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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 08:49
von Nordi
Moment mal....wenn es keinen "Bestandsschutz" in Österreich gibt...bedeutet das also wenn das BMI "lustig" ist einfach so sagen kann : So...alle AR10 und AR15 Typen sind hiermit verboten...egal was euch der Spaß gekostet hat und egal wie brave Bürger ihr seit...sofort her mit den Knarren...und klagen vor Gericht könnts euch auch sparen ihr bösen, bösen Waffenbesitzer!"

???

Wenn das wirklich so ist....puh....dann muss ich doch stark am Rechtsstaatlichen Verständnis dieser Nation zweifeln :(

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 11:00
von gewo
Nordi hat geschrieben:Moment mal....wenn es keinen "Bestandsschutz" in Österreich gibt...bedeutet das also wenn das BMI "lustig" ist einfach so sagen kann : So...alle AR10 und AR15 Typen sind hiermit verboten...egal was euch der Spaß gekostet hat und egal wie brave Bürger ihr seit...sofort her mit den Knarren...und klagen vor Gericht könnts euch auch sparen ihr bösen, bösen Waffenbesitzer!"
???
Wenn das wirklich so ist....puh....dann muss ich doch stark am Rechtsstaatlichen Verständnis dieser Nation zweifeln :(


es gibt einen bestandsschutz nur dannw enn das gesetz diesen vorsieht
bei der EU waffenrichtline wurde ein bestandsschutz vorgesehen
bei der dekowaffenverordnung ist mir keiner bekannt, ich hab die aber auch ned so genau gelesen

und was meisnst du mit rechtsverstaendnis?
dass der staat dir zb jederzeit zb 1/3 des eigentums deiner eigentumswohnung oder deins grundstueckes mit einem einfachen rechstakt wieder wegnehmen kann und du ihn nochmal an den staat bezahlen musst ist dir schon bekannt, oder?

ist auch schon vorgekommen vor ein paar jahrzehnten

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 11:04
von Nordi
Bzgl EU Richtlinie : Ok danke, ich dachte das würde sich auf alles beziehen. Aber was wäre wenn die Regierung ganz unabhängig von dieser Richtlinie in...sagen wir...5 oder 10 Jahren sagt alles HA müssen weg....würde das "so einfach" gehen?

Bzgl dem anderen Punkt den du Angesprochen hast : Echt??? Ist das echt so einfach? Gibt es da keine Regeln, Gesetze, Vorgaben usw die das genau festlegen etc?

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 11:28
von gewo
Nordi hat geschrieben:Bzgl dem anderen Punkt den du Angesprochen hast : Echt??? Ist das echt so einfach? Gibt es da keine Regeln, Gesetze, Vorgaben usw die das genau festlegen etc?


nein es ist nicht "einfach"
aber ich glaub mit einfacher mehrheit im parlament beschliessbar

doch da gibt es gesetze und regeln
deshalb ist das ja auch moeglich

und das ist noch nicht mal notstandsrecht wo man mit deinem eigentum sowieso machen kann was man will

das ist noch ein "normaler" verwaltungsakt ..

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 12:34
von gewo
woolf hat geschrieben:Sogar mittels Verordnung könnten bestimmte Waffen einfach so verboten werden, da brauchts nicht mal eine Mehrheit im Parlament.


ja
schon

aber ueber die vorgangsweise der bereits besessenen waffen wird in der 2012er novelle nix gesagt

also verbot des NEUKAUFes ja
das geht schlicht mittels verordnung

betreffend regelung des altbesitzes bedarf es aber einer regelung
dazu ist die verwaltung dzt nicht bemaechtigt

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 12:44
von Incite
Nordi hat geschrieben:Bzgl EU Richtlinie : Ok danke, ich dachte das würde sich auf alles beziehen. Aber was wäre wenn die Regierung ganz unabhängig von dieser Richtlinie in...sagen wir...5 oder 10 Jahren sagt alles HA müssen weg....würde das "so einfach" gehen?

Bzgl dem anderen Punkt den du Angesprochen hast : Echt??? Ist das echt so einfach? Gibt es da keine Regeln, Gesetze, Vorgaben usw die das genau festlegen etc?


Deshalb sollte man sich 3x überlegen ob man wirklich Parteien wählen will die aktiv im Parlament versuchen Waffen zu verbieten. Wenn die mal wirklich zu Mehrheiten kommen... Blick nach GB reicht oder?!

die nächste Evaluierung ist übrigens in 2 Jahren, dann in 5 Jahresschritten wenn ich es richtig im Kopf habe.

lg

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 12:53
von gewo
woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:also verbot des NEUKAUFes ja
das geht schlicht mittels verordnung

betreffend regelung des altbesitzes bedarf es aber einer regelung
dazu ist die verwaltung dzt nicht bemaechtigt

Wie kommtst du darauf, dass der Altbestand davon nicht berührt ist?
Lt. §17 (2) kann ja nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz durch VO verboten werden.


ich habe nicht geschrieben dass der altbestand nicht beruehrt ist
ich habe geschrieben dass der altbestand nicht einfach mittels verordnung "enteignet" werden kann
denn das war die frage urspruenglich

Moment mal....wenn es keinen "Bestandsschutz" in Österreich gibt...bedeutet das also wenn das BMI "lustig" ist einfach so sagen kann : So...alle AR10 und AR15 Typen sind hiermit verboten...egal was euch der Spaß gekostet hat und egal wie brave Bürger ihr seit...sofort her mit den Knarren...und klagen vor Gericht könnts euch auch sparen ihr bösen, bösen Waffenbesitzer!"

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 14:04
von eXistenZ
woolf hat geschrieben:Verstehe was du meinst.

Ich nicht so ganz.
Vielleicht steh ich aber auch gerade auf der Leitung.

Im § 17. (4) steht doch:
(4) Gegenstände, auf die sich eine Verordnung gemäß Abs. 2 bezieht und die sich bereits im Besitz von Personen befinden, gelten ab Inkrafttreten der Verordnung als verfallen und sind binnen 3 Monaten der Behörde abzuliefern. Die Behörde hat dem Betroffenen auf Antrag für die verfallenen Waffen, soweit er deren rechtmäßigen Erwerb glaubhaft macht, mittels Bescheides eine angemessene Entschädigung zuzuerkennen. Ein solcher Antrag ist binnen einem Jahr ab Inkrafttreten der Verordnung nach Abs. 2 zu stellen.

Klingt für mich nach der Möglichkeit einer Enteignung durch Verordnung. Zwar mit Entschädigung, aber ich möchte nicht wissen was dann als "angemessen" gilt. Vielleicht der dann aktuelle Legalmarktwert was bei einer dann illegalen Waffe EUR 0,00 betragen könnte. Wenn der Staat dann also eine Entschädigung von EUR 1,00 zahlt, hat er dem Enteigneten über dem Marktwert entschädigt.

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 16:08
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Wenn der Staat dann also eine Entschädigung von EUR 1,00 zahlt, hat er dem Enteigneten über dem Marktwert entschädigt.


spaetestens dann biete ich als haendler sofort eine exportmoeglichkeit ins ausland mit sofortabkauf an

kann zwar sein dass das dann nur die haelfte des eigentlichen wertes ist
aber
1.) besser halber wert als 15,- bis 25,- wie heute bei den pump guns die wir auf den auktionen kaufen
und
2.) muss ich sie dann eh ned wirklich alle ankaufen, weil sie sind ja schon eingezogen worden (antrag innerhalb eines jahres)

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 21:59
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:spaetestens dann biete ich als haendler sofort eine exportmoeglichkeit ins ausland mit sofortabkauf an

Nein, denn die Waffe wäre schon vor der 3 Monate Abgabefrist illegal und die darf man dann sicherlich nicht mehr verkaufen.
Früher stand im § 17 (2) "neuartige Waffen" drinnen. Das "neuartige" hat man gestrichen und auf einmal bieten sich viele neue Möglichkeiten. Es ist sicherlich nicht vertrauenserweckend das man sich diese Option geschaffen hat.

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 22:10
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:spaetestens dann biete ich als haendler sofort eine exportmoeglichkeit ins ausland mit sofortabkauf an

Nein, denn die Waffe wäre schon vor der 3 Monate Abgabefrist illegal und wird nicht mehr verkauft werden dürfen.
Früher stand im § 17 (2) "neuartige Waffen" drinnen. Das "neuartige" hat man gestrichen und auf einmal bieten sich viele neue Möglichkeiten. Es ist sicherlich nicht vertrauenserweckend das man sich diese Option geschaffen hat.


du verstehst ned

eine waffe ist dann nix mehr wert wenn es keine interessenten gibt und es daher keine nachfrage gibt

wenn es aber einen interessenten gibt - und sei es nur einen einzigen - der fuer die nun nicht mehr legal besitzbaren waffen ein angebot macht, zb in hoehe des halben zeitwertes ( auf das laeufts ca raus damit es kaufmaennisch sinnvoll ist zb zum export in die schweiz, nach tschechien oder in andere staaten die nicht die EU bedingungen anwenden, zur not auch in die USA oder sonstwohin) dann gibt es ploetzlich einen definitiven "wert" der entzogenen waffen, und der wird dann zu erstatten sein

aber davon samma eh weit weg
eine enteignungsaktion ist fuer mich nicht vorstellbar

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Verfasst: Mo 10. Jul 2017, 22:18
von eXistenZ
Der österreichische Staat würde sicherlich den österreichischen Marktwert, zu der Frage was er den für die Waffe zahlen muss, heranziehen. Wäre in seinem eigenen Interesse wenn die Zahl niedrig wäre.
Was irgendwer zB. in Dschibuti dafür zahlen würde, würde sicherlich niemanden interessieren.

gewo hat geschrieben:aber davon samma eh weit weg
eine enteignungsaktion ist fuer mich nicht vorstellbar

Halte ich auch für unwahrscheinlich. Außer wir bekommen mal eine grüne Innenministerin.
Trotzdem bleibt durch die Korrektur durch Streichung von "neuartige" ein bitterer Beigeschmack.
Die Möglichkeit zur Enteignung hat man sich zumindest schon mal geschaffen