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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hmg382
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Mi 21. Dez 2016, 09:33

Wende dich an FU Österreich. Ich hatte dazumal ein T-Shirt bestellt und nen Satz flyer dazubekommen. Vllt. haben die nochwas.

http://firearms-united.at/kontakt/
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Mi 21. Dez 2016, 09:37

Ich hab jetzt grad noch auf den FB Seiten von Katja Triebel und Co. recherchiert und die von mir vor ein paar Seiten genannte Info seitens der EC scheint zu stimmen, d.h. es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Kompromisstext erst nochmal durch den IMCO durch muss. Und das im Jänner!

Wer sich also schon auf März und das komplette EP eingestellt hat -> Neues Ziel aufnehmen und vor oder nach den Weihnachtsfeiertagen ne ordentliche Mailflut über den IMCO ergießen. Wenn die aus der Weihnachtspause rauskommen, sollten die Mailboxen übergehen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von burggraben » Mi 21. Dez 2016, 09:43

Bonfire hat geschrieben:Soweit ich die bisherigen Informationen verstanden habe, wird die Pistole ja nur zu einer Kat. A wenn das lange Magazin angesteckt ist. Bedeutet: Ohne Magazin wäre es eine Kat B und kann auch ganz normal als solche Transportiert werden.

Hmm, ja guter Punkt. Möglich dass es so ist - oder auch nicht - je nachdem wie das umgesetzt wird. Die Kernfrage wird sein als was die Waffe aufscheint wenn die Polizei am Flughafen die Abfrage im Waffenregister macht. Ich hatte angenommen dass die Waffe auf einen Kategorie A Ausnahmegenehmigungplatz eingebucht ist. Sobald man ein 33er Mag für die Glock hat oder ein 30er fürs AR-15 muss man laut aktuellem Stand zwingend um eine Kat A Ausnahmegenehmigung ansuchen auch wenn man das Magazin nie ansteckt. In einem der Dokumente stand dass der bloße Besitz ohne Ausnahmegenehmigung verboten ist. (Mit grandfathering für Altbesitzer - die sollen alle die Ausnahmegenehmigung kriegen anscheinend.)

Wenn es so ist wie du meinst, dann müssten die Waffen auf einem A/B Zwitterplatz eingebucht sein und es müßte vor Ort gecheckt werden ob du entsprechende Magazine dabei hast um überhaupt sagen zu können was für eine Kategorie transportiert werden soll. Wieder mal unnötiger Verwaltungsaufwand. Aber jetzt spekulieren wir schon weit in die Zukunft - das einzige was feststeht ist dass dieser fliegende Kategoriewechsel ein Murksgesetz ist das in der Umsetzung und praktischen Handhabung Einigen Kopfzerbrechen bereiten wird.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » Mi 21. Dez 2016, 11:30

Die Herren der Schöpfung sind aber guter Dinge das das nur mehr ein Formalakt ist...

Nach der institutionsübergreifenden Einigung muss der Gesetzesentwurf noch im Plenum des Europaparlaments votiert werden, damit er in Kraft treten kann.


http://diepresse.com/home/politik/eu/51 ... eschraenkt
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mi 21. Dez 2016, 11:49

Angesichts der langen Verhandlungsdauer hatte die EU-Kommission Anfang Dezember öffentlich Druck gemacht: „Der gemeinsame Binnenmarkt wurde nicht für den freien Umlauf von Kalaschnikows geschaffen“, mahnte ein Sprecher der Brüsseler Behörde.




Man weiß doch gar nicht ob man lachen oder weinen soll. Die glauben offensichtlich wirklich an diesen bullshit... :tipphead:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von burggraben » Mi 21. Dez 2016, 11:52

Im gleichen Artikel:
Zugleich sieht der Vorschlag vor, dass nicht nur Waffen selbst, sondern auch ihre wichtigsten Bestandteile registriert werden sollen – um den Schwarzhandel mit Komponenten zu erschweren.

Wer freie Lower besitzt kann sich vermutlich wirklich schonmal drauf einstellen dass die registriert werden müssen.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von cas81 » Mi 21. Dez 2016, 11:56

Maddin hat geschrieben:Angesichts der langen Verhandlungsdauer hatte die EU-Kommission Anfang Dezember öffentlich Druck gemacht: „Der gemeinsame Binnenmarkt wurde nicht für den freien Umlauf von Kalaschnikows geschaffen“, mahnte ein Sprecher der Brüsseler Behörde.




Man weiß doch gar nicht ob man lachen oder weinen soll. Die glauben offensichtlich wirklich an diesen bullshit... :tipphead:

Die Demokratie wurde auch nicht eingeführt, um versoffene, geistesabnorme Egomanie- Bonzen auf Kosten der Bürger an die Macht zu bringen. Wär a passende Antwort auf diese Frechheit, finde ich.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Mi 21. Dez 2016, 11:59

burggraben hat geschrieben:Im gleichen Artikel:
Zugleich sieht der Vorschlag vor, dass nicht nur Waffen selbst, sondern auch ihre wichtigsten Bestandteile registriert werden sollen – um den Schwarzhandel mit Komponenten zu erschweren.

Wer freie Lower besitzt kann sich vermutlich wirklich schonmal drauf einstellen dass die registriert werden müssen.


vermutlich

gemeint sind hier aber magazine ....
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von burggraben » Mi 21. Dez 2016, 12:09

gewo hat geschrieben:gemeint sind hier aber magazine ....

Wieso Magazine? Im Artikel steht "wichtige Bestandteile".

Das letzte Trialog PDF hatte als akezpektierten Kompromiss folgende Bestandteile als wesentlich definiert die zu registrieren sind:
"essential component" means the barrel, frame, receiver, including both upper and lower receivers, where applicable, slide or, cylinder, bolt or breech block

Von Magazinen hab ich bis jetzt nur gelesen dass die high capacity mags verboten werden (bzw nur mit Kat A Berechtigung), aber nicht das Magazine registriert werden müssen. Das wäre ja der Supergau wenn jedes Mag bei der BH gemeldet werden muss. Und jedesmal gemeldet werden muss wenn eins kaputtgeht.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Mi 21. Dez 2016, 13:41

Richtig...lower receiver werden zukünftig wohl nicht mehr frei bzw. ohne Nummer sein...was mit dem Altbestand passiert weiss aktuell kein Mensch...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mi 21. Dez 2016, 13:50

burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:gemeint sind hier aber magazine ....

Wieso Magazine? Im Artikel steht "wichtige Bestandteile".

Das letzte Trialog PDF hatte als akezpektierten Kompromiss folgende Bestandteile als wesentlich definiert die zu registrieren sind:
"essential component" means the barrel, frame, receiver, including both upper and lower receivers, where applicable, slide or, cylinder, bolt or breech block

Von Magazinen hab ich bis jetzt nur gelesen dass die high capacity mags verboten werden (bzw nur mit Kat A Berechtigung), aber nicht das Magazine registriert werden müssen. Das wäre ja der Supergau wenn jedes Mag bei der BH gemeldet werden muss. Und jedesmal gemeldet werden muss wenn eins kaputtgeht.


Ganz zu schweigen vom Onlinehandel, der damit quasi vor dem Aus steht. Wie will denn ein deutscher Mag-Händler die Registrierung in Österreich vornehmen ? Erscheint mir auch über den Umweg (Käufer muss registrieren) nicht machbar, weil die ganze Regelung dann erst recht wieder für die Fisch wäre...weil ein Beschränker auf 10 Schuss wird glaube ich nicht ausreichend sein...

Magazinbeschränkungen sind halt eines der Dinge die am wenigsten Sinn machen, speziell nach all diesen Jahren in denen der Erwerb frei war und nachwievor ist. Für mich ist das die typische Kompromisslösung des IMCO um die Waffen selbst nicht anzugreifen (Frau Ford sprach auch immer wieder von Magazinbeschränkungen.)
Zuletzt geändert von Maddin am Mi 21. Dez 2016, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von burggraben » Mi 21. Dez 2016, 15:06

Zuletzt geändert von burggraben am Mi 21. Dez 2016, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Mi 21. Dez 2016, 15:29

Maddin hat geschrieben:Ganz zu schweigen vom Onlinehandel, der damit quasi vor dem Aus steht. Wie will denn ein deutscher Mag-Händler die Registrierung in Österreich vornehmen ?


du musst hier zwischen praxis uind theorie unterscheiden
im prinzip geht das auch jetzt nicht

innerhalb von EU mitgliedsstaaten brauchst du fuer das verbringen von waffenteilen wie befestigungsoesen, magazinen, schrauben, riemen, abdeckungen, betaetigungselementen ect ect ect ist schon seit 2012 umfangreicher handels- und wirtschaftsrechtliche genehmigungen fuer jede einzelne sendung, inkl. endverbleibsbestaetigung, statistisches warenblatt, ect ect ect
zahlt sich ueberhaupt ned aus vom aufwand her

es haelt sich halt evt ned jeder dran ....
Zuletzt geändert von gewo am Mi 21. Dez 2016, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » Mi 21. Dez 2016, 15:30

burggraben hat geschrieben:http://www.tagesschau.de/ausland/europa-waffenrecht-101.html


Die Kommentare sprechen Bände

Die neuen Regeln müssen sowohl vom Europaparlament als auch von den Staaten noch offiziell gebilligt werden.


na da bin ich ja gespannt auf das Versprechen vom Sobotka
Zuletzt geändert von sc70 am Mi 21. Dez 2016, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Mi 21. Dez 2016, 15:36

Da wird aus einem Versprechen ganz schnell ein Versprecher...
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