Seite 5 von 7

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Fr 19. Sep 2014, 18:24
von Stickhead
Die "Definition" von mir war auf die Gache geschrieben, beim Essen.. sicher gibts noch andere Gründe um mit einer Waffe von A nach B zu fahren. Aber die "Endstation Wirtshaus" (Ich fahr jetzt ins Wirtshaus und pack deshalb die Waffe ein) ist wohl eher nicht vom § 7 WaffG gedeckt.

Bereithalten zur SV darf der Wirt, dem das Wirtshaus gehört, sonst niemand ohne seiner Zustimmung.
Waffe im Wirtshaus herzeigen ohne WP und ohne Erlaubnis des Eigentümers = widerrechtliches Führen.
gleiches gilt für "Schauen ob ein anderes Visier passt" und "mit dem Käufer treffen, der die Waffe kaufen will", wenn keine Ausnahme des WaffG greift.

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Fr 19. Sep 2014, 19:38
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Bereithalten zur SV darf der Wirt, dem das Wirtshaus gehört, sonst niemand ohne seiner Zustimmung.
Waffe im Wirtshaus herzeigen ohne WP und ohne Erlaubnis des Eigentümers = widerrechtliches Führen.
gleiches gilt für "Schauen ob ein anderes Visier passt" und "mit dem Käufer treffen, der die Waffe kaufen will", wenn keine Ausnahme des WaffG greift.


hi

ja, eh ....

aber wenn der wirt sagt ich darf ihm die waffe zeigen (waffe fuehren) dann ist es ok .. und am land irgendwo hinter den sieben bergen vermutlich auch ned so unueblich ...

im prinzip ging es von anfang an um das mitnehmen der waffe im rangebag ins lokal weil man mit den kollegen noch schnell a limo trinken geht nach dem training ..

die ganze geschichte mit dem fuehren ist eh unfug ....

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Fr 19. Sep 2014, 20:00
von yoda
gewo hat geschrieben:und am land irgendwo hinter den sieben bergen vermutlich auch ned so unueblich ...

Ich war mal in Wiennähe essen, da hat der Wirt um 12:00 Uhr (das Lokal komplett voll) die Desert Eagle auf die Schank gelegt (zwecks Fotoshooting für Waffengebraucht), da haben die Leute ganz große Augen gemacht, hat aber keiner was gesagt. Dort kann man bedenkenlos mit einer Kat.B im Rucksack essen gehen nach einem Schießstandbesuch :D :D

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 11:23
von Lyrics
eigentlich schon arg wie sehr man sich über etwas grundlegendes wie den Transport und dessen Eigenheiten "streiten" kann.. ^^

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 12:32
von Stickhead
Das WaffG lässt eben, wie jedes Gesetz, Interpretationsspielräume. Manche würden sich bestimmte Konstellationen gerne auf Punkt und Beistrich analysieren und als zulässig/unzulässig bestätigen lassen. In der Praxis ist das aber unmöglich, da jede Behörde das WaffG nicht hundertprozentig gleich auslegt.

Re: AW: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 12:41
von Styrax
Zitat Dr. Zakrajsek:

"Das mit dem "direkten Weg" ist ein Unsinn und kommt aus dem deutschen Rechtsbereich. Gilt bei uns nicht. Siehe § 7 Abs.3 WaffG.

Transport in einem geschlossenen Behältnis von "einem Ort zum andern" ist kein Führen.
Bei diesen Orten muß weder die Wohnadresse noch die Adresse eines Schießstandes dabei sein. Dieser Transportweg kann auch beliebig oft unterbrochen werden."

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 14:55
von Stickhead
Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.

Re: AW: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 17:43
von Cerakote
Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.


Davon redet auch keiner...

Re: AW: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 18:35
von Hellboy
Cerakote hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.


Davon redet auch keiner...


doch offensichtlich schon. wennst heid die knarre mitnimmst ind arbeit, dann gehst schiassn. nachm schiassn hast hunger, also foast nu gach zum wirt, weil der is eh im nachbardorf.
nachm wirt denkst dir höö es is scho spät, also ab zum billa und nu gach a jauserl für morgen kaufen.

so, dann ruft da spezi an, er hat a neues spielzeug, also no gach auf a stundal oda 2 dort hin, und iwann in da nacht kommst dann heim und versorgst die waffe, die bis dahin brav im rucksack mit war.

und jetzt erzähl no mal, dass spaziernfahrn ned des thema is :headslap:

Re: AW: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 18:36
von Cerakote
Hellboy hat geschrieben:
Cerakote hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.


Davon redet auch keiner...


doch offensichtlich schon. wennst heid die knarre mitnimmst ind arbeit, dann gehst schiassn. nachm schiassn hast hunger, also foast nu gach zum wirt, weil der is eh im nachbardorf.
nachm wirt denkst dir höö es is scho spät, also ab zum billa und nu gach a jauserl für morgen kaufen.

so, dann ruft da spezi an, er hat a neues spielzeug, also no gach auf a stundal oda 2 dort hin, und iwann in da nacht kommst dann heim und versorgst die waffe, die bis dahin brav im rucksack mit war.

und jetzt erzähl no mal, dass spaziernfahrn ned des thema is :headslap:


Weißt du was Spazieren ist?

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 18:49
von Bud Spencer
-

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 19:46
von IT Guy
Aber wirklich klarer is es jetzt für mich auch ned...

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 19:54
von gewo
IT Guy hat geschrieben:Aber wirklich klarer is es jetzt für mich auch ned...


hi

ist kein wunder

und fachliteratur hielt hier auch nur beschraenkt
der von dir zitierte kepplinger zb widerscpricht sich in seinem eigenem buch auch selber wenn es zb um die situation "geladene waffe" geht

wo er an einer stelle davon schreibt dass auch schon vorgeladene magazine, wenn sie im naheverhaeltnis mit der waffe transportiert werden den tatbestand des fuehrens der waffe darstellen
spricht er an einer anderen stelle im selben buch - korrekt - davon dass eine waffe nur dann als geladen anzusehen ist, wenn sich im patronenlager oder kammer eine patrone befindet ...

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 19:58
von Kehnra
Da merkt man wieder wie gut es den Besitzern eines Waffenpasses geht..

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 21:27
von Hellboy
Kehnra hat geschrieben:Da merkt man wieder wie gut es den Besitzern eines Waffenpasses geht..


Jup :D aber hat auch nachteile, glaubs mir ;-)