Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
23(2): Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen.
Da ist keine Unterscheidung zwischen WBK und WP.
Da ist keine Unterscheidung zwischen WBK und WP.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
combatmiles hat geschrieben:Die klügere Lösung ist ja wie wir gesehen haben die WBK zuerst und dann den WP..
in wien bedeutet WBK besitz und dann WP erhalten dass du
entweder einen WP mit nur einem platz erhaeltst
oder
dass du die WBK zurueckgeben musst und dann erhaeltst du einen WP mit zwei plaetzen
wie sich DAS im gesetz widerspiegelt ist mir allerdings schleiferhaft
und ich finde auch nirgendwo ein ermessen dazu
aber was willst machen wenn wer den WP fuer den dienstgeber mit zwei plaetzen braucht und er nicht die zeit hast das durchzuklagen?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
Also wer vor dem Waffenpass nicht die WBK löst dem ist sowieso schon nicht mehr zu helfen!
Das gabs früher mal in den 80er/90ern wo man zur BH ist und die dann gesagt haben. Nehmen sie doch direkt nen Paß! Und den hatte man halt dann.
Das gabs früher mal in den 80er/90ern wo man zur BH ist und die dann gesagt haben. Nehmen sie doch direkt nen Paß! Und den hatte man halt dann.
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3152
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
gewo hat geschrieben:in wien bedeutet WBK besitz und dann WP erhalten dass du
entweder einen WP mit nur einem platz erhaeltst
oder
dass du die WBK zurueckgeben musst und dann erhaeltst du einen WP mit zwei plaetzen
wie sich DAS im gesetz widerspiegelt ist mir allerdings schleiferhaft
und ich finde auch nirgendwo ein ermessen dazu
Genau DAS meinte der Jurist der LPD dass man dann dagegen klagen kann und die Behörde garantiert verliert! Deswegen hab ich ja auch die 2 beantragten Plätze WP auch bekommen. Also wissen die das inzwischen...
gewo hat geschrieben:aber was willst machen wenn wer den WP fuer den dienstgeber mit zwei plaetzen braucht und er nicht die zeit hast das durchzuklagen?
einer müsste es mal machen, dann wäre ein Fall als Vorlage vorhanden auf den man sich dann berufen könnte...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
piefke hat geschrieben:Also wer vor dem Waffenpass nicht die WBK löst dem ist sowieso schon nicht mehr zu helfen!
Das gabs früher mal in den 80er/90ern wo man zur BH ist und die dann gesagt haben. Nehmen sie doch direkt nen Paß! Und den hatte man halt dann.
Bingo


Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?
Indem man eine Ausnahmegenehmigung bekommt (z.B. als anerkannter Sammler) und dann zu einem Händler geht der auch mit militärischen Waffen handeln darf...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?
§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
Promo hat geschrieben:FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?
§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?
JA das is mir klar, im ersten Beitrag im Posting hat der Autor geschrieben, dass er eine KAt. A Waffe besitzt, wie geht das?
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3152
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
Pumpgun legal gekauft, dann kam der "Pumpgun-Ronny" und die Dinger wurden verboten.. Dann hab ichs eingetragen und jetzt stehts auf der WBK "A"...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
FlorianW hat geschrieben:Promo hat geschrieben:FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?
§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?
JA das is mir klar, im ersten Beitrag im Posting hat der Autor geschrieben, dass er eine KAt. A Waffe besitzt, wie geht das?
Aus deinem Beitrag ist nicht ersichtlich, dass du dich auf den Ausgangspost beziehst. Für verbotene Waffen ist deine lokale Waffenbehörde zuständig, diese kann dir auf WBK oder WP verbotene Waffen genehmigen. Kaufen kannst du verbotene Waffen bei Händlern für nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition, diese sind auch zum Handel mit verbotenen Waffen berechtigt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?
Promo hat geschrieben:FlorianW hat geschrieben:Promo hat geschrieben:§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?
JA das is mir klar, im ersten Beitrag im Posting hat der Autor geschrieben, dass er eine KAt. A Waffe besitzt, wie geht das?
Aus deinem Beitrag ist nicht ersichtlich, dass du dich auf den Ausgangspost beziehst. Für verbotene Waffen ist deine lokale Waffenbehörde zuständig, diese kann dir auf WBK oder WP verbotene Waffen genehmigen. Kaufen kannst du verbotene Waffen bei Händlern für nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition, diese sind auch zum Handel mit verbotenen Waffen berechtigt.
Vielen Dank für die Aufklärung!