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Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 23. Nov 2020, 16:31
von Promo
DonPedro hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 09:23
Es geht ja auch um die Pressemeldung und NICHT um die VO.
Welche Pressemeldung? Wenn du den ORF-Bericht meinst: das war eine textliche Interpretation eines Interviews. Das ist nicht mal eine Pressemeldung.
DonPedro hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 09:23
SV ist ja anlaßbezogen und daher auch nicht "verbietbar"
Schiessen als Freizeitsport ist derzeit defacto nicht möglich
Auch das teile ich nicht. Die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sieht kein Hobbyverbot vor. Es verbietet das Betreten von Sportstätten zur Ausübung des Sportes. Soweit ich das verstehe, betrifft dies daher auch nur Sportstätten, nicht aber Schießstände die Waffenhändler mittels gewerberechtlicher Genehmigung betreiben. Diese dürfen daher, so mein Kenntnisstand, weiterhin geöffnet haben, davon unabhängig, ob sie von Sportschützen oder zum SV-Training (oder womit auch immer du den Besuch begründest) genutzt werden.

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 23. Nov 2020, 16:50
von DonPedro
Promo hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 16:31
Welche Pressemeldung?
Wenn du den ORF-Bericht meinst: das war eine textliche Interpretation eines Interviews.
Das ist nicht mal eine Pressemeldung.
ORF Pressemeldung war ein Ausschnitt/Interpretation des Interviews
Promo hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 16:31
Auch das teile ich nicht. Die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sieht kein Hobbyverbot vor. Es verbietet das Betreten von Sportstätten zur Ausübung des Sportes. Soweit ich das verstehe, betrifft dies daher auch nur Sportstätten, nicht aber Schießstände die Waffenhändler mittels gewerberechtlicher Genehmigung betreiben. Diese dürfen daher, so mein Kenntnisstand, weiterhin geöffnet haben, davon unabhängig, ob sie von Sportschützen oder zum SV-Training (oder womit auch immer du den Besuch begründest) genutzt werden.
Ich habe ja auch vom "Freizeitsport" geschrieben, und nicht davon,
irgendwo bei irgendwem im Hinterzimmer ein "SV Training" abzuhalten.
Ich wüsste aktuell keinen gewerblichen Schiessstand mehr der offen ist,
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Di 24. Nov 2020, 20:25
von fast12
Das ist übrigens das Urteil aus Salzburg vom ersten Lockdown:

https://www.salzburg.gv.at/lvwg/Documen ... 20_dms.pdf

Edit: Diskutiert ihr eigentlich gerade ernsthaft drüber ob gilt was im Interview gesagt wurde, was der ORF draus macht oder vielleicht doch die Verordnung? :doh:

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 15:52
von SSG308
Hallo wieder mal :-)

Detailänderungen werden zudem bei den Betretungsverboten im Handel vorgenommen. So wird bei der Ausnahme für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten klargestellt, dass es sich dabei insbesondere um Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, "nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern
deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist", handelt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 16:44
von spareribs
Ab 27.11. In Kraft....na dann schnell noch Einkaufen ...!

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 17:13
von milu
Ist doch mit SV schon ausgegehebelt? Oder täusche ich mich da?

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 22:44
von gewo
milu hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 17:13
Ist doch mit SV schon ausgegehebelt? Oder täusche ich mich da?
Was meinst?

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 23:19
von Emil
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 22:44
milu hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 17:13
Ist doch mit SV schon ausgegehebelt? Oder täusche ich mich da?
Was meinst?
Er bezieht sich glaube ich auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichts wonach solche Produkte typische Notfallprodukte sind.
Auf der Homepage eines größeren Händlers vor Wien steht seit heute auch "... sowie an berechtigte Personen zur SV".
Würde ich mich als WP/WBK Besitzer ohne Waffe trauen eine zur SV jetzt zu kaufen? - Ja
Würde ich mich als Sportschütze mit meinen mehreren Pistolen/Halbautomaten trauen eine weitere zur SV zu kaufen? - Eher nicht, da keine zwingende Notwendigkeit begründbar...

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 00:01
von gewo
Emil hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 23:19
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 22:44
milu hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 17:13
Ist doch mit SV schon ausgegehebelt? Oder täusche ich mich da?
Was meinst?
Er bezieht sich glaube ich auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichts wonach solche Produkte typische Notfallprodukte sind.
Auf der Homepage eines größeren Händlers vor Wien steht seit heute auch "... sowie an berechtigte Personen zur SV".
Würde ich mich als WP/WBK Besitzer ohne Waffe trauen eine zur SV jetzt zu kaufen? - Ja
Würde ich mich als Sportschütze mit meinen mehreren Pistolen/Halbautomaten trauen eine weitere zur SV zu kaufen? - Eher nicht, da keine zwingende Notwendigkeit begründbar...
Kann eh jeder machen was er glaubt
Aber was genau ist an „beruflich“ ned zu verstehen?

Die rechtslage ist seit heute neu durch die klarstellung in der verordnung
Das damalige urteil aus salzburg ist damit geschichte und bezieht sich auf die alte rechtslage

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 00:14
von Emil
gewo hat geschrieben:
Do 26. Nov 2020, 00:01
Emil hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 23:19
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 22:44
milu hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 17:13
Ist doch mit SV schon ausgegehebelt? Oder täusche ich mich da?
Was meinst?
Er bezieht sich glaube ich auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichts wonach solche Produkte typische Notfallprodukte sind.
Auf der Homepage eines größeren Händlers vor Wien steht seit heute auch "... sowie an berechtigte Personen zur SV".
Würde ich mich als WP/WBK Besitzer ohne Waffe trauen eine zur SV jetzt zu kaufen? - Ja
Würde ich mich als Sportschütze mit meinen mehreren Pistolen/Halbautomaten trauen eine weitere zur SV zu kaufen? - Eher nicht, da keine zwingende Notwendigkeit begründbar...
Kann eh jeder machen was er glaubt
Aber was genau ist an „beruflich“ ned zu verstehen?

Die rechtslage ist seit heute neu durch die klarstellung in der verordnung
Das damalige urteil aus salzburg ist damit geschichte und bezieht sich auf die alte rechtslage
Hast du den genauen Verordnungstext?
Kogler erwähnte noch vor ein paar Tagen z.B. für Jäger werde es eine Ausnahme geben.
Ich habe auf die schnelle nur die Parlamtenskorresbondenz gefunden Korrespondenz :

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml

Detailänderungen werden zudem bei den Betretungsverboten im Handel vorgenommen. So wird bei der Ausnahme für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten klargestellt, dass es sich dabei insbesondere um Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, "nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist"

Also Jäger im Allgemeinen doch nicht, sondern nur Berufsjäger..?
Was macht der Jagdausübungsberechtigte - der nicht Berufsjäger ist - wenn ihm die Munition ausgeht oder die Waffe kaputt geht?

Wenn einer vor kurzem einen WP aus nicht beruflichen Gründen ausgestellt bekommen hat und rechtlich dagegen vorgeht weil er jetzt keine Waffe kaufen kann haltet das meiner Meinung nach ja wieder nicht, den hat er/sie ja nur bekommen weil er einer extremen Bedrohungslage ausgesetzt ist, gleiches beim Jagdausübungsberechtigten der mangels Munition/Waffe seinen jagdgesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann ect.

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 06:48
von milu
gewo hat geschrieben:
Do 26. Nov 2020, 00:01
Emil hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 23:19
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 22:44
milu hat geschrieben:
Mi 25. Nov 2020, 17:13
Ist doch mit SV schon ausgegehebelt? Oder täusche ich mich da?
Was meinst?
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Er bezieht sich glaube ich auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichts wonach solche Produkte typische Notfallprodukte sind.
Auf der Homepage eines größeren Händlers vor Wien steht seit heute auch "... sowie an berechtigte Personen zur SV".
Würde ich mich als WP/WBK Besitzer ohne Waffe trauen eine zur SV jetzt zu kaufen? - Ja
Würde ich mich als Sportschütze mit meinen mehreren Pistolen/Halbautomaten trauen eine weitere zur SV zu kaufen? - Eher nicht, da keine zwingende Notwendigkeit begründbar...
Kann eh jeder machen was er glaubt
Aber was genau ist an „beruflich“ ned zu verstehen?

Die rechtslage ist seit heute neu durch die klarstellung in der verordnung
Das damalige urteil aus salzburg ist damit geschichte und bezieht sich auf die alte rechtslage
Moin.
Das war der Hintergrund.
Für mich momentan ja nicht relevant. Brauche keine SV Waffe.
Es ging mir um die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die auf Zuruf von irgendwelchen Wapplern geändert wurde. So wird bei uns regiert, Gesetze im Ministerrat ohne wirkliche Begutachtung, VO auf Zuruf von irgendwem und wenns dann vorm VFGH lsnden isses eh wurscht.

Juristische Spitzfindigkeiten halt, wie der BK meint.
Und damit durchkommt, weil die Hälfte von AT nicht einmsl versteht, wie Gesetzgebung funktionieren sollte.

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 07:54
von Incite
gewo hat geschrieben:
Do 26. Nov 2020, 00:01


Kann eh jeder machen was er glaubt
Aber was genau ist an „beruflich“ ned zu verstehen?

Die rechtslage ist seit heute neu durch die klarstellung in der verordnung
Das damalige urteil aus salzburg ist damit geschichte und bezieht sich auf die alte rechtslage
Werdet ihr jetzt dann wenigstens entschädigt?

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 07:57
von Teal'c
So ein schwammiges herumeiern der Behörden, wo sich dann keiner mehr auskennt, ist echt typisch fur Österreich.

Ich hoffe es erinnern sich bei den nächsten Wahlen alle hier daran, wer im Moment am Steuer sitzt...

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:13
von MikeD
Emil hat geschrieben:
Do 26. Nov 2020, 00:14
gewo hat geschrieben:
Do 26. Nov 2020, 00:01
Kann eh jeder machen was er glaubt
Aber was genau ist an „beruflich“ ned zu verstehen?

Die rechtslage ist seit heute neu durch die klarstellung in der verordnung
Das damalige urteil aus salzburg ist damit geschichte und bezieht sich auf die alte rechtslage
Hast du den genauen Verordnungstext?
Kogler erwähnte noch vor ein paar Tagen z.B. für Jäger werde es eine Ausnahme geben.
Ich habe auf die schnelle nur die Parlamtenskorresbondenz gefunden Korrespondenz :

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml

Detailänderungen werden zudem bei den Betretungsverboten im Handel vorgenommen. So wird bei der Ausnahme für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten klargestellt, dass es sich dabei insbesondere um Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, "nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist"

Also Jäger im Allgemeinen doch nicht, sondern nur Berufsjäger..?
Was macht der Jagdausübungsberechtigte - der nicht Berufsjäger ist - wenn ihm die Munition ausgeht oder die Waffe kaputt geht?

Wenn einer vor kurzem einen WP aus nicht beruflichen Gründen ausgestellt bekommen hat und rechtlich dagegen vorgeht weil er jetzt keine Waffe kaufen kann haltet das meiner Meinung nach ja wieder nicht, den hat er/sie ja nur bekommen weil er einer extremen Bedrohungslage ausgesetzt ist, gleiches beim Jagdausübungsberechtigten der mangels Munition/Waffe seinen jagdgesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann ect.
Die Jagdausübung gilt als systemrelevant und ist damit (nicht nur für Berufsjäger) weiterhin erlaubt.
Siehe dazu: https://www.sozialministerium.at/Inform ... izeit.html (ganz unten)

Spannend wird es nur, wenn ich mir jetzt die bei @gewo bestellte Jagdmunition abholen möchte.
Darf ich das bzw. dürfte er sie mir verkaufen ?

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:24
von fast12
Ich frage mich immer woher die Ansicht kommt das alles was "systemrelevant" ist offen bleibt.

Das Wort "systemrelevant" kommt in der Verordnung nicht vor. Allerdings steht da bei den Waffen klar und deutlich "zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich"

Ich seh hier einfach keinen Interpretationsspielraum, egal ob die Jagd systemrelevant ist oder nicht.