen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 22:21
von Yukon
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 21:11
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 19:49
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 18:28


Anscheinend hast du nichtmal bis zum 2ten Satz von meinen Beitrag gelesen... ich schrieb in keinem Satz, dass es im Gesetz verankert ist sondern das ich nicht denke das es für dich angenehm ist wenn du dein Magazin verlegt hast eine Anzeige bei der Polizei wegen Verlust eines Kat. A Gegenstand machst.

So ganz beiläufig ist es zu bedenken wenn man einen Kat A Gegenstand hat, dann noch das Wissen das dieser Gegenstand für sehr viele Menschen "Verboten" ist, das man dies evtl offen rumliegen lässt.

Unterm Strich... ob es im Gesetz verankert ist das das Magazin im Schrank ist oder nicht sei dahingestellt.... es sollte in eurem eigenen Interesse sein der BH, Polizei, BMI und co so wenig auffallen wie möglich...

Siehst du das anders und gehst gerne Provozieren mit § oder nicht... solltest du vielleicht nochmal über dein Hobby nachdenken wie gern du es hast.
Geht's noch?
Setze dich mit dem sachlichen Inhalt meiner Kritik auseinander, antworte mit Argumenten, anstatt zu versuchen auf der persönlichen Ebene zu kontern.
Der Vollständigkeit halber: was in meinem Interesse liegt und was nicht, entscheidet exakt eine Person, und diese Person bist nicht du. Wenn du den Kopf gebeugt halten möchtest, dann tu das, das ist mir einerlei, verlange aber nicht, dass dir andere den gebeugten Kopf nachmachen sollen.
Sachlicher Inhalt ... mit den Schmäh kommst mir du? :D Holt mir ein Taschentuch :P

Den Sachlichen Inhalt meiner ersten Nachricht hast wohl du nicht verstanden wo ich angedeutet habe das es im Eigenschutz Interesse liegen sollte mit verbotenen Dingen Verlässlich umzugehen... sowas sollte im Interesse jedem sein wer eine Waffe zuhause hat.

Hättest du den sachlichen Inhalt meiner Nachricht verstanden oder zumindest gelesen, hättest du meine Nachricht nicht mit

"Wo genau lässt sich nachlesen, dass es für Magazine iSd §17 besondere Verwahrungsvorschriften gibt, sodass diese versperrt aufzubewahren wären?"

denn ich habe auch exakt geschrieben das es nicht um das Gesetz geht... :idea:
Ja, tatsächlich, versuch es mit einem sachlichen Argument, danach kannst du dir noch immer ein Taschentuch holen.
Du empfiehlst Dinge wegzusperren, die meines Erachtens nicht weggesperrt werden müssen. Ich frage dich nach dem Grund, warum du diese Empfehlung, die ich für eine unnötige Selbstbeschränkung halte, aussprichst und du antwortest, dass ich provokant bin.
Ich fordere dich auf sachlich zu argumentieren und du mutmaßt, ich hätte nicht ordentlich und vollständig gelesen, bzw., wäre nicht dazu in der Lage den Sinn zu erfassen.
So wird das nix.
Unsere Meinungsverschiedenheit gehört aber nicht hierher, deswegen werde ich das Thema mit dir nicht weiter verfolgen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 07:43
von eXo
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 22:21
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 21:11
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 19:49

Geht's noch?
Setze dich mit dem sachlichen Inhalt meiner Kritik auseinander, antworte mit Argumenten, anstatt zu versuchen auf der persönlichen Ebene zu kontern.
Der Vollständigkeit halber: was in meinem Interesse liegt und was nicht, entscheidet exakt eine Person, und diese Person bist nicht du. Wenn du den Kopf gebeugt halten möchtest, dann tu das, das ist mir einerlei, verlange aber nicht, dass dir andere den gebeugten Kopf nachmachen sollen.
Sachlicher Inhalt ... mit den Schmäh kommst mir du? :D Holt mir ein Taschentuch :P

Den Sachlichen Inhalt meiner ersten Nachricht hast wohl du nicht verstanden wo ich angedeutet habe das es im Eigenschutz Interesse liegen sollte mit verbotenen Dingen Verlässlich umzugehen... sowas sollte im Interesse jedem sein wer eine Waffe zuhause hat.

Hättest du den sachlichen Inhalt meiner Nachricht verstanden oder zumindest gelesen, hättest du meine Nachricht nicht mit

"Wo genau lässt sich nachlesen, dass es für Magazine iSd §17 besondere Verwahrungsvorschriften gibt, sodass diese versperrt aufzubewahren wären?"

denn ich habe auch exakt geschrieben das es nicht um das Gesetz geht... :idea:
Ja, tatsächlich, versuch es mit einem sachlichen Argument, danach kannst du dir noch immer ein Taschentuch holen.
Du empfiehlst Dinge wegzusperren, die meines Erachtens nicht weggesperrt werden müssen. Ich frage dich nach dem Grund, warum du diese Empfehlung, die ich für eine unnötige Selbstbeschränkung halte, aussprichst und du antwortest, dass ich provokant bin.
Ich fordere dich auf sachlich zu argumentieren und du mutmaßt, ich hätte nicht ordentlich und vollständig gelesen, bzw., wäre nicht dazu in der Lage den Sinn zu erfassen.
So wird das nix.
Unsere Meinungsverschiedenheit gehört aber nicht hierher, deswegen werde ich das Thema mit dir nicht weiter verfolgen.
Ich schreibs dir nochmal aber nur weil du es bist :)

der Grund für die Versperrung EMPFEHLE ich dir und auch jeden anderen WBK/WP Besitzer da bei Verlust, Verlegung, Diebstahl du bestimmt nicht eine Verlust/Diebstahlsanzeige machen möchtest wegen einen Kat A. Gegenstand... evtl würde das die Glaubhaftigkeit deiner Verlässlichkeit beeinträchtigen.

PS nochmal für dich.... NEIN ich habe keinen Gesetzestext gefunden... es ist eine Empfehlung...
Hast du ein Auto (Cabrio) empfehle ich dir natürlich auch das Dach zu zu machen, denn ob die Versicherung Bezahlt wenn du es den Kompletten Winter ABGESPERRT hast aber das Dach offen hast ist auch Fraglich... eine Gesetzliche Grundlage gibt es hier auch nicht den das auto muss lediglich zugesperrt sein :)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 09:05
von Mjoelnir
Verlust oder Diebstahl interessiert doch keine Sau.
Wird die Anzahl an besessenen Magazinen festgehalten? Nein? Wenn ja, WO steht das? Na sowas!
Man kann Altbestand jederzeit neu- oder nachkaufen - ohne Meldung.
Magazine werden kaputt, fertig.

Also reg dich ab.

Bis zum Frühjahr werden die SB auch besser Bescheid wissen, jetzt da rum jammern und andere Leute zu verunsichern ist einfach nur kontraproduktiv.