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High-Cap Bann-Wann?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: High-Cap Bann-Wann?
Der Europäische Rat und die Kommission wollten beide sämtliche „high capacity“-Magazine verbieten. Das Parlamentsteam unterstützte diese Forderungen nicht. Der Rat weigerte sich allerdings zu akzeptieren, dass es keine neuen Beschränkungen betreffend Magazinkapazitäten geben sollte. Auch hier verlangten die Mitgliedsstaaten strengere und schlechter umsetzbare Regeln, die vonseiten des Parlaments abgelehnt wurden. Nach zähen Verhandlungen wurde folgender Konsens erzielt:
Magazine selbst werden nicht beschränkt.
Halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, welche mehr als eine bestimmte Schussanzahl ohne Nachladen abfeuern können, werden nun in die Kategorie A verschoben, sobald ein Magazin mit einer gewissen Schusskapazität eingesetzt wird, bzw. Teil dieser Schusswaffe ist. Für Kurzwaffen ist ein Limit von 20, für Langwaffen ein Limit von 10 vorgesehen. Altbesitzer, Sportschützen, Sammler, Reservisten und einige andere Gruppen werden allerdings weiterhin derartige Schusswaffen zusammen mit „high capacity“-Magazinen besitzen und nutzen dürfen, sofern ihnen ihr Mitgliedsstaat die entsprechende Kategorie A-Erlaubnis erteilt.
Personen, die keine entsprechende Kategorie A-Erlaubnis besitzen, aber zusammen mit ihren Kategorie B-Waffen auch “high capacity”-Magazine besitzen, laufen Gefahr, ihre Besitzerlaubnis gänzlich zu verlieren. Es ist keine Beschränkung betreffend erneuter Antragstellung in der Direktive vorgesehen.
Der Erwerb von “high capacity”-Magazinen soll zukünftig auf Personen mit Kategorie A-Erlaubnis beschränkt sein.
Diese mögliche A-Erlaubnis hört sich wieder verdächtig nach Ermessensspielraum an.
Angenommen man ist so ehrlich und fragt bei der BH nach.
Ich hab da ein 20er Mag, war bei meiner AR 15 dabei ist also Altbestand. Darf ich das noch besitzen und verwenden?
Sind sie in einem Verein?
Nein
Nehmen sie an Bewerben teil?
Nein
Na dann lass mal rüberwachsen das Teil. Wir sehen keinen Grund für die Ausnahmebewilligung.
Also ich sehe das schon kommen wenn das wirklich so beschlossen wird.
Magazine selbst werden nicht beschränkt.
Halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, welche mehr als eine bestimmte Schussanzahl ohne Nachladen abfeuern können, werden nun in die Kategorie A verschoben, sobald ein Magazin mit einer gewissen Schusskapazität eingesetzt wird, bzw. Teil dieser Schusswaffe ist. Für Kurzwaffen ist ein Limit von 20, für Langwaffen ein Limit von 10 vorgesehen. Altbesitzer, Sportschützen, Sammler, Reservisten und einige andere Gruppen werden allerdings weiterhin derartige Schusswaffen zusammen mit „high capacity“-Magazinen besitzen und nutzen dürfen, sofern ihnen ihr Mitgliedsstaat die entsprechende Kategorie A-Erlaubnis erteilt.
Personen, die keine entsprechende Kategorie A-Erlaubnis besitzen, aber zusammen mit ihren Kategorie B-Waffen auch “high capacity”-Magazine besitzen, laufen Gefahr, ihre Besitzerlaubnis gänzlich zu verlieren. Es ist keine Beschränkung betreffend erneuter Antragstellung in der Direktive vorgesehen.
Der Erwerb von “high capacity”-Magazinen soll zukünftig auf Personen mit Kategorie A-Erlaubnis beschränkt sein.
Diese mögliche A-Erlaubnis hört sich wieder verdächtig nach Ermessensspielraum an.
Angenommen man ist so ehrlich und fragt bei der BH nach.
Ich hab da ein 20er Mag, war bei meiner AR 15 dabei ist also Altbestand. Darf ich das noch besitzen und verwenden?
Sind sie in einem Verein?
Nein
Nehmen sie an Bewerben teil?
Nein
Na dann lass mal rüberwachsen das Teil. Wir sehen keinen Grund für die Ausnahmebewilligung.
Also ich sehe das schon kommen wenn das wirklich so beschlossen wird.
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- Supporter 20x138mmB
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- Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
- Wohnort: Früher WY nun Tulln
Re: High-Cap Bann-Wann?
Leider ist der Status Quo immer noch der selbe Mist wie zuvor. Somit müssen wir mal schauen was da nun geplant wird. Ansonsten heißt es wieder nur, "während den Verhandlungen kann keine Antwort gegeben werden, da niemand weiß was rauskommt..." Aber ich wollte dennoch positiv bleiben. Ein Magban einhergehen mit einer Enteignung (und das wäre es faktisch) kann sich keine Partei im Moment leisten. Somit würde ich es auf ein Verkaufsverbot von neuen high Cap Mags auslegen, außer du bist nachgewiesener Sportschütze, dann bekommst du auch immer noch die HCM.
From My Cold, Dead Hands
Re: High-Cap Bann-Wann?
Schon klar, ich meinte nur wenn es wirklich so beschlossen wird und unser Staat das in der Hand hat.