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Online ZWR

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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klausg73
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Re: Online ZWR

Beitrag von klausg73 » So 16. Feb 2014, 22:37

gewo hat geschrieben:
klausg73 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
klausg73 hat geschrieben:ich bin auch irgendwie der meinung über kurz oder lang wird der staat uns legalen waffenbesitzern steuern pro waffe aufbrummen......

dafür ist das ZWR


dafuer ist das sytem - zumindestens zum jetztigen zeitpunkt - voellig ungeeignet



Warum glaubst du das , es werden ja fleissig Daten gesammelt.


unverwendbare daten
auf basis eines schlecht gewarteten melderegisters
waffen werden quasi systemimmanent doppelt und dreifach eingetragen
ein austragen von wAffen die man mal besessen hat ist echnisch nicht vorgesehen....



OK wusste ich nicht , macht dann eigentlich keines Sinn das ganze für C und D waffen

gewo
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Re: Online ZWR

Beitrag von gewo » So 16. Feb 2014, 22:51

klausg73 hat geschrieben:OK wusste ich nicht , macht dann eigentlich keines Sinn das ganze für C und D waffen


doch
es ist die umsetzung des damaligen paragraph 30 systems mit registrierungsmeldungen bei jedem haendler auf ein zentrales system
also das, was die EU gefordert hat
nicht weniger, aber auch nicht mehr
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

klausg73
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Re: Online ZWR

Beitrag von klausg73 » Mo 17. Feb 2014, 07:15

woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
klausg73 hat geschrieben:ich bin auch irgendwie der meinung über kurz oder lang wird der staat uns legalen waffenbesitzern steuern pro waffe aufbrummen......

dafür ist das ZWR


dafuer ist das sytem - zumindestens zum jetztigen zeitpunkt - voellig ungeeignet

Als ob solche Dinge in Österreich jemals ein Hindernis für die Gesetzgebung gewesen wären :lol:

Für die Behörde (egal ob nun BH oder nachher das FA) ist die Sache (wie man am aktuellen Fall wieder einmal sieht) ja ganz einfach: jede eingetragene Waffe besitzt man auch. Punkt.

Ich kann mir das schon sehr gut vorstellen:
fiktives FA hat geschrieben:GZ: .357/22


B-) ja ist genau so vorstellbar für mich :-D :-D :-D :-D :-D
Sehr geehrter Herr Waffennarr,

in Ihrem Schreiben vom 18.3.2016 erheben Sie Berufung gegen die Vorschreibung der Waffensteuer in der Höhe von € 2.500,- und begründen dies damit, dass Sie nur mehr 10 Schußwaffen besitzen. Der Auszug aus dem ZWR weist davon abweichend jedoch 25 auf Sie registrierte Schußwaffen aus. Sie haben nun binnen 14 Tagen

1) den Verkauf oder die Deaktivierung Ihrer Schußwaffen mittels Kaufvertrag oder eidesstattlicher Erklärung des Käufers bzw. Deaktivierungsbestätigung eines ermächtigten Gewerbetreibenden nachzuweisen und
2) einer Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten durch die Exekutive zur Überprüfung ihres tatsächlichen Besitzstandes lt. § 28 (4) WaffStG zuzustimmen.

Sollten die Differenzen Ihres aktuellen Besitzstandes und dem ZWR-Auszug nicht durch Verkauf oder Deaktivierung Ihrer Schußwaffen entstanden sein, haben sie dies in geeigneter Art nachzuweisen. Die Akzeptanz anderer als in (1) genannten Nachweisen liegt im Ermessen des Finanzamtes.

Sollten Sie oben genannten Aufforderungen nicht binnen Frist nachkommen, sehen wir uns gezwungen Ihren aktuellen Besitzstand mit 25 Schußwaffen anzunehmen und dies durch eine Durchsuchung ihrer Räumlichkeiten durch die Exekutive lt. § 28 (5) WaffStG zu verifizieren. Die dafür Anfallenden Kosten zuzüglich einer Bundesabgabe in der Höhe von € 191,60 und einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 86,70 sind von der berufenden Partei zu tragen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass unvollständige oder unrichtige Angaben (ungeachtet ob vorsätzlich oder nicht) den Verlust Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach sich ziehen und lt. § 47 (2) WaffStG mit einer Strafe in der Höhe von bis zu € 7.200 zu bestrafen sind.

Ungeachtet ihrer Berufung sind sie verpflichtet die vorgeschriebene Forderung innert erstgenannter Frist zu begleichen. Sollte sich ihre Berufung als begründet herausstellen, sind sie berechtigt den Differenzbetrag - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 21,40 pro Waffe - mit ihrer Arbeitnehmerveranlagung - frühestens jedoch 2 Jahre nach Abschluss des Verwaltungsverfahren - geltend zu machen.


:mrgreen:

Reiflinger
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Re: Online ZWR

Beitrag von Reiflinger » Mo 17. Feb 2014, 15:13

Wie praktisch fürs Finanzamt, das ihm seine Opfer gleich eine fertige Vorlage liefern :D

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Re: Online ZWR

Beitrag von klausg73 » Mo 17. Feb 2014, 16:42

Reiflinger hat geschrieben:Wie praktisch fürs Finanzamt, das ihm seine Opfer gleich eine fertige Vorlage liefern :D


jep haben sie weniger arbeit :D

Reiflinger
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Re: Online ZWR

Beitrag von Reiflinger » Di 18. Feb 2014, 11:30

Aber mal ganz logisch: so schnell wird die Waffensteuer nicht kommen, und noch weniger schnell wird das ZWR ausgereift sein, um eben diese Steuer einheben zu können.

Alles werden sich die Leute ja auch nicht gefallen lassen, hoffe ich jetzt jedenfalls mal.

Bud Spencer

Re: Online ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Di 18. Feb 2014, 12:00

dhs
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Online ZWR

Beitrag von pointi2009 » Di 18. Feb 2014, 12:51

in AT werden sich wie üblich 99,9% der Bevölkerung alles gefallen lassen frei nach dem Motto - ist halt so, kanns nicht ändern. Und die paar Aufmüpfigen bleibt nichts anderes übrig, auch zahlen oder die Sachen los werden. Haben wir immer gesehen, egal was die da oben mit uns gemacht haben. Ich sehs ja selber, wenn ich zig Mails schreibe, entweder keine Antworten oder joviales herablassendes "Halt die Klappe und tu was man dir sagt" Geschreibe. Sie wissen genau, dass du alleine auf weiter Flur bist und sie mit dir machen können was sie wollen.
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Re: Online ZWR

Beitrag von klausg73 » Di 18. Feb 2014, 18:16

pointi2009 hat geschrieben:in AT werden sich wie üblich 99,9% der Bevölkerung alles gefallen lassen frei nach dem Motto - ist halt so, kanns nicht ändern. Und die paar Aufmüpfigen bleibt nichts anderes übrig, auch zahlen oder die Sachen los werden. Haben wir immer gesehen, egal was die da oben mit uns gemacht haben. Ich sehs ja selber, wenn ich zig Mails schreibe, entweder keine Antworten oder joviales herablassendes "Halt die Klappe und tu was man dir sagt" Geschreibe. Sie wissen genau, dass du alleine auf weiter Flur bist und sie mit dir machen können was sie wollen.



da hast du völlig recht, das gleiche gilt für die nova und co2 steuer.
aber einige wenige können nichts machen und die meisten haben die einstellung das es nichts bringt und alle zahlen brav.
grob gesagt die meisten in unserem schönen österreich sin einfach nur zu faul und die anderen zu blöd, aber immer jammmmern.

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Re: Online ZWR

Beitrag von rhodium » Di 18. Feb 2014, 21:55

Zum Thema ZWR: was nun wenn man eine im ZWR registrierte Waffe veräußert und der Käufer meldet das Ding nicht? Dann ist man ja de facto angeschmiert.

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Re: Online ZWR

Beitrag von Hausmasta » Di 18. Feb 2014, 22:03

Warum? Der Käufer hat die Meldepflicht.
Der Verkäufer muss sich nur vergewissern, dass der Käufer mind. 18 Jahre alt ist.
Dass ein Kaufvertrag von Vorteil ist, will ich allerdings nicht bestreiten.

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Re: Online ZWR

Beitrag von savage3000 » Mi 19. Feb 2014, 12:20

tja und im fall einer besteuerung bekommt die rechnung der besitzer lt zwr, wennst nicht beweisen kannst dass du die waffe verkauft hast.

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Re: Online ZWR

Beitrag von Hausmasta » Mi 19. Feb 2014, 14:00

savage3000 hat geschrieben:tja und im fall einer besteuerung bekommt die rechnung der besitzer lt zwr, wennst nicht beweisen kannst dass du die waffe verkauft hast.

Zur Datenerhebung für eine Besteuerung it das ZWR nicht geeignet.

Bud Spencer

Re: Online ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Mi 19. Feb 2014, 14:29

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:30, insgesamt 2-mal geändert.

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