Seite 5 von 69

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:27
von POI
Ganz im Gegenteil ich bin stark dafür das Jäger Schalldämpfer verwenden dürfen. Aber warum sollen andere Schützen es nicht auch dürfen. Oder ist da der Schussknall automatisch leiser als bei Jägern?

Sauer202 hat geschrieben:Weil ich es nicht haben darf, sollen es andere auch nicht haben


DARÜBER möchte ich mit dir jetzt sicher nicht diskutieren nach dem was du schon von dir gegeben hast.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:40
von gewo
raptor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:gibts doch seit 1996 nicht mehr oder?


Ja. Du meinst das alte, die "Geisteskrankendatei".

Jetzt wird es aber ein Register der durchgefallenen Psychotestprobanden geben. Und das wird definitiv Leute abschrecken, auch wenn sie von Haus aus eigentlich nicht durchfallen sollten.


ja klass

die depperldatei haben sie 1995 aus gruenden der menschenrechtskonvention abgeschafft
die folge war die einfuehrung der psychotests
und jetzt macht man aufgrund der ergebnisse der psychotests eine depperdatei

dass bedeutet aus der frueheren depperldatei wird jetzt eine neue depperldatei die aber jetzt nicht mehr die echten depperl enthaelt sondern jene leut die dem tester beim psychotest ned gut zu gesicht gestanden haben bzw die ihm zur erfuellung seiner 10% durchfallqutoe (vgl. KFVS) grad fehlen in dem monat

des ganze ist nur mehr grotesk

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 21:03
von Maddin
raptor hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ob du kannst oder darfst ist aber eine andere Frage...


Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...


Ich verstehe jetzt deine genauen Befürchtungen nicht. Inwiefern sollte man jetzt Sorge vor einer gerichtlichen Einsichtsnahme haben ? Wo siehst du da konkrete Anhaltspunkte die zukünftig zu weniger WBK's führen ?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 21:10
von gewo
Maddin hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ob du kannst oder darfst ist aber eine andere Frage...


Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...


Ich verstehe jetzt deine genauen Befürchtungen nicht. Inwiefern sollte man jetzt Sorge vor einer gerichtlichen Einsichtsnahme haben ? Wo siehst du da konkrete Anhaltspunkte die zukünftig zu weniger WBK's führen ?


du kannst davon ausgehen dass wenn nachweislich festgestellt wird dass du keine waffe haben solltest, auch der besitz eines kfz fuehrerscheins sehr fraglich ist.
auch die frage ob so jemand ueberhaupt die sorgepflicht fuer ein kind haben darf steht durchaus im raum.

da ist ned irgendwelche schwarzmaleier
ich kenne zwei faelle wo eine behoerde nach entzug der WBK den akt auch gleich zum amtsarzt weitergeschoben hat zwecks evaulierung der fuehrerscheintauglichkeit
es wurden zwar in beiden faellen keine fuehrerscheinentzuege aber ab da nur mehr befristet auf jeweils ein jahr und danach wie auf eigene kosten zum psychodoc

das wird wohl eine der folgen sein

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 21:12
von sauersigi
Maddin hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ob du kannst oder darfst ist aber eine andere Frage...


Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...


Ich verstehe jetzt deine genauen Befürchtungen nicht. Inwiefern sollte man jetzt Sorge vor einer gerichtlichen Einsichtsnahme haben ? Wo siehst du da konkrete Anhaltspunkte die zukünftig zu weniger WBK's führen ?

Mit dem Wissen aus einer solchen Datei sind ganz andere Schlussfolgerungen möglich als "nur" die Wbk einschränkung....das geht ratzfatz interdiziplinär zwischen den Unterschiedlichsten Behörden, Amtsärzten etc...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 21:29
von raptor
Das Register könnte grundrechtswidrig sein. Müsste halt einer klagen. Unsere "Vertreter" werden das nicht sein. Der NFVOe begrüßt ausdrücklich in einem Rundmail die Verschärfung beim Test und hat mir geschrieben, sie wären grundsätzlich gegen eine Abschaffung desselben.

Ein Schelm, der dabei an das große Geschäft seit 2015 denkt...

Und je mehr ich über die Novelle nachdenke, umso mehr kommt mir das Speiben. Werde mich wohl zum Jadgkurs anmelden müssen, ...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 21:34
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:
Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...


Ich verstehe jetzt deine genauen Befürchtungen nicht. Inwiefern sollte man jetzt Sorge vor einer gerichtlichen Einsichtsnahme haben ? Wo siehst du da konkrete Anhaltspunkte die zukünftig zu weniger WBK's führen ?


du kannst davon ausgehen dass wenn nachweislich festgestellt wird dass du keine waffe haben solltest, auch der besitz eines kfz fuehrerscheins sehr fraglich ist.
auch die frage ob so jemand ueberhaupt die sorgepflicht fuer ein kind haben darf steht durchaus im raum.

da ist ned irgendwelche schwarzmaleier
ich kenne zwei faelle wo eine behoerde nach entzug der WBK den akt auch gleich zum amtsarzt weitergeschoben hat zwecks evaulierung der fuehrerscheintauglichkeit
es wurden zwar in beiden faellen keine fuehrerscheinentzuege aber ab da nur mehr befristet auf jeweils ein jahr und danach wie auf eigene kosten zum psychodoc

das wird wohl eine der folgen sein


Schwarzmalen würde ich eh nicht meinen, jede Verschärfung sehe ich grundsätzlich problematisch.

Kommen wird das wohl wegen den befristeten Antrittsversuchen. Irgendwie muss man das ja dokumentieren.


sauersigi hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:
Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...


Ich verstehe jetzt deine genauen Befürchtungen nicht. Inwiefern sollte man jetzt Sorge vor einer gerichtlichen Einsichtsnahme haben ? Wo siehst du da konkrete Anhaltspunkte die zukünftig zu weniger WBK's führen ?

Mit dem Wissen aus einer solchen Datei sind ganz andere Schlussfolgerungen möglich als "nur" die Wbk einschränkung....das geht ratzfatz interdiziplinär zwischen den Unterschiedlichsten Behörden, Amtsärzten etc...


Kann sein, aber wenn aktuell nichteinmal jede strafrechtliche Verurteilung einsehbar ist soll das Depperlregister für alle Behörden und Arbeitgeber offen sein ? Für mich nur schwer nachvollziehbar wenns so kommt...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 21:37
von GehtDas
raptor hat geschrieben:Schau, Jäger sind v.a. Bauern und Reiche. Also Leute, die generell in der real existierenden Demokratie was zählen. Und das besonders bei der ÖVP. Logischen Grund gibt es keinen..

Wie belegst du das?
Und du bist dir sicher das der Regierung die Landwirte am Herzen liegen? :think:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 21:41
von Maddin
raptor hat geschrieben:Das Register könnte grundrechtswidrig sein. Müsste halt einer klagen. Unsere "Vertreter" werden das nicht sein. Der NFVOe begrüßt ausdrücklich in einem Rundmail die Verschärfung beim Test und hat mir geschrieben, sie wären grundsätzlich gegen eine Abschaffung desselben.

Und je mehr ich über die Novelle nachdenke, umso mehr kommt mir das Speiben. Werde mich wohl zum Jadgkurs anmelden müssen, ...


Das Beste wäre wohl die Beibehaltung des derzeitigen Systems. Antrittsversuche lehne ich jedenfalls strikt ab...

Das Problem an der Novelle ist, dass viele Zuckerln dabei sind, die durch krasse Verschärfungen auf der anderen Seite teuer erkauft werden. Wobei ich mich ja nachwievor frage wieso man Kat. B öffnen will, Gewehrscheinwerfer und Schalldämpfer erlaubt etc., aber beim Sportschützen und Verein total unverhältnismäßig agiert um die bösen Magazine los zu werden. Passt irgendwie nicht zusammen.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 22:28
von scuba31
Zur Info, für Stellungnahmen: der durchschnittliche Schützenverein hat ca. 35 Mitglieder.

http://www.bso.or.at/de/ueber-uns/mitgl ... statistik/

http://www.bso.or.at/index.php?id=106&t ... 9c078ed997

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 23:01
von The_Governor
raptor hat geschrieben:Das Register könnte grundrechtswidrig sein. Müsste halt einer klagen. Unsere "Vertreter" werden das nicht sein. Der NFVOe begrüßt ausdrücklich in einem Rundmail die Verschärfung beim Test und hat mir geschrieben, sie wären grundsätzlich gegen eine Abschaffung desselben.

Ein Schelm, der dabei an das große Geschäft seit 2015 denkt...

Und je mehr ich über die Novelle nachdenke, umso mehr kommt mir das Speiben. Werde mich wohl zum Jadgkurs anmelden müssen, ...


Die Psychotests werden vom Verein genauso befürwortet wie der Sportschützenstatus (unabhängig von der EU-RL). Eine IV die sich bemüßigt fühlt, die Verschärfungen der Regierung gut zu heißen und zu rechtfertigen ist mehr als entbehrlich.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 23:08
von Ferrum
POI hat geschrieben:Ganz im Gegenteil ich bin stark dafür das Jäger Schalldämpfer verwenden dürfen. Aber warum sollen andere Schützen es nicht auch dürfen. Oder ist da der Schussknall automatisch leiser als bei Jägern?

Nein. Aber es ist für Jäger halt einmal am leichtesten zu argumentieren. Und für Sportschützen halt schwerer, weil es um Schießstände herum noch immer laut ist mit SD, weil am Stand nicht alle SD haben werden und sich daher für den Schützen bzgl. Gehörschutz nichts ändert (erst recht nicht indoor), weil es daher keinen praktischen nutzen bringt und für das Hauptmerkmal der neuen Sportschützen (Bewerbe) irrevelant bzw. sogar bei den meisten Disziplinen einfach verboten. Und zum Lärm-am-Platz Thema will wohl niemand eine SD-Pflicht, oder?
Ich bin natürlich auch für eine allgemeine Freigabe, aber sehe das mal als ersten Schritt der umgekehrten Salami! Siehe Freigabe für Berufsjäger und jetzt für alle oder WP für Polizisten mit 9mm, jetzt für eine größere Gruppe ohne Kaliberbeschränkung.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 23:35
von rhodium
Beim SD gilt wohl für Nichtjäger: besser keiner als es wird für alle zur Pflicht.
Bei vielen Waffen ja ohnehin sehr schwierig umzusetzen (Revolver & Flinten).

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 23:37
von Maddin
Übrigens ihr wissts eh, dass man die Stellungnahme bestätigen muss ? Link wird an die Mailadresse gesendet.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 04:24
von Senf
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:
Also es würde mich wundern, wenn ein Gericht das "Deppenregister" nicht einsehen darf.

Und "kann" wird für jene, die was zu verlieren haben, oft schon reichen...


Ich verstehe jetzt deine genauen Befürchtungen nicht. Inwiefern sollte man jetzt Sorge vor einer gerichtlichen Einsichtsnahme haben ? Wo siehst du da konkrete Anhaltspunkte die zukünftig zu weniger WBK's führen ?


du kannst davon ausgehen dass wenn nachweislich festgestellt wird dass du keine waffe haben solltest, auch der besitz eines kfz fuehrerscheins sehr fraglich ist.
auch die frage ob so jemand ueberhaupt die sorgepflicht fuer ein kind haben darf steht durchaus im raum.

da ist ned irgendwelche schwarzmaleier
ich kenne zwei faelle wo eine behoerde nach entzug der WBK den akt auch gleich zum amtsarzt weitergeschoben hat zwecks evaulierung der fuehrerscheintauglichkeit
es wurden zwar in beiden faellen keine fuehrerscheinentzuege aber ab da nur mehr befristet auf jeweils ein jahr und danach wie auf eigene kosten zum psychodoc

das wird wohl eine der folgen sein


Warum wundert mich eine solche Vorgehensweise net...
Mal ehrlich manchesmal frag ich mich schon ob bei der Jobüberprüfung vor der aufnahme in die öff. Verwaltung "persönliche Neigung zum Ungustl" ein Musthave Kriterium ist. :think:

Könnte man diesen unsäglichen Schmarrn mit der Meldung nicht irgendwie Datenschutzrechtlich angehen, so richtung gläserner Bürger?