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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 14:30
von rider650
Simon80 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 11:52
Ich kontrolliere immer im ZWR ob die Waffen noch bei mir sind, nach 4-5 Wochen frage ich dann bei den Käufern nach und erinnere sie daran die Waffe zu melden. (erst gestern wieder gemacht)
Wenn die Waffe nach 6 Wochen nicht umgemeldet ist würde ich die Behörde des Käufers informieren, ist bei mir bisher aber noch nicht vorgekommen.
Genau so mache ich es auch.
Pirker hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 12:49
Also ich würd an Piefke generell nix verkaufen :think:
Machst das am Akzent fest? Weil auf der WBK erkennst die Nationalität nicht. Ist mir als Deutscher bis jetzt noch nicht passiert, dass mir einer nix verkaufen wollte - auch nicht als ich noch keine WBK hatte.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 14:41
von AUG-andy
Fakt ist, du bist mit einer WBK auf der sicheren Seite.
Ich als Verkäufer kann das sehr wohl festlegen.
Bislang hatte ich nie Probleme einen Käufer für meine C Waffen zu finden.
Hab immer ein Foto der WBK gemacht, und mit dem Kaufvertrag abgelegt.
In 25 Jahren ist da schon ein ganzer A4 Ordner zusammengekommen.
Kann im Nachhinein alle Verkäufe von B + C Waffen seit Beginn an nachverfolgen.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 14:51
von gewo
kuni hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 13:29
gewo hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 11:14
Joewood hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 08:14
Der Punkt ist, dass ich in Wien bei einem Deutschen nicht mal ansatzweise stutzig werden würde... Unser halber Sportclub besteht mittlerweile aus - wegendem Studium - zugereisten Deutschen; einer davon ist sogar im Vorstand; Obfrau ist Slowakin.
Damit ist zumindest für ein Semester (falls es nur ein Auslandssemester ist) oder ein paar Jahre (ganzes Studium) der Lebensmittelpunkt relativ leicht erklärbar in Österreich.
Das Waffengesetz gibt diesbezüglich tatsächlich wenig her.
Wenn mir der Typ nicht sehr unkoscher vorkommt, hätte ich wenig Bedenken, ihm eine meiner KatC Waffen zu verkaufen.
Ich persönlich würde jedenfalls relativ umgehend den Verkauf per email und beigefügter Kopie des Kaufvertrags (wo dann auch die Personalien des Käufers drauf stehen) an die Behörde melden, damit die die Kanone aus meinem ZWR raus streichen. Zwecks der Datensauberkeit (da spricht ein wenig der innere Monk aus mir)...
Ansonsten stimm ich den Vorpostern zu... hoff ma, dass nix auf uns LWB zukommt...
wenn wer bei einem privatkauf mit deutscher telefonnummer anruft und mit kfz mit deutschem kennzeichen vorfaehrt wuerde ich jedem privaten empfehlen von einem verkauf von kat C abstand zu nehmen

den kat C kaufvertrag eines normalen ueberlassens an die behoerde schicken kannst dir stricken.
die behoerde traegt ned aus
punkt.

haendler muss sowieso im ZWR oder bei der behoerde anfragen wegen waffenverbot.
da sollte es auffallen wenn wer keinen wohnsitz in AT hat

bei nebenwohnsitz ……
schlecht
Gibts eigentlich die Abkühlphase von 3 Tagen nicht mehr, in welcher auf ein Waffenverbot etc. geprüft wird?
Natuerlich gibts die
Aber zeit war ja hier kein thema

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 14:53
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 12:09
gewo hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 11:14
wenn wer bei einem privatkauf mit deutscher telefonnummer anruft und mit kfz mit deutschem kennzeichen vorfaehrt wuerde ich jedem privaten empfehlen von einem verkauf von kat C abstand zu nehmen

den kat C kaufvertrag eines normalen ueberlassens an die behoerde schicken kannst dir stricken.
die behoerde traegt ned aus
punkt.

haendler muss sowieso im ZWR oder bei der behoerde anfragen wegen waffenverbot.
da sollte es auffallen wenn wer keinen wohnsitz in AT hat

bei nebenwohnsitz ……
schlecht
Wenn sowas wirklich geplant ist, dann holt er sich eine österr. Tel Nr - ist ja nicht so eine Hexerei beim nächsten Media Markt. bis auf ein paar Ausnahmen haben sowieso alle, die länger hier sind, eine österr. Tel Nr und wenn ich mich vielleicht in den Räumlichkeiten eines Händlers oder gar beiihm zu hause treffe, seh ich sein kennzeichen ggf gar net. Oder er kmmt mitm Leihwagen von Car2Go.
Ich meinn primär den dt. Akzent, den man bald mal wo zu hören bkeommt. Als Student bekommst die Daueraufenthaltsgenehmigung auch relativ leicht (Bestätigung von der Uni - inskribieren muss er sich halt) und paar Euro am Amt und fertig).
Sprich: ich hab faktisch wenig worauf ich mich stützen kann.

Klar, wenn es offensichtlich ist, dass da was faul sein kann hast natürlich recht. Aber das kann man relativ schnell aushebeln.

Habe bis jetzt alle meine Verkäufe an die Behörde geschickt. War halt immer Kat B. Hätte es mit kat C automatisch auch so gemacht. Dait bin ich in jeder Hinsicht safe. Was die Behörde dann damit macht is mir wieder wurscht
Bedeutungslos.
Es geht nicht darum wie wer was umgehen kann.

Aber es ist eh nur ein hinweis.
Wenn mich jetzt wer fragt „wo steht das“ wuerde ich mur schwer tun.
Laesst sich wohl nur ableiten

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 16:47
von Pirker
rider650 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 14:30

Machst das am Akzent fest? Weil auf der WBK erkennst die Nationalität nicht. Ist mir als Deutscher bis jetzt noch nicht passiert, dass mir einer nix verkaufen wollte - auch nicht als ich noch keine WBK hatte.
Das hört man ja spätestens bei der Übergabe an dem gebrochenem Deutsch :at1:

P.S. Meine Kommentare sind mit ein wenig Humor zu betrachten!

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 16:53
von Incite
Der Täter hat die Waffen scheinbar in Wien gekauft

https://www.krone.at/2613424

Was ich mich frage - wie konnte sein, dass ein 18 jähriger Deutscher so gut informiert ist wie das abläuft? Denkt ihr da hat wer souffliert oder findet man sowas servierfertig im www?

OT: bezüglich den C Waffen.... Wenn die der Käufer nicht registriert dann kannst du als Verkäufer so gut wie nix machen. Meine Behörde hat damals sinngemäß gesagt "es ist nicht meine Aufgabe Nachforschungen anzustellen bezüglich Verbleib der Waffe und Meldung. Aus meinem ZWR wird auch von der Behörde nichts ausgetragen".

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:07
von Pirker
Incite hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 16:53
Der Täter hat die Waffen scheinbar in Wien gekauft

https://www.krone.at/2613424

Was ich mich frage - wie konnte sein, dass ein 18 jähriger Deutscher so gut informiert ist wie das abläuft? Denkt ihr da hat wer souffliert oder findet man sowas servierfertig im www?

OT: bezüglich den C Waffen.... Wenn die der Käufer nicht registriert dann kannst du als Verkäufer so gut wie nix machen. Meine Behörde hat damals sinngemäß gesagt "es ist nicht meine Aufgabe Nachforschungen anzustellen bezüglich Verbleib der Waffe und Meldung. Aus meinem ZWR wird auch von der Behörde nichts ausgetragen".
Mit ein wenig Grips, kann man im Internet alles finden.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:15
von kuni
Pirker hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:07
Incite hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 16:53
Der Täter hat die Waffen scheinbar in Wien gekauft

https://www.krone.at/2613424

Was ich mich frage - wie konnte sein, dass ein 18 jähriger Deutscher so gut informiert ist wie das abläuft? Denkt ihr da hat wer souffliert oder findet man sowas servierfertig im www?

OT: bezüglich den C Waffen.... Wenn die der Käufer nicht registriert dann kannst du als Verkäufer so gut wie nix machen. Meine Behörde hat damals sinngemäß gesagt "es ist nicht meine Aufgabe Nachforschungen anzustellen bezüglich Verbleib der Waffe und Meldung. Aus meinem ZWR wird auch von der Behörde nichts ausgetragen".
Mit ein wenig Grips, kann man im Internet alles finden.
Oder einfach hier im Forum mal anfragen...

Aber eine Woche lang haben es die Behörden schon gewusst - nur das Faxgerät nach Dtland war zu langsam

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:23
von lüftl
Naja, ich kann mir als Deutscher nicht vorstellen, dass bei einem noch "unbescholtenem" Bürger der Deutsche Behördenapparat innerhalb einer Woche in Wallung kommt, obwohl.......

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:29
von Mr. Danger
Eine Suche nach dem österreichischen Waffengesetz schafft wohl jeder. Dort steht es eh ganz genau, was er herzeigen muss, um eine Waffe zu erwerben.

@Incite: Ja, die Behörde darf nur genau das, was Ihre Aufgabe ist. Rechtlich ist der Sachbearbeiter aus dem Schneider wenn nichts im Gesetzt steht (was es nicht tut) und wenn es keine Durchführungsverordung zu dem Thema gibt.
In dem Fall hat dann die Legislative versagt weil Sie eine Lücke gelassen haben.
Aber fix ist, dass DIR im Falle einer Meldung niemand etwas anhängen kann! Weder vom Gesetz her, noch moralisch, ...

LG, Hans

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 17:32
von ebner33
Incite hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 16:53
Der Täter hat die Waffen scheinbar in Wien gekauft

https://www.krone.at/2613424

Was ich mich frage - wie konnte sein, dass ein 18 jähriger Deutscher so gut informiert ist wie das abläuft? Denkt ihr da hat wer souffliert oder findet man sowas servierfertig im www?

OT: bezüglich den C Waffen.... Wenn die der Käufer nicht registriert dann kannst du als Verkäufer so gut wie nix machen. Meine Behörde hat damals sinngemäß gesagt "es ist nicht meine Aufgabe Nachforschungen anzustellen bezüglich Verbleib der Waffe und Meldung. Aus meinem ZWR wird auch von der Behörde nichts ausgetragen".
Was genau ist daran denn besonders?
Sowas findet mann doch locker mit 5mins Google Suche herraus,ist doch kein Geheimnis.

Aber deine Reaktion erinnert mich an unseren Bundesheerausbildner... der erklärte damals groß und breit das ja niemand beim Scharfschießen auch nur ne Hülse mitnimmt.
Dann meinte einer der Rekruten: "Wozu soll ich des Zeug mitnehmen,wenn ich beim nächsten Jagdgeschäft .223er Munition im 1000er Pack kaufen kann...
Der Ausbildner war der festen Überzeugung,sowas bekäme man nur mit Jagdschein.. :headslap:

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 18:10
von Mr. Danger
ebner33 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:32
Aber deine Reaktion erinnert mich an unseren Bundesheerausbildner... der erklärte damals groß und breit das ja niemand beim Scharfschießen auch nur ne Hülse mitnimmt.
Dann meinte einer der Rekruten: "Wozu soll ich des Zeug mitnehmen,wenn ich beim nächsten Jagdgeschäft .223er Munition im 1000er Pack kaufen kann...
Der Ausbildner war der festen Überzeugung,sowas bekäme man nur mit Jagdschein.. :headslap:
Wenn er .223 Rem in FMJ meint (so wie beim Budesheer verwendet) hat er recht. Nur mit WBK, WP oder gültiger Jagdkarte zu bekommen ;).
Wenn ein Rekrut mit den mitgebrachten jaglichen .223 Rem sein STG77 im Zimmer oder bei der Ausbildung läd und Blödsinn macht ist es um nichts ungefährlicher.

LG, Hans

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 18:11
von Wilhelmshoehe
ebner33 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:32
Dann meinte einer der Rekruten: "Wozu soll ich des Zeug mitnehmen,wenn ich beim nächsten Jagdgeschäft .223er Munition im 1000er Pack kaufen kann...
Der Ausbildner war der festen Überzeugung,sowas bekäme man nur mit Jagdschein.. :headslap:
Wobei man sagen muss, dass es jetzt nicht unbedingt schadet, dass einige in diesem Glauben sind.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 18:16
von kuni
Mr. Danger hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 18:10
Wenn er .223 Rem in FMJ meint (so wie beim Budesheer verwendet) hat er recht. Nur mit WBK, WP oder gültiger Jagdkarte zu bekommen ;).
Wenn ein Rekrut mit den mitgebrachten jaglichen .223 Rem sein STG77 im Zimmer oder bei der Ausbildung läd und Blödsinn macht ist es um nichts ungefährlicher.

LG, Hans
Im Vergleich zu einer aktuellen Jagdpatrone ist eine FMJ halt eher relativ ungefährlich

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 18:19
von hari
Mr. Danger hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:29
In dem Fall hat dann die Legislative versagt weil Sie eine Lücke gelassen haben.
Wer soll da bitte versagt haben? Wieso soll man an EWR Buerger keine Waffen verkaufen duerfen. Was ist mit dem freien Warenverkehr. Dass es in DE ein strengeres WaffG gibt geht ja hierzulande keinen was an. Die deutschen Gesetze einzuhalten obliegt dem Kaeufer aus Deutschland. Andere Laender, andere Sitten.
Die Tat wurde ja auch nicht von der Waffe begangen, sonderm vom Taeter.