Wenn sie es so machen wie seinerzeit mit den KK Halbautomaten soll es mir recht sein. Für jedes Griffstück einen B Platz dazu wenn sie meldepflichtig werden.hobbycaptain hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 17:27Obs allerdings im Sinne des Gesetzgebers war/ist, glaub ich eher nicht, da hat wohl jemnd nicht ganz zu Ende gedacht.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 13:48Es haben dir schon sehr viele Leute die neue Regelung seit Wochen erklärt.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 13:41Weil's mir bis jetzt niemand hat zeigen können oder schlüssig abseits von ich hab's einfach so gemeldet deshalb ist es so erklären konnte
Du wollest es nicht verstehen. Jedes mal kam der selbe Einwand dagegen von dir.
Weil du immer noch die alte Regelung im Kopf hast. Mittlerweile hat es jeder verstanden, einige sehen es aber nach wie vor sehr skeptisch. Obwohl es eindeutig im Gesetz steht.
Die haben wohl auch eher die bisherigen Wechselsysteme im Sinn gehabt und nicht bedacht, dass mit einem 2. freien Griffstück bzw. Schaft eine vollständige zusätzliche Waffe draus wird.
Aber jetzt ist es so, und das ist gut für uns .
Ich geh aber jede Wette drauf ein, dass das bei der nächsten Novelle oder Änderung geändert wird. Oder es sind die Griffstücke/Schäfte nicht mehr frei, noch blöder.
Da haben sich die Leute mit billigen Sabatti KK HA um 1000 Schilling eingedeckt, und nach der Meldung gegen eine Pistole oder Revolver getauscht.