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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 08:48
von Jo_Kux
rupi hat geschrieben:da hat der Promo schon recht, der Händler bei dem du die C+D Waffe kaufst muss sie nicht verpflichtend im ZWR für dich melden

du kannst das bei einem anderen machen lassen

aber die BHs tragen sie nicht mehr für dich ein, ergo gehts nur mehr über den Händler

Aha, das bedeutet dann vielleicht, dass man mehrere Händler abklappern muss, um das Zeug eingetragen zu bekommen?
Also wenn das nicht krank is...... :headslap:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 09:17
von Myon
Also eintragen wirds dir eh jeder, wenn du das wünscht!

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 09:55
von kuni
Perock hat geschrieben:Lustig :) der Promo schreibt das ein Händler Kat C und D nicht melden muss wenn er nicht will.....
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A
:clap:


Wobei die BH schon kann - wenn sie wollen

Wollte einen neuen EU FWP. Meine Flinte war nicht im ZWR - also konnte er sie nicht auf den neuen EU FWP drucken.

Hat 1 Minute gedauert und die Flinte war schon im ZWR - kosten € 0.- (mal abgesehen vom EU FWP)

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 10:01
von rupi
das is aber die einzige Ausnahme

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 10:12
von gewo
kuni hat geschrieben:
Perock hat geschrieben:Lustig :) der Promo schreibt das ein Händler Kat C und D nicht melden muss wenn er nicht will.....
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A
:clap:


Wobei die BH schon kann - wenn sie wollen

Wollte einen neuen EU FWP. Meine Flinte war nicht im ZWR - also konnte er sie nicht auf den neuen EU FWP drucken.

Hat 1 Minute gedauert und die Flinte war schon im ZWR - kosten € 0.- (mal abgesehen vom EU FWP)


ja, das geht aber nur bei kat C bzw kat D
bei kat B lassen sie es ned zu bloederweise ...

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 10:34
von stefan944
Also meine Kat B stimmen, jedoch fehlt die Kat C - wie kann das sein wenn ich eine Registrierungsbestätigung vom Händler habe? Neuwaffe, beim Kauf durch den Händler registriert.

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 10:45
von gewo
stefan944 hat geschrieben:Also meine Kat B stimmen, jedoch fehlt die Kat C - wie kann das sein wenn ich eine Registrierungsbestätigung vom Händler habe? Neuwaffe, beim Kauf durch den Händler registriert.


ist es wirklich die "registrierungsbestaetigung" die du in haenden hast?
mit einer registrierungsnummer oben drauf?

oder nur eine art von erfassungsformular miot welchem deine daten beim haendler ZUR EINGABE INS zentrale waffenregister erfasst worden sind?

weiter moeglichkeiten:

zahlendreher
such nach anderen versionen
0 statt O
I statt 1
l statt I

weitere chance:
ein "motivierter" haendler oder eine behoerde haben eine waffe mit gleicher seriennummer und gleichen modelles (ja, das kommt zb bei ordonnanzgwehren oft genug vor) anlaesslich eine kaufes von dir "weggeschrieben" statt vom eigentlichen verkaeufer. fazit: der eigentliche verkaeufer hat die jetzt noch bei sich im bestand stehen ....

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 10:54
von stefan944
gewo hat geschrieben:
stefan944 hat geschrieben:Also meine Kat B stimmen, jedoch fehlt die Kat C - wie kann das sein wenn ich eine Registrierungsbestätigung vom Händler habe? Neuwaffe, beim Kauf durch den Händler registriert.


ist es wirklich die "registrierungsbestaetigung" die du in haenden hast?
mit einer registrierungsnummer oben drauf?

oder nur eine art von erfassungsformular miot welchem deine daten beim haendler ZUR EINGABE INS zentrale waffenregister erfasst worden sind?

weiter moeglichkeiten:

zahlendreher
such nach anderen versionen
0 statt O
I statt 1
l statt I

weitere chance:
ein "motivierter" haendler oder eine behoerde haben eine waffe mit gleicher seriennummer und gleichen modelles (ja, das kommt zb bei ordonnanzgwehren oft genug vor) anlaesslich eine kaufes von dir "weggeschrieben" statt vom eigentlichen verkaeufer. fazit: der eigentliche verkaeufer hat die jetzt noch bei sich im bestand stehen ....


Ja handelt sich um eine "Registrierungsbestätigung gemäß § 33 WaffG 1996" die eine Registrierungsnummer (7-stellig) enthält.

Wo kann ich nach einem möglichen Zahlendreher suchen?

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 11:13
von gewo
stefan944 hat geschrieben:Ja handelt sich um eine "Registrierungsbestätigung gemäß § 33 WaffG 1996" die eine Registrierungsnummer (7-stellig) enthält.
Wo kann ich nach einem möglichen Zahlendreher suchen?


hmm ....
also eigentlich sollte man ja das umgekehrte problem erwarten

denn es gibt da sicher eine hohe anzahl an "dubletten"
das eine waffe noch im ZWR auf jemand gemeldet ist obwohl sie der kaeufer der waffe brav gemeldet hat wuerde man viel eher erwarten als dass eine waffe nicht mehr im ZWR steht obwohl es dafuer eine regsitrierungsbestaetigung gibt

die oben genannte fehlerquelle war von mir zu allgemein beschrieben

wenn wir technischen datenverlust im behoerden EDV system ausschliessen - in deinem gegenstaendlichen fall kann es - glaube ich - nur so sein dass die waffe irrtuemlich - von wem auch immer - von deinem bestand auf den bestand eines "kaeufers" einer waffe uebertragen wurde, obwohl das gar nicht deine waffe war.

zweite variante: du hast im zentralen melderegister zwei identitäten, auf eine wurden deine B waffen eingetragen, auf die anderen die C und D

kann nur deine waffenbehoerde feststellen

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 16:12
von Promo
rupi hat geschrieben:na dann:
bitte lieber Promo erkläre mir was du damit meinst wenn du sagst
Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).

willst du damit sagen dass ZWR Einträge von Kat B durch einen Händler nicht sofort gültig sind ? oder dass sie nicht im ZWR auftauchen bevor sie von der BH nicht bestätigt wurden ? oder berufst du dich auf Privatmeldungen an die BH die erst abgearbeitet werden müssen ?
und "Zubehör" kannst auf dreierlei Arten im ZWR melden, nur so nebenbei. als unsichtbare Meldung an den Sachbearbeiter, direkt offen als Platzeintrag, als Zuordnung zu einem genehmigten und eingetragenen Zubehörantrag

Wenn ein Händler im ZWR eine Kat.B einträgt, dann ploppt bei der zuständigen BH des Käufers eine Meldung auf. Diese muss das dann bestätigen - erst dann ist es "offiziell" im ZWR. Diese Information stammt von der Behörde selbst und darf gerne bei der zuständigen Behörde deiner Wahl verifiziert werden. Betrifft damit natürlich selbstverständlich auch Kat.A und B Zubehöreinträge (welcher Art auch immer, wenn du auf die Unterscheidung so großen Wert legst). Und glaub mir, ich weiß wie man Zubehör eintragen kann.

Kleiner Tipp auch noch an der Stelle, der Händler kann aus dem ZWR eine Verkaufs- und Ankaufsbestätigung für Kat.B Waffen ausdrucken. Wenn eine Kat.B fehlt und man hat diesen Zettel, dann ist das Verschulden eindeutig dokumentiert.

Perock hat geschrieben:Lustig :) der Promo schreibt das ein Händler Kat C und D nicht melden muss wenn er nicht will.....
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A
:clap:

Wenn du vielleicht genau lesen würdest, dann hättest du auch verstanden dass ein Händler beim Verkauf einer Kat.C Waffe gesetzlich nicht verpflichtet ist, diese zu melden. Er wird es für gewöhnlich auf Wunsch des Kunden machen und zumeist dann auch nichts verrechnen (zumindest bei Neuwaffen). Mehr habe und wollte ich nicht sagen.

Betreffend der "fehlenden Waffe" von stefan944: hier gibt es ausschließlich die Lösung mit deiner ZWR-Meldung zur Behörde zu gehen und diese nach der Waffe suchen zu lassen. Dein Händler darf das rechtlich nicht. Anhand der Registrierungsnummer kann die Behörde den Verbleib der Waffe klären.

PS: Für all diejenigen, die jetzt Kat.C finden, die sie nicht mehr haben: beim Export ins EU-Ausland werden Waffen nicht bei der Erteilung der Exportbewilligung automatisch gelöscht. Man muss die Behörde gesondert darüber informieren und sie darum bitten, die Waffe aus dem ZWR zu löschen. Wissen viele oft nicht, und ist daher eine große Fehlerquelle.

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 16:23
von Dieselplus
Promo hat geschrieben:PS: Für all diejenigen, die jetzt Kat.C finden, die sie nicht mehr haben: beim Export ins EU-Ausland werden Waffen nicht bei der Erteilung der Exportbewilligung automatisch gelöscht. Man muss die Behörde gesondert darüber informieren und sie darum bitten, die Waffe aus dem ZWR zu löschen. Wissen viele oft nicht, und ist daher eine große Fehlerquelle.

Meine Kat C, die ich verkauft habe, gingen aber nicht ins EU-Ausland.
Jedem Käufer habe ich sogar einen Ausdruck der Registrierbestätigung inkl. der Registrierungsnummer mitgegeben,
damit beim Ummelden keine Fehler passieren.
Trotzdem sind sie aber noch immer auf mich registriert...

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 16:32
von gewo
Dieselplus hat geschrieben:Jedem Käufer habe ich sogar einen Ausdruck der Registrierbestätigung inkl. der Registrierungsnummer mitgegeben, damit beim Ummelden keine Fehler passieren.
Trotzdem sind sie aber noch immer auf mich registriert...


dann gibt es nur zwei moeglichkeit
- entweder war der haendler der die registrierung vorgenommen hat schlampig (denn wenn die vorherige registrierung vorliegt kann es eigentlich kein problem geben)
- oder dein kaeufer hat die waffen nicht melden lassen

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 17:02
von oJo
Wenn meine Kat. B garned aufscheint, soll ich mir Sorgen machen? :?

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 17:32
von Dieselplus
Privat oder vom Händler gekauft?
Wann gekauft und gemeldet?

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 17:42
von Dieselplus
gewo hat geschrieben:dann gibt es nur zwei moeglichkeit
- entweder war der haendler der die registrierung vorgenommen hat schlampig (denn wenn die vorherige registrierung vorliegt kann es eigentlich kein problem geben)
- oder dein kaeufer hat die waffen nicht melden lassen

Das ist mir schon klar, hilft mir aber auch net weiter.
Ich hab jetzt mal die Behörde diesbezüglich angeschrieben.
Apropos: Habe heute Waffenkontrolle gehabt.
Sollten irgendwann einmal die Kat. C und Kat. D. auch kontrolliert werden, haben wir's lustig. :clap: