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Zivildienstnovelle: Licht am Ende des Tunnels...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zivildienstnovelle: Licht am Ende des Tunnels...

Beitrag von Incite » Do 16. Sep 2010, 21:50

wene010676 hat geschrieben:Ich wusste bisher noch gar nicht dass gegen Zivis ein 15jähriges Waffenverbot verhängt wurde :?

Heisst das, sie konnten 15 Jahre keine WBK machen oder haben die auch ein Waffenverbot
für C+D Waffen bekommen?

Gilt das dann auch auch für untaugliche? Und wie kommen dann Frauen zu einer WBK?


untaugliche und Frauen betrifft es nicht, sie bekommen mit dem Psychotest und Waffenschein ihre WBK ohne Probleme oder eben Jagdkarte.

Zivis dürfen C und D erwerben und besitzen. Es gibt aber keine WBK oder Jagdkarte da auch das Führen im Wald von den rechtmäßig besessen Waffen verboten war.

was sich dann ändert, wird man sehen und wie oft es diese "Ausnahmen" geben wird ;)

lg
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Re: Zivildienstnovelle: Licht am Ende des Tunnels...

Beitrag von Incite » Mi 22. Sep 2010, 16:44

Wieder ein Update

http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2 ... 0695.shtml

:doh: was der von der FPÖ sagt, gegen weitere Waffenbesitzer - bravo! ganz großes Kino...
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Re: Zivildienstnovelle: Licht am Ende des Tunnels...

Beitrag von BigBen » Mi 22. Sep 2010, 16:49

und vor allem was soll ein "waffenschein" sein? so ein dokument gibts in AT garnicht. aber schön, dass DIE legalwaffenpartei so konsequent das recht auf privaten waffenbesitz vertritt und dabei durch sachkenntnis überzeugt (achtung ironie!).
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Re: Zivildienstnovelle: Licht am Ende des Tunnels...

Beitrag von kemira » Mi 22. Sep 2010, 17:18

Politiker bleibt Politiker, da kann er noch so blau sein... :whistle:
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Re: Zivildienstnovelle: Licht am Ende des Tunnels...

Beitrag von Ticket » Mi 22. Sep 2010, 17:35

BigBen hat geschrieben:und vor allem was soll ein "waffenschein" sein? so ein dokument gibts in AT garnicht.

Es gab ihn mal, und einige wenige haben ihn noch irgendwo rumliegen. War der Vorläufer des WP. Genauso wie der Waffenerwerbsschein - Vorläufer der WBK. Beide sind aber heute nicht mehr gültig, und deshalb ist der Wortgebrauch schon verwirrend.
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