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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 17:05
von Octopus
Ganz bestimmt vor der Wahl. :lol:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 18:16
von Lexman1
Diese Latrinengerüchte gab es schon vor Monaten. Die Aussagekraft solcher "Insider Infos" ist in etwa so Wertvoll wie die wirtschaftlichen Facheinschätzungen militanter G20 Demonstranten.

Mach dich nicht selbst verrückt und denk nicht zu sehr über solch ein Geschreibsel nach. Zutodegefürchtet ist auch gestorben!

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 18:21
von Incite
Lexman1 hat geschrieben:Diese Latrinengerüchte gab es schon vor Monaten. Die Aussagekraft solcher "Insider Infos" ist in etwa so Wertvoll wie die wirtschaftlichen Facheinschätzungen militanter G20 Demonstranten.

Mach dich nicht selbst verrückt und denk nicht zu sehr über solch ein Geschreibsel nach. Zutodegefürchtet ist auch gestorben!


Sehe ich auch so.

Genauso "wertvoll" sind auch User die in den Verkaufstext schreiben "schnell zuschlagen bevor diese Gewehre nächstes Jahr verboten werden" ja klar... :whistle:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 19:10
von hmg382
Vor der Wahl passiert genau gar nichts. Danach werden wir sehen, was passiert.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 20:13
von Maddin
Lexman1 hat geschrieben:Diese Latrinengerüchte gab es schon vor Monaten. Die Aussagekraft solcher "Insider Infos" ist in etwa so Wertvoll wie die wirtschaftlichen Facheinschätzungen militanter G20 Demonstranten.

Mach dich nicht selbst verrückt und denk nicht zu sehr über solch ein Geschreibsel nach. Zutodegefürchtet ist auch gestorben!


Ich wollte es euch nur mitteilen. Es haben ja auch auf FB einige Leute geantwortet, was offenbar das Interesse an dem Thema geweckt hat. ;)

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 21:02
von Lexman1
Kein Problem, es schadet nicht mal immer wieder die allgemeine Stimmungslage außerhalb des Forums abzuklären und hier mitzuteilen. Wir dürfen uns deshalb nur nicht selbst gleich narrisch machen ;)

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 21:20
von mura
Stimmungslage ist gut! Als ich vor kurzem mein AUG beim Händler abgeholt habe und ich mit dem Verkäufer noch etwas geredet habe war ein anderer Kunde auch sehr interessiert am AUG und hat mich dann noch gefragt wieso ich jetzt noch einen HA kaufe wo ich doch nächstes Jahr diesen wieder abgeben Muss weil verboten. Händler und ich haben dann etwas ungläubig geschaut und er meinte dann nur er hat halt so etwas gehört dass die HA verboten werden und alle abgegeben werden müssen. ;) Soviel zum Thema Stimmungslage, stille Post, verschiedene Wahrnehmungen usw.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 22:23
von Balistix
Und bevor jetzt alle wieder schreien, man soll den Teufel nicht an die Wand malen... es kam schon oft genug schärfer, als man dachte. Erinnert ihr euch noch an die "Jo owa fia uns/bei uns doch ned..."-Fraktion, die geglaubt/gehofft haben, die EU-Richtlinie geht in ihrer heutigen Form nicht durch?

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 07:36
von hmg382
Ich glaub, hier werden ein paar Sachen miteinander vermengt.

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrats ist de facto zu Ende. Da es im Threadtitel um das WANN geht, kann man klar sagen, dass vor Oktober nix passieren wird.

Über das WIE sind wird uns - denke ich - alle im Klaren, dass es immer Kandidaten geben wird (v.a. wird vom Wahlausgang abhängen, wer dann für die Änderungsentwürfe im BM.I verantwortlich zeichnen wird), die uns in bester AWN-Manier ans Leder wollen. Und dass gerne "Divide et Impera" gespielt wird, ist auch allseits bekannt.

Das hier Wachsamkeit und Engagement nötig sind, wenn's dann soweit ist (z.B. Politiker anschreiben, Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben etc.), sollte auch klar sein (hoffentlich zu einem größeren Prozentsatz als bei der letzten Anpassung (Stichwort: "Deregulierungsgesetz")).

Bis dahin sollten wir aber in die wohlverdiente Sommerpause gehen, etwas reload-smile oder ein paar Murmeln thermisch delaborieren und die latente Paranoia mal daheim lassen ;-)

Die Zeit zum Handeln kommt früh genug, keine Sorge.

Just my 2cents.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:57
von Burgenlandy
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 15:08
von Bell
er hat ha auch gschrieben "de facto", ned "de jure"! [emoji6]


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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 18:29
von hmg382
Burgenlandy hat geschrieben:
Servas.

Umso förmlich korrekt zu erklären. Die Gesetzgebungsperiode ist noch nicht beendet.

Das diese DE JURE noch nicht beendet ist, ist mir auch bewusst. Daher hab ich auch DE FACTO geschrieben, um es runterzubrechen, da nicht mehr wirklich was zu Stande kommen wird.

Aber danke für die präzisierte Darstellung [emoji6]

Edith: Ich sollte die Folgeposts auch lesen, bevor ich was zurückschreibe ...

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 22:15
von Burgenlandy
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 22:18
von Bell
Burgenlandy hat geschrieben:De facto ... wird die nächste Regierung die Richtlinie umsetzen - wie - das hängt von der Zusammensetzung ersterer ab.

des werdens aber de facto und de jure machen müssen! 8-)

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Sa 15. Jul 2017, 20:05
von Maddin
Bell hat geschrieben:
Burgenlandy hat geschrieben:De facto ... wird die nächste Regierung die Richtlinie umsetzen - wie - das hängt von der Zusammensetzung ersterer ab.

des werdens aber de facto und de jure machen müssen! 8-)


De jure nicht, kann ja der Nationalrat auch ohne die Regierung Gesetze einbringen und beschließen. ZB. Initiativantrag oder durch Volksbegehren.

In Österreich nicht üblich, nach B-VG aber möglich.