Seite 5 von 7

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 15:33
von raptor

Code: Alles auswählen

Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne
Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann.


Danke, Bourne, für den Link. Wobei sich jetzt natürlich wieder die Frage stellt, was "nicht ohne Schwierigkeiten" konkret heißt. Und ob die Außensicherung auch zu den "Schwierigkeiten" zählt.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 16:43
von Bourne
raptor hat geschrieben:

Code: Alles auswählen

Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne
Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann.


Danke, Bourne, für den Link. Wobei sich jetzt natürlich wieder die Frage stellt, was "nicht ohne Schwierigkeiten" konkret heißt. Und ob die Außensicherung auch zu den "Schwierigkeiten" zählt.

Ich habe mir mal den Entscheidungstext durchgelesen ...

"... Die Waffe habe sich im versperrten Wohnhaus des Beschwerdeführers in einem nicht versperrbaren, nur mit Magnetschnappverschluß verschlossenen Schuhkasten im Garderobenbereich des Vorraumes befunden. Sie sei in einem schwarzen Plastikschalenkoffer, der für Waffen gedacht und welcher mit einem Zahlenschloß versehen sei, in geladenem Zustand aufbewahrt gewesen. ..."
"... Die belangte Behörde zog daraus den Schluß, daß der Beschwerdeführer die Faustfeuerwaffe nicht sorgfältig verwahrt habe. Die Waffe habe sich zwar in einem versperrten Behältnis befunden, dies sei jedoch ein Koffer gewesen, der leicht abtransportiert werden könne. Deshalb hätte der Beschwerdeführer zumindest den Kasten, in welchem sich dieses Behältnis befunden habe, versperren müssen. ..."
"... Im gegenständlichen Fall fällt ins Gewicht, daß der Schuhschrank im Vorzimmer des versperrten Wohnhauses des Beschwerdeführers stand, somit an einer den Familienmitgliedern, aber auch jedem Besucher zugänglichen Stelle. Der Beschwerdeführer mußte damit rechnen, daß sowohl seine Gattin als auch seine Tochter das Schuhkästchen öffneten und den darin befindlichen Waffenkoffer samt Inhalt entdecken konnten. Genauso mußte der Beschwerdeführer auch damit rechnen, daß seine Schwägerin im Zuge ihrer wöchentlichen Reinigungsarbeiten das Schuhkästchen - gleichgültig ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt - öffnet und den Waffenkoffer entdeckt. Die belangte Behörde ist im Recht, daß sie von einer nicht sorgfältigen Aufbewahrung der Waffe in einem versperrten, aber leicht transportablen Behältnis, welches sich in einem unversperrten Schuhkästchen im Vorzimmer des Wohnhauses des Beschwerdeführers befand, angesichts der mehrfachen Zutrittsmöglichkeiten zu diesem selbst bei grundsätzlich versperrter Wohnhaustüre, ausgegangen ist. ..."

Naja, dass das nicht sicher ist, ist hier sicher allen klar ... :doh:

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 17:57
von sauersigi
Dh. Eine mit dem Kasterl verschraubte Geldkassette wäre in Ordnung gewesen?
Weil versperrt, weil festgeschraubt und daher nicht ohne Schwierigkeit mitzunehmen....?

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 18:00
von gewo
sauersigi hat geschrieben:Dh. Eine mit dem Kasterl verschraubte Geldkassette wäre in Ordnung gewesen?
Weil versperrt, weil festgeschraubt und daher nicht ohne Schwierigkeit mitzunehmen....?


ja, klar
geldkasette versperrt und mit 4 spax in den kastenboden verschraubt ist ok ...
(in den boden der schublade reicht aber ned, logisch...)

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 18:12
von sauersigi
gewo hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Dh. Eine mit dem Kasterl verschraubte Geldkassette wäre in Ordnung gewesen?
Weil versperrt, weil festgeschraubt und daher nicht ohne Schwierigkeit mitzunehmen....?


ja, klar
geldkasette versperrt und mit 4 spax in den kastenboden verschraubt ist ok ...
(in den boden der schublade reicht aber ned, logisch...)

Perfekt wieder 100 Euro gespart....die werd ich umgehend in die Kreuzgasse tragen...

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 19:56
von Glock1768
gewo hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Dh. Eine mit dem Kasterl verschraubte Geldkassette wäre in Ordnung gewesen?
Weil versperrt, weil festgeschraubt und daher nicht ohne Schwierigkeit mitzunehmen....?


ja, klar
geldkasette versperrt und mit 4 spax in den kastenboden verschraubt ist ok ...
(in den boden der schublade reicht aber ned, logisch...)


na servus ... mutig :o

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 20:52
von piefke
Man kann auch rauslesen , wo befindet sich die Waffe .
Im 1 OG. Im Büro , das versperrt ist und dann noch in einem verschlossenen Eichensekretär und dann noch in einer Geldkassette, ist schon was anderes als auf der Hutablage .

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:22
von gewo
Glock1768 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Dh. Eine mit dem Kasterl verschraubte Geldkassette wäre in Ordnung gewesen?
Weil versperrt, weil festgeschraubt und daher nicht ohne Schwierigkeit mitzunehmen....?


ja, klar
geldkasette versperrt und mit 4 spax in den kastenboden verschraubt ist ok ...
(in den boden der schublade reicht aber ned, logisch...)


na servus ... mutig :o


nein, nicht mutig
entspricht der intention des gesetzes

die aussensicherung des objektes stellt den schutz gegen den kriminellen taeter dar

das behaeltniss hat nur mehr den zweck die waffe vor dem zugriff von personen zu schuetzen welche sich rechtmaessig im objekt aufhalten, aber keine waffenrechtlichen dokumente haben.
dieser personenkreis besteht normalerweise aus personen denen wir vertrauen und er hat in aller regel weder die kriminelle energie noch das wissen ein behaeltnis aufzubrechen.

um festzustellen welche petsonen sich normalerweise rechtmaessig im objekt aufhalten werden bei der verwahrungskontrolle auch immer vorher die meldedaten des objektes angefragt und deshalb gibt es oft da auch die frage danach wer noch hier wohnt

alles nachzulesen in erlaessen, verordnungen und hoechstgerichtsurteilen ...

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:23
von gewo
piefke hat geschrieben:Man kann auch rauslesen , wo befindet sich die Waffe .
Im 1 OG. Im Büro , das versperrt ist und dann noch in einem verschlossenen Eichensekretär und dann noch in einer Geldkassette, ist schon was anderes als auf der Hutablage .


ja nein vielleicht

befinden hin befinden her

angeschraubt ist dem gesetz entsprechend
nicht angeschraubt nicht

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 04:27
von raptor
Danke gewo für die Klarstellungen!

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 07:59
von Jo_Kux
Gewo, du hast echt meine Bewunderung, dass du immer und immer wieder die selben Fragen korrekt und anständig beantwortest, obwohl man das alles schon 100x durchgekaut hat. Echt, ich bewunder das.
A bissl Masochismus is aber schon dabei, oder? ;)

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 11:16
von Ares
@ Gewo

Danke für deinen Idealismus (wichtige Sachen kann man gar nicht oft genug aufs neue erörtern) !

mlg
Ares

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 11:18
von gewo
Ares hat geschrieben:@ Gewo

Danke für deinen Idealismus (wichtige Sachen kann man gar nicht oft genug aufs neue erörtern) !

mlg
Ares


bitte kein heiligenschein

aber ich muss mich ueber die dinge sowieso laufend am laufenden halten

und du hast keine ahnung wie fad oft eine zug- oder autofahrt von wien nach innsbruck oder retour ist
da kannst manchmal genau nix machen ausser im forum rumhaengen ...

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Di 14. Apr 2020, 22:07
von Parallaxe
Okay, ich hab mich also, um auf der sicheren Seite zu sein, weil man nie weiß, was die kontrollierenden Amtsorgane beanstanden, dazu entschlossen, meine beiden Waffenschränke und den Munitionsschrank in der Wand zu verankern.

Es sind zwei Waffenschränke von Secureo, und im Beiblatt zur Verankerung steht, dass man nichts an denen verändern darf, weil sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist, und sie schreiben immer nur von der Bodenverankerung.

Auf den Versicherungsschutz nach deutschem Zuschnitt verzichte ich, denn in den Parkettboden der Mietwohnung bohr ich sicher kein Loch. Also Rückwand, und da ist zwar eine kleine runde Stelle mit dünnerem Material, wohl zum Verankern, aber da muss ich erst durch die Schrankwand und dann in die Mauer. However:

Wird das reichen? Ich weiß, man kann es nie genau sagen, aber wenn ich einen 120kg und einen 140kg Schrank an die Wand düble, dann sollte das doch reichen (in Wien)? Oder hat schon jemand damit Ärger gehabt?

Beim 45kg Munitionsschrank bin ich unsicherer, weil der eben vergleichsweise leicht ist, aber wie gesagt, in den Parkettboden geh ich nicht, obendrein weiß ich ja nicht, wie der Unterboden beschaffen ist...

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Di 14. Apr 2020, 22:15
von RcL
Habs auch nur an einem Rückwand-Loch verankert, theoretisch kannst den Schrank mit ein bissel gutem Willen wahrscheinlich sogar aus der Wand reißen, weil die Wand einfach ein Klumpert ist.... Bin eh gespannt, erste Kontrolle sollte in etwa einem Jahr sein.

Ich vertrau eher auf die Tatsache, dass es in dem Haus hier knapp 90 Wohnungen gibt und meine daher ein unwahrscheinliches Ziel wäre. Und die Tatsache, dass die Tür ganz gut und der Türstock aus Stahl zu sein scheint und ich stets beide Schlösser 2x zusperre, wenn ich nicht zu Hause bin (Sicherheitsschlüssel mit Kerben zusätzlich in der Seite). Wer da durch kommt, kriegt auch ein Waffenschrank-Schloss auf, da ist die Wand das geringste Problem.