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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 19:41
von Yukon
woolf hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 18:45
Yukon hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 18:14
Was jedoch gegen eine solche Regelung spricht ist, soweit ich das noch im Gedächtnis habe, die Aussage, dass eine Waffe, wenn sie einmal als Kat A eingestuft wurde, immer Kat A bleiben wird und eine "Rückstufung auf Kat B nicht mehr möglich ist.
Mir fällt aber gerade nicht mehr ein, ob diese Aussage irgendwo bei EU-Verordnung gestanden ist, oder irgendwo in unserer Novelle des WaffG.
Ein Umbau ändert die Kategorie einer Waffe nicht mehr (außer nach oben), das ist richtig.
Magazin anstecken oder entfernen ist aber meiner Meinung nach kein Umbau. Ich glaube das sollte nicht gegen so eine Regelung sprechen. Aber abwarten, im Herbst solls ja neue Infos zu den HA geben.
Versteh mich bitte net falsch, aber "glauben" wär mir als Basis bezüglich einer künftigen "Umstufung", bzw., ob diese auch reversibel ist, eine zu dünne Suppe.
Ich erwarte auch, dass irgendeine Klarstellung kommt, damit der Sachverhalt wenigstens ein bisserl eindeutiger wird. Ohne Klarstellung wird's echt schwierig.

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 19:52
von m_a_d
einfach abwarten - man hat ja 2 Jahre Zeit und muss damit nicht bei den ersten dabei sein ;-)

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 20:19
von Yukon
Eh, der November 2021 bietet sich dafür an.
Aber für diejenigen, die das am 16.12.2019 (davor ist Wochenende) sollte eigentlich der Sachverhalt genauso klar und eindeutig sein, wie für diejenigen, die das am 13.12.2021 erledigen. Voraussetzung dafür wäre aber ein funktionierende und rudimentär intelligente Gesetzgebung und Verwaltung, und genau da liegen meine Zweifel begründet.

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 21:08
von rupi
woolf hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 21:03
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 19:05
woolf hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 18:45
Aber abwarten, im Herbst solls ja neue Infos zu den HA geben.
sagt wer?
Der Gartner. Oder wurde der zweite Teil der Roadshow inzwischen schon abgesagt? Bin da nicht auf dem Laufenden...
es wurde angekündigt von der ARGE Zivile Sicherheit dass sie vor haben im Herbst noch was zu machen
worauf der Gartner gemeint hat er würde wieder kommen wenn er Zeit hat und es tatsächlich stattfindet

das war im Jänner

seitdem is Funkstille

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 21:47
von rupi
woolf hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 21:45
Also eh nix fix abgesagt. Beim letzten mal hat er eben auch gesagt, dass im Herbst dann alle Themen mit HA, MAgazinen usw. behandelt werden würden, also alles was mit 14.12. in Kraft tritt.
wie gesagt, beim Linzer Termin hats geheissen WENN wieder eine Roadshow gemacht wird und er Zeit hat dann kommt er

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 23:25
von gewo
woolf hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 21:45
Also eh nix fix abgesagt. Beim letzten mal hat er eben auch gesagt, dass im Herbst dann alle Themen mit HA, MAgazinen usw. behandelt werden würden, also alles was mit 14.12. in Kraft tritt.
roadshow ok
is eh nett
freu mich sehr

von drei sachen zu denen ich dort klipp und klare aussagen bekommen hab stimmen zwei nun schon wieder nimmer

a super durchschnitt

wenns so bleibt geh ich im herbst nimmer hin
is nur zeitverschwendung

wenn ich roulett spiel komm ich wenigstens auf 50:50 ....

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Do 22. Aug 2019, 14:16
von BigBen
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 23:25
wenn ich roulett spiel komm ich wenigstens auf 50:50 ....
Die Aussage kann ich so nicht stehen lassen...es ist eher 49:49, sonst könnten Casinos damit ned wirklich Geld verdienen ;-)

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Do 22. Aug 2019, 20:45
von Hane
BigBen hat geschrieben:
Do 22. Aug 2019, 14:16
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Aug 2019, 23:25
wenn ich roulett spiel komm ich wenigstens auf 50:50 ....
Die Aussage kann ich so nicht stehen lassen...es ist eher 49:49, sonst könnten Casinos damit ned wirklich Geld verdienen ;-)
Und i tät sagen 48,6 : 51,4

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Sa 24. Aug 2019, 01:31
von mastercrash
Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde (so man davon schon etwas weiß oder ahnt):
Nehmen wir an ich kaufe vor dem Stichtag noch ein (oder mehrere) 30er AUG-Magazin, obwohl ich noch kein Steyr AUG Z besitze (sondern nur Glock und AR-15).

Dann habe ich ja zwei Jahre ab Stichtag Zeit diese anzumelden. Nehmen wir an inzwischen kaufe ich mir ein AUG Z und mache erst dann die Meldung. Wird mir die Behörde dann soweit schon bekannt (nur) den Besitz des großen Magazins (ohne Anstecken) genehmigen oder kann da ein Kat A AUG Z durchgehen, wenn man das dann so meldet? Eher unwahrscheinlich, dass da noch ein Kat A rausspringt, oder?

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Sa 24. Aug 2019, 06:34
von Balistix
Das geht aus dem Gesetzestext klar hervor. Du bekommst Altbestand dafür, was du am Stichtag besessen hast. In diesem Fall also nur die Magazine.

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 25. Aug 2019, 14:54
von mastercrash
Danke Balistix, stimmt hätte besser vorher das neue Gesetz nochmal lesen sollen.

Eine Frage hätte ich aber noch, vielleicht weiß man da ja auch schon bescheid:

In wie weit wird man einen Kat A HA später austauschen können, wenn die Waffe mal später kaputt geht?

Eigentlich müsst doch möglich sein, dass man vom alten Halbautomaten die wesentlichen Bestandteile zur Vernichtung abgibt und den neuen ganzen Halbautomaten einfach auf den Platz vom alten als Ersatzteile einträgt? Ist zwar dann eine ganz neue Waffe oder muss man sowas wie die Buffer Spring von der alten mitnehmen, damit das noch als Reperatur gilt? Oder muss man jeden wesentliche Waffenbestandteil einzeln tauschen?

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 10:05
von Maddin
mastercrash hat geschrieben:
So 25. Aug 2019, 14:54
Danke Balistix, stimmt hätte besser vorher das neue Gesetz nochmal lesen sollen.

Eine Frage hätte ich aber noch, vielleicht weiß man da ja auch schon bescheid:

In wie weit wird man einen Kat A HA später austauschen können, wenn die Waffe mal später kaputt geht?

Eigentlich müsst doch möglich sein, dass man vom alten Halbautomaten die wesentlichen Bestandteile zur Vernichtung abgibt und den neuen ganzen Halbautomaten einfach auf den Platz vom alten als Ersatzteile einträgt? Ist zwar dann eine ganz neue Waffe oder muss man sowas wie die Buffer Spring von der alten mitnehmen, damit das noch als Reperatur gilt? Oder muss man jeden wesentliche Waffenbestandteil einzeln tauschen?
Man weiß nicht ob man die Waffen überhaupt reparieren, vererben, verkaufen, verschenken usw. darf. Bei den Pumpguns war es ja ähnlich damals.

Steht wohl alles noch in den Sternen...

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 11:17
von RcL
Ich hab jetzt keine Quellen dafür, meine aber gelesen zu haben, dass das Verkaufen etc. kein Problem sein wird, da man aus der Kat A ohne die Mags wieder eine Kat B machen kann.

Kann evtl. am Abend nochmal nachschauen wo das steht.