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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 07:08
von fast12
bino71 hat geschrieben:Wer die Möglichkeit hat das zu finden: LG Y, 35 HV 20/2016k, RK 20.12.2016 Besitz, Erwerb und Führen von Kriegsmaterial (unbedingte Geldstrafe)
LG steht wohl für Landesgericht und dürfte nicht weiterverfolgt sein.
Dort sollten die Details zur Hülse stehen.

Ändert aber nichts daran, daß wohl jemand wegen einer leeren Hülse vor Gericht gestanden ist und dafür verurteilt wurde.


Die "Verurteilung wegen einer leeren Patronenhülse" ist eine nicht belegte Behauptung eines 16-fach vorbestraften Gewalttäters der gerne einen Waffenpass hätte. Das würde ich jetzt nicht überbewerten..

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _0605_2_00

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 08:59
von Promo
hasgunz hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Zur früher gestellten Frage hinsichtlich Salut-Waffen: diese gab es bislang nicht im WaffG. Eine Waffe die nicht entsprechend der Deaktivierungsvorschriften deaktiviert wurde, gilt bislang weiterhin als das was sie ist. Nunmehr wurde aufgrund der EU-RL der Begriff der Salutwaffe eingeführt. Sachlich dient das aber lediglich der Differenzierung zwischen Salut- und Schreckschusswaffen; aufgrund der Regelung, dass eine Waffe - ausgenommen die Deaktivierung, die diese nunmehr aber lediglich zur Kat.C Waffe macht - nie zu einer niedrigeren Kategorie umgebaut werden kann, bleibt eine Salut-Waffe immer das, was sie waffenrechtlich bereits vor dem Salutumbau war.

Also, wenn du zum Beispiel einen Salut K98 hast ist dieser Kategorie C, aber eine Salut MP34 wäre Kategorie A?
Irgendwie komisch, aber ok.


Stell dir vor, eine MP34 die Mitte 2018 auf Salut abgeändert wurde, ist auch nach dem alten Waffengesetz eine Kategorie A. Eine Salutwaffe gab es bei uns bislang nicht. Wenn die Waffe nicht nach den geltenden Vorschriften deaktiviert ist, dann bleibt sie, was sie ist. Nach dem neuen Waffengesetz gilt das gleiche, wenngleich man sie dann nunmehr offiziell "Salutwaffe" nennen darf.

hasgunz hat geschrieben:Bezüglich Schreckschusswaffen:
Regierungsvorlage hat geschrieben:Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr.L 256 vom 13.09.1991 S. 51, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853, ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 22, entsprechen, gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.

Wie soll ich das verstehen?
Sind dann Zorakis plötzlich Kategorie B? :think:


SSW die vor dem 14.09.2018 hergestellt wurden, bleiben Schreckschusswaffen. Waffen die danach hergestellt werden, müssen entsprechend einer Richtlinie hergestellt werden. Tun sie das nicht, gelten sie als Schusswaffen der entsprechenden Katgorie (was mE de facto aber auf "totes Recht" rausläuft, weil eine Schreckschusswaffe lt. österreichischem Recht zwar eine Waffe aber keine Schusswaffe ist).

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 09:37
von burggraben
woolf hat geschrieben:Im aktuellen (=bis 14.12.2019 gültigen) § 5 (1) WaffG wird für die KM-Definition 1:1 auf die KMVO verwiesen.
Wenn HA aus der KMVO rausfallen würden, wären sie auch nach dem WaffG kein KM mehr, folglich Kat. B, ohne dass es die neu geschaffene Ausnahme (die ja erst am 14.12.2019 in Kraft tritt) bräuchte.

Danke für die Erklärung und Bestätigung. Man darf also noch hoffen.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 10:49
von Lexman1
Ab wann greift die Regelung bez. Erweiterung auf 5 Stück? Meine 5 Jahre sind im November abgelaufen, da würde sich jetzt eine Erweiterung anbieten ;)

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 11:19
von Yukon
Lexman1 hat geschrieben:Ab wann greift die Regelung bez. Erweiterung auf 5 Stück? Meine 5 Jahre sind im November abgelaufen, da würde sich jetzt eine Erweiterung anbieten ;)

Der abgeänderte §23/2 tritt am 1.1.19 in Kraft

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 12:31
von bino71
fast12 hat geschrieben:Die "Verurteilung wegen einer leeren Patronenhülse" ist eine nicht belegte Behauptung eines 16-fach vorbestraften Gewalttäters der gerne einen Waffenpass hätte. Das würde ich jetzt nicht überbewerten..

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _0605_2_00

Wie kommst drauf? Les mal den Sachverhalt und die 17. rechtskräftige Verurteilung.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 13:12
von burggraben
bino71 hat geschrieben:
fast12 hat geschrieben:Die "Verurteilung wegen einer leeren Patronenhülse" ist eine nicht belegte Behauptung eines 16-fach vorbestraften Gewalttäters der gerne einen Waffenpass hätte. Das würde ich jetzt nicht überbewerten..
G_2018_12_0605_2_00

Wie kommst drauf? Les mal den Sachverhalt und die 17. rechtskräftige Verurteilung.

Es ist so wie fast12 sagt. Das Gericht spricht bei der 17. Verurteilung von Kriegsmaterial. Das mit der "leeren Patronenhülse" ist kein belegter Sachverhalt, sondern eine Behauptung des Beschwerdeführers. Mit der Lektüre des vorliegenden Erkenntnis läßt sich diese Behauptung weder beweisen noch widerlegen. Dazu bräuchte man das andere Erkenntnis wo es um diesen konkreten Fall ging.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 14:59
von BigBen
Warum hängen sich immer alle an der KMVO auf? Die ist doch nur für Import und Export relevant...

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 16:00
von Bdave
Naja aber man kann die ja trotzdem nach dem 14.12. Kaufen. Nur halt mit den 10er Magazinen, damit keiner stirbt.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 16:43
von Jo_Kux
Bdave hat geschrieben:Naja aber man kann die ja trotzdem nach dem 14.12. Kaufen. Nur halt mit den 10er Magazinen, damit keiner stirbt.

Wie kommst drauf?
Also Sportschütze kannst alles kaufen....

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 16:53
von fast12
Jo_Kux hat geschrieben:
Bdave hat geschrieben:Naja aber man kann die ja trotzdem nach dem 14.12. Kaufen. Nur halt mit den 10er Magazinen, damit keiner stirbt.

Wie kommst drauf?
Also Sportschütze kannst alles kaufen....


Liebes Christkind. Bitte mach das Jo_Kux endlich §11b (4) liest. :roll:

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 16:54
von Bdave
Soweit ich das verstanden hab, gilt ab 14.12.2019 folgendes:

Als Normalsterblicher: z.B. AK + 10er Magazin kaufen, bereits vorhandenes 30er als Altbestand, kein Anstecken. Ausnahme Edelsportschütze.

Als Edelsportschütze: z.B. Ak + 30er Magazin kaufen, keine Einschränkungen. Allerdings nur solange geduldet, wie man ES bleibt. Wenn man keinen Schießsport mehr betreibt? Keine Ahnung. 30er abgeben und 10er weiter nutzen?

Falls ich mit meiner Annahme falsch liege, bitte ich um Korrektur.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 16:58
von fast12
Ich frage mich wer uns für eine AK folgendes Dokument ausstellen wird:

§11b(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“