

da hilft nur die Beine in die Hand nehmen und vollgas davon. Dann gleich die Polizei rufen damits den Idioten einpacken und mitnehmen.
Kommt halt auch drauf an wie der Horrorclown sich verhalten hat. Wenn er hinter der Tür steht und "Buh!" schreit, ohne Waffen und Anzeichen einer Attacke auf Leib und Leben rechtfertigt das keinen Messerstich. Egal wie Blöd derjenige ist, der sich als Clown verkleidet hat.Jo_Kux hat geschrieben:War ja zu erwarten...
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Bin auf den Richter gespannt, ob der das als NW wertet... denn sicher ist das leider nicht, da braucht nur der richtige hinterm Pult sitzen