Seite 5 von 5

Re: Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 21:39
von Dextera
Armata hat geschrieben:Ist das die subjektive Wahrnehmung oder das Messen mit zweierlei Maß?

Weder noch. Die Diskussion mit manchen Zeitgenossen hier bringt allerdings teilweise recht wenig, daher spar ichs mir mal. Alles andere steht hier eh schon.

Re: Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 21:40
von Armata
Balistix hat geschrieben:Das sei dir auch zugestanden, aber das was du zu "zweierlei Maß" schreibst, passt nicht dazu. Herr Schwaiger erzählt seine Meinung zum Zugang zu Waffenbesitz und du stellst das auf eine Stufe mit der organisierten Geschäftsschädigung, die dann folgte - das erste ist freie Meinungsäußerung, das zweite nicht.


:obscene-drinkingcheers:

Re: Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 22:02
von Ares
Balistix hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Was stört dich am jetzigen System?


Der Psychotest ist nicht aussagekräftig, diese Meinung teilt hier wohl auch die Mehrheit.


Nein, ich teile nicht deine Meinung, die hier deiner Meinung nach, angeblich die Meinung der Mehrheit ist.

Der Test wurde meiner Meinung nach
von Experten in Auftrag gegeben,
von Experten ausgearbeitet und wird in der Praxis
von Experten angewendet.

Diese Leute sehe ich jetzt pauschal diskreditiert.

Herr Schwaiger ist vielleicht Experte für:
Beobachtungen (Observation)z.B. Beweise für Scheidungen
(lt. Aussage in einem seiner Firmenprofile),
durch fehlerhaften Aussagen in dem Zeitungartikel, aber keinesfalls Experte in Belangen des Waffenbesitzes. Da hat er sich eindeutig selbst diskreditiert. Ich finde nichts falsches daran,
ihn darauf hinzuweisen.

Re: Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 22:21
von trenck
Balistix hat geschrieben:Was anderes wäre es, wenn du sagen würdest, du fändest es Blödsinn, was Herr Schwaiger verzapft. Aber die Aufrufe, dort nicht zu kaufen und sein Geschäft negativ zu bewerten, sind keine freie Meinungsäußerung mehr.


Weil? Gegen welchen Paragraphen der Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches verstoßen solche Aufrufe?

trenck

Re: Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 22:30
von trenck
lasermannen hat geschrieben:Da geht's eh schon rund... rechtfertigungen finden sich dort auch schon von besagten Herrn, "falsch interpretiert, missverstanden und alles anders gemeint und die Leute haben sich ja sowieso nur die Überschrift durchgelesen vom artikel" das sind die kernaussagen.


Jaja; er schreibt dort auch, dass seine Aussagen vom Kurier gekürzt und somit Teile seiner Aussagen nicht wiedergegeben wurden. Nur muss man sich dann halt fragen, warum einem angeblichen Kommunikationsprofi
http://www.media5.at/
solche Anfängerfehler in der Kommunikation mit einem Journalisten passieren. Es scheint halt, dass der Herr auch im Bereich Medienkommunikation nicht unbedingt ein Superstar ist.

trenck

Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 22:31
von Balistix
@trenck: 111, 152 StGB

Re: Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 22:48
von gewo
Balistix hat geschrieben:@trenck: 111, 152 StGB


ich lach mich tot

gleich mal vorweg: selbstverstaendlich kann jeder jeden wegen allem klagen
ist halt immer die frage was am ende rauskommt

aber der 111 wuerde sowieso nur gegen den user greifen der ehrenruehrige behauptungen aufstellt ( ich habe hier uebrigens keine gelesen), der verbreiter (das forum) wird hier nur in zweiter linie mit herangezogen

der 152 is sowieso chuzpe
niemand schaedigt ihn im erwerb

er schaedigt sich durch seine aussagen selber
dieser nachweis ist wohl leicht zu erbringen

zudem weiss jeder mit ein bisserl grips dass jeder anwaltsbrief in so einer sache - es laesst sich ja fest ned vermeiden dass der irgendwie an die allgemeine oeffentlichkeit kommt - den effekt des bisherigen problems vervielfacht

Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 22:55
von v0s
"unrichtige Tatsachen"

"einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen"

"Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird"

"Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten"

Als Laie würde ich da keinen Konflikt mit den Paragraphen sehen wenn ich öffentlich darauf Hinweise dass es einen Zeitungsbericht gibt in dem er seine Meinung kundtut und ich aufgrund dieser Meinung nicht bei ihm einkaufen würde.

Re: Re:

Verfasst: So 6. Aug 2017, 22:56
von Yukon
Balistix hat geschrieben:@trenck: 111, 152 StGB

Hast Du Dir die betreffenden Paragraphen auch durchgelesen???

§111 Abs3: Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.


§152 Abs1: Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Somit kannst Du Deinen belehrenden Zeigefinger wieder einpacken

Re:

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 08:13
von Polaris
ich war kurz am überlegen, ob man die letzten Seiten nicht einfach ersatzlos streichen sollte. Zum eigentlichen Thema wurden auch schon alle Arten von Meinungen kundgetan, somit ist zum Schutz aller, teilweise auch vor sich selbst, hier jetzt mal zu.

wenn jemand der Meinung ist, da gibt es noch was zu sagen und ich war voreilig - bitte PN