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Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:09
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:02
Bei den Waffen sind alle registriert - wenn du da nicht meldest könnte ich mir vorstellen dass die mal fragen warum du nicht meldest, weil ja alle eingetragen sind.
das ZWR schickt sogar eine meldung an den sachbearbeiter wenn 20 erreicht sind ...
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:12
von Wolf1971
gewo hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:09
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:02
Bei den Waffen sind alle registriert - wenn du da nicht meldest könnte ich mir vorstellen dass die mal fragen warum du nicht meldest, weil ja alle eingetragen sind.
das ZWR schickt sogar eine meldung an den sachbearbeiter wenn 20 erreicht sind ...
Hat man da eigentlich auch diese 6 Wochen-Frist bis zur Meldung?
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:24
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:12
gewo hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:09
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:02
Bei den Waffen sind alle registriert - wenn du da nicht meldest könnte ich mir vorstellen dass die mal fragen warum du nicht meldest, weil ja alle eingetragen sind.
das ZWR schickt sogar eine meldung an den sachbearbeiter wenn 20 erreicht sind ...
Hat man da eigentlich auch diese 6 Wochen-Frist bis zur Meldung?
nein
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:34
von Incite
gewo hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:09
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:02
Bei den Waffen sind alle registriert - wenn du da nicht meldest könnte ich mir vorstellen dass die mal fragen warum du nicht meldest, weil ja alle eingetragen sind.
das ZWR schickt sogar eine meldung an den sachbearbeiter wenn 20 erreicht sind ...
Weil es zufällig passt. Gelten die 20 Stück insgesamt oder getrennt? Ich ging ja immer vom Naheverhältnis aus.
z.B. beide Jäger die im gleichen Haus leben. Jeder hat 10 Waffen. Müssen die dann auch die 20er Meldung machen? Ich hätte gesagt ja
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:37
von gewo
Incite hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:34
gewo hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:09
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 11:02
Bei den Waffen sind alle registriert - wenn du da nicht meldest könnte ich mir vorstellen dass die mal fragen warum du nicht meldest, weil ja alle eingetragen sind.
das ZWR schickt sogar eine meldung an den sachbearbeiter wenn 20 erreicht sind ...
Weil es zufällig passt. Gelten die 20 Stück insgesamt oder getrennt? Ich ging ja immer vom Naheverhältnis aus.
z.B. Ein Ehepaar, beide Jäger. Jeder hat 10 Waffen. Müssen die dann auch die 20er Meldung machen? Ich hätte gesagt ja aber habe gehört "nein".
du hast recht
das ist so
muss man halt dann erklaeren
je nach gepflogenheit und auslastung in der jeweiligen behoerde werden diese meldungen entweder ignoriert oder es wird der buerger angerufen und es wird nachgefragt oder man bekommt gleich quasi auf verdacht einen bitterboesen RSA bzw RSB brief
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 18:10
von Alexej
@gewo
Passt zwar jetzt nicht ganz hier rein, aber ich hab letztens 200 Schuss Munition gekauft, und die Verkäuferin wollte nicht nur die WBK (hat alles brav in den PC eingetragen) sondern fragte auch nach meiner Telefonnummer. (War das erste Mal das ich dort gekauft habe).
Jetzt meine Frage: hat sich da was geändert beim Munitionskauf, also wird das jetzt automatisch gemeldet, oder warum wollten die meine Telefonnummer?
Hab sie ihr natürlich gegeben, aber auch nicht näher nachgefragt.
Ist wie gesagt off topic da nur 200 Schuss, aber was wird beim Munitionskauf da eingetragen? Offenbar wurde der Kauf ja direkt mit meiner Telefonnummer verknüpft, was ich merkwürdig finde.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 18:48
von gewo
Alexej hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 18:10
@gewo
Passt zwar jetzt nicht ganz hier rein, aber ich hab letztens 200 Schuss Munition gekauft
servus
ich hab jaenner / februar zwei neue vollzeit mitarbeiter angestellt
da geht am anfang alles noch ein wenig kreuz und quer
sorry
beim kauf wenn du hier im laden stehst brauchen wir deine tel nummer normal nicht
brauchen tun wir sie wenn du was bestellst was nicht da ist
weil wir dich ja verstandigen moechten wenn die ware da ist
brauchen tun wir sie auch wenn du was reservierst fuer abholung spaeter
denn wenn der kram in zwei monaten immer noch da steht dann wollen wir wissen ob du das immer noch brauchst und ob wir es weiter reservieren sollen
der vorgang ist vermutlich dadurch entstanden dass unser warenwirtschaftsystem grundsaetzlich beim anlegen eines auftrages eine entsprechende meldung "personendaten unvollstaendig" ausgibt, wenn nicht alle daten erfasst sind ...
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 19:02
von Wolf1971
Alexej hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 18:10
...und die Verkäuferin wollte nicht nur die WBK (hat alles brav in den PC eingetragen) sondern fragte auch nach meiner Telefonnummer.....
Vielleicht ist sie Single und auf der Suche
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 19:07
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 19:02
Alexej hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 18:10
...und die Verkäuferin wollte nicht nur die WBK (hat alles brav in den PC eingetragen) sondern fragte auch nach meiner Telefonnummer.....
Vielleicht ist sie Single und auf der Suche
jop
wollte ich auch schon schreiben
habs aber dann gelassen weils ned zutrifft ..
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 20:33
von combatmiles
suchen kann ma a ohne Single zu sein.... *lol*
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 21:41
von gewo
combatmiles hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 20:33
suchen kann ma a ohne Single zu sein.... *lol*
alle sechs oder sieben jahre des selbe ...
lassts meine mitarbeiterinnen in frieden
bin froh dass ich welche hab ..
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 21:54
von combatmiles
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 22:51
von gewo
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Do 8. Apr 2021, 22:54
von combatmiles
i glaub bei da nächsten DR in Wien schau i mir des mal live an...
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 14:36
von Alexej
Alles klar, danke für deine Rückmeldung. Wie gesagt, eh kein Problem, hab mich nur gewundert.
„ anlegen eines auftrages eine entsprechende meldung "personendaten unvollstaendig" ausgibt, wenn nicht alle daten erfasst sind ...“
Meinst du mit „anlegen eines Auftrages“ wenn man etwas bestellt, oder wird ein neuer Auftrag angelegt sobald jemand etwas kauft. Also die konkrete Frage: wird ein Munitionskauf mit der WBK verknüpft (auch wenn es nicht im ZWR steht)?
Wenn ich was bestelle, eh klar das man die Nummer braucht
Mich würd generell interessieren, wie so ein Kaufvorgang abläuft bzw. was der Waffenhändler da abfragen kann mit der WBK Nummer? Falls du das sagen darfst.