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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:56
von Mentor
Die Frage wäre auch, ob man den Sportschützen status auch wieder verlieren kann, und was dann mit den Magazinen z.b. passiert.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:58
von FFWGK
Gute Fragen...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:58
von Kapselpracker
Mentor hat geschrieben:
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.


Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!

Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.

Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...

Mfg

Schön wäre es, die einzelnen Mitglieder müssen sich erst mal Qualifizieren damit sie z.b. zu einer ÖM fahren "dürfen".
Was ist jetzt wenn du keine Mitglieder hast die sich für so eine ÖM Qualifizieren?
Bist dann das Privileg ein "Sportschützenverein" zu sein los?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:59
von hari
Mentor hat geschrieben:Die Frage wäre auch, ob man den Sportschützen status auch wieder verlieren kann, und was dann mit den Magazinen z.b. passiert.

Na ja, die Ausnahmegenehmigung gibts ja innerhalb der Übergangsfrist unabhaenig. Also "Altbestand". Wie zukünftige Ausnahmegenehmigungen aussehen ist die Frage. Aber ich lese da nichts heraus dass die erteilte Genehmigung zeitlich befristet oder der Status regelmäßig zu erneuern waere.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:02
von tiberius
Hi,

die Sportschützendefinition über definuierte Mitgliederanzahlen bzw. Trainings- und Bewerbseinheiten
könnte dazu führen, das z.B. das ganze Bundesland Kärnten flächendeckend rausfällt,
da es z.Z. keine adäquaten Stände gibt die das anbieten können, weil sie sich wie z.B.
die Viktringer mitten in einem Anrainerrechtsstreit befinden oder nicht wollen weils
hoit de Blintendorfer sind, egal ob Kurz- oder Langwaffe.
Und es gibt de facto einfach keine Vereine in Kärnten die nicht dermaßen hoffnungslos überaltert sind
dass es auch nur Trainingszeiten zu Arbeitnehmer freundlichen Zeiten gibt, bzw. die über entsprechende Anlagen verfügen,
ja solche Anlagen überhaupt exisitieren.
Und die paar Vereine die in Frage kommen haben seit Herbst 2015 Aufnahmestopp.

Und ohne Hauptwohnsitz kein aktives bzw. ordentliches Mitglied bei einem Verein beim ÖSB,
und wenn dann mein Hauptwohnsitz in der vereins- bzw. standmäßigen Wüste liegt...
kann ich jeden Tag mein Schießbuch befüllen und Staatsmeister sein, ohne die richtige
Mitgliedschaft ists Essig mit dem Sportschützenstatus gemäß der doch recht willkürlichen Defintion.

Nicht zu vergessen die Vorstandswillkür wie in Deutschland:
"Du willst ordentliches Mitglied werden oder dieses und jenes ? Dann schießt jetzt einmal
ein Jahr Luftdruck dann schau ma amol, rasenmähen und schneeschaufeln darfst auch, jede Woche in dem Jahr"

Da mach ich lieber die Prüfung fürn Waffengewerbetreibenden bevor ich mir beim
ISSF Luftgewehr die Bandscheiben stehend frei rausdrück, für a poar Magazine, oder lass es bleiben.

Sehet her, so funktioniert die Salamitaktik.

kruzifix nochamoi,
tiberius

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:05
von FFWGK
Kapselpracker hat geschrieben:
Mentor hat geschrieben:
Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.


Der Verein muss doch nur Schützen zu nationalen Bewerben welche 5 Bundesländer übergreifen ENTSENDEN!

Somit wäre jeder Verein >100 Mitglieder und Schützen 1x/Jahr auf eine Staatsmeiserschaft oder int. Bewerb schickt ein Sportschützenverein.

Steht nirgens, dass er diesen selbst veranstalten muss...

Mfg

Schön wäre es, die einzelnen Mitglieder müssen sich erst mal Qualifizieren damit sie z.b. zu einer ÖM fahren "dürfen".
Was ist jetzt wenn du keine Mitglieder hast die sich für so eine ÖM Qualifizieren?
Bist dann das Privileg ein "Sportschützenverein" zu sein los?

So schauts aus. Drum sag ich ja dass es heftig ist.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:14
von gewo
wenn ein verein keinen schuetzen hat der sich qualifiziert hat dann kann er ja noch gemeinsam mit vier anderen bundeslaendern einen cup machen
ist zwar muhesam aber geht
und der vorstand muss das auch wollen (oder halt der vereinssportleiter)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:16
von Mentor
Klar es ist heftig, und dass es unnötig ist... da brauch ma ned diskutieren. Aber wies ausschaut is es anscheinend nun mal so.
Vielleicht lehn ich mich jetzt etwas weit aus dem Fenster aber ich denke, dass bei Vereinen >100 schon Schützen dabei sein werden die auf die ÖM fahren. Wenn ich da Jetzt mal die größeren Vereine im Wiener Umfeld hernimm: SKH, Kellerberg, ETSSC, HSV, SGS,...die waren alle auf der SKGP ÖM mit Schützen Vertreten. IPSC Austria entsendet sowieso auf EM + WM ..

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:18
von gewo
es ist voellig de**ert die definition an den verein und nicht an den schuetzen zu binden

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:20
von Mjoelnir
gewo hat geschrieben:wenn ein verein keinen schuetzen hat der sich qualifiziert hat dann kann er ja noch gemeinsam mit vier anderen bundeslaendern einen cup machen
ist zwar muhesam aber geht
und der vorstand muss das auch wollen (oder halt der vereinssportleiter)


Ui, da müsste man ja zusammen arbeiten!

Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?
Weil wenn das nicht von der EU verlangt wurde, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass das angestrebte Ziel den Sportschützen über alle anderen stehen zu lassen, ganz ordentlich in die Hose ging und allen anderen jetzt auf den Kopf fällt.
I bin ja froh, dass in dem Fall der Staat sogar weniger will, als damals der Herr Dobler.

Ausserdem ist es vollkommen unverständlich, warum man Schulen wie ESA nicht mal erwähnt.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:22
von gewo
Mjoelnir hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn ein verein keinen schuetzen hat der sich qualifiziert hat dann kann er ja noch gemeinsam mit vier anderen bundeslaendern einen cup machen
ist zwar muhesam aber geht
und der vorstand muss das auch wollen (oder halt der vereinssportleiter)


Ui, da müsste man ja zusammen arbeiten!

Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?


die EU richtline hat definiert: mind. 12 moante mitglied in einem verein und regelmaessiges training oder bewerbe

und der eine oder andere interessensver"treter" hat wohl die dollarzeichen in den augen gesehen und hat "verbessert"
nicht unetrschaetzen, es geht da bei den pflichtbewerben um ein viele-millionen-euro business jaehrlich ...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:23
von The_Governor
Mjoelnir hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn ein verein keinen schuetzen hat der sich qualifiziert hat dann kann er ja noch gemeinsam mit vier anderen bundeslaendern einen cup machen
ist zwar muhesam aber geht
und der vorstand muss das auch wollen (oder halt der vereinssportleiter)


Ui, da müsste man ja zusammen arbeiten!

Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?
Weil wenn das nicht von der EU verlangt wurde, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass das angestrebte Ziel den Sportschützen über alle anderen stehen zu lassen, ganz ordentlich in die Hose ging und allen anderen jetzt auf den Kopf fällt - so wie ich es sagte, nachdem ich den Vorschlag der Verein las.


EU. Aber denen würde eine Mitgliedschaft und ein simpler Trainingsnachweis, wie bisher zur 5-jährigen Verlängerung, reichen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:25
von FFWGK
gewo hat geschrieben:es ist voellig de**ert die definition an den verein und nicht an den schuetzen zu binden

Bin ja nicht oft einer Meinung mit dir aber da hast du recht. Hab ich weiter oben auch schonmal geschrieben.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:25
von cas81
eXistenZ hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:JEDE Expansivmunition nur als Sportschütze?

Hab ich was überlesen?

Wo hast du denn das her?

§17 (2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.

Die 2. DurchführungsVO zum alten WaffG 1996 hat nun darauf abgestellt, dass "Sportwaffen" zu unpräzise ist und deshalb auf "Sportschütze" abgestellt, worauf im Erlass dazu (zuletzt 2015) der berühmte Passus mit "etwa durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportvetein" eingefügt wurde. Dieser Passus ist mit der Legaldefinition im neuen WaffG obsolet. Resultat ist, soweit ich das verstehe, dass der §17 (2) wieder alleine steht und die einzigen Möglichkeiten eine "Sportwaffe" zu definieren, entweder die technischen Eigenschaften (bzw der Zweck gem Anpreisung etc, however) sind oder eben die Verknüpfung an den neu legaldefinierten Sportschützen ist.

Ebenso fällt jegliche Bezeichnung von TMHS und es gilt lediglich "Expansivmunition". Wobei auch das in der DVO präzisiert ist und hier die Abgrenzung zu TMHS stattfindet. Aber gut, diesbezüglich hab ich noch nicht genau recherchiert und habe eben auf input gehofft. Andererseits fast egal, denn wir haben eh nur noch EMB neu verfügbar, afaik.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:27
von Mjoelnir
The_Governor hat geschrieben:
EU. Aber denen würde eine Mitgliedschaft und ein simpler Trainingsnachweis, wie bisher zur 5-jährigen Verlängerung, reichen.


Weiss ich ja eh - ich wollts dem nur nochmal unter die Nase reiben.
Mein Dank gebührt den Sportschützen und den Interessensvertretungen die auf ein Geschäftsmodell spekulierten. Ich trage seit fast 20 jahren täglich eine Waffe am Mann, mache regelmässig Kurse mit dem HA und jetzt, da mich Bewerbe einen Scheiss interessieren, werde ich rechtlich von einem 22jährigen Rotzlöffel, der nur 12 Monate beim HSV warten muss, benachteiligt.

es geht mir nicht um mich, sondern um alle die neu anfangen wollen..und ohne Verein sind, der diese Kriterien erfüllt.
Das ist absoluter BS, genauso wie man nicht einmal mit einem Wort diverse Schulen wie ESA erwähnt, die auch darunter fallen hätten können, denn SV ist nach wie vor im Gesetz!