Seite 5 von 5

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 14:02
von Maddin
Glock1768 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 13:56
Bevor ich falsch verstanden werde, ich halte mich natürlich genauso an alle Gesetze, aber manches davon ist und bleibt einfach Blödsinn ...

Und das man den Begriff Besitz bzw innehabung überdenken sollte, das habe ich bei meinen Kommentaren zum Entwurf des neuen waffg ausführlich beschrieben ... Leider ohne Änderung im Gesetz
Nicht nur manches, sondern vieles...

Die absolute Unantastbarkeit von Kat. B Waffen(teilen) ist mMn eines davon. Man darf ja eigentlich niemanden seine Waffen zeigen, theoretisch nichtmal mit WBK, wenn man damit Gefahr läuft durch Innehabung die Stückzahl zu überschreiten...

Die Beschränkung auf behördlich genehmigte Schießstände macht halt auch irgendwo so gar keinen Sinn... :think:

Wieso kann ein Kind oder ein Freund die Waffe nicht mal halten, obwohl der Eigentümer in der Nähe ist/bleibt ? Aber am Schießstand darf das Kind mit Waffe vom Vati ohne Aufsicht herumlaufen... Da entsteht doch kein Sicherheitsgewinn... :think:

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 15:25
von Glock1768
Genau meine Meinung und auch so von mir argumentiert worden ... Daheim könnte man sogar in Ruhe Schießanfänger unterweisen ...

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 17:30
von Alaskan454
Glock1768 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 15:25
Genau meine Meinung und auch so von mir argumentiert worden ... Daheim könnte man sogar in Ruhe Schießanfänger unterweisen ...
Das ist prinzipiell richtig da bin ich voll bei dir,und 99,9% der Sportschützen wissen was sie tun.

Im Gegenzug hat glaube ich jeder am Stand schon mal Erfahrung mit Leuten gemacht bei denen es mit der sicheren Handhabung nicht weit her ist.Wenn man das jetzt so locker vom Hocker ins Gesetz geschrieben hätte glaubt ihr nicht das bei ein paar die Sorgfalt leiden würde wenn nicht das Damoklesschwert des Waffenverbots über ihm kreist?Und wenn diese Personen die mit der eigenen Waffe am Stand nicht zurecht kommen dann daheim mit Kindern vielleicht auch noch zu hantieren beginnen ist das Unglück vielleicht nicht weit.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 10:05
von Bourne
Wenn ich die Waffe in einem Zimmer reinige, das ich absperre, wenn ich z.B. zur Türe gehe, dürfte das aber kein Problem sein, oder?

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 10:25
von Joewood
Bourne hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 10:05
Wenn ich die Waffe in einem Zimmer reinige, das ich absperre, wenn ich z.B. zur Türe gehe, dürfte das aber kein Problem sein, oder?
sofern es nicht wie bei mir ist, dass in das Schloss vom Wohnzimmer (wo ich meine Kanonen immer putze) auch fast alle anderen Schlüssel passen, dann ist obige Aussage korrekt.
In der Praxis umgehe ich das Problem aber, indem ich immer dann putze, wenn schon alle im Bett sind und im anderen Stockwerk schlafen. Da brauch ich nicht ständig aufpassen wie ein Blöder - das bekommt man ganz einfach mit, wenn da wer runter kommt.
Oder ich putze sowieso, wenn außer mir gar keiner daheim ist...

Ad daheim berühren und so: jup, das finde ich auch recht schwachsinnig... Sollte unter Aufsicht kein Problem sein. Habe genau so den Umgang mit Waffen gelernt (inklusive sämtlicher Vorsichtsmaßnahmen). Ich komme insofern aus einer Zeit, wo derartige Gesetze zwar existiert haben, sich in Wahrheit aber keiner drum geschert hat... Als 10-jähriger (unter Aufsicht) schießen mit der .22er "Z" in der Wohnung? Egal, solange die Nachbarn kein Problem mit der Lautstärke hatten (Nachbar war Schlagzeuger... da war sowieso gegenseitiges Verständnis gefragt; um Mitternacht wäre es halt nicht so prickelnd gewesen :lol: ).

Befreundete Polizisten haben im Freien damals auch schon mal Spaßhalber mit irgendeiner geborgten Waffe auf ein paar herumliegende Autoscheiben (Verwandtschaft war in dem Metier beschäftigt) geschossen, um mal zu probieren, wie sich das betreffende Kaliber in der Praxis auswirkt...

Heute geht sowas nimmer ohne Sanktionen... ob zurecht oder nicht sei mal dahingestellt

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 10:56
von Maddin
Joewood hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 10:25
Bourne hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 10:05
Wenn ich die Waffe in einem Zimmer reinige, das ich absperre, wenn ich z.B. zur Türe gehe, dürfte das aber kein Problem sein, oder?
Heute geht sowas nimmer ohne Sanktionen... ob zurecht oder nicht sei mal dahingestellt
Vieles ist heute ganz anderes als damals, aber eine wirklich schlüssige Begründung dafür hab ich auch nicht. Auch das Klima zwischen Exekutive und Bevölkerung hat sich mE deutlich entfremdet würde ich sagen, was aber glaube ich auch daran liegt, dass sich die Exekutive immer mehr aus den kleineren Ortschaften (vorallem um die 2000er Jahre mit der großen Schließungswelle der "2-3 Mann-Gendarmerieposten") und damit von der Bevölkerung entfernt hat.

Wird aber auch dienstliche Gründe haben, heute sind auch für den Polizisten die Sanktionen ganz andere als noch damals, zumindest in der Rechtsrealität...

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 11:01
von Maddin
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 17:30
Glock1768 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 15:25
Genau meine Meinung und auch so von mir argumentiert worden ... Daheim könnte man sogar in Ruhe Schießanfänger unterweisen ...
Das ist prinzipiell richtig da bin ich voll bei dir,und 99,9% der Sportschützen wissen was sie tun.

Im Gegenzug hat glaube ich jeder am Stand schon mal Erfahrung mit Leuten gemacht bei denen es mit der sicheren Handhabung nicht weit her ist.Wenn man das jetzt so locker vom Hocker ins Gesetz geschrieben hätte glaubt ihr nicht das bei ein paar die Sorgfalt leiden würde wenn nicht das Damoklesschwert des Waffenverbots über ihm kreist?Und wenn diese Personen die mit der eigenen Waffe am Stand nicht zurecht kommen dann daheim mit Kindern vielleicht auch noch zu hantieren beginnen ist das Unglück vielleicht nicht weit.
Man darf doch zuhause mit der Waffe hantieren, egal ob ein Kind anwesend ist oder nicht...:think:

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 11:05
von Joewood
Maddin hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 11:01
Man darf doch zuhause mit der Waffe hantieren, egal ob ein Kind anwesend ist oder nicht...:think:
Hantieren ja. Auch führen, wenn du Spaß dran hast. Du darfst es dem Kind aber nicht Hand drücken oder - noch schlimmer - damit schießen lassen ,)

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 11:11
von Maddin
Joewood hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 11:05
Maddin hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 11:01
Man darf doch zuhause mit der Waffe hantieren, egal ob ein Kind anwesend ist oder nicht...:think:
Hantieren ja. Auch führen, wenn du Spaß dran hast. Du darfst es dem Kind aber nicht Hand drücken oder - noch schlimmer - damit schießen lassen ,)
Es gibt halt keinen Sicherheitsgewinn, selbst wenn der Vater unvorsichtig mit Waffen umgeht. Man kann das nicht automatisch auf das Kind übertragen, andererseits kann auch was passieren, obwohl das Kind die Waffe gar nicht anfasst.

Das wir diese absurde Interpretation der Innehabung im WaffG haben gibt es einzig und allein aufgrund politischer Ansichten, aber nicht aus Gründen der Sicherheit. Ich meine bei einem 6 Jährigen versteh ich es ja, der wird wahrscheinlich noch nichteinmal die Kraft zum Repetieren oder Laden der Waffe haben, aber bei 14+ versteh ich es halt nicht...

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 14:15
von Alaskan454
Ja eh Maddin ich weiß was du meinst aber da gibt es dann halt leider keinen Unterschied im Gesetz.Ich meinte vorher wenn wer die sichere Handhabung selber nicht beherrscht und dann damit umadum spielt und im Endeffekt einem Minderjährigen unbewusst eine geladene Waffe in die Hand drückt zum Beispiel. Schau dir als Beispiel Amerika an.Etliche lernen von verantwortungsbewussten Eltern von klein auf den sicheren Umgang mit Waffen auf der Kehrseite sind aber auch etliche Unfälle mit Schusswaffen passiert und fast jeder dieser Unfälle wäre wahrscheinlich durch eine sichere Verwahrung nicht passiert und somit vermeidbar gewesen.
Lg

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 17:58
von Holadrio
Meine Kinder sind, damals, auch in einem Haus mit Waffen aufgewachsen. Mit etwa14-15 habe ich ihnen auch den richtigen Umgang mit Waffen gezeigt. Sie durften auch, in meinem Beisein, mit einem Schrotgewehr schießen. Gleich mit einer richtigen Magnumladung. Danach war die Neugier befriedigt und der Respekt (nicht Angst) so groß, dass sie niemals eine Waffe alleine angefasst hätten. Ist schon viele Jahre her. Mein Sohn hat heute selbst eine WBK. Ich glaube von der unbefriedigten Neugier geht bei Jugendlichen die größte Gefahr aus.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 18:12
von Alaskan454
Das mit der unbefriedigten Neugier ist sicher zutreffend.Aber natürlich gehört zum Zeigen auch ein erfahrener Lehrer.Wenn dein Standnachbar eine Hemmung beheben möchte und dabei auf dich zielt ist es halt vielleicht nicht das wahre wenn so jemand daheim einem Kind den "sicheren" Umgang mit der Waffe vermitteln möchte.Aber wie schon geschrieben 99,9% der Schützen wissen was sie tun aber das 0,1% gibt es halt leider auch.
Lg

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 19:57
von UrbanShadow
Also ich habe von einem Fall gehört, bei dem der Besitzer einer WBK gerade auf dem Wohnzimmertisch an der Waffe rum geschraubt hat, als es an der Tür geklingelt hat. Er macht auf, die Beamten sagen ihm warum sie da sind und er lässt sie rein. Als sie das Wohnzimmer betreten und die Waffe auf dem Tisch und die Gattin auf dem Sofa sehen, muss wohl einer der Beamten ein Theater gemacht haben, von wegen Zugriff von Unbefugten, sichere Verwarnung, das wird Konsequenzen haben... etc. pp. Am Ende hat sich aber heraus gestellt das die Gattin ebenfalls Inhaber einer WBK ist und somit hat sich das wieder erledigt. Also ich denke, das das nicht unkommentiert bleibt, wenn es wie in deinem Beispiel läuft.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Mo 6. Mai 2019, 22:17
von Blaine
Joewood hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 11:05
Hantieren ja. Auch führen, wenn du Spaß dran hast...
nur der vollständigkeit halber: das is kein führen... :whistle: