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WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Yukon
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von Yukon » Di 19. Nov 2019, 21:28

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 19. Nov 2019, 21:02
Hinsichtlich Anzahl kann ich noch mit einer Stelle aus den erläuternden Bemerkungen dienen:

Zu § 17 Abs. 3

Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.

Es macht jetzt wenig Sinn den Altbestand anzahlmäßig zu erfassen wenn alle neu legal verkauften High Caps nicht gemeldet werden müssen. :tipphead:
Eben, genau deswegen und um Problemen bezüglich der Zuordnung zu Z9 und/oder Z10 zu entgehen, wäre die zahlenmäßige Erfassung ein Mumpitz.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Ferrum
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von Ferrum » Mi 20. Nov 2019, 10:58

Führen von Kat. A für Jäger: hatte vergangenes Wochenende die Glock mit 21er Magazin dabei. Müsste ich da in Zukunft um einen Kat. A Waffenpass ansuchen?

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von gewo » Mi 20. Nov 2019, 11:17

Ferrum hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 10:58
Führen von Kat. A für Jäger: hatte vergangenes Wochenende die Glock mit 21er Magazin dabei. Müsste ich da in Zukunft um einen Kat. A Waffenpass ansuchen?
ja das muesstest du glaub ich
deine glock mit dem 21er Magazin ist ab 14.12. Kat A

die ex lege Erlaubnis zum führen während der Jagdausübung im Revier gilt aber nur fuer Kat B waffen

ich wuerde in zukunft ein max. 20iger magazin nehmen an deiner stelle
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von KGR84 » Mi 20. Nov 2019, 12:27

Jetzt überhaupt eine lustige Situation.

WP (Jagd) mit 2 Plätzen, und WBK mit 3 Plätzen.

2 Waffen (Glock) mit langen Magazin vorhanden.

Klar so weit, auf der WBK kommen dann 2 Kat B weg dafür 2 Kat A dazu.

Die Behörde kann aber doch nicht davon ausgehen, dass die besessenen/verbleibenden Kat B Waffen für die Jagd geeignet sind.

Z.B. 2x Glock (mit 33er Magazinen ---> Kat A), 3xPPK. Eine PPK ist mMn für die Jagd nicht geeignet!

Also bekommt man dann eine WP auf 2 A. Oder gar eine Erweiterung auf 2 A und 2 B?

Oder ist die Glock wenn sie zwar Kat A ist, ich sie aber mit 17er Magazinen führe doch wieder eine Kat B?
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von gewo » Mi 20. Nov 2019, 12:32

KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 12:27
Oder ist die Glock wenn sie zwar Kat A ist, ich sie aber mit 17er Magazinen führe doch wieder eine Kat B?
ja ist kat B
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von KGR84 » Mi 20. Nov 2019, 12:38

Und wie ist das eigentlich, wenn ich eine gewisse Anzahl an Waffen habe, wie z.B. im obigen Fall 2xA (WP) 3xB (WBK).

Jetzt habe ich entweder eine Erweiterung, oder ein Platz der mit einer Kat B besetzt ist (PPK) wird frei, und ich kaufe mir da noch eine Glock an die das 33er Magazin für die bereits auf Kat A umgeschrieben Glocks passt.

Wird das dann auch eine Kat A, oder bleibt das eine Kat B und ich darf kein 33er Mag mehr anstecken.

Bzw. kann ich mir dann aussuchen ob ich alle Waffen an die das 33er Magazin passt als Kat A melde, oder muss das sowieso passieren, wos dran passt?

Das würde ja auch bedeuten, dass jedes mal wenn ich da etwas verkaufe/kaufe ich eine neue WBK ausgestellt bekomme ... also jedes mal 120 Euro ablegen? Das kann doch nicht funktionieren!
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von gewo » Mi 20. Nov 2019, 12:48

KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 12:38
Jetzt habe ich entweder eine Erweiterung, oder ein Platz der mit einer Kat B besetzt ist (PPK) wird frei, und ich kaufe mir da noch eine Glock an die das 33er Magazin für die bereits auf Kat A umgeschrieben Glocks passt.
Wird das dann auch eine Kat A, oder bleibt das eine Kat B und ich darf kein 33er Mag mehr anstecken.
aus meiner Sicht unklar

es gibt mehrere Möglichkeiten:

A.) liberal:
du darfst das HiCap an alle derartigen waffen anstecken, nur nicht an mehr als du am 14.12.2019 hattest gleichzeitig

B.) divers:
du erwirbst mit deiner Ausnahmegenehmigung nach §17 virtuelle "Plätze" fuer derartige HiCap waffen
du musst dir in der späteren folge jeweils aussuchen WELCHE dieser waffen die waffe mit der HiCap Berechtigung ist
wird nur gehen mit ummelden am Amt und jeweils neuer WBK bzw zumindestens neuem bescheid

C.) strikt:
nur jene waffe die am 14.12. besessen wird ist die HiCap waffe. spaeter waffen fallen nicht unter das Privileg


ich tippe auf B.)
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von KGR84 » Mi 20. Nov 2019, 12:57

ok, danke für die Antwort ...
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von m_a_d » Mi 20. Nov 2019, 14:38

gewo hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 12:48
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 12:38
Jetzt habe ich entweder eine Erweiterung, oder ein Platz der mit einer Kat B besetzt ist (PPK) wird frei, und ich kaufe mir da noch eine Glock an die das 33er Magazin für die bereits auf Kat A umgeschrieben Glocks passt.
Wird das dann auch eine Kat A, oder bleibt das eine Kat B und ich darf kein 33er Mag mehr anstecken.
B.) divers:
du erwirbst mit deiner Ausnahmegenehmigung nach §17 virtuelle "Plätze" fuer derartige HiCap waffen
du musst dir in der späteren folge jeweils aussuchen WELCHE dieser waffen die waffe mit der HiCap Berechtigung ist
wird nur gehen mit ummelden am Amt und jeweils neuer WBK bzw zumindestens neuem bescheid
warum bei B) jedes mal eine neue WBK? wenn die Anzahl (gesamt oder Kat A) gleich bleibt, dann reicht ev auch eine Meldung im 'ZWR - analog der Überlassung! bekommst ja auch keine neue WBK, wenn du eine Kat B verkaufst und eine andere kaufst
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von KGR84 » Mi 20. Nov 2019, 14:44

Na wenn ich aber eine von den Kat A verkaufe, muss ein Kat A Platz weniger auf der WBK stehn, da der ja durch keine vorhandene Waffe mehr gerechtfertigt ist, und wenn ich eine Kat B kaufe, die bei mir zur Kat A wird muss ein Kat A Platz mehr auf die Karte ...

Wenn ich "normale" Kat B kaufe/verkaufe ändert sich nix.

Aber gerade die "Kat A Waffen" sprich die Glocks sind die, die bei uns am meisten "fluktuieren".
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von HowlingWolf » Mi 20. Nov 2019, 14:49

KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 14:44
Na wenn ich aber eine von den Kat A verkaufe, muss ein Kat A Platz weniger auf der WBK stehn, da der ja durch keine vorhandene Waffe mehr gerechtfertigt ist, und wenn ich eine Kat B kaufe, die bei mir zur Kat A wird muss ein Kat A Platz mehr auf die Karte ...

Wenn ich "normale" Kat B kaufe/verkaufe ändert sich nix.
Warum? Die Anzahl der Kat A Plätze besagt nur wieviele Kat A du haben darfst, nicht wieviel du hast. Ist ja bei den Kat B Plätzen auch nicht anders.

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von m_a_d » Mi 20. Nov 2019, 14:50

KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 14:44
Na wenn ich aber eine von den Kat A verkaufe, muss ein Kat A Platz weniger auf der WBK stehn, da der ja durch keine vorhandene Waffe mehr gerechtfertigt ist, und wenn ich eine Kat B kaufe, die bei mir zur Kat A wird muss ein Kat A Platz mehr auf die Karte ...

Wenn ich "normale" Kat B kaufe/verkaufe ändert sich nix.

Aber gerade die "Kat A Waffen" sprich die Glocks sind die, die bei uns am meisten "fluktuieren".
die Anzahl der KatA sagt ja nur, wieviele du maximal haben darfst! nicht wieviele Du aktuell hast!
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von KGR84 » Mi 20. Nov 2019, 14:52

Ja das schon, aber den Kat A Platz bekommt man ja nur, wenn bzw. weil man eine Waffe hat, in die ein grösseres Magazin passt, nicht bloss so.

Wenn die Waffe dafür weg ist, muss auch der Platz wieder weg sein. Oder glaubt ihr, die Behörde lässt einem dann einen unbesetzten Kat A Platz?
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von HowlingWolf » Mi 20. Nov 2019, 15:00

KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 14:52
Ja das schon, aber den Kat A Platz bekommt man ja nur, wenn bzw. weil man eine Waffe hat, in die ein grösseres Magazin passt, nicht bloss so.

Wenn die Waffe dafür weg ist, muss auch der Platz wieder weg sein. Oder glaubt ihr, die Behörde lässt einem dann einen unbesetzten Kat A Platz?
Natürlich. Unbesetzte Kat B Plätze verfallen ja auch nicht. Außerdem:
WaffG §58 Abs. 13 hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Für "solche" Waffen, nicht für "diese" Waffen.

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von KGR84 » Mi 20. Nov 2019, 15:11

Ja für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11!

Und wenn du keine verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 mehr hast! Wo steht dann, dass die das nicht wieder zu Kat B Plätzen umwandeln? Bzw. muss ja wohl oder übel wenn ich eine Kat A durch eine Kat B ersetze.
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