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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:13
von Lindenwirt
gewo hat geschrieben:na das ist ja genau der grund dafuer
wennst aus dem fahrenden auto ned jagen darfst dann brauchst auch keine waffe fuehren

Finde ich genial. Genau deswegen waren zeitlich und örtliche Einschränkungen bei WP nicht erlaubt, weil dann so ein Schwachsinn rauskommt.
Wie gesagt, solange sowas nicht in einer Verordnung steht ist es ohnehin noch irrelevant.
Als nächstes kommt dann Laden beim Start der Nachsuche und im Anschluss sofort beim erlegten Stück entladen und in ein geschlossenes Behältnis, Munition natürlich getrennt davon. :D

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:15
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:na das ist ja genau der grund dafuer
wennst aus dem fahrenden auto ned jagen darfst dann brauchst auch keine waffe fuehren

Finde ich genial. Genau deswegen waren zeitlich und örtliche Einschränkungen bei WP nicht erlaubt, weil dann so ein Schwachsinn rauskommt.
Wie gesagt, solange sowas nicht in einer Verordnung steht ist es ohnehin noch irrelevant.
Als nächstes kommt dann Laden beim Start der Nachsuche und im Anschluss sofort beim erlegten Stück entladen und in ein geschlossenes Behältnis, Munition natürlich getrennt davon. :D


es gibt ja eh nach wie vor die moeglichkeit einen WP zu beantragen

sollte fuer jagd-, fischerei- und forstaufsichtsorgane sowie fuer hundefuehrer nach wie vor gut machbar sein

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:16
von yoda
gewo hat geschrieben: ich nehme an du weisst wer der vortragende war und welche funktion er hat
die aussage war wohl eher ironisch gemeint ...
Seine Meinung ist sicher nicht unwichtig aber grundsätzlich kann man nicht erwarten dass er alles weiß, bzw. ist vieles ganz einfach nur eine Meinung bis es ausjudiziert ist, also ich denke ganz zum Spaß wird er das nicht gesagt haben.

gewo hat geschrieben: das wurde NICHT so gesagt
eigentlich eher im gegenteil denn da war wo ein halblauter halbsatz mit "na und was wird dann passieren ... nix wird passieren"
ich gehe davon aus dass der toleranzerlass weiterhin angewendet wird aber es sich die behoerde aber in jedem einzelfall selber anschauen will und die gschichte nachher durchwinkt
Ich habs jetzt nicht aufgenommen, aber er hat gesagt als Händler sollte man die Person an die Waffenbehörde verweisen und selber nichts registrieren wenn es keinen Überlasser gibt. Was so eine Waffenbehörde macht wird sehr stark vom Bundesland abhängen, den Hinweis betreffend Toleranzerlass hast du eh gebracht, und trotzdem hat er gesagt man möge die Kunden zur Waffenbehörde schicken. Ich habe da keine Lösung gehört....

Würdest du einem Kunden zukünftig empfehlen zur Waffenbehörde zu gehen, mit dem Anliegen ein nichtregistrierte Kat. C zu registrieren ?

gewo hat geschrieben: na das ist ja genau der grund dafuer
wennst aus dem fahrenden auto ned jagen darfst dann brauchst auch keine waffe fuehren
Die Begründung ist mir schon klar, aber es ist für mich keine perfekte Lösung, bin aber zum Glück auch kein Jäger.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:19
von gewo
yoda hat geschrieben:Würdest du einem Kunden zukünftig empfehlen zur Waffenbehörde zu gehen, mit dem Anliegen ein nichtregistrierte Kat. C zu registrieren ?


das wird keine frage des wollen sein

wenn ich einen vorbesitzer im ZWR angeben muss und den vom kunden angegebenen vorbesitzer

Herr Max Mustermann
Geldspeicher 1
1234 Entenhausen

ned finde
dann kann ich die waffe nicht ins ZWR melden. basta.

ab zur waffenbehoerde

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:29
von yoda
Straffrei bleibt aber in diesem Fall nur wer registriert BEVOR die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, also glaubst du wirklich dass es ratsam ist mit dieser Verwaltungsübertretung zur Behörde zu gehen ? Wenn man garnichts macht kann auch nicht mehr passieren. Dass du in so einem Fall nichts registrieren kannst ist mir schon klar, das ist genau das was ich kritisiere an der neuen Regelung...

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:34
von SSG308
@gewo
@yoda
ihr habt das mit der Teilekompatibilität beide gleich gehört/verstanden oder?
ich nämlich nicht, hab nur gehört, es gilt, als was (VA oder HA) die Waffe das Werk verlassen hat.
auch nach den Erläuterungen zu § 5 wären "halbautomatische Schusswaffen grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen"
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:38
von gewo
SSG308 hat geschrieben:@gewo
@yoda
ihr habt das mit der Teilekompatibilität beide gleich gehört/verstanden oder?
ich nämlich nicht, hab nur gehört, es gilt, als was (VA oder HA) die Waffe das Werk verlassen hat.
auch nach den Erläuterungen zu § 5 wären "halbautomatische Schusswaffen grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen"
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf


die details gab es nachher draussen am buffet

aber es war der sechste punkt - alos der auf der zweiten seiten - bei den bestimmungen die er mit der hand am papierchart aufgezeichnet hat (die er eigentlich wie er gesagt hat nicht vortragen wollte)

alte bauernweisheit:
das interessanteste bei medienartikeln erfaehrst du am ende des artikels in den kommentaren darunter
das interessanteste bei vortraegen erfaehrst du am ende des vortrages beim buffet

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:49
von McMonkey
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Würdest du einem Kunden zukünftig empfehlen zur Waffenbehörde zu gehen, mit dem Anliegen ein nichtregistrierte Kat. C zu registrieren ?


das wird keine frage des wollen sein

wenn ich einen vorbesitzer im ZWR angeben muss und den vom kunden angegebenen vorbesitzer

Herr Max Mustermann
Geldspeicher 1
1234 Entenhausen

ned finde
dann kann ich die waffe nicht ins ZWR melden. basta.

ab zur waffenbehoerde

Wo meldet man dann eigentlich eine Neuerwerbung einer Kat. C?
Also konkret...Büchsenmacher fertigt ein Gewehr Kat. C an, Beschuss vorhanden , er selbst hat aber keinen Zugang zum ZWR. Kannst ich das dann mit der Rechnung des Büchsenmacher bei dir im ZWR eintragen lassen? Das Gleiche Spiel auch mit einem Vorderlader Revolver Kat. B aber ohne einen Platz zu verbrauchen...ebenfalls Neuanfertigung.

Oder ist das eine Angelegenheit bei der Behörde ?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:59
von gewo
McMonkey hat geschrieben:´
Wo meldet man dann eigentlich eine Neuerwerbung einer Kat. C?
Also konkret...Büchsenmacher fertigt ein Gewehr Kat. C an, Beschuss vorhanden , er selbst hat aber keinen Zugang zum ZWR. Kannst ich das dann mit der Rechnung des Büchsenmacher bei dir im ZWR eintragen lassen? Das Gleiche Spiel auch mit einem Vorderlader Revolver Kat. B aber ohne einen Platz zu verbrauchen...ebenfalls Neuanfertigung.

Oder ist das eine Angelegenheit bei der Behörde ?


kat B immer bei der behoerde

kat C immer beim haendler
kat C ZWR meldung geht - bei uns (!) - auch mittels email und ueberweisung

PS: auch ein aussage von der roadshow (die meine herrn kollegen des werten mitbewerbs ein wenig in die schnappatmung getrieben hat):
die behoerde wird aus heutiger sicht bei allen kategorisierungsaenderungen und auch bei der HiCap geschichte auf die mitarbeit des waffenhandels verzichten.
die gute nachricht:
es muss also keiner 10,- oder so fuer die ZWR umregistrierung beim waffenhaendler zahlen
die schlechte nachricht:
bei der behoerde isses sicher teurer

was fuer mnich etwas grotesk gewirkt hat:
man wird versuchen das im ZWR programmtechnisch zu loesen, aber es kann nach dzt sicht NICHT ausgeschlossen werden dass jeder einzelne besitzer einer Kat D waffe (auch wenn schon als kat D im ZWR gemeldet) diese nochmals mittels antrag (€€,-) bei der behoerde auf die neue kategorie C wird umkategorisieren muessen ...
:tipphead:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:04
von McMonkey
gewo hat geschrieben:
McMonkey hat geschrieben:´
Wo meldet man dann eigentlich eine Neuerwerbung einer Kat. C?
Also konkret...Büchsenmacher fertigt ein Gewehr Kat. C an, Beschuss vorhanden , er selbst hat aber keinen Zugang zum ZWR. Kannst ich das dann mit der Rechnung des Büchsenmacher bei dir im ZWR eintragen lassen? Das Gleiche Spiel auch mit einem Vorderlader Revolver Kat. B aber ohne einen Platz zu verbrauchen...ebenfalls Neuanfertigung.

Oder ist das eine Angelegenheit bei der Behörde ?


kat B immer bei der behoerde

kat C immer beim haendler
kat C ZWR meldung geht - bei uns (!) - auch mittels email und ueberweisung


Kat. C - auch wenn es quasi keinen Vorbesitzer gibt - Stichwort Neuanfertigung?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:06
von SSG308
gewo hat geschrieben:alte bauernweisheit:
das interessanteste bei medienartikeln erfaehrst du am ende des artikels in den kommentaren darunter
das interessanteste bei vortraegen erfaehrst du am ende des vortrages beim buffet

soo ein alter Bauer bin ich noch nicht,
deshalb vertrau ich da auf Euch ;)

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:07
von yoda
SSG308 hat geschrieben:@gewo
@yoda
ihr habt das mit der Teilekompatibilität beide gleich gehört/verstanden oder?
ich nämlich nicht, hab nur gehört, es gilt, als was (VA oder HA) die Waffe das Werk verlassen hat.
auch nach den Erläuterungen zu § 5 wären "halbautomatische Schusswaffen grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen"
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Er hat das Beispiel gebracht dass das halbautomatische Gewehr eben nicht Kat. B ist wenn z.B.: ein Lauf verbaut ist der KM ist, weil man könnte den schließlich auch entfernen, da bin ich 100% sicher.

@Gewo
Die Buffetdetails würden mich interessieren sofern sie nicht streng geheim sind, vielleicht kannst du dazu etwas sagen :D

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:09
von gewo
McMonkey hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
McMonkey hat geschrieben:´
Wo meldet man dann eigentlich eine Neuerwerbung einer Kat. C?
Also konkret...Büchsenmacher fertigt ein Gewehr Kat. C an, Beschuss vorhanden , er selbst hat aber keinen Zugang zum ZWR. Kannst ich das dann mit der Rechnung des Büchsenmacher bei dir im ZWR eintragen lassen? Das Gleiche Spiel auch mit einem Vorderlader Revolver Kat. B aber ohne einen Platz zu verbrauchen...ebenfalls Neuanfertigung.

Oder ist das eine Angelegenheit bei der Behörde ?


kat B immer bei der behoerde

kat C immer beim haendler
kat C ZWR meldung geht - bei uns (!) - auch mittels email und ueberweisung


Kat. C - auch wenn es quasi keinen Vorbesitzer gibt - Stichwort Neuanfertigung?


ja

kat C immer handel

egal ob aus einfuhr, ueberlassung oder neuanfertigung

im falle das kaufes beim haendler musst du auch nicht unbedingt bei dem haendler ins ZWR melden wo du kaufst
du musst nur innerhalb von sechs wochen bei irgendeinem haendler melden

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:12
von gewo
yoda hat geschrieben:@Gewo
Die Buffetdetails würden mich interessieren sofern sie nicht streng geheim sind, vielleicht kannst du dazu etwas sagen :D


was willst denn wissen?
die private handynummer von der assistentin?
;-)

noe im ernst
das wesentlichen war es das eh
- die MFD sache (erst ab dezember legal)
- die uebergangsfrist (kein vorziehen von aenderungen, es bliebt alles beim alten, einstufungen noch bis dezember ueber das BMLVS)
- der fortbestand der austria abaenderungen auch in der neuen rechtslage

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:16
von SSG308
Danke gewo + yoda
damit hätte sich die (unbeantwortete) Frage von Dr. Wagner nach einer halbautomatischen .50 BMG auch erledigt,
bin gespannt was der morgen erzählt..