Fangschuss hat geschrieben:Man sollte generell nicht auf einen Einbrecher schießen. Wenn es zu einem Angriff kommt, bei dem Leib und Leben in Gefahr sind, dann kann eine Schusswaffe zur Verteidigung eingesetzt werden. Vor dem gezielten Schuss sollte jedoch vor der Waffe gewarnt werden, wenn das möglich ist (Zuruf, Warnschuss). Das gezielte Schießen auf den Torso oder Kopf bedeutet Tötungsabsicht und sollte auch im Fall einer realen Bedrohung vermieden werden. Im Notwehrparagraphen ist eindeutig die Verhältnismäßigkeit der Mittel verankert. Es ist daher besser, wenn man dem Einbrecher nicht mit der Waffe in der Hand gegenübersteht, da das zu wirklich gefährlichen Situationen führen könnte. Es ist daher immer gut, sich zurückzuziehen und die Polizei zu verständigen.
Keine Tötungsabsicht besteht beim Einsatz von Schusswaffen gegen Einbrecher, wenn man beispielsweise mit Gummischrot auf die Beine schießt.
Ehrlich gesagt, ich möchte auf keinen Fall am Grab von jemanden stehen, dessen Tod ich verursacht habe. Als verlässliche Waffenbesitzer sollten wir uns alle zu einem sicheren Umgang mit Schusswaffen bekennen.
Das Problem dabei ist, dass du nur wenige Sekunden Zeit hast, um überhaupt die Waffe schussbereit zu haben. Wenn du dann noch wartest, bis das Messer deine Bauchdecke ritzt oder du eine Kugel abbekommst, bist du tot!
Wenn du einen Kurs zum Verteidigungsschiessen besuchst, wird dir der Trainer sagen,
dass du, wenn du zur Waffe greifst, auch schießen mußt.
Und zwar nicht mit Gummischrot, Salz oder Wattebäuschen sondern mit allem, was du zur Verfügung hast. Vergiss auch den Warnruf oder Warnschuss! Das kostet dich wertvolle Sekunden, die dir das Leben kosten können. Die Notwendigkeit eines Warnschusses wird auch in keinem Gesetz vorgeschrieben.