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Schusswaffen im Straßenverkehr

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von BigBen » Fr 4. Jan 2013, 23:13

Das was du jetzt da schreibst hat aber mit dem Notwehrrecht nichts zu tun...und die Gesetzte sind trotzdem klar, aber wenn du mal 5 Zeugen zu einem Ereignis befragt hast, dann merkst auf einmal wie subjektiv die menschliche Wahrnehmung ist und wenns blöd rennt hörst 5 verschiedene Geschichten. Da kommt es dann im Endeffekt nur darauf an, welche Geschichte am glaubhaftesten ist bzw, am besten verkauft wird. Wie willst sowas durch "genauere" Gesetze oder Ähnliches verhindern?

Die Bearbeitungszeiten bzw. die Dauer bis Behörden einschreiten ist wieder ein anderes Thema und nicht entschuldbar.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

triffnix
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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von triffnix » Fr 4. Jan 2013, 23:54

natürlich isses ned perfekt grad bei zeugen etc. keine frage. und perfektion wirds nie geben auch klar.
punkt aber ist das ein richter zb die beweisaufnahme einfach schließen kann zb

oder eben um zum thema zurückzufinden denjenigen einfach schmoren lässt und auf urlaub geht.
es gibt genügeng maßnahmen die da von behörden ganz legal gemacht werden können und diefakto eine bestrafung sind lange bevors zu einem schuld/freispruch kommt

das schlimme daran ist das du dich meist kaum dagegen wehren kann, kaum bis null schadenersatz bekommst und sich verantwortliche auch nciht rechtfertigen müssen.

dadurch passierts das es reicht das ein richter voreingenommen ist und du obwohl du gesetzlich alles korrekt gemacht hast "bestraft" wirst - einzig die vorstrafe bleibt dir erspart .... und wieder finianzielle mittel vorrausgesetzt

das alles kann selbst im idealfall - sprich klare beweiselage und alles läuft zu deinen gunsten und du hast korrekt gehandelt passieren.
dadurch rechtsunsicherheit, überhaupt sich sehr viel dehnabre begriffe da drinnen

die begründung das das mitnehmen der waffe bereits vorsatz ist zeigt ja auch wie weit man was auslegen kann.

- zum thema notwehr recht ich kenn auch jemanden - ok der hatte ensprechende vorgeschichte was körperlichen kontakt mit anderen mitmenschen betrifft (lol) - jemand wollte ohm die brieftasche stehlen - derjenige bemerkt und wehr sich dagegen - reine abwerhandlung ein finger wurde gebrochen in dieser handlung. sonst gabs keine weitere handlung des verteidigers.

richterspruch war verurteilung wegen schwerer körperverletzung und schmerzensgeld - begründung war das aufgrund der vorgeschichte er es als erwiesen ansieht das es wohl eine überschreitung gewesen sein muss. berufung gabs ned konnt sich derjenige ned leisten.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Benutzer » Sa 5. Jan 2013, 04:31

trenck hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Vermutlich wurde als Vorsatz gewertet, dass er die Waffe beim "zur Rede stellen" mit hatte. Der Richter wird davon ausgegangen sein, dass Dein Kollege vielleicht schon fix vorher mit einer Eskalation gerechnet hat, da ja der Nachbar in der Nacht schon randaliert hat. Der Vorwurf war sicher, dass er andere Mittel einsetzen hätte sollen (Polizei rufen bei Randale, Pfefferspray beim Gespräch, etc.).


M.W. war es so, dass der Beamte wiederholt wegen Ruhestörung durch den Nachbarn die Polizei gerufen hat. An dem betreffenden Abend wollten die Beamten aber einfach nicht mehr wegen eines - aus ihre Sicht - unproduktiven Einsatzes ausrücken.

Wie gesagt, der Eindruck bleibt, dass der Richter sehr großzügig mit der Freiheit eines unbescholtenen Bürgers umgegangen ist. Was den alten Spruch bestätigt: "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand."

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Die Sache war auch so das "der Nachbar" um einen Kopf größer und ein richtiger Kasten von Mann war, ich glaube er war auch in psychischer Behandlung und nach Angriffen auf die Polizei kam auch nurmehr die WEGA wenn wiedermal zu Ruhe zu sorgen war.
Mein Kollege konnte "nachweisen" das er gewohnt ist eine Waffe zu tragen und er diese so Automatisch mitnimmt wie Unterhose und Socken.
Er wollte nicht mit ihm reden sondern die Sicherungen am Gang herausdrehen damit eine Ruhe mit der Musik ist, naja und dann ging die Tür auf und der Mann kam mit der Eisenstange heraus, zertrümmerte den Handlauf des Geländers woraufhin mein Kollege die Stiegen richtung seiner Whg flüchtete, als er sich umdrehte war der Nachbar hinter ihm her, die Hand zum Schlag ausholend---> das Projektil drang bei der Achselhöle ein. Dadurch war auch klar feststellbar das er die Hand erhoben hatte.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von trenck » Sa 5. Jan 2013, 07:34

Benutzer hat geschrieben:Die Sache war auch so das "der Nachbar" um einen Kopf größer und ein richtiger Kasten von Mann war, ich glaube er war auch in psychischer Behandlung und nach Angriffen auf die Polizei kam auch nurmehr die WEGA wenn wiedermal zu Ruhe zu sorgen war.
Mein Kollege konnte "nachweisen" das er gewohnt ist eine Waffe zu tragen und er diese so Automatisch mitnimmt wie Unterhose und Socken.
Er wollte nicht mit ihm reden sondern die Sicherungen am Gang herausdrehen damit eine Ruhe mit der Musik ist, naja und dann ging die Tür auf und der Mann kam mit der Eisenstange heraus, zertrümmerte den Handlauf des Geländers woraufhin mein Kollege die Stiegen richtung seiner Whg flüchtete, als er sich umdrehte war der Nachbar hinter ihm her, die Hand zum Schlag ausholend---> das Projektil drang bei der Achselhöle ein. Dadurch war auch klar feststellbar das er die Hand erhoben hatte.


Bestätigt meine Ansicht über den Richter. Eindeutiger kann ein Fall von berechtigter Notwehr nicht sein.

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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von Fangschuss » Sa 5. Jan 2013, 10:20

Benutzer hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Vermutlich wurde als Vorsatz gewertet, dass er die Waffe beim "zur Rede stellen" mit hatte. Der Richter wird davon ausgegangen sein, dass Dein Kollege vielleicht schon fix vorher mit einer Eskalation gerechnet hat, da ja der Nachbar in der Nacht schon randaliert hat. Der Vorwurf war sicher, dass er andere Mittel einsetzen hätte sollen (Polizei rufen bei Randale, Pfefferspray beim Gespräch, etc.).


M.W. war es so, dass der Beamte wiederholt wegen Ruhestörung durch den Nachbarn die Polizei gerufen hat. An dem betreffenden Abend wollten die Beamten aber einfach nicht mehr wegen eines - aus ihre Sicht - unproduktiven Einsatzes ausrücken.

Wie gesagt, der Eindruck bleibt, dass der Richter sehr großzügig mit der Freiheit eines unbescholtenen Bürgers umgegangen ist. Was den alten Spruch bestätigt: "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand."

Trenck


Die Sache war auch so das "der Nachbar" um einen Kopf größer und ein richtiger Kasten von Mann war, ich glaube er war auch in psychischer Behandlung und nach Angriffen auf die Polizei kam auch nurmehr die WEGA wenn wiedermal zu Ruhe zu sorgen war.
Mein Kollege konnte "nachweisen" das er gewohnt ist eine Waffe zu tragen und er diese so Automatisch mitnimmt wie Unterhose und Socken.
Er wollte nicht mit ihm reden sondern die Sicherungen am Gang herausdrehen damit eine Ruhe mit der Musik ist, naja und dann ging die Tür auf und der Mann kam mit der Eisenstange heraus, zertrümmerte den Handlauf des Geländers woraufhin mein Kollege die Stiegen richtung seiner Whg flüchtete, als er sich umdrehte war der Nachbar hinter ihm her, die Hand zum Schlag ausholend---> das Projektil drang bei der Achselhöle ein. Dadurch war auch klar feststellbar das er die Hand erhoben hatte.


Man muss halt auch mal dazu sagen, dass offenbar allen gegenüber einem randalierenden Gewalttäter die Hände gebunden sind. Wenn die Polizei nicht mehr kommt, welche Mittel sind dann vorgeschlagen? Das sollte man die Justiz mal befragen. Die Antwort ist der "zivilrechtliche Weg", -zig tausende Euro an Bezirksgerichte einzahlen und dann darauf hoffen, dass der Prozess mit einem objektiven Spruch ausgeht. Und wer beschützt einem in der Zwischenzeit?

Vor allem der Exekutive ist in Österreich schon lange klar, dass die "legal" einsetzbaren Mittel gegen Gewalttäter nicht mehr ausreichen. Ausgebrütet werden solche Ideen durch grün-alternative Schreibtischsitzer, die von der Realität in den Strassen eigentlich keine Ahnung haben.

triffnix
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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Beitrag von triffnix » Sa 5. Jan 2013, 13:18

Dabei isses schon ein wunder das dieser Fall öffentlich wurde.
Setz dich 3 tage lang ins Segafredo am Praterstern und schreib mit dann hast a Drehbuch fürn Action film lol
Von der Kettensäge bis zum Schusswaffengebrauch alles dabei und das vorm Polizeirevier, in den Medien is nix.
Ähnlich solls auf den anderen Bahnhöfen zugehen, da ich dort selten vorbeikomm kann ichs aber ned bestätigen.

Auch mein Friseur mit dem Geschäft auf der Mariahilferstrasse sperrt den Laden immer zu und lässt die Leut nur einzeln rein weils so extrem viel Probleme gegeben hat und die Leut inzwischen im eigenen Geschäft echt Angst haben....

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Ja die Polizei gibt ja den Rat keinen Wiederstand zu leisten - naja Rechtlich sicher der sichereste Weg ,.. OMG

Ich hab mich mit einem Befreundete Polizisten unterhalten und der meint auch naja wenn sich alle wheren isses wie im Wilden Westen.
Da hab i erm einfach gefragt sag wo würdest du der Oma eher die Handtaschen wegnehmen. In Wien wo keiner irgendwas darf oder in Texas wo jeder an Colt am Gürtel hängen hat. Da wars auf einmal sehr still am andan ende der Leitung *ggg*

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