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TM-Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » Do 24. Feb 2022, 17:40

hobbycaptain hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 17:27
AUG-andy hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 13:48
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 13:41
Weil's mir bis jetzt niemand hat zeigen können oder schlüssig abseits von ich hab's einfach so gemeldet deshalb ist es so erklären konnte :roll:
Es haben dir schon sehr viele Leute die neue Regelung seit Wochen erklärt.
Du wollest es nicht verstehen. Jedes mal kam der selbe Einwand dagegen von dir.
Weil du immer noch die alte Regelung im Kopf hast. Mittlerweile hat es jeder verstanden, einige sehen es aber nach wie vor sehr skeptisch. Obwohl es eindeutig im Gesetz steht.
Obs allerdings im Sinne des Gesetzgebers war/ist, glaub ich eher nicht, da hat wohl jemnd nicht ganz zu Ende gedacht.
Die haben wohl auch eher die bisherigen Wechselsysteme im Sinn gehabt und nicht bedacht, dass mit einem 2. freien Griffstück bzw. Schaft eine vollständige zusätzliche Waffe draus wird.
Aber jetzt ist es so, und das ist gut für uns :mrgreen: .
Ich geh aber jede Wette drauf ein, dass das bei der nächsten Novelle oder Änderung geändert wird. Oder es sind die Griffstücke/Schäfte nicht mehr frei, noch blöder.
Wenn sie es so machen wie seinerzeit mit den KK Halbautomaten soll es mir recht sein. :lol: Für jedes Griffstück einen B Platz dazu wenn sie meldepflichtig werden.
Da haben sich die Leute mit billigen Sabatti KK HA um 1000 Schilling eingedeckt, und nach der Meldung gegen eine Pistole oder Revolver getauscht. ;)
MfG
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Re: TM-Munition

Beitrag von Schuttwegraeumer » Do 24. Feb 2022, 18:10

Hat man eigenbtlich schon den Teil des Gesetzes dass man JHP abzugeben hat und keinen Anspruch auf Esatz hat finanziell auf rechtmäßigkeit überprüfen lassen?

RcL
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Re: TM-Munition

Beitrag von RcL » Do 24. Feb 2022, 19:07

Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 18:10
Hat man eigenbtlich schon den Teil des Gesetzes dass man JHP abzugeben hat und keinen Anspruch auf Esatz hat finanziell auf rechtmäßigkeit überprüfen lassen?
Hab unlängst gelesen dass das rechtlich so in Ordnung ist, damit haben sich der VfGH (?) schon mal befasst. Auch wenn ichs fragwürdig finde.

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Wilhelmshoehe
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Re: TM-Munition

Beitrag von Wilhelmshoehe » So 27. Feb 2022, 10:06

AUG-andy hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 13:48
Obwohl es eindeutig im Gesetz steht.
DANN ZEIG MIR DOCH DIE STELLE WO ES EINDEUTIG IM GESETZ STEHT.

Nur weil du es tausend mal wiederholst, wird's deshalb nicht wahr. :headslap:

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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » So 27. Feb 2022, 10:53

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 10:06
AUG-andy hat geschrieben:
Do 24. Feb 2022, 13:48
Obwohl es eindeutig im Gesetz steht.
DANN ZEIG MIR DOCH DIE STELLE WO ES EINDEUTIG IM GESETZ STEHT.

Nur weil du es tausend mal wiederholst, wird's deshalb nicht wahr. :headslap:
Du bist eindeutig Beratungsresistent :doh:
Schön dass es aber die Mehrheit kapiert hat. :lol:
Du kannst dich noch 100x auf den Kopf stellen, die Regelung ist amtlich.
Es werden tagtäglich viele WS so verkauft. Lass uns mit deiner verbohrten Haltung in Ruhe. Du glaubst ja nichtmal Gerhard, der sollte es doch besser wissen als du. :whistle:

(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
MfG
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John Connor
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Re: TM-Munition

Beitrag von John Connor » So 27. Feb 2022, 11:13

Dass keine passende Basiswaffe mehr notwendig ist stimmt unzweifelhaft. Wie Andy aber richtig schreibt, ist die doppelte Anzahl von wesentlichen Bestandteilen zulässig. Von einem „Wechselsystem“ (ich versteh den Ausdruck so, dass ein „Wechselsystem“ - nur - einen Platz braucht) steht im Gesetz aber mE nix.

Wenn man sich jetzt einen Ar Upper komplett mit Lauf und Verschlussträger und Verschluss kauft, wie viele der Positionen für „wesentliche Bestandteile“ belegt das?

1? („Wechselsystem“), 2? (Lauf und BCG) oder 3? Lauf, Verschlussträger und Verschluss

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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » So 27. Feb 2022, 11:37

John Connor hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:13
Dass keine passende Basiswaffe mehr notwendig ist stimmt unzweifelhaft. Wie Andy aber richtig schreibt, ist die doppelte Anzahl von wesentlichen Bestandteilen zulässig. Von einem „Wechselsystem“ (ich versteh den Ausdruck so, dass ein „Wechselsystem“ - nur - einen Platz braucht) steht im Gesetz aber mE nix.

Wenn man sich jetzt einen Ar Upper komplett mit Lauf und Verschlussträger und Verschluss kauft, wie viele der Positionen für „wesentliche Bestandteile“ belegt das?

1? („Wechselsystem“), 2? (Lauf und BCG) oder 3? Lauf, Verschlussträger und Verschluss
Ich hatte schon einen 10/22er HA auf WS. Ein Stück.
(Lauf und kompletter Verschluß sind aber 3 Teile)
Sollte beim AR nicht anders sein. :whistle:
Ein WS besteht halt technisch bedingt aus 2 oder mehreren Teilen. ;)
MfG
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Re: TM-Munition

Beitrag von hobbycaptain » So 27. Feb 2022, 11:45

AUG-andy hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:37
John Connor hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:13
Dass keine passende Basiswaffe mehr notwendig ist stimmt unzweifelhaft. Wie Andy aber richtig schreibt, ist die doppelte Anzahl von wesentlichen Bestandteilen zulässig. Von einem „Wechselsystem“ (ich versteh den Ausdruck so, dass ein „Wechselsystem“ - nur - einen Platz braucht) steht im Gesetz aber mE nix.

Wenn man sich jetzt einen Ar Upper komplett mit Lauf und Verschlussträger und Verschluss kauft, wie viele der Positionen für „wesentliche Bestandteile“ belegt das?

1? („Wechselsystem“), 2? (Lauf und BCG) oder 3? Lauf, Verschlussträger und Verschluss
Ich hatte schon einen 10/22er HA auf WS. Ein Stück.
(Lauf und kompletter Verschluß sind aber 3 Teile)
Sollte beim AR nicht anders sein. :whistle:
Ein WS besteht halt technisch bedingt aus 2 oder mehreren Teilen. ;)
eh, was er meint ist aber, dass eben WS nicht im Waffengesetz steht, sondern Waffenbestandteile. Und da schreibst Du selber, dass ein WS aus mehreren Waffenbestandteilen besteht. Ich find auch, dass es nicht eindeutig ist, aber eben aktuell zu unserem Vorteil gehandhabt wird.

John Connor
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Re: TM-Munition

Beitrag von John Connor » So 27. Feb 2022, 11:55

AUG-andy hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:37
John Connor hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:13
Dass keine passende Basiswaffe mehr notwendig ist stimmt unzweifelhaft. Wie Andy aber richtig schreibt, ist die doppelte Anzahl von wesentlichen Bestandteilen zulässig. Von einem „Wechselsystem“ (ich versteh den Ausdruck so, dass ein „Wechselsystem“ - nur - einen Platz braucht) steht im Gesetz aber mE nix.

Wenn man sich jetzt einen Ar Upper komplett mit Lauf und Verschlussträger und Verschluss kauft, wie viele der Positionen für „wesentliche Bestandteile“ belegt das?

1? („Wechselsystem“), 2? (Lauf und BCG) oder 3? Lauf, Verschlussträger und Verschluss
Ich hatte schon einen 10/22er HA auf WS. Ein Stück.
(Lauf und kompletter Verschluß sind aber 3 Teile)
Sollte beim AR nicht anders sein. :whistle:
Ein WS besteht halt technisch bedingt aus 2 oder mehreren Teilen. ;)
Ich finde es (leider) ziemlich eindeutig. Wie der Captain schon geschrieben hat, existiert ein „Wechselsystem“ als Zubehör iS §23 WaffG aF nicht mehr.
Wann war das mit Deinem „Wechselsystem Andy? Vor der Novelle als Zubehör oder nachher als wesentliche(r) Bestandteil(e)?
Sieht man im ZWR, wie viele wesentliche Bestandteile belegt sind (hab 5 Plätze, aber kein Zubehör)?
Dass ein Wechselsystem aus mehreren Teilen besteht ist klar, aber, es müssen ja nicht alle gasdruckbelastet sein.
Hat wer Erfahrung, wie es nach der Novelle mit einem kompletten AR Upper gehandhabt wird?

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Re: TM-Munition

Beitrag von Simon80 » So 27. Feb 2022, 12:02

John Connor hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:55
Hat wer Erfahrung, wie es nach der Novelle mit einem kompletten AR Upper gehandhabt wird?
Soweit ich weiß (und wie es auch bei mir im ZWR ist) belegt ein Wechselsystem einen "Zubehörplatz" und fertig. Sowohl AR upper als auch volle Pistolen Schlitten sind als ein Wechselsystem gemeldet. (Alle schon nach dem neuen Gesetz gekauft)
Dies ist auch mit meiner Behörde abgeklärt und laut ihnen so in Ordnung.

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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » So 27. Feb 2022, 12:04

hobbycaptain hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:45
AUG-andy hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:37
John Connor hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:13
Dass keine passende Basiswaffe mehr notwendig ist stimmt unzweifelhaft. Wie Andy aber richtig schreibt, ist die doppelte Anzahl von wesentlichen Bestandteilen zulässig. Von einem „Wechselsystem“ (ich versteh den Ausdruck so, dass ein „Wechselsystem“ - nur - einen Platz braucht) steht im Gesetz aber mE nix.

Wenn man sich jetzt einen Ar Upper komplett mit Lauf und Verschlussträger und Verschluss kauft, wie viele der Positionen für „wesentliche Bestandteile“ belegt das?

1? („Wechselsystem“), 2? (Lauf und BCG) oder 3? Lauf, Verschlussträger und Verschluss
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(Lauf und kompletter Verschluß sind aber 3 Teile)
Sollte beim AR nicht anders sein. :whistle:
Ein WS besteht halt technisch bedingt aus 2 oder mehreren Teilen. ;)
eh, was er meint ist aber, dass eben WS nicht im Waffengesetz steht, sondern Waffenbestandteile. Und da schreibst Du selber, dass ein WS aus mehreren Waffenbestandteilen besteht. Ich find auch, dass es nicht eindeutig ist, aber eben aktuell zu unserem Vorteil gehandhabt wird.
Ist doch schön wenn es einmal Erleichterungen gibt.
Auch wenn es im Gesetzesblatt nicht als WS bezeichnet wird, ist es im Schriftverkehr der Behörde als solches angeführt und wird auch so geschrieben. ;)

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Re: TM-Munition

Beitrag von John Connor » So 27. Feb 2022, 12:09

Simon80 hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 12:02
John Connor hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 11:55
Hat wer Erfahrung, wie es nach der Novelle mit einem kompletten AR Upper gehandhabt wird?
Soweit ich weiß (und wie es auch bei mir im ZWR ist) belegt ein Wechselsystem einen "Zubehörplatz" und fertig. Sowohl AR upper als auch volle Pistolen Schlitten sind als ein Wechselsystem gemeldet. (Alle schon nach dem neuen Gesetz gekauft)
Dies ist auch mit meiner Behörde abgeklärt und laut ihnen so in Ordnung.
Dass ist - erfreulich - interessant (vgl Seite 116& folgende) https://www.kirschner-recht.at/website ... is-§-1.pdf weil sowas wie ein Wechselsystem („Zubehör iS §23 Abs 3 alte Fassung) dem neuen WaffG eigentlich fremd ist (außer im Rahmen der Übergangsbestimmungen)
Ich weiss, es ist nicht der letztgültige Erlass, aber der einzige den ich zum Verlinken gefunden hab.
AUG-andy hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 12:04
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@Andy Wenn du einen Bescheid bekommen hast wars entweder zur alten Gesetzeslage oder du hast sehr viele „wesentliche Bestandteile“ (mehr als 2x Plätze) dass du eine weitere Bewilligung gebraucht hast. Da ist irgendwo der Wurm drin.

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Re: TM-Munition

Beitrag von RcL » So 27. Feb 2022, 14:15

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... sungen.pdf

In dem Kaszettl wird ein WS offenbar einem Lauf, einer Trommel etc. gleichgestellt, Seite 23, da ist sogar ein Screenshot vom ZWR wo es drin steht:
7.5. Kategorie B Waffenzubehör - ab 14.12.2019

Nachfolgende Waffenarten der Kategorie B werden von ZWR als Zubehör geführt:

Verschluss
Wechsellauf
Wechselsystem
Wechseltrommel
Ob man sich auf einen Wisch von der WKO berufen kann, weiß ich aber natürlich ned...

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Re: TM-Munition

Beitrag von John Connor » So 27. Feb 2022, 14:27

Da gehts doch um die Migration Kat. B Zubehör, also um die Überführung von Altbestand. Der bleibt ja unberührt. Wie nach der Novelle ein gesamter Upper eingetragen wird ist halt die Frage. Aber vielleicht hamma ja Glück und es wird tatsächlich als 1 Platz betrachtet. Wäre aber mE systemwidrig, weil den kannst ja auch zerlegen. Und das Gesetz scheint mir eindeutig (wesentliche Bestandteile)

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Re: TM-Munition

Beitrag von AUG-andy » So 27. Feb 2022, 14:44

John Connor hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 14:27
Da gehts doch um die Migration Kat. B Zubehör, also um die Überführung von Altbestand. Der bleibt ja unberührt. Wie nach der Novelle ein gesamter Upper eingetragen wird ist halt die Frage. Aber vielleicht hamma ja Glück und es wird tatsächlich als 1 Platz betrachtet. Wäre aber mE systemwidrig, weil den kannst ja auch zerlegen. Und das Gesetz scheint mir eindeutig (wesentliche Bestandteile)
Das war zwar ein Bescheid von 2017, aber:
Das 10/22er WS habe ich 2020 in Wien gekauft. Wie bereits geschrieben.
Auch bei einem Telefonat mit der LPD Wien wurde immer von der Sachbearbeiterin das Wort Wechselsystem verwendet. Egal wie viele Teile. Das hat nix mit Glück zu tun, sondern ist die praktizierte Vorgehensweise beim Eintragen.
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