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Innenminister für generelles Waffenverbot

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Poirot » Mo 9. Sep 2024, 13:51

glockfun hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 13:25

Außer wenn die Person Waffen oder Munition an eine andere Person überlassen hat die diese nicht haben dürfte.
Bei Kat C kanns dich sehr wohl legen wenns um die Staatsbürgerschaft (Aufenthalt AT) oder Munition dazu geht. Sowas stand doch im Raum.
Im Zusammenhang mit Terrorismus geht's dann schnell.
War der Täter nicht ein geborener Österreicher mit Staatsbürgerschaft und nur bosnischen Wurzeln ?

Wulpe
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Wulpe » Mo 9. Sep 2024, 14:11

glockfun hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 13:25
Außer wenn die Person Waffen oder Munition an eine andere Person überlassen hat die diese nicht haben dürfte.
Der Käufer war Österreicher. Haben durfte er die Waffe wegen Waffenverbot nicht, das kann der Verkäufer jedoch nicht wissen.

Edit: vor allem habe ich den Eindruck, dass durch hektischen Aktionismus und Diskussion über das WaffG vom Versagen der Kuscheljustiz abgelenkt werden soll, die den Täter bereits hatte. Aber na ja, droht halt einer mit Sprengung einer Schule, schwört einer Terrororganisation Gefolgschaft und hat ein Handy voller IS-Propaganda. Was soll den schon passieren. Bubenstreiche.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Promo » Mo 9. Sep 2024, 15:01

Skill Issue hat geschrieben:
So 8. Sep 2024, 23:24
Und gleichzeitig kamen die Magazinbeschränkungen und die hirnlose Sportschützenregelung.
Ich will fast meinen, dass die Magazinbeschränkungen eine größere Einschränkung waren, als dass die größere Auswahl an Halbautomaten eine gleich große Lockerung wäre.
Die Magazinbeschränkung war eine EU-Richtlinie und daher zwingend in österreichisches Gesetz umzusetzen. Österreich hat übrigens abweichend von fast allen anderen Ländern die Richtlinie wirklich wortwörtlich umgesetzt und ausschließlich die Magazine von halbautomatischen Schusswaffen reglementiert, nicht aber die von vollautomatischen Schusswaffen (vgl. etwa Deutschland). Im Übrigen wage ich zu behaupten, dass die "Liberalisierung" hinsichtlich HA Langwaffen als Kat.B wohl nicht gekommen wäre, wenn wir nicht ohnedies das WaffG novellieren hätten müssen. In diese Novelle ging auch ein Waffenverbot für Drittstaatsangehörige mit ein; ich glaube, wenn wir dieses Waffenverbot für Drittstaatsangehörige nicht hätten, dann wäre die Wahrscheinlichkeit groß gewesen, dass es größere WaffG-Novellen in der kürzlichen Vergangenheit gegeben hätte, aufgrund von Zwischenfällen, die wir uns alle so möglicherweise erspart haben.

Insoweit, ich bin bei dir, die Einschränkung der Magazinkapazität bei HA Waffen ist schwachsinnig, zudem man sie waffenrechtlich vielleicht besser lösen hätte können (weniger "aufdröseln" in so viele verschiedene Ziffern; auch hätten wir uns das Erfassen im ZWR ersparen können; Waffen nur dann als Kat.A wenn Magazin untrennbar mit der Waffe verbunden; leichteren Zugang durch einfachen "Zusatzwortlaut" auf der WBK, etc.), aber in Summe überwiegen für mich die Vorteile den Nachteilen.
FdH22 hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 01:49
Aber nix von Eugen Stoner u. Michail Kalashnikov Konstruktionen. :mrgreen:
Kein Stg58, kein AUG, kein Garand, Simonov, usw (endlose Liste)
StG58 gibt es auch jetzt nicht, da alles als VA gebaut. Und Umbau auf HA wäre weiterhin KM.
Wulpe hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 11:46
Es ist unlustig und mMn auch unnötig wenn bei einem unbescholtenen Verkäufer, der sich beim privaten Verkauf seiner Kat C Waffe an das Gesetz gehalten hat,.die Cobra aufmarschiert, ein Waffenverbot verhängt wird und alle Waffen kassiert werden.

Klar kann man wegen Terrorermittlungen alle Hausbewohner zu Stillschweigen verpflichten und dies unterschreiben lassen, de Nachbarn sind daran halt nicht gebunden.
Ich teile diese Aussage, gebe jedoch zu bedenken, dass hier zunächst wegen möglicher Gefahr in Verzug (man kennt die genauen Umstände nicht, vielleicht haben die Personen zusammengearbeitet, der "Lieferant" streitet es nur zum Zeitpunkt des Besuches ab - stell dir nachher die Presse vor, wenn das raus kommen würde...) vermutlich gar nicht anders handeln konnte. Daher erfolgt Waffenabnahme und vorläufiges Waffenverbot, welches ohnedies die Behörde in dem gesetzlich dafür vorgesehenem Zeitraum überprüfen muss. Wenn sich bis dahin kein Tatverdacht erhärtet, werden die sichergestellten Waffen ausgefolgt und das vorläufige Waffenverbot läuft ersatzlos aus.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von glockfun » Mo 9. Sep 2024, 16:48

Wulpe hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 14:11
glockfun hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 13:25
Außer wenn die Person Waffen oder Munition an eine andere Person überlassen hat die diese nicht haben dürfte.
Der Käufer war Österreicher. Haben durfte er die Waffe wegen Waffenverbot nicht, das kann der Verkäufer jedoch nicht wissen.

Edit: vor allem habe ich den Eindruck, dass durch hektischen Aktionismus und Diskussion über das WaffG vom Versagen der Kuscheljustiz abgelenkt werden soll, die den Täter bereits hatte. Aber na ja, droht halt einer mit Sprengung einer Schule, schwört einer Terrororganisation Gefolgschaft und hat ein Handy voller IS-Propaganda. Was soll den schon passieren. Bubenstreiche.

Ich meine in einem Bericht gelesen zu haben das es um einen Schmidt-Rubin ging. 7,5×55mm Swiss. Oft FMJ (KM, nur mit WBK, WP Jagdkarte), wer diese Art Munition jemanden ohne die Berechtigung überlässt ist definitiv außerhalb des Erlaubten. Das kann/muss der Verkäufer wissen.

Zwecks der rechtlichen Vollständigkeit erwähnt. Weder weiß ich ob der VK ihm auch die Munition verkaufte oder obes FMJ war. Wenn ja dann ist die Verlässlichkeit und alle Waffen zurecht dahin. Wenn nein, guten Anwalt nehmen und schauen das man alles vor Verfall wieder vekommt oder auf andere nahestehende Vertrauensperson aushändigen lassen darf.

Die guten Anwälte sind oft jene die viel in dem Genre zu tun haben und eher stories von Waffenverbot aufgehoben/ungültig realisieren als der lokale Anwalt der Versicherung der damit wenig am Hut hat.



Edit, link zu offizieller polizei info. Munition nicht erkennbar. Modell wie oben, kann also FMJ oder nicht gewesen sein.

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von gewo » Mo 9. Sep 2024, 18:21

glockfun hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 16:48
Wulpe hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 14:11
glockfun hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 13:25
Außer wenn die Person Waffen oder Munition an eine andere Person überlassen hat die diese nicht haben dürfte.
Der Käufer war Österreicher. Haben durfte er die Waffe wegen Waffenverbot nicht, das kann der Verkäufer jedoch nicht wissen.

Edit: vor allem habe ich den Eindruck, dass durch hektischen Aktionismus und Diskussion über das WaffG vom Versagen der Kuscheljustiz abgelenkt werden soll, die den Täter bereits hatte. Aber na ja, droht halt einer mit Sprengung einer Schule, schwört einer Terrororganisation Gefolgschaft und hat ein Handy voller IS-Propaganda. Was soll den schon passieren. Bubenstreiche.

Ich meine in einem Bericht gelesen zu haben das es um einen Schmidt-Rubin ging. 7,5×55mm Swiss. Oft FMJ (KM, nur mit WBK, WP Jagdkarte), wer diese Art Munition jemanden ohne die Berechtigung überlässt ist definitiv außerhalb des Erlaubten. Das kann/muss der Verkäufer wissen.

Zwecks der rechtlichen Vollständigkeit erwähnt. Weder weiß ich ob der VK ihm auch die Munition verkaufte oder obes FMJ war. Wenn ja dann ist die Verlässlichkeit und alle Waffen zurecht dahin. Wenn nein, guten Anwalt nehmen und schauen das man alles vor Verfall wieder vekommt oder auf andere nahestehende Vertrauensperson aushändigen lassen darf.

Die guten Anwälte sind oft jene die viel in dem Genre zu tun haben und eher stories von Waffenverbot aufgehoben/ungültig realisieren als der lokale Anwalt der Versicherung der damit wenig am Hut hat.



Edit, link zu offizieller polizei info. Munition nicht erkennbar. Modell wie oben, kann also FMJ oder nicht gewesen sein.

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html

Nur der vollständigkeit halber: quelle dazu das FMJ aller kaliber dokumentpflichtig wäre?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von glockfun » Mo 9. Sep 2024, 18:54

gewo hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 18:21
glockfun hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 16:48
Wulpe hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 14:11
glockfun hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 13:25
Außer wenn die Person Waffen oder Munition an eine andere Person überlassen hat die diese nicht haben dürfte.
Der Käufer war Österreicher. Haben durfte er die Waffe wegen Waffenverbot nicht, das kann der Verkäufer jedoch nicht wissen.

Edit: vor allem habe ich den Eindruck, dass durch hektischen Aktionismus und Diskussion über das WaffG vom Versagen der Kuscheljustiz abgelenkt werden soll, die den Täter bereits hatte. Aber na ja, droht halt einer mit Sprengung einer Schule, schwört einer Terrororganisation Gefolgschaft und hat ein Handy voller IS-Propaganda. Was soll den schon passieren. Bubenstreiche.

Ich meine in einem Bericht gelesen zu haben das es um einen Schmidt-Rubin ging. 7,5×55mm Swiss. Oft FMJ (KM, nur mit WBK, WP Jagdkarte), wer diese Art Munition jemanden ohne die Berechtigung überlässt ist definitiv außerhalb des Erlaubten. Das kann/muss der Verkäufer wissen.

Zwecks der rechtlichen Vollständigkeit erwähnt. Weder weiß ich ob der VK ihm auch die Munition verkaufte oder obes FMJ war. Wenn ja dann ist die Verlässlichkeit und alle Waffen zurecht dahin. Wenn nein, guten Anwalt nehmen und schauen das man alles vor Verfall wieder vekommt oder auf andere nahestehende Vertrauensperson aushändigen lassen darf.

Die guten Anwälte sind oft jene die viel in dem Genre zu tun haben und eher stories von Waffenverbot aufgehoben/ungültig realisieren als der lokale Anwalt der Versicherung der damit wenig am Hut hat.



Edit, link zu offizieller polizei info. Munition nicht erkennbar. Modell wie oben, kann also FMJ oder nicht gewesen sein.

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html

Nur der vollständigkeit halber: quelle dazu das FMJ aller kaliber dokumentpflichtig wäre?
Sind sie auch nicht oder? Nicht alle Kaliber. Ich denke du verkaufst im Laden ein wenig Munition und weißt es genauer als ich ... militärische Gewehrkaliber fallen denke ich wohl drunter und es ging ja um den Fall der 7,5x55 swiss .... andere Patronen die nur jagdlich gebaut wurden und gar erst nicht in Truppen eingeführt wurden sind meines wissens ausgenommen ...Man recherchiert ja gern und so soll es im Waffenrecht Tread ja sein:

Dazu gefunden:

KMVO §1 1)d

Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b
.


Jagd und Sportpatronen ausgenommen.
Da wirds eng. Ein Jurist hat mir mutig erklärt problemlos 223 308 usw als Sport auszulegen wenn Match Patrone usw. Gibt sogar welche wo das auf der Hülse stünde ... würde ich mich nicht trauen ..


243win hingegen wurde nur als Jagd und nicht Behördenpatrone eingeführt. Das würde argumentativ unter das Fallen. 222? vermutlich. Sind auch zwei Patronen die in anderen Ländern als Alternativpatrone in zivilen Miliaria-Halbautomaten eingesetzt wurden wenn 223 oder 308 oä nicht erlaubt war. Mt unterschiedlich hohem änderungsaufwand natürlich. Auch mit anderen Waffenrecht also egal

Runderlass zum §18
Zu Abs. 4: Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß (ausgenommen Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß sowie Hartkerngeschoß), die als Kriegsmaterial gelten, dürfen ohne Ausnahmebewilligung nach Abs. 2 schon aufgrund eines gültigen Waffenpasses, einer gültigen Waffenbesitzkarte oder einer gültigen Jagdkarte erworben und dem Besitzer solcher Urkunden überlassen werden. Der Besitz solcher Gewehrpatronen ist grundsätzlich frei. ...


§50 1)5
Schusswaffen der Kategorie B, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,.

Lese ich so das man die vom Kriegsmaterial frei gestellten FMJ durchaus überlassen darf aber nur an befugte


Wenn der Täter also eine WBK WP oder gültige Jagdkarte hatte/hätte wirds also keine Brösel geben. Da steht ja nix von Aufzeichnungspflichten oä. Aber wenn er das nie/nicht hatte war er imho zum Besitz nicht befugt

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