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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Di 5. Nov 2019, 21:41
von cas81
Es geht ihm scheinbar nicht um die vertragliche Seite, sondern um die behördliche. Zwei Paar Schuhe. Die Beruhigungsklausel, die bloß zwingendes Recht wiederholt und dem Verkäufer klar macht, dass er sich nicht auf einen Vertrag berufen kann, dem ein rechtliches Hindernis entgegensteht, hat natürlich null Einfluss auf das (ggf rechtswidrige) Verhalten einer Verwaltungsbehörde. Und davor hat Nordi anscheinend ein bissi "Erfurcht". Wenn auch hoffentlich unnötig.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 06:27
von Nordi
cas81 hat geschrieben:
Di 5. Nov 2019, 21:41
Es geht ihm scheinbar nicht um die vertragliche Seite, sondern um die behördliche. Zwei Paar Schuhe. Die Beruhigungsklausel, die bloß zwingendes Recht wiederholt und dem Verkäufer klar macht, dass er sich nicht auf einen Vertrag berufen kann, dem ein rechtliches Hindernis entgegensteht, hat natürlich null Einfluss auf das (ggf rechtswidrige) Verhalten einer Verwaltungsbehörde. Und davor hat Nordi anscheinend ein bissi "Erfurcht". Wenn auch hoffentlich unnötig.
Mit "Erfurcht" hast du 100% recht. Und ja ich hoffe wirklich das meine Sorge unbegründet sein wird am Ende. Es macht mich halt nur nachdenklich das inzwischen schon 3 Händler dringend abgeraten haben direkt am Stichtag etwas zu kaufen und meinten ich gehe da ein hohes Risiko ein und sollte wirklich zumindest bis "Frühling 2020" warten...

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 06:53
von cas81
Bitte, dann warte einfach (sofern der Verkäufer da mitspielt). Was nutzen dir ein paar Hunderter weniger, wennst die dafür in Windeln investieten musst? ;) :lol:

Was quasseln die Händler denn konkret? "I hob gehört... A Kunde is Anwalt... I kriegs erst Anfang 2020 'weil' vorher is unsicher"? Oder habens etwas Solides? ( :lol:) Wie die rechtliche Lage aussieht, wurde ua auch in diesem Thread schon zerkaut. Alles Weitere a la "das kommt anders", "ihr werdet schon sehen", "kann ich mir echt nicht vorstellen", etc, fußt nicht mehr auf einer rechtlichen Grundlage, sondern spiegelt ein Gefühl wieder. Wir brauchen auf einer solchen Ebene aber keine rechtliche Diskussion führen. Also drehen wir uns im Kreis. Vielleicht zupft der Gesetzgeber auch übermorgen schon alle Glocks. Kann alles sein, hat aber mit dem Recht nix mehr zu schaffen. Wie heißt diese Rubrik? WaffenRECHT?! Also bitte sag mir, was die Händler für RECHTLICHE Bedenken haben.

Zum Abwarten: Gewissheit hast du auch nur dann, wenn bereits mindestens eine Waffe in der Art RECHTSKRÄFTIG entzogen wäre und du davon Wind bekämst.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 07:05
von Nordi
Also solides konnte tatsächlich keiner Vorbringen...eher klang das meist so " Ist mir zu unsicher, am Ende bleib ich auf dem Zeug sitzen" oder " Ich will nicht das ich dann die schlechte Nachrede habe und als Betrüger gelte wenn sie es doch nicht behalten können"

Der Händler wo ich es kaufe hingegen meinte das er sich sicher ist das die Rechtslage das hergibt und das nachträglich nichts "abkassiert" wird weil das dann tatsächlich extrem fragwürdig wäre bzw man sogar vor Gericht gehen könnte damit.

Ich muss dazu sagen das ich diesem Händler wirklich sehr vertraue und er bisher mich immer gut und aufrichtig beraten hat und er sehr auf seinen guten Ruf bedacht ist, und er ist sicher der letzte der etwas verkauft das nicht Waffenrechtlich 100% ok / legal ist.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 07:11
von cas81
Das Gesetz steht. Wird anders vollzogen, ist es rechtswidrig. Wenn keiner etwas dagegen unternimmt und die Machthaber mitspielen, bleibt es beim rechtwdrigen Handeln. Nochmal: ja, kann sein. Aber dann pfeif aufs Rechtliche und geh halt nach Gefühl. Ersteres bringt dich an diesem Punkt nämlich nicht weiter. In Zeiten wie diesen auch nicht ganz unverständlich.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 07:16
von Nordi
Du hast ja recht ( wie schon die ganze Zeit ) . Ich werd das Teil einfach am 14.12 kaufen und dann der Dinge die da kommen harren.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 08:34
von AUG-andy
Nordi hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 07:16
Du hast ja recht ( wie schon die ganze Zeit ) . Ich werd das Teil einfach am 14.12 kaufen und dann der Dinge die da kommen harren.
Dann musst du aber die Möglichkeit in Betracht ziehen, dich eventuell mit der Behörde juristisch auseinander zu setzen falls das Teil als Kategorie A eingestuft wird . Reines Lotteriespiel .....

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 08:36
von Nordi
FALLS es Kat A wird werde ich es dem Händler wieder zurück bringen und mein Geld zurück verlangen. Wenn er das nicht tut...hat er mich das letzte mal als Kunden gesehen.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 08:46
von AUG-andy
Nordi hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 08:36
FALLS es Kat A wird werde ich es dem Händler wieder zurück bringen und mein Geld zurück verlangen. Wenn er das nicht tut...hat er mich das letzte mal als Kunden gesehen.
Nur nochmal als Info, wurde schon gepostet : von Gewo

mir ist nichts von einstufungen bekannt

das einzige was ich weiss wo es eine schriftliche rechtsansicht vom BMI gibt ist
- M1 carabine
- M1 garand

der rest sind soweit mit bekannt vergleichsgutachten von privat beauftragten sachverstandigen oder kaesezetteln von irgendwelchen lokalen waffenbehoerden die den heizwert ned wert sind wennst es in den ofenschmeisst ...

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 08:50
von yoda
Ein Bescheid einer lokalen Waffenbehörde ist genau so viel wert wie eine Einstufung von BMI/BMLVS, weil für die Feststellung der Kategorie laut Gesetz zuständig.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 08:59
von Aardvark
yoda hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 08:50
Ein Bescheid einer lokalen Waffenbehörde ist genau so viel wert wie eine Einstufung von BMI/BMLVS, weil für die Feststellung der Kategorie laut Gesetz zuständig.
Seit wann sind lokale Waffenbehörden für Einstufungen zuständig?
Was hilft mir eine Einstufung von jemandem, der keine Zuständigkeit hat?

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 09:06
von yoda
Aardvark hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 08:59
yoda hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 08:50
Ein Bescheid einer lokalen Waffenbehörde ist genau so viel wert wie eine Einstufung von BMI/BMLVS, weil für die Feststellung der Kategorie laut Gesetz zuständig.
Seit wann sind lokale Waffenbehörden für Einstufungen zuständig?
Was hilft mir eine Einstufung von jemandem, der keine Zuständigkeit hat?
Schon seit 1996, wahrscheinlich auch schon davor, einfach mal das Waffengesetz durchlesen vollständig.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 09:11
von gewo
yoda hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 09:06
Aardvark hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 08:59
yoda hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 08:50
Ein Bescheid einer lokalen Waffenbehörde ist genau so viel wert wie eine Einstufung von BMI/BMLVS, weil für die Feststellung der Kategorie laut Gesetz zuständig.
Seit wann sind lokale Waffenbehörden für Einstufungen zuständig?
Was hilft mir eine Einstufung von jemandem, der keine Zuständigkeit hat?
Schon seit 1996, wahrscheinlich auch schon davor, einfach mal das Waffengesetz durchlesen vollständig.
nein
sie sind dein ANSPRECHPARTNER
und du musst dort deinen antrag stellen
eigentlich sind sie im innenverhaeltnis verpflichtet die anfrage ans BMI weiter zu leiten

tun manche aber nicht und schreiben irgendwelche auskuenfte
warum ... keine ahnung

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 09:20
von yoda
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 09:11
yoda hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 09:06
Aardvark hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 08:59

Seit wann sind lokale Waffenbehörden für Einstufungen zuständig?
Was hilft mir eine Einstufung von jemandem, der keine Zuständigkeit hat?
Schon seit 1996, wahrscheinlich auch schon davor, einfach mal das Waffengesetz durchlesen vollständig.
nein
sie sind dein ANSPRECHPARTNER
und du musst dort deinen antrag stellen
eigentlich sind sie im innenverhaeltnis verpflichtet die anfrage ans BMI weiter zu leiten

tun manche aber nicht und schreiben irgendwelche auskuenfte
warum ... keine ahnung
Das stimmt nicht, sie sind per Gesetz berechtigt es festzustellen, siehe Wortlaut §44 "Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist". Wie sie das feststellen ist im Gesetz nicht geregelt und interessiert mich als Bürger auch nicht, wenn ich einen rechtsgültigen Bescheid der zuständigen Behörde in den Händen halte. Wertlos sind solche Bescheide keinesfalls.

Die Zuständigkeit ist auch eindeutig geklärt
"§ 48. (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion."

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 09:51
von gewo
die entsprechenden rechtsansichten der WKO dass die KM Kat A waffen eben NICHT einfach auf wundersame weise zu Kat B werden gibt es ja bereits. dieses stimmen auch mit der - aktuellen - rechtsmeinung der ARGE ueberein.

was jetzt offen ist ist die frage wie das mit dem waffenbuechern gehandhabt werden soll

und was es fuer rechtsfolgen hat wenn man sich nicht dran haelt
in der zwischenzeit sind ja absurditaeten entstanden in der art dass ein neuer generalimportuer einer - jedenfalls dzt noch - kat A /militaerisch waffen marke kat A waffen oeffentlich zum kauf als kat B anbietet die er weder
- einfuehren, noch
- besitzen, noch
- verkaufen duerfte
weil er keine KM lizenz hat

das ganze ist fuer die branche auesserst schlecht weil wenn die sache mal von irgendwem da draussen aufgekocht wird faellt uns das allen auf den kopf weil man die reglementierungen fuer die haendler dann vermutlich massivst verschaerft