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30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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combatmiles
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von combatmiles » Mo 4. Mai 2020, 11:22

da werden dann aber auch so Spitzfindigkeiten wie grüne vs schwarze MagBöden bei den Aug Mags interessant..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Promo
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Promo » Mo 4. Mai 2020, 11:28

fast12 hat geschrieben:
Mo 4. Mai 2020, 10:56
Danke für die Zusammenfassung. Ich denke wir sind uns bezüglich des Sachverhaltes einig.

In der Praxis ist mein Vorschlag aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit bei Punkt C diese Magazine auch zu melden, in der Hoffnung dass die Waffenbehörde dir dafür eine Genehmigung ausstellt. Damit bist du im Fall einer für uns nachteiligen Jurisdiktion (zB könnte der Richter zum Schluss kommen dass die Intention des Gesetzgebers "natürlich" auch die Vollautomaten umfasst) auf der sicheren Seite.

Sollte die Jurisiktion für uns nachteilig ausfallen, so wirst du nach Ablauf der Übergangsfrist ganz bestimmt keine Ausnahmegenehmigung mehr erhalten.
Und woher soll jemand wissen, dass sein VA-Magazin zufälligerweise auch an einem HA passt, wenn er nicht mal einen HA hat? Gehe ich damit auf die Behörde und lege es auf den Tisch und die sollen dann bestimmen ob es nur auf einen VA passt oder ob der prüfende Beamte zufälligerweise bereits bei Anblick weiß, dass das Magazin auch für das halbautomatische mazedonische XYZ Gewehr passt?

Der Richter mag das Gesetz auslegen können, er kann aber nicht das Gesetz umformulieren. Es steht eindeutig "Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen/Schusswaffen" im Gesetz. Hätte der Gesetzgeber auch vollautomatische Waffe inkludieren wollen, so hätte er das "halb" weggelassen oder "voll- und halbautomatische" geschrieben.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von gewo » Mo 4. Mai 2020, 11:30

fast12 hat geschrieben:
Mo 4. Mai 2020, 10:56
Danke für die Zusammenfassung. Ich denke wir sind uns bezüglich des Sachverhaltes einig.

In der Praxis ist mein Vorschlag aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit bei Punkt C diese Magazine auch zu melden, in der Hoffnung dass die Waffenbehörde dir dafür eine Genehmigung ausstellt. Damit bist du im Fall einer für uns nachteiligen Jurisdiktion (zB könnte der Richter zum Schluss kommen dass die Intention des Gesetzgebers "natürlich" auch die Vollautomaten umfasst) auf der sicheren Seite.

Sollte die Jurisiktion für uns nachteilig ausfallen, so wirst du nach Ablauf der Übergangsfrist ganz bestimmt keine Ausnahmegenehmigung mehr erhalten.
naja
ja und nein

eigentlich machst du in einem derartigen Antrag unrichtige angaben gegenüber der behoerde
die versuchst eine altbesitzgenehmigung fuer verbotene waffen zu erhalten die gar keine verbotenen waffen sind

wenn es klappt stehen sie mit ihrer stueckzahl in deinem ZWR Akt
gratuliere
wenn die behoerde verlangt dass du deine ? Magazine gem. §17/1/10 vorweist (zb bei der verwahrtungskontrolle) dann bist du dazu nichts in der lage
denn deine magazine sind nicht magazine gem. 17/1/10
es sind Vollauto magazine
diese sind kat nix und nicht reglementiert
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martin
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von martin » Mo 4. Mai 2020, 11:45

Promo hat geschrieben:
Mo 4. Mai 2020, 10:41
Nach der Logik des Schreibens des BMI an die LPD's wäre das Magazin ab Existenz dieser Waffe daher ein verbotenes Magazin, selbst wenn du keine passende Waffe hast und nicht mal eine passende Waffe in Österreich vorhanden ist. Und nachdem dies erst Jahre nach Verstreichen der Anmeldefrist ist, kannst du daher das Magazin nicht mehr als Altbestand anmelden und wirst in der Zukunft rückwirkend kriminalisiert.

Ich will jetzt nicht vom Thema abdriften aber eine vergleichbare Situation ist schon einmal durch das Bundesverwaltungsgericht (GZ: W170 2104835-1) beschrieben worden, nämlich beim der Fortmaier Büchse in .408 CT. (zum Zeitpunk der Entscheidung war das keine Panzerbüchse, aber ...)
Daher verfügt die verfahrensgegenständliche Waffe zum jetzigen Entscheidungszeitpunkt mangels entsprechender Munition über keine panzerbrechende Wirkung und handelt es sich um keine Panzerbüchse. Wird entweder die Waffe so verändert, dass ein anderes Kaliber verschossen werden kann, dem panzerbrechende Wirkung zukommt oder stehen in Zukunft am Markt Patronen oder Geschosse (sodass Patronen realistisch selbst laboriert werden können) im Kaliber .408 Chey Tac zur Verfügung, die panzerbrechende Eigenschaften aufweisen, wird aus der zum nunmehrigen Entscheidungszeitpunkt nicht als Kriegsmaterial zu sehenden Waffe Kriegsmaterial. Der Beschwerdeführer wird hier regelmäßig den Markt zu beobachten und - sobald entsprechende Munition oder Geschosse verfügbar sind - die notwendigen Schritte (Antragstellung nach § 18 Abs. 2 WaffG unter gleichzeitiger, wenn auch nur vorübergehenden Aufgabe der Innehabung der Waffe durch Übergabe an einen Berechtigten) zu setzen haben.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von cas81 » Mo 4. Mai 2020, 11:46

Promo hat geschrieben:
Mo 4. Mai 2020, 11:28
Der Richter mag das Gesetz auslegen können, er kann aber nicht das Gesetz umformulieren. Es steht eindeutig "Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen/Schusswaffen" im Gesetz. Hätte der Gesetzgeber auch vollautomatische Waffe inkludieren wollen, so hätte er das "halb" weggelassen oder "voll- und halbautomatische" geschrieben.
Wenn da bloß keine planwidrige Lücke vorliegt. Vielleicht ging der GG auch einfach davon aus, dass nur Leute mit entsprechender Genehmigung für Vollautomaten auch solche Magazine besitzen. Mir wäre das zu unsicher, die Nähe einer blossen Umformulierung zum Grössenschluss wäre mir zu riskant.
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » Mo 4. Mai 2020, 12:16

gewo hat geschrieben:
Mo 4. Mai 2020, 11:30
naja
ja und nein

eigentlich machst du in einem derartigen Antrag unrichtige angaben gegenüber der behoerde
die versuchst eine altbesitzgenehmigung fuer verbotene waffen zu erhalten die gar keine verbotenen waffen sind

wenn es klappt stehen sie mit ihrer stueckzahl in deinem ZWR Akt
gratuliere
wenn die behoerde verlangt dass du deine ? Magazine gem. §17/1/10 vorweist (zb bei der verwahrtungskontrolle) dann bist du dazu nichts in der lage
denn deine magazine sind nicht magazine gem. 17/1/10
es sind Vollauto magazine
diese sind kat nix und nicht reglementiert
Ich versteh deinen Punkt und natürlich ist das auch wieder eine blöde Situation. Ich denke aber im Zweifelsfall die weniger "gefährliche".

Der Vollständigkeit halber: Ich mache gegenüber der Behörde keine unrichtigen Angaben, wenn ich einfach nur die Magazine melde.

zB: Hiermit melde ich den Besitz von 10 Stück Stanag Magazine, Kaliber .223 Rem, Kapazität 30 Patronen

Was die Behörde daraus macht, ist ihre Entscheidung...

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von gewo » Mo 4. Mai 2020, 12:26

fast12 hat geschrieben:
Mo 4. Mai 2020, 12:16
Der Vollständigkeit halber: Ich mache gegenüber der Behörde keine unrichtigen Angaben, wenn ich einfach nur die Magazine melde.
zB: Hiermit melde ich den Besitz von 10 Stück Stanag Magazine, Kaliber .223 Rem, Kapazität 30 Patronen
Was die Behörde daraus macht, ist ihre Entscheidung...
also wenn wir pinkelig sind dann NEIN

du stellst einen Antrag gem. § wasweissich
das ist der Antrag zur Meldung halbautomatischer magazine
und du meldest damit aber magazine fuer Vollautomaten
das ist eigentlich falsch

das ist das selbe thema wie die "Spezialisten" die frueher eine Einfuhrgenehmigung fuer kat B beantragt und mit dieser kat B Einfuhrgenehmigung waffen der kat A/militaerisch waffen importiert haben

oder

wie die "Spezialisten" die eine Einfuhrgenehmigung fuer kat C beantragen und mit dieser kat C Einfuhrgenehmigung waffen der kat A gem §17/1/11 importieren

damit "sanierst" du garnix
das ist einfach falsch
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von HS911 » Mo 4. Mai 2020, 12:51

Wenn fast12 einen eingeschriebenen Brief an die Behörde schickt, wo drinnensteht: "Hiermit melde ich den Besitz von 10 Stück Stanag Magazine, Kaliber .223 Rem, Kapazität 30 Patronen", dann gibts 2 Varianten:

1) Die Magazine sind verbotene Waffen und die Behörde muss ihm eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine bewilligen.

2) Die Magazine sind keine verbotene Waffen und die Sache ist damit auch erledigt. Die Kopie vom Brief würd ich halt zusammen mit der Rechnung vom Einschreiben aufbewahren.


Jeden Tag meldet irgendein Expert der Behörde, dass die Bananen die er beim Billa gekauft hat, zu früh braune Flecken gekriegt haben, oder dass sein Fernseher und sein Kühlschrank ihn ermorden wollen, etc. Wenn jetzt also ein Waffenbesitzer Magazine meldet, die er nicht melden müsste, dann fallt das eher unter die Kategorie 'harmlos', denke ich. Kann aber gut sein, dass ich hier etwas übersehe.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » Mo 4. Mai 2020, 13:20

Ich hätte es wie HS911 gesehen.

Wenn ich schreiben würde "Hiermit melde ich ein MG42 Magazin und stelle einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß §17/1/10 " wäre das falsch.

Wenn ich schreibe "Hiermit melde ich den Besitz eines MG42 Magazins" ist das nicht falsch.

Anders ausgedrückt: Ich denke nicht dass mich ein Richter dafür verurteilen würde.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von rhodium » Mo 4. Mai 2020, 23:50

Steinigt mich für die blöde Frage aber: ist ein Gurt ein Magazin? (mir ist klar das es für das MG42 Gurttrommeln gibt) ... gibt es zivile (moderne, keine 2WK-Umbauten) HA mit Gurtzuführung oder ist das ein Merkmal von KM?

Nachtrag: FightLite MCR-60 Upper um wohlfeile 4400 $

https://www.gunsamerica.com/digest/affo ... show-2019/

also es ist zumindest lustig

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Jiggler » Di 5. Mai 2020, 00:06

Also bei den Amis kannst du ein ziviles M249 SAW kaufen, das ist ein HA. Der nimmt auch STANAG Magazine, sprich mit 10 Schuss Mag bei uns wohl jetzt möglich.

https://fnamerica.com/products/rifles/fn-m249s/

Wie es mit dem Gurt rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Mein Bruder hat einen voll mit 7,62 NATO Dekopatronen bestückten rumliegen, aber sonst mit Waffen nix am Hut. Muss er sich dafür jetzt eine WBK holen, weil die Behörde könnte ja auf die Idee kommen, er könne ja frei erwerbliche 308er reinmachen :tipphead:
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 8. Mai 2020, 07:51

Vage Erinnerung ist das Gurte keine Magazine sind, sehr wohl aber KM wenn mit Munition bestückt. (Caveat bei KM kenn ich mich nicht wirklich aus... war für mich nie relevant.)

Nach EU Richtlinie wären Gurte nur wenn länger als 31 Patronen nicht ohne weitere Einschränkungen erlaubt. In der Richtlinie geht's nur darum, wie viele Schüsse ohne Nachladevorgang abgefeuert werden können. Sprich auch Mags mit Begrenzer wären ok - aber Richtlinien bewirken bekanntlich gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung! Das Kopfweh über Halbauto/Vollauto Mags, Begrenzern, etc. haben wir also eindeutig unserer eigenen Regierung zu verdanken...

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Chris_82 » Mo 18. Mai 2020, 17:26

Wie soll man nun eigentlich konkret vorgehen bzw. was melden?

Angenommen ich besitze Magazine für Waffen die ich Kat.A Altbestand melden will, einen Teil davon aber §17/1/10. Gleichzeitig aber auch nicht §17/1/10 weil wiederum ein Teil davon als für VA konstruiert gelten könnte?

Und nebenbei möchte ich noch Magazine ohne Waffe §17/1/10 melden von denen ich teilweise gar nicht weiß ob sie für VA oder HA konstuiert wurden bzw. für welche Waffe überhaupt. Beispiel 9mm colt-style AR Magazine. Keine Ahnung wofür die konzipiert wurden.
Oder: Ich habe FN FAL Mags, Stg58 Mags und L1A1 Mags die für den Laien ununterscheidbar sind, jedoch für 3 unterschiedliche Waffen konzipiert wurden von denen 2 VA sind und eine HA ist.
Was also tun? Ich kann ja schwer einen Teil der Magazine §17/1/10 melden und sagen achja, nebenbei hab ich auch noch highcaps.

Wobei sich weiters die grundsätzliche Frage stellt wie ich überhaupt wissen soll ob ein Magazin für das ich keine Waffen habe highcap ist bzw. für welche Waffe oder Munition es ausgelegt ist. Kann ich nicht nachprüfen. Ich habe weder die Waffe noch die Munition um zu testen ob und wiedviel von welchem Kaliber da hineinasst und ob das Ganze mit einem bestimmten waffentyp funktionsfähig ist.
Drauf steht nix. Ich kann meine Meinung dazu abgeben aber ZWR-Einträge sollten doch auf etwas mehr beruhen und nachprüfbar sein. Alles als unbekannt melden?

Momentan tendiere ich dazu einfach zu sagen ich habe für Waffen X und Y highcaps. Nebenbei habe ich noch weitere highcaps + Auflistung der Anzahl mit Waffentyp, Kaliber und Fassungsvermögen soweit bekannt.

Ich denke ich werde da irgendwann einfach hingehen bevor ich einen Schrieb schicke. Es ginge nur darum möglichst viele Magazine auf §17/1/10 zu bekommen, der Plätze wegen.

Achja, von Berechtigungen und freinen Plätzen abgesehen scheint ZIB gar keine highcap-Magazine mehr nach Österreich zu versenden. Auch nicht von Maschinengewehren.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Jiggler » Mo 18. Mai 2020, 18:48

Ich würde einfach alles melden, wo mehr als 10 Schuss rein passen, egal wofür das Magazin ist. Ich glaube kaum, dass dir da wer einen Strick daraus drehen wird, dass fälschlicherweise VA Magazine dabei sind, geschweige dass der SB überhaupt weiß, dass dieses Magazin nur für eine 60 Jahre alte VA Waffe gebaut worden ist. Genauso kann nächste Woche oder auch in 3 Jahren ein neues HA Gewehr auftauchen, wo der Konstrukteur genau dieses Magazin verwenden will.

Für Bestellungen von deutschen Händlern hilft die Firma logoix. Dort hast dann eine deutsche Adresse und die schicken dir das Paket an deine Adresse weiter. Oft sind dann sogar noch die Versandkosten günstiger, als wenn direkt nach AT geschickt wird.
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Smith und Wesson fan » Mo 18. Mai 2020, 19:37

Jiggler hat geschrieben:
Mo 18. Mai 2020, 18:48
Ich würde einfach alles melden, wo mehr als 10 Schuss rein passen, egal wofür das Magazin ist. Ich glaube kaum, dass dir da wer einen Strick daraus drehen wird, dass fälschlicherweise VA Magazine dabei sind, geschweige dass der SB überhaupt weiß, dass dieses Magazin nur für eine 60 Jahre alte VA Waffe gebaut worden ist. Genauso kann nächste Woche oder auch in 3 Jahren ein neues HA Gewehr auftauchen, wo der Konstrukteur genau dieses Magazin verwenden will.

Für Bestellungen von deutschen Händlern hilft die Firma logoix. Dort hast dann eine deutsche Adresse und die schicken dir das Paket an deine Adresse weiter. Oft sind dann sogar noch die Versandkosten günstiger, als wenn direkt nach AT geschickt wird.
nur weil es einen HA gibt, der das Magazin schluckt, wird das Magazin automatisch zu Kat A? Wer wofür eine Waffe herstellt kann man doch selbst garnicht beeinflussen, oder versteh ich da was falsch?

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