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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von mikonis » Di 27. Dez 2016, 21:12

WüstenAdler hat geschrieben:Ich hätte jetzt auch mal eine Frage zu so manchem Gerücht. Bis wann sollte ich mich mit 30er Mags fürs AR eingedecken?


Verbotene Waffen (Kategorie A)


..........In bestimmten Einzelfällen wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Waffen der Kategorie A zu erteilen. Damit wird u.a. Sportschützen die Möglichkeit eingeräumt, in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband, in dem sie seit mindestens einem Jahr Mitglied sind, Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe erfordern.

Nicht so recht nachvollziehbar ist die beabsichtigte Regelung, dass ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren soll, wenn er gleichzeitig im Besitz eines Kurzwaffenmagazins mit mehr als 20 Schuss oder eines Langwaffenmagazins mit mehr als 10 Schuss und der dazu passenden Waffe ist, ohne dass er hierfür eine Ausnahmeerlaubnis hat. Der Erwerb und Besitz derartige Magazine wird künftig mit einer Ausnahmegenehmigung möglich sein. Konsequenterweise soll auch
der Europäische Feuerwaffenpass angepasst werden, indem auch Waffen der Kategorie A mitgenommen werden können.
.......

siehe den guten Artikel im DWJ 1/2017

https://www.dwj.de/magazin/topthema/det ... essel.html
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 27. Dez 2016, 23:14

mikonis hat geschrieben:
WüstenAdler hat geschrieben:Ich hätte jetzt auch mal eine Frage zu so manchem Gerücht. Bis wann sollte ich mich mit 30er Mags fürs AR eingedecken?


Verbotene Waffen (Kategorie A)


..........In bestimmten Einzelfällen wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Waffen der Kategorie A zu erteilen. Damit wird u.a. Sportschützen die Möglichkeit eingeräumt, in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband, in dem sie seit mindestens einem Jahr Mitglied sind, Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe erfordern.

Nicht so recht nachvollziehbar ist die beabsichtigte Regelung, dass ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren soll, wenn er gleichzeitig im Besitz eines Kurzwaffenmagazins mit mehr als 20 Schuss oder eines Langwaffenmagazins mit mehr als 10 Schuss und der dazu passenden Waffe ist, ohne dass er hierfür eine Ausnahmeerlaubnis hat. Der Erwerb und Besitz derartige Magazine wird künftig mit einer Ausnahmegenehmigung möglich sein. Konsequenterweise soll auch
der Europäische Feuerwaffenpass angepasst werden, indem auch Waffen der Kategorie A mitgenommen werden können.
.......

siehe den guten Artikel im DWJ 1/2017

https://www.dwj.de/magazin/topthema/det ... essel.html


Ergibt auch keinen Sinn für Personen die seit Jahren im Besitz von Waffen sind, aber in keinem Schützenverein Mitglied sind, ganz einfach weil sie das bis jetzt nicht gebraucht haben oder aufgrund des Alters oder anderer Gründe dafür keine Lust/Zeit mehr haben, aber ganz sicher nicht auf ihre (vielen) Waffen und die dazugehörigen Magazine verzichten wollen. In Deutschland ist das eher vermittelbar, denn zumindest bei den Sportschützen herrscht seit einiger Zeit Vereinszwang und die Magazinbeschränkung auf 10 Schuss zu Zwecken des sportlichen Schießens. Da sagen sie dann halt: keine entsprechenden Wettbewerbe ---> kein Bedürfnis ! Und Verkauf gibts dann nur noch mittels Vereinsausweis und Außnahmegenehmigungsnachweis.

Ich kann mir die Umsetzung bei uns halt aus mehreren Gründen eher schwer vorstellen. Eine Enteignung wäre sogar logischer nachvollziehbar gewesen, denn da beschließt man ein entsprechendes Enteignungsgesetz und das funktioniert dann oder eben auch nicht (verfassungswidrig). Aber dieser Magazinschwachsinn ist in keinster Weise logisch nachvollziehbar und die Umsetzung aufgrund dieser völlig unterschiedlichen Rechtslagen in Europa auf sehr wackeligen Beinen.

Und mit "logisch nachvollziehbar" meine ich natürlich nicht, dass ich es billige, sondern dass die "schlechteste aller Maßnahmen" für eine "nicht nachvollziehbare und kaum umsetzbare Maßnahme" gewichen ist. Man hätte ja den Altbestand an Magazinen belassen können und die Käufe ab Datum xy mit Vereinsausweis und Außnahmegenehmigung beschränken können. Aber so kriminalisiert man jeden Waffenbesitzer für ein völlig legales und rechtskonformes Verhalten in der Vergangenheit...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Mi 28. Dez 2016, 11:19

Altbestandschutz hätte genauso auch bei den Magazinen gehört.

Lg

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Jo_Kux » Mi 28. Dez 2016, 11:31

hasgunz hat geschrieben:Altbestandschutz hätte genauso auch bei den Magazinen gehört.

Wie willst das umsetzen bei Teilen die keine Seriennummern haben?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Robiwan » Mi 28. Dez 2016, 13:14

Jo_Kux hat geschrieben:
hasgunz hat geschrieben:Altbestandschutz hätte genauso auch bei den Magazinen gehört.

Wie willst das umsetzen bei Teilen die keine Seriennummern haben?


Glaubhaftmachung durch Aufbewahren der Rechnung.


Im schlimmsten Fall passiert was schon mal beim Thema Expansivmunition verordnet wurde:

Expansivmunition
§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.


Man ersetze "Patronen" durch "Magazine mit einer Kapazität > xy Schuss" und schon ist man seine für x-hundert Euro gehamsterten Mags los.
Zuletzt geändert von Robiwan am Mi 28. Dez 2016, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lexman1 » Mi 28. Dez 2016, 13:19

Denkbar ist viel, aber es kommt im Endeffekt darauf an wie weit sich der Ö Innenminister gehen traut! Wahlförderlich wäre eine solche Enteignungen sicherlich NICHT! DESHALB bin ich mal Zweckoptimistisch!
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » Mi 28. Dez 2016, 14:36

Lexman1 hat geschrieben:Denkbar ist viel, aber es kommt im Endeffekt darauf an wie weit sich der Ö Innenminister gehen traut! Wahlförderlich wäre eine solche Enteignungen sicherlich NICHT! DESHALB bin ich mal Zweckoptimistisch!


Wenn sie keine Altbestand-Ausnahmegenehmigungen gewähren und damit ein rückwirkendes Verbot beschließen, würden "Gesetzgeber" und Behörden unzählige Leute über Nacht kriminalisieren und damit in die Illegalität drängen. Das kann man machen, wird dann aber von vielen mit Geheimfächern und Schaufeln beantwortet, wie damals in der UdSSR und vor Kurzem in Kalifornien.

Ich hoffe, dass man in Österreich folgendes ins Gesetz übernimmt:

euvassal hat geschrieben:
DerWolf hat geschrieben:Ich weiß ja nicht wie das bei den meisten von euch ist, aber öfter als zwei Mal in sechs Monaten bin ich selten auf dem Schießstand. Für Wettbewerbe fehlt mir ganz einfach die Zeit. Die Ausnahmegenehmigung kann ich mir unter Garantie abschminken, sollte sich da nicht noch etwas ändern - was ich nicht glaube.
Es gibt noch eine 2. Möglichkeit für Altbestand:
3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category (…) B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics:
a) loading devices which can hold more than 20 rounds;
b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,
unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).

->
In Article 7, the following paragraph is added after paragraph 4:
"4a. Member States may decide to confirm authorisations for semi-automatic firearms classified in point 6, 7 or 8 of category A for a firearm which was classified in category B set out in Annex I of the Directive, as amended by Directive 2008/51/EC, and legally acquired and registered before [date of entry into force], and to renew or prolong those authorisations, subject to the other conditions laid down in this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by other persons authorised by Member States in accordance with this amending Directive."
Das dürfte das "grandfathering"sein, das Vicky in Bezug auf die Mags angesprochen hat.


..., aber unseren lernresistenten Politkasperln traue ich mittlwerweise jede erdenkliche Blödheit zu.
Zuletzt geändert von DerWolf am Mi 28. Dez 2016, 14:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von burggraben » Mi 28. Dez 2016, 14:59

Jo_Kux hat geschrieben:Wie willst das umsetzen bei Teilen die keine Seriennummern haben?

Nur weil etwas schwierig oder unmöglich im Vollzug ist hat Gesetzgeber weltweit noch nie daran gehindert ein Gesetz zu beschließen. Es gibt zB in mehreren US Staaten (zB CA und MA) eine Magazinbeschränkung mit Altbestandsschutz. Diese pre-ban high capacity mags kann man weiter legal besitzen. Und ja, eindeutig zu sagen obs pre-ban ist oder nicht ist manchmal eindeutig möglich und manchmal schwierig.

hasgunz hat geschrieben:Altbestandschutz hätte genauso auch bei den Magazinen gehört.

Ist der nicht implizit dabei? Ehemalige HAs in der Kat B kriegen kriegen eine Kat A Ausnahmegenehmigung (Altbestandschutz). Da die Gewehre erst in dem Moment zu Kat A7 werden wenn man das 30er Mag ansteckt, sind die Mags genauso als Altbestand geschützt.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Sanity » Mi 28. Dez 2016, 21:58

Maddin hat geschrieben: Bei uns steht das Unionsrecht über dem "einfachen" Verfassungsrecht


Das stimmt. Aber dazu muß ein (von der Kommission vorgelegter) Unionsgesetzesentwurf erstmal beschlossen sein.

Wenn jedoch der EU Gesetzesentwurf nicht im Sinne der Verfassungen einzelner Staaten ist, dann wird es viel schwieriger, aus einem entsprechenden Entwurf ein Gesetz zu machen.

Und zwar deshalb, weil sich die gewählten Interessensvertreter der Staaten im EU Parlament querlegen werden. Weil die Verfassung ist eines der stärksten Interessen eines Staates. Die kriegen ja Shitstorm, wenn die Nachhause kommen und nicht im Sinne der Verfassung ihres Staates agiert haben.

Wichtig sind dann auch noch die zum Fachminister bestimmten Vertreter der staatlichen Regierungen - die jedoch eher im Sinne eines Fachgremiums entscheiden sollten als im Sinne des Staates aus dem sie kommen. Die haben eher die Aufgabe, den Entscheidungsprozess als fachliche Beurteiler der Gesamtsituation zu beeinflussen.

Auf der anderen Seite wäre es natürlich ein Statement in eine entsprechende Richtung, wenn Österreich waffenrechtliche Regelungen in die Verfassung aufnehmen würde. Die Frage ist, wieviel Definitionsmacht das im EU Gesetzesentwurfsprozess dann wirklich bringt.

Abgesehen davon daß die Staaten je nach Größe zwischen 6 und 96 Volksvertreter in die EU entsenden, und Österreich ein eher kleines Land ist.

Kompliziert ?

:ugeek:
Alles wird gut.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Sanity » Mi 28. Dez 2016, 22:07

Wiseli hat geschrieben:

Wenn ich den CZ Ansatz richtig verstehe haben die einfach alle LWB zur "Nationalgarde" zweiter Ordnung, also minder organisiert in der ULV erklärt.
Ich denke optimistich ein gutmeinender Innenminister freilich erst nach einer Neuwahl kann sowas in Österreich nachträglich auch per Verordnung einfach so feststellen und Ruhe ist im Gelände.


Und Du glaubst, da würden sich alle LWBs darüber freuen, wenn man die einfach so zur Nationalgarde ernennt ?


:headslap:
Alles wird gut.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von yoda » Mi 28. Dez 2016, 22:18

In diesem Thread machen sich regelmäßig alle gegenseitig verrückt, ich würde empfehlen fleissig Mails zu schreiben und die zukünftigen Entwicklungen abzuwarten, alles andere ist verlorene Zeit.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Sanity » Mi 28. Dez 2016, 22:28

Yoda, das ist ja ein Forum. Ein Forum hat den Zweck, an einem geeigneten Ort gemeinsam mit geeigneten Personen etwas zu erörtern. Sich eine Meinung zu bilden, etc.

Ist doch spannend hier !

Und weil ich grad wieder dabei bin, eine Frage an die Öxit, Czexit, etc.

Ich kann den Kommentaren entnehmen, daß die EU angeblich vor allem im Schilde führt, alle zu entwaffnen, im orwellschen Sinne.

Jetzt eine kleine Frage:

Wie passt der EU Feuerwaffenpass in dieses Gedankenkonstrukt ? Ist dieses Dokument nicht dazu da, problemlos seine Waffe transportieren zu dürfen ? Glaubt ihr, daß es diesbezüglich ohne EU einfacher wird ?
Alles wird gut.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mi 28. Dez 2016, 22:58

Sanity hat geschrieben:Yoda, das ist ja ein Forum. Ein Forum hat den Zweck, an einem geeigneten Ort gemeinsam mit geeigneten Personen etwas zu erörtern. Sich eine Meinung zu bilden, etc.

Ist doch spannend hier !

Und weil ich grad wieder dabei bin, eine Frage an die Öxit, Czexit, etc.

Ich kann den Kommentaren entnehmen, daß die EU angeblich vor allem im Schilde führt, alle zu entwaffnen, im orwellschen Sinne.

Jetzt eine kleine Frage:

Wie passt der EU Feuerwaffenpass in dieses Gedankenkonstrukt ? Ist dieses Dokument nicht dazu da, problemlos seine Waffe transportieren zu dürfen ? Glaubt ihr, daß es diesbezüglich ohne EU einfacher wird ?


Der Feuerwaffenpass bezieht sich ja nur auf den transportieren der Waffen innerhalb der Mitgliedstaaten, hat aber mit den Waffen selbst eher weniger zu tun. Dann wird der EU-Feuerwaffenpass eben in Zukunft für Kat. C und D gelten und irgendwann mal für Luftpumpen. Und vielleicht dann mal komplett gestrichen werden da nicht mehr nötig...Wer weiß...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Mi 28. Dez 2016, 23:13

Der FWP ist ein unnötiges, teures Papierl. Eigentlich müsste die nationale Lizenz bzw. Meldung plus Einladung völlig ausreichen. Welchen Sinn, außer Schikane, ein weiteres, doppeltes EU-Schrifterl hat, erschließt sich nicht.

Und auch ohne EU können Staaten Vereinbarungen treffen (Freihandelszone). Und auch supranationale Organisationen begründen (EWG). Ich kann mir kaum vorstellen, dass man vor 1995 nicht ins Ausland auf einen Bewerb fahren konnte. In Wirklichkeit würde ohne EU alles einfacher, da die meisten ihrer Regelungen völlig überflüssig sind.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Sanity » Do 29. Dez 2016, 00:27

raptor hat geschrieben:Der FWP ist ein unnötiges, teures Papierl. Eigentlich müsste die nationale Lizenz bzw. Meldung plus Einladung völlig ausreichen. Welchen Sinn, außer Schikane, ein weiteres, doppeltes EU-Schrifterl hat, erschließt sich nicht.

Und auch ohne EU können Staaten Vereinbarungen treffen (Freihandelszone). Und auch supranationale Organisationen begründen (EWG). Ich kann mir kaum vorstellen, dass man vor 1995 nicht ins Ausland auf einen Bewerb fahren konnte. In Wirklichkeit würde ohne EU alles einfacher, da die meisten ihrer Regelungen völlig überflüssig sind.


Okei, von FWP in der Praxis hab ich wenig Ahnung.

Und es gibt sicher EU Dinge, wegen derer man sich auf den Kopf greifen kann.

Ansonsten funktionieren EU homogenisierte Gesetze aber auch gut. Man tut sich beim Reisen in/durch andere Länder um vieles leichter. Auch was längeren Aufenthalt, Niederlassung & Arbeit in anderen Ländern betrifft. Und man spart sich auch das ganze Zeug mit dem Visum.
Und als Nationalstaat mit jedem Land ein eigenes Abkommen aushandlen, mit eigenen Regeln, hm...
Aus verwaltungstechnischer Sicht macht (in den in diesem Absatz genannten Bereichen) eine homogen europäische Regelung viel mehr Sinn als viele einzelne zwischenstaatliche Abkommen (28 Mitgliedsstaaten mal 28 = 784 einzelne Abkommen).

Und wie vorhin erwähnt, dort wo es nationalstaatlich wirkliche krasse Unterschiede gibt (die zt. verfassungsrechtlich verwurzelt sind), scheitern EU Gesetzesentwürfe eher, anstatt daß es es zu einem Beschluss kommt.

Edit: (Nachtrag)

In diese Richtung wurde ja auch der Entscheidungsprozess konstruiert: dort wo viele Staaten einen gemeinsamen Nenner haben und es Sinn macht, werden EU Gesetze beschlossen. Dort wo es keinen Sinn macht, weil die Unterschiede zu stark sind, bzw. es sich eher um "autarke" Dinge handelt, soll ja auch nix aufgezwungen werden.
Zuletzt geändert von Sanity am Do 29. Dez 2016, 00:33, insgesamt 1-mal geändert.
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