War dass das was der Seidler gemacht hat, und mit seinem Logo drauf? Das habens mir in die Hand gedrückt

War dass das was der Seidler gemacht hat, und mit seinem Logo drauf? Das habens mir in die Hand gedrückt
Bei mir sind zwischen Antrag und Erhalt der WBK ca 2,5 Monate vergangen.
13.12.2021
Gemäß § 58 Abs. 13 muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 gemeldet werden. Gemäß § 62 Abs. 21 sind (u.a.) § 17 Abs. 1 Z. 7 bis 11 zum 14.12.2019 in Kraft getreten.
neinPrometheus hat geschrieben: ↑Mo 29. Nov 2021, 18:44Hat jemand von euch negative Reaktionen seitens Sachbearbeiter erlebt wenn man eher hohe Anzahl von Magazinen gemeldet hat?
Sagen wir mal so 50 oder 100 Stück plus.
Nein die negative Reaktion war ausschließlich auf die Anzahl bezogen.gewo hat geschrieben: ↑Mo 29. Nov 2021, 18:45neinPrometheus hat geschrieben: ↑Mo 29. Nov 2021, 18:44Hat jemand von euch negative Reaktionen seitens Sachbearbeiter erlebt wenn man eher hohe Anzahl von Magazinen gemeldet hat?
Sagen wir mal so 50 oder 100 Stück plus.
ich kenn mehrere leut die deutlich dreistellig hatten
viel freude hams halt ned mit dir am amt
vor allem ned so kurz vor fristablauf
die muessen jedes einzelne magazin einzeln eintippen fuer dich
welche "negative reaktion" sollte das sein?
wennst du erst so spaet nach der gesetzesaenderung kommst steht natuerlich immer die frage im raum ob du die magazine wirklich zum stichtag am 14.12.2019 schon hattest oder ob du sie dir zwischenzeitlich aus dubiosen quellen "besorgt" hast
das ist immer das problem mit dem "spaet melden"
ist aber schon mehrfach hier erwaehnt worden dass das eine nicht ganz so gute idee ist mit dem abwarten ...
immer neu
War bei mir nicht der Fall. Wenn innerhalb von einem Jahr eine neue WBK beantragt wird.