Seite 41 von 50

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:12
von hari
itadakimasu hat geschrieben:Eine Idee ob man ein eigenes Revier haben muss, oder reicht es Jagdgast zu sein?

Du kannst ja die Jagd als Gast auch in fremden Revieren ausüben.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:13
von Hirschberg
itadakimasu hat geschrieben:Eine Idee ob man ein eigenes Revier haben muss, oder reicht es Jagdgast zu sein?

Was ist an
hari hat geschrieben:in der Regel wer eine gueltige Jagdkarte geloest hat ...

so schwer zu verstehen?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:14
von Ferrum
Jo_Kux hat geschrieben:
Ferrum hat geschrieben: ...ich schieße wenn ich da bin Bewerbe, auch Rifle --> da brauch ich große Mags. Mein Problem hat null mit Ego zu tun, das unterstellst du mir (und darfst bitte ganz dringend in Zukunft unterlassen). Ich würde mich selbst ja auch als Hobbyschütze bezeichnen. Aber mein Hobby kann ich eben dann nicht mehr ausüben wegen der Übererfüllung der EU-RL. Warum hat Maddin schon erklärt. Damit ist dein ganzes Argument leider keines, sorry. Gibt's noch weitere?


Versteh ich jetzt nicht, du schiesst eh Bewerbe und trotzdem erfüllst du die Bedingungen für Sportschützen nicht?
Na dann bist du eben kein Spotschütze, ganz einfach.
Warum du glaubst als Sportschütze gelten zu wollen (wo du dich doch selber als Hobbyschützen bezeichnest), ist mir dann ein Rätsel. Aber vielleicht ist es ein eingebildetes Erbrecht?
Ob du meine Argumente teilst oder nicht... tja, schnuppe. Was Sache ist, sagt dir dann eh die Behörde.
Waren das jetzt Argumente genug?

Letzter Versuch einer Diskussion, dann darfst weiter rumpöbeln ohne meinen Beitrag. Was du nicht verstehst, kann ich nicht nachvollziehen. Sollte für jeden, der sinnerfassen lesen kann, klar sein. Aber ich formuliers für dich nochmal um: bei mir besteht regelmäßig die Gefahr, dass ich auf weniger als 3 pro Jahr komm. Also ich schieß Berwerbe, aber kann nicht garantieren, dass es immer genug sein werden. Das war eigentlich in meinen letzten zwei Posts auch schon klar...
Wieder einmal unterstellst du mir, dass ich als irgendwas gelten will. Auch das erkläre ich gerne nochmal für die Leute, die gerne schreiben, bevor sie gelesen und verstanden haben: ich will mein Hobby in dem Umfang, in dem es meine Lebensumstände zulassen, weiter ausüben. Nach der EU-Definition darf ich das, lt. dem Gesetzesentwurf könnte es schwierig werden. Das ist mein Problem. Was genau deines ist, verstehe ich aber auch nicht ganz.
Nachdem ich wiederlegt habe, dass die von Anderen angesprochenen Probleme nur konstruierte Fälle sind, weil es genau auf mich zutrifft, pöbelst du mich nur an. Betreffend Argumente: Rechtfertigungsgrund, [stichhaltiger, plausibler] Beweisgrund, Punkt einer Beweisführung. In der Argumentationskette zum ursprünglichen Punkt (nämlich dem des angeblichen konstruierten Sonderfalls) hast du bist jetzt kein einziges Argument gebracht. Warum du mit dieser charmanten Art darauf reagierst, wenn dir jemand sagt, dass du Unrecht hattest mit deiner Aussage, verstehe ich wie gesagt nicht ganz. Mein Verdacht wäre aber, dass du einfach zu den ganz wenigen Leuten gehörst, wo es mich freut wenn ich ab 01.01. den Schalldämpfer aufs AUG oder AR schraub und du das nicht darfst, weil eigentlich hätt ich die Freigabe allen gegönnt.
Und abschließend noch (auch wenn du's vielleicht wieder nicht verstehen wirst): natürlich wird mir die Behörde sagen, ob ich nach neuer Definition Sportschütze bin oder nicht. Aber leider hast du deswegen kein bisserl mehr oder weniger Recht in der Ausgangsfrage, egal wie diese Entscheidung ausfallen wird.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:16
von Maddin
Neurologe44 hat geschrieben:Ich bleib dabei, so wie ich das lese gilt: wenn ich die Definition Sportschütze schaffe und die IPSC Austria bestätigt, dass eine Vorderschaftsrepetierflinte für shotgun Standard Manual notwendig ist, dann kann ich auch hier (wie bei den 30er Magazinen) eine Bewilligung bekommen.
Ich glaub auch, dass das Ganze insgesammt nicht schlecht ist!


Grundsätzlich muss man sagen, dass eine Def. des Sportschützen und seiner Vereine ohne eine entsprechende Sportordnung analog zu Deutschland und seinen Verbänden (DSB, BDMP...) einfach keinen Sinn ergibt.

Für mich die typisch österreichische Lösung. Man meint es gut, aber denkt nicht zu Ende und am Ende kommt ein folgenschwerer Murks raus der allen schadet.


Nicht falsch verstehen und mir jetzt unterstellen, dass ich für die Einführung einer Sportordnung wäre...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:19
von gewo
die VSRF als intern. wettberwebswaffe gab es immer schon genehmigbar
das konnte dir dein sachbearbeiter auf der BH ect einfach so genehmigen ohne BMI , jurist usw
hat auch genuegend solche sondergenehmigungen gegeben in den letzten jahren

meistens nur mit muehsamsten bewerbsnachweisen und hin und her
aber es gab welche
wir haben genug VSRF an- bzw verkauft zu dem zweck

also kein quantensprung hier
es wird nur ein klarer standard eingefuehrt und das ist gut

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:20
von eXistenZ
cas81 hat geschrieben:JEDE Expansivmunition nur als Sportschütze?

Hab ich was überlesen?

Wo hast du denn das her?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:30
von McMonkey
Hat der Werner Amon ÖVP BEIM Entwurf mitverhandelt?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:32
von gewo
KaBoom hat geschrieben:Oder hat der Schützenpass keine geltung mehr weil er viellleicht von Vereinen ausgestellt wurde die jetzt dann
nicht mehr den Status "Sport-Schützenverein" innehaben weil sie nur 99 Mitglieder haben????


ja das ist spannend
mit ausnahme des HSV-Stammersdorf, des SKH-Handelsministerium und des KSV-Siemens hat (glaub ich) keine einzige der sonstigen wiener gilden die 100 mitglieder

solange das nur um die HiCaps geht -> egal
aber wenn die neue sportschuetzendefinition- wie ich stark annehme - von der verwaltung fuer alles hergenommen wird ... dann wirds eng

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:34
von gewo
hari hat geschrieben:man braucht halt irgendwelche Regeln fuer die *Ausnahme* bei hi-cap und bei "mehr als normalem" Bedarf bezueglich der Plaetze. Gewisse Erfordernisse muessen also festgelegt werden. Ueber die konkrete Ausgestaltung kann man sicher diskutieren. Aber wenn jeder selbsternannter Sportschuetze ist und damit das Verbot umgeht, macht der high-cap ban ueberhaupt keinen Sinn (also nicht dass ich es als sinnvoll erachte, aber es gibt da eben Vorgaben der EU).


genau das ist der punkt
die vorgabe derf EU im richtlinienentwurf lautet sinngemaess: "mind. ein jahr mitglied in einem verein und regelmaessiges training oder bewerbe"
keine rede von psychotest
keine rede von internationalen bwerben
keine rede von mindestanzahl an mitgliedern

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:39
von FFWGK
Ferrum hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
Ferrum hat geschrieben: ...ich schieße wenn ich da bin Bewerbe, auch Rifle --> da brauch ich große Mags. Mein Problem hat null mit Ego zu tun, das unterstellst du mir (und darfst bitte ganz dringend in Zukunft unterlassen). Ich würde mich selbst ja auch als Hobbyschütze bezeichnen. Aber mein Hobby kann ich eben dann nicht mehr ausüben wegen der Übererfüllung der EU-RL. Warum hat Maddin schon erklärt. Damit ist dein ganzes Argument leider keines, sorry. Gibt's noch weitere?


Versteh ich jetzt nicht, du schiesst eh Bewerbe und trotzdem erfüllst du die Bedingungen für Sportschützen nicht?
Na dann bist du eben kein Spotschütze, ganz einfach.
Warum du glaubst als Sportschütze gelten zu wollen (wo du dich doch selber als Hobbyschützen bezeichnest), ist mir dann ein Rätsel. Aber vielleicht ist es ein eingebildetes Erbrecht?
Ob du meine Argumente teilst oder nicht... tja, schnuppe. Was Sache ist, sagt dir dann eh die Behörde.
Waren das jetzt Argumente genug?

Letzter Versuch einer Diskussion, dann darfst weiter rumpöbeln ohne meinen Beitrag. Was du nicht verstehst, kann ich nicht nachvollziehen. Sollte für jeden, der sinnerfassen lesen kann, klar sein. Aber ich formuliers für dich nochmal um: bei mir besteht regelmäßig die Gefahr, dass ich auf weniger als 3 pro Jahr komm. Also ich schieß Berwerbe, aber kann nicht garantieren, dass es immer genug sein werden. Das war eigentlich in meinen letzten zwei Posts auch schon klar...
Wieder einmal unterstellst du mir, dass ich als irgendwas gelten will. Auch das erkläre ich gerne nochmal für die Leute, die gerne schreiben, bevor sie gelesen und verstanden haben: ich will mein Hobby in dem Umfang, in dem es meine Lebensumstände zulassen, weiter ausüben. Nach der EU-Definition darf ich das, lt. dem Gesetzesentwurf könnte es schwierig werden. Das ist mein Problem. Was genau deines ist, verstehe ich aber auch nicht ganz.
Nachdem ich wiederlegt habe, dass die von Anderen angesprochenen Probleme nur konstruierte Fälle sind, weil es genau auf mich zutrifft, pöbelst du mich nur an. Betreffend Argumente: Rechtfertigungsgrund, [stichhaltiger, plausibler] Beweisgrund, Punkt einer Beweisführung. In der Argumentationskette zum ursprünglichen Punkt (nämlich dem des angeblichen konstruierten Sonderfalls) hast du bist jetzt kein einziges Argument gebracht. Warum du mit dieser charmanten Art darauf reagierst, wenn dir jemand sagt, dass du Unrecht hattest mit deiner Aussage, verstehe ich wie gesagt nicht ganz. Mein Verdacht wäre aber, dass du einfach zu den ganz wenigen Leuten gehörst, wo es mich freut wenn ich ab 01.01. den Schalldämpfer aufs AUG oder AR schraub und du das nicht darfst, weil eigentlich hätt ich die Freigabe allen gegönnt.
Und abschließend noch (auch wenn du's vielleicht wieder nicht verstehen wirst): natürlich wird mir die Behörde sagen, ob ich nach neuer Definition Sportschütze bin oder nicht. Aber leider hast du deswegen kein bisserl mehr oder weniger Recht in der Ausgangsfrage, egal wie diese Entscheidung ausfallen wird.

Dann bist du per Definition kein Sportschütze. Punkt. Aus.
Was das für Konsequenzen haben wird, wer das wie oft prüft,...
wäre reine Kaffeesudleserei.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:47
von Kapselpracker
Lustig ist ja auch das "regelmäßige" Training wenn ein Sportschützenverein Wintersperre hat.
Und,.. muss das "regelmäßige" Training beim staatlich anerkannten "Sportschützenverein" absolviert werden oder kann man das auch bei einem 400 Jahre alten nicht privilegierten Traditionsschützen Verein absolvieren?

p.s. ganz ehrlich ,m.M.n. ist der §11b nur für die Rundablage gut....

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:47
von Mentor
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.


Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!

Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.

Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...

Mfg

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:49
von Jo_Kux
Ferrum hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
..und trotzdem erfüllst du die Bedingungen für Sportschützen nicht?
Na dann bist du eben kein Spotschütze, ganz einfach.
Warum du glaubst als Sportschütze gelten zu wollen, ist mir dann ein Rätsel.


Nein Danke, ich bin an einer Diskussion mit jemandem, der sich an eine gesetzliche Vorgabe nicht halten will und deswegen rumjammert, nicht interessiert.
Das mit den Unterstellungen kannst du aber auch recht gut, soll mir recht sein.
Dein Seitenhieb auf den SD zeigt allerdings aus welcher Ecke du kommst und bestätigt leider meinen Eindruck von dir.

Dass du ein Einzelfall bist, den die neue Regelung eben (vielleicht) besonders trifft, ist ein Fakt, gut... na und?
Einzelfälle gibts immer, 99% der anderen können wohl gut mit der Geschichte leben. Und nein, alle, die hier herumjammern sind nicht mehr wie 1% der LWB die es betreffen könnte.

Ich erspare dir aber gerne eine weitere Antwort, denn du hast natürlich in allen Punkten so oder so recht und ich hab hoffentlich meine Ruhe von solchem Unsinn.
Zur Not bleibt noch die ignore-List
:violin:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:50
von gewo
Mentor hat geschrieben:
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.


Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!

Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.

Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...

Mfg

jein
die verwaltung kann das durchaus im kleinen dienstweg verbiegen auf "es geht ja um hiCap magazine" daher muessen es bewerbe sein bei denen derartige magazine verwendet werden
dann sieht die welt schon wieder ganz anders aus

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:51
von FFWGK
Mentor hat geschrieben:
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.


Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!

Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.

Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...

Mfg

Richtisch