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Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 29. Mär 2021, 10:00
von gewo
combatmiles hat geschrieben:
Mo 29. Mär 2021, 07:19
@Gewo kannst mir den Passus der WK zukommen lassen dass Berufswaffenträger INDOOR Stände benutzen dürfen?
servus

ich habe schriftlich von der WKO dass ich waehrend covid-lockdown mit click&collect "am gehsteig vor der firma" waffen und munition ausfolgen darf obwohl mir aufgrund des versandhandelsverbotes als waffenhaendler die geschaeftsausuebung auschliesslich in den eigenen betriebsraeumen erlaubt ist.

ich habe nix zum thema berufswaffehntraeger eigens angefordert dort

aber dass die einkaufsbeduerfnisse von jaegern als "beruflich" zu verstehen sind steht in diversen aussendung der WKO und der ARGE
und berufswaffentraeger sind ebenfalls "berufliche" nutzer

wobei man das bei exekutivbeamten ect diskutieren koennte weil die eh ihren kram vom dienstgeber bekommen ... aber wer will denn schon diskutieren ...

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 29. Mär 2021, 11:22
von combatmiles
ja ich meinte die Benutzung der Indoor Stände... mein Schießkeller traut sich da noch nicht aufmachen..

Obwohl nur während der Geschäftszeiten, eher kleiner Keller, Zutritt nachweislich nur mit Saisonkarte usw...
Ließe sich alles top regeln dass immer nur einer unten is.. Die Lüftung is a super..

Aber vcjht bekommt er auch zu viel Stütze so dass ihn des zammräumen net gfreit...

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 29. Mär 2021, 11:33
von Promo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 26. Mär 2021, 18:19
Folgendes hat sich zugetragen:
Ein angehender Sportschütze kaufte sich während dem Lockdown, als die Waffengeschäfte noch offen haben durften, eine Waffe.
Aufgrund der Registrierung wurde seine BH natürlich darauf aufmerksam.
Daraufhin hat er einen Strafbescheid bekommen, da er nach Meinung der BH die Ausgangssperre missachtet hatte.
Bitte spezifizieren:
  • Kauf der Waffe bei einem Händler oder von Privat?
  • Kauf welcher Kategorie?
  • Erfolgte die Übergabe persönlich oder auf dem Versandweg?
  • Welches Datum/Stichtag?
Ohne diese Informationen ist eine Wertung nicht möglich.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 1. Apr 2021, 13:08
von Coolhand1980
Kat B vom Händler im Geschäft während des (ich glaube 1.) LD

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 1. Apr 2021, 13:32
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 1. Apr 2021, 13:08
Kat B vom Händler im Geschäft während des (ich glaube 1.) LD
Wenn es wirklich der 1. LD war vom Mitte März 20 bis Mitte April 20 .... da gibt es das Urteil aus eines LG aus Salzburg dass der Kauf von Waffen zur Selbstverteidigung erlaubt war.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 15:54
von Promo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 1. Apr 2021, 13:08
Kat B vom Händler im Geschäft während des (ich glaube 1.) LD
Hier der Link zu dem Urteil von dem gewo gesprochen hat: https://www.salzburg.gv.at/lvwg/Documen ... 20_dms.pdf

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 16:06
von gewo
Promo hat geschrieben:
Mo 12. Apr 2021, 15:54
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 1. Apr 2021, 13:08
Kat B vom Händler im Geschäft während des (ich glaube 1.) LD
Hier der Link zu dem Urteil von dem gewo gesprochen hat: https://www.salzburg.gv.at/lvwg/Documen ... 20_dms.pdf
Wow
Danke

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 19:54
von J4S
Das ist deutlich, würde ich sagen?

"steht ausser Zweifel ....." ist schon recht eindeutig.

Wäre das auch geklärt. Danke dem "Rechercheur".


D.

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 20:59
von Stu
Guten Abend!

Da meine Frage zu diesem Thema passt, würde ich gerne Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt wissen:

Habe im Jänner meine Waffe zum Händler nach OÖ bringen müssen, da sie einen Defekt hatte. Mittlerweile wurde ich verständigt, dass sie abholbereit ist. Da ich aus Wien nach OÖ fahren muss, bin ich mir hinsichtlich der aktuellen Lockdown Bestimmungen unklar, ob das derzeit erlaubt ist.

Die Behörde erfährt ja durch die Meldung zwangsweise davon.

Besten Dank für Eure Inputs!
Stu

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 21:23
von gewo
Stu hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 20:59
Guten Abend!

Da meine Frage zu diesem Thema passt, würde ich gerne Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt wissen:

Habe im Jänner meine Waffe zum Händler nach OÖ bringen müssen, da sie einen Defekt hatte. Mittlerweile wurde ich verständigt, dass sie abholbereit ist. Da ich aus Wien nach OÖ fahren muss, bin ich mir hinsichtlich der aktuellen Lockdown Bestimmungen unklar, ob das derzeit erlaubt ist.

Die Behörde erfährt ja durch die Meldung zwangsweise davon.

Besten Dank für Eure Inputs!
Stu
Ich fuerchte nicht

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 21:39
von Teal'c
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Mär 2021, 10:00


servus

ich habe schriftlich von der WKO dass ich waehrend covid-lockdown mit click&collect "am gehsteig vor der firma" waffen und munition ausfolgen darf obwohl mir aufgrund des versandhandelsverbotes als waffenhaendler die geschaeftsausuebung auschliesslich in den eigenen betriebsraeumen erlaubt ist.

ich habe nix zum thema berufswaffehntraeger eigens angefordert dort

aber dass die einkaufsbeduerfnisse von jaegern als "beruflich" zu verstehen sind steht in diversen aussendung der WKO und der ARGE
und berufswaffentraeger sind ebenfalls "berufliche" nutzer

wobei man das bei exekutivbeamten ect diskutieren koennte weil die eh ihren kram vom dienstgeber bekommen ... aber wer will denn schon diskutieren ...
hallo gewo. Hab heut mit einem deiner Angestellten telefoniert. Eventuell sollt vielleicht schon nächste Woche ne Waffe für mich eintrudeln.
Bin da aber jetzt etwas verunsichert. Ich selbst bin ausm Bgld, bei uns ist nach der Woche der lockdown eh vorbei.
Aber bei euch in Wien ja nicht.
Meinst, dass mir auch ne Anzeige von wem auch immer ins Haus flattert, oder kann ich unbesorgt bei euch abholen?
Wenn ich zur Sicherheit erst ne Woche später kommen sollt, wärs auch net so tragisch...

EDIT: wer weiß was den Kasperln noch einfällt, bzw ich trau denen zu dass nochmal verlängern... :roll:

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 21:45
von Joewood
Stu hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 20:59
Guten Abend!

Da meine Frage zu diesem Thema passt, würde ich gerne Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt wissen:

Habe im Jänner meine Waffe zum Händler nach OÖ bringen müssen, da sie einen Defekt hatte. Mittlerweile wurde ich verständigt, dass sie abholbereit ist. Da ich aus Wien nach OÖ fahren muss, bin ich mir hinsichtlich der aktuellen Lockdown Bestimmungen unklar, ob das derzeit erlaubt ist.

Die Behörde erfährt ja durch die Meldung zwangsweise davon.

Besten Dank für Eure Inputs!
Stu
Jetzt mal unabhängig von den Lockdown Bestimmungen... aber wieso sollte die Behörde davon erfahren, dass du eine Waffe, die bereits bei dir im ZWR regestriert ist, von der Reparatur abholst? Da gibt es je keine weitere Meldung. Oder fehlt da irgendeine Zusatzinformation?

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 22:39
von gewo
Teal'c hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 21:39
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Mär 2021, 10:00


servus

ich habe schriftlich von der WKO dass ich waehrend covid-lockdown mit click&collect "am gehsteig vor der firma" waffen und munition ausfolgen darf obwohl mir aufgrund des versandhandelsverbotes als waffenhaendler die geschaeftsausuebung auschliesslich in den eigenen betriebsraeumen erlaubt ist.

ich habe nix zum thema berufswaffehntraeger eigens angefordert dort

aber dass die einkaufsbeduerfnisse von jaegern als "beruflich" zu verstehen sind steht in diversen aussendung der WKO und der ARGE
und berufswaffentraeger sind ebenfalls "berufliche" nutzer

wobei man das bei exekutivbeamten ect diskutieren koennte weil die eh ihren kram vom dienstgeber bekommen ... aber wer will denn schon diskutieren ...
hallo gewo. Hab heut mit einem deiner Angestellten telefoniert. Eventuell sollt vielleicht schon nächste Woche ne Waffe für mich eintrudeln.
Bin da aber jetzt etwas verunsichert. Ich selbst bin ausm Bgld, bei uns ist nach der Woche der lockdown eh vorbei.
Aber bei euch in Wien ja nicht.
Meinst, dass mir auch ne Anzeige von wem auch immer ins Haus flattert, oder kann ich unbesorgt bei euch abholen?
Wenn ich zur Sicherheit erst ne Woche später kommen sollt, wärs auch net so tragisch...

EDIT: wer weiß was den Kasperln noch einfällt, bzw ich trau denen zu dass nochmal verlängern... :roll:
Waehrend eines full lockdown ... also mit betretungsverbot fuer die geschaeftsraeumlichkeiten ... empfehlen wir von waffenabholungen abstand zu nehmen

Alleine schon weil „vor der tuere“ keine vernuenftige waffenuebergabe hin zu bekommen ist ..

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 22:51
von Stu
Joewood hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 21:45
Stu hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 20:59
Guten Abend!

Da meine Frage zu diesem Thema passt, würde ich gerne Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt wissen:

Habe im Jänner meine Waffe zum Händler nach OÖ bringen müssen, da sie einen Defekt hatte. Mittlerweile wurde ich verständigt, dass sie abholbereit ist. Da ich aus Wien nach OÖ fahren muss, bin ich mir hinsichtlich der aktuellen Lockdown Bestimmungen unklar, ob das derzeit erlaubt ist.

Die Behörde erfährt ja durch die Meldung zwangsweise davon.

Besten Dank für Eure Inputs!
Stu
Jetzt mal unabhängig von den Lockdown Bestimmungen... aber wieso sollte die Behörde davon erfahren, dass du eine Waffe, die bereits bei dir im ZWR regestriert ist, von der Reparatur abholst? Da gibt es je keine weitere Meldung. Oder fehlt da irgendeine Zusatzinformation?

Der Händler hat das gute Teil zwecks Reparatur zum Importeur geschickt und auf sich gemeldet (Kat. B).

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Fr 16. Apr 2021, 11:34
von gewo
Stu hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 22:51
Joewood hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 21:45
Stu hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 20:59
Guten Abend!

Da meine Frage zu diesem Thema passt, würde ich gerne Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt wissen:

Habe im Jänner meine Waffe zum Händler nach OÖ bringen müssen, da sie einen Defekt hatte. Mittlerweile wurde ich verständigt, dass sie abholbereit ist. Da ich aus Wien nach OÖ fahren muss, bin ich mir hinsichtlich der aktuellen Lockdown Bestimmungen unklar, ob das derzeit erlaubt ist.

Die Behörde erfährt ja durch die Meldung zwangsweise davon.

Besten Dank für Eure Inputs!
Stu
Jetzt mal unabhängig von den Lockdown Bestimmungen... aber wieso sollte die Behörde davon erfahren, dass du eine Waffe, die bereits bei dir im ZWR regestriert ist, von der Reparatur abholst? Da gibt es je keine weitere Meldung. Oder fehlt da irgendeine Zusatzinformation?

Der Händler hat das gute Teil zwecks Reparatur zum Importeur geschickt und auf sich gemeldet (Kat. B).
Ja klar
Muss er weil er den eintrag im ZWR ja fuer die ausfuhrerlaubnis benoetigt