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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 11:35
von 1911
aber erst im Entwurf fürs überarbeitete Gesetz steht das unter Punkt (2).
im derzeitigen Gesetzestext ist das dort nicht schriftlich erwähnt.

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 13:38
von Yukon
1911 hat geschrieben:anscheinend kommt ihr hier alle problemlos von 2 auf 5 Stück.
unter Ziffer 2b heißt es (derzeit noch) "eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl" zu bewilligen.

so wie ich das verstanden habe, liegt die Erweiterung auf 4 oder 5 Stk. im Ermessensspielraum der Behörde, oder liege ich falsch?

Ja, Du liegst falsch.
Nocheinmal:
Du beginnst mit zwei Plätzen (ohne Verein, ohne Edelsportschütze)
§23 Abs.2
Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen.

Nach 5 Jahren erweiterst Du von zwei auf fünf Plätze (ohne Verein, ohne Edelsportschütze)
§23 Abs.2
Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Nach weiteren 5 Jahren erweiterst Du von fünf auf sieben (mit Verein unter 35 Mitgliedern, ohne Edelsportschütze)
§23 Abs.2b
Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen

Nach weiteren 5 Jahren von sieben auf neun und nach nocheinmal 5 Jahren von neun auf 10, ebenfalls nach §23 Abs.2b.

Willst Du innerhalb der Fünfjahresfrist oder über 10 Plätze hinaus erweitern (Sammeln oder Edelsportschütze im Verein ab 35 Mitgliedern)
§23 Abs.2
Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 13:56
von 1911
@ Yukon, wir reden aneinander vorbei..

sieh dir mal die Gegenüberstellung an:
Berni96 hat geschrieben:Bild


ich hab mich auf die derzeitige Gesetzeslage bezogen, nicht auf das was nächstes Jahr kommt.
und im aktuellen Gesetz kann ichs nu mal nicht finden...

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 14:13
von Yukon
1911 hat geschrieben:@ Yukon, wir reden aneinander vorbei..

sieh dir mal die Gegenüberstellung an:
Berni96 hat geschrieben:Bild


ich hab mich auf die derzeitige Gesetzeslage bezogen, nicht auf das was nächstes Jahr kommt.
und im aktuellen Gesetz kann ichs nu mal nicht finden...

Stand des heutigen §23 Abs.2b ist:
"Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde."
Das heisst, dass die Erweiterung von 2 auf 4 und dann von 4 auf 5 zu bewilligen ist, grundsätzlich ist hier kein Ermessen der Behörde vorgesehen, was aber nicht bedeutet, dass übereifrige Referenten nicht auf die Idee gekommen sind uns das Leben zu erschweren.
Mit heutigen Stand kommt das Ermessen der Behörde nur bei Erweiterungen über 5 Plätze hinaus, bzw., bei Erweiterungen innerhalb der 5-Jahres-Frist zum tragen

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 14:25
von 1911
Schon klar :)
Vielleicht hab ich mich zu ungenau ausgedrückt, ich meinte den Sprung von 2 auf 5 ohne Zeischenstopp bei 4 und nochmaligem 5 jahre warten

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 14:45
von Yukon
1911 hat geschrieben:Schon klar :)
Vielleicht hab ich mich zu ungenau ausgedrückt, ich meinte den Sprung von 2 auf 5 ohne Zeischenstopp bei 4 und nochmaligem 5 jahre warten

Eine Erweiterung heute von 2 auf 5 ohne Zwischenstopp bei 4 unterliegt dem Ermessen der Behörde, da es ja eine Erweiterung nach §23 Abs.2 wäre und keine Erweiterung nach §23 Abs.2b

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 21:32
von rhodium
Die Frage ist schlicht wie die entsprechenden Behörden das interpretieren... den Rippel kann man in Vorarlberg vermutlich schon fix einplanen :roll:

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 21:39
von Yukon
rhodium hat geschrieben:Die Frage ist schlicht wie die entsprechenden Behörden das interpretieren... den Rippel kann man in Vorarlberg vermutlich schon fix einplanen :roll:

Stimmt schon, deswegen sind in meinen Augen die vorgenommenen Präzisierungen in den Formulierungen des §23 ganz gut, denn je präziser, umso weniger Interpretationsspielraum. Sicher, übereifrigen Verhinderern wird immer etwas einfallen, aber ein präziser Gesetzestext macht das willkürliche Verhindern schwerer.

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 10:20
von tiberius
Howdy,

hab ich das hier in den EU FW-Richtlinien threads gelesen (und finds nimmer),
oder nur geträumt dass die 10 Schuss Regel für HAs nur bei Großkaliber/Zentralfeuerwaffen
gilt, KK bzw. Randfeuerwaffen HAs jedoch weiter die Hi Cap MAgazine haben dürfen ohne Kat. A zu werden?

mfg tiberius

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 10:36
von HowlingWolf
Bitteschön:

Textgegenüberstellung, siehe Seite 7 oben

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 10:44
von tiberius
Hi,

@ HowlingWolf: muchas grazias, d.h. über 60 cm Gesamtlänge und ohne Klappschaft bleibt
z.B. das AR 15 Wechselsystem in .22lr mit 10+ Magazin Kat, B ?

Dann muss ich da zumindest noch nicht eine Bananenschachtel voller Hi Caps horten...

mfg tiberius

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 11:16
von Evilcannibal79
Randfeuerwaffen sind doch von der neuen Richtlinie ausgenommen oder hab ich was verpasst??

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 12:53
von HowlingWolf
Evilcannibal79 hat geschrieben:Randfeuerwaffen sind doch von der neuen Richtlinie ausgenommen oder hab ich was verpasst??

Ja, aber nicht global, sondern jeweils im entsprechenden Absatz:

WaffG Entwurf, §17 (partiell) hat geschrieben:Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen...

Z7: von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

Z8: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;


tiberius hat geschrieben:d.h. über 60 cm Gesamtlänge und ohne Klappschaft bleibt
z.B. das AR 15 Wechselsystem in .22lr mit 10+ Magazin Kat, B ?

Nach meiner Auffassung ja. Ob Wechselsystem oder nicht, zum betreffenden Zeitpunkt ist es eine Randfeuerwaffe. Verbindlich kann dir das momentan aber wahrscheinlich niemand seriös beantworten...

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 13:33
von Evilcannibal79
So würde ich das auch interpretieren.

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 10:28
von Coolhand1980
...nur dass in die neuen Modelle die Magazine der Bestandswaffen passen könnten...
Grrrrr...ich muss noch warten, bis ich auf 7 Plätze erweitern könnte. Hab gehofft mir ein Weihnachtsgeschenkgönnen zu können...