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Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 18:11
von granatapfel
burggraben hat geschrieben:Was ist damit: https://diepresse.com/home/panorama/wie ... Tuersteher


Vielen Dank für den Hinweis! Wird aufgenommen :)

MfG

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 18:17
von burggraben
Ich hätte mir als erste Reaktion auf mein Posting eigentlich eher eine Diskussion darüber erhofft dass das Notwehrrecht in Österreich nicht nur auf dem Papier existiert, sondern anscheinend wirklich noch was wert ist. Ich dachte eigentlich immer dass Fälle wo es einen Toten gibt automatisch vor dem Richter landen, hier wurde aber gar nicht erst Anklage erhoben.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 18:28
von granatapfel
burggraben hat geschrieben:Ich hätte mir als erste Reaktion auf mein Posting eigentlich eher eine Diskussion darüber erhofft dass das Notwehrrecht in Österreich nicht nur auf dem Papier existiert, sondern anscheinend wirklich noch was wert ist. Ich dachte eigentlich immer dass Fälle wo es einen Toten gibt automatisch vor dem Richter landen, hier wurde aber gar nicht erst Anklage erhoben.


Aufzuzeigen, dass dem so ist, ist u.a. der Sinn von notwehrfakten.at ;)

Und natürlich, um die immer wiederkehrenden Behauptungen der Gun-Grabber, es gäbe keine Notwehrfälle mit Schusswaffen in Österreich, zu widerlegen.

LG

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 18:39
von burggraben
granatapfel hat geschrieben:Aufzuzeigen, dass dem so ist, ist u.a. der Sinn von notwehrfakten.at ;)

Und natürlich, um die immer wiederkehrenden Behauptungen der Gun-Grabber, es gäbe keine Notwehrfälle mit Schusswaffen in Österreich, zu widerlegen.


Danke nochmal für deine Arbeit diese Webseite zu erstellen welche die Fakten in so sachlicher Weise darstellt.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 19:38
von DerDaniel
JägerausSalzburg hat geschrieben:Windiges Gesindel, das sich nach Schusswaffengebrauch ohne Wbk und Wp in ihr Herkunftsland absetzt und sich so dem Zugriff unserer Justiz entziehen will, bleibt windiges Gesindel
Ben hat bzgl. WP/WBK Inhaber schon alles gesagt. Darüber hinaus ist deine Aussage schlichtweg falsch, denn wenn er sich wegen "Schusswaffengebrauch ohne Wbk und Wp" absetzen hätte wollen, wieso hat er sich dann gestellt, so bald das Thema "Mordversuch" vom Tisch war?!
Echt, in deinem was? - Ausländerhassendem Wahnsinn? - so verrant, dass du nicht mal die simpelsten und offensichtlichsten zusammenhänge erfassen kannst. :angry-banghead:
Schon mal drüber nachgedacht, dass es ohne das Videomaterial für die beiden ganz anders hätte aussehen können, weil z.B. die Schüsse auf dem Parkplatz niemandem aufgefallen sind und dann Aussage (zwei Türsteher) gegen Aussage (laut Zeitung "mehrere Männer") gestanden hätte?!

@burggraben: So etwas ist ein Offizialdelikt, das heißt der Staatsanwalt muss bei bekanntwerden ermitteln. Vor den Richter geht es jedoch nur wenn der StA öffentliche Anklage erhebt, weil er der Meinung ist jemand ist hinreichend verdächtig schuldig zu sein. Die Türsteher haben zwar mehrere Tatbestände von strafbaren Handlungen begangen, sie haben damit jedoch nicht gegen Recht verstoßen, da sie in Notwehr/Nothilfe gehandelt haben und eine Schuldfrage wird daher nicht gestellt.

Nachtrag: Juristisch korrekter abgeändert, hoffentlich bleibts verständlich.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 20:20
von granatapfel
DerDaniel hat geschrieben:Die Türsteher haben zwar mehrere Straftaten begangen, handelten jedoch ohne Schuld, da ein Entschuldigender Notstand (hier Notwehr/Nothilfe) vorlag.


Das ist so nicht richtig. Die Frage der Schuld stellt sich hier gar nicht, da Notwehr ein Rechtfertigungsgrund ist. Nach der Schuld fragt man erst, wenn die Tat rechtswidrig war. In dem Fall kann ein entschuldigender Notstand zum Tragen kommen. Hier nicht.

In unserem Fall ist es einfach Notwehr, das heißt die Türsteher haben nicht rechtswidrig gehandelt, Schuld irrelevant.

LG

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 21:15
von DerDaniel
Sorry, war schlecht formuliert. Ich wollte den Gedanken "Schuld" und warum der StA es nicht an das Gericht weiter gegeben hat, weiterführen ohne den ganzen Deliktsaufbau mit obj./subj. Tatbestand, Rechtswiedrigkeit, Schuld etc. durchzukauen, weils für einen nicht Rechtskundigen mehr verwirrt als beantwortet.
Habs mal anders formuliert, in der Hoffnung, dass der Sinnzusammenhang einfach ersichtlich bleibt.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 22:24
von Balistix
Tendenziell ist die Sache mE bei einer Einstellung noch klarer als bei einem Freispruch. Eine Einstellung bedeutet nämlich, dass (sogar) der zur Verfolgung Berufene der Ansicht ist, dass da definitiv alles ok war. Ein auch nur "da könnte was nicht ok gewesen sein" würde er anklagen.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 06:48
von BigBen
Balistix hat geschrieben:Tendenziell ist die Sache mE bei einer Einstellung noch klarer als bei einem Freispruch. Eine Einstellung bedeutet nämlich, dass (sogar) der zur Verfolgung Berufene der Ansicht ist, dass da definitiv alles ok war. Ein auch nur "da könnte was nicht ok gewesen sein" würde er anklagen.


Das ist auch bei den meisten gerechtfertigten Notwehrfällen in AT Standard, die wenigsten landen wirklich vor Gericht - da müssen schon grobe Zweifel oder Unklarheiten herrschen.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 06:52
von Balistix
Schön, wenn das so ist! Diesbezügliche Statistiken habe ich mir noch nicht angesehen.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 06:56
von BigBen
Es reicht ja wenn man die Medienberichte dazu verfolgt...egal ob Juwelier, Traffikant oder Taxler in den letzten Jahren - soweit ich weiss wurde in allen Fällen das Verfahren eingestellt und es kam zu keiner Verhandlung.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 07:08
von Balistix
Ich hätte es vielleicht allgemeiner formulieren sollen: ich habe mich mit dem Thema nicht so detailliert befasst, dass ich zum Einstellungsverhalten der StA in Notwehrfällen eine fundierte Wahrnehmung hätte.

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 10:42
von granatapfel
DerDaniel hat geschrieben:Sorry, war schlecht formuliert. Ich wollte den Gedanken "Schuld" und warum der StA es nicht an das Gericht weiter gegeben hat, weiterführen ohne den ganzen Deliktsaufbau mit obj./subj. Tatbestand, Rechtswiedrigkeit, Schuld etc. durchzukauen, weils für einen nicht Rechtskundigen mehr verwirrt als beantwortet.
Habs mal anders formuliert, in der Hoffnung, dass der Sinnzusammenhang einfach ersichtlich bleibt.


Vereinfachen ist ja schön und gut, aber das war halt einfach falsch und das trägt dann auch nicht zum besseren Verständnis bei. Deshalb die Klarstellung ;-)

LG

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 13:36
von steps
ist es bei diesem fall normal das der" hauptverdächtige" 6 Wochen in u-haft sitzt, trotz Video Überwachung ????

Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 13:58
von Maddin
Balistix hat geschrieben:Tendenziell ist die Sache mE bei einer Einstellung noch klarer als bei einem Freispruch. Eine Einstellung bedeutet nämlich, dass (sogar) der zur Verfolgung Berufene der Ansicht ist, dass da definitiv alles ok war. Ein auch nur "da könnte was nicht ok gewesen sein" würde er anklagen.


Angeklagt darf eigentlich nur werden, wenn eine Verurteilung "nahe liegt". So stehts im Gesetz. Bei vielen (später auch nachweislich erwiesenen) Notwehrfällen fehlt mir aber dieser Grundsatz oftmals.

Sobald Schusswaffen im Spiel sind scheint man andere Maßstäbe anzulegen.