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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:42
von cal22
Dani hat geschrieben:
schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?


Wenn Du keine WBK hast, schaut es so aus. Leider nirgendwo eine Ausnahme für Kat. C Waffen drinnen. Das ist sehr blöd. Kann ich mir den Erwerb einer Troy Par oder Ghost sparen. Das wäre noch etwas für eine Stellungnahme.

Kat C ist doch nicht betroffen dachte ich?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:45
von The_Governor
Wie kommt ein Neueinsteiger nun genau an 30er Magazine? Einzig einem Verein mit 100 Mitgliedern anzugehören scheint nicht auszureichen, wenn man das liest:

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:46
von schaumi
Dani hat geschrieben:
schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?


Wenn Du keine WBK hast, schaut es so aus. Leider nirgendwo eine Ausnahme für Kat. C Waffen drinnen. Das ist sehr blöd. Kann ich mir den Erwerb einer Troy Par oder Ghost sparen. Das wäre noch etwas für eine Stellungnahme.


Aber auch mit WBK dürfte ich die Magazine nur mit Bewilligung von Waffen nach Abs1 Z7, 8 oder 11 besitzen... also nur als Sportschütze!?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:47
von Maddin
cal22 hat geschrieben:
Dani hat geschrieben:
schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?


Wenn Du keine WBK hast, schaut es so aus. Leider nirgendwo eine Ausnahme für Kat. C Waffen drinnen. Das ist sehr blöd. Kann ich mir den Erwerb einer Troy Par oder Ghost sparen. Das wäre noch etwas für eine Stellungnahme.

Kat C ist doch nicht betroffen dachte ich?


Das Magazin selbst wird ein verbotener Gegenstand, sofern das wohl nicht ausschließlich für eine Kat. C Waffe nutzbar ist. Ist es aber in dem Fall nicht.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:47
von DerSchwede
The_Governor hat geschrieben:Wie kommt ein Neueinsteiger nun genau an 30er Magazine? Einzig einem Verein mit 100 Mitgliedern anzugehören scheint nicht auszureichen, wenn man das liest:

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.




Garnicht - ist nicht vorgesehen
Die Dinger werden verboten!! Nur der altbestand und der unbedingte nutzen helfen da noch
Aber das sind Ausnahme Regelungen

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:48
von Promo
Wenn jeder hier den Besitz von "HiCap" Magazinen meldet, dann bekommt er eine WBK mit Genehmigung dafür (lustig wird es nur, wenn man das zB im Namen eines 5-Jährigen macht - bekommt der dann auch eine WBK?). Die ist aufgrund Bestandsschutz auch noch dauerhaft und egal ob man Sportschütze ist oder nicht. Und das berechtigt auch für die Zukunft weiterhin derartige Magazine zu besitzen, kaufen und verkaufen. Und am Schießstand gilt § 17 ohnehin nicht, da kann man seine B-Waffe kurzzeitig zur A-Waffe mit "HiCap Magazin" aufrüsten.

Die Sportschützendefinition hängt lediglich mit der Erweiterung der Waffenbesitzkarte nach dem darin vorgegebenen Schema, eine Erweiterung wie bisher ist aber immer möglich (wenngleich die "normale" Erweiterung auch weiterhin Gutdünken der jeweiligen Behörde bleibt). Blöd wird es nur für jemanden, der später einmal ein "HiCap Magazin" will - der muss dann Sportschütze sein und bleiben, sonst muss er diese wieder abgeben.

Bei der zukünftig viel größeren Auswahl an Langwaffen-Halbautomaten ist es aber natürlich auch verständlich, dass man sich jetzt schon Sorgen um die Anzahl der Plätze auf der WBK machen muss und wie man erweitern kann :dance:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:51
von piefke
cal22 hat geschrieben:War nicht in der RL auch die Rede davon das HA Langwaffen (Flinten) mit fixem <2 Schuss Magazin Kat. C werden? Auch war die Rede davon das Einzellader Randfeuer Waffen mit eine Gesamtlänge von wenn ich mich richtig erinnere >38cm ebenfalls Kat.C werden.


Das waren die 2 Waffen
SLF mit Magazin fest kleiner gleich 2 und mehr als 60 cm Lauf
Und Randfeuereinzellader KW ab gesamtlänge 28 cm
Schon immer. Nur ob es ein Mitgliedsland umsetzt oder nicht liegt im eigenen ermessen.
STRENGER GEHT IMMER!

habt ihr auch gelesen das man mit einem ungemeldeten Kat A magazin nicht ins Gefängnis kommt sondern nur eine Verwaltungsstrafe bekommt?! Egal ob man eine passende Waffe dazu hat oder nicht. Also auch das MP 40 Magazin vom opa z.b

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:54
von Maddin
piefke hat geschrieben:
cal22 hat geschrieben:War nicht in der RL auch die Rede davon das HA Langwaffen (Flinten) mit fixem <2 Schuss Magazin Kat. C werden? Auch war die Rede davon das Einzellader Randfeuer Waffen mit eine Gesamtlänge von wenn ich mich richtig erinnere >38cm ebenfalls Kat.C werden.


Das waren die 2 Waffen
SLF mit Magazin fest kleiner gleich 2 und mehr als 60 cm Lauf
Und Randfeuereinzellader KW ab gesamtlänge 28 cm
Schon immer. Nur ob es ein Mitgliedsland umsetzt oder nicht liegt im eigenen ermessen.
STRENGER GEHT IMMER!

habt ihr auch gelesen das man mit einem ungemeldeten Kat A magazin nicht ins Gefängnis kommt sondern nur eine Verwaltungsstrafe bekommt?! Egal ob man eine passende Waffe dazu hat oder nicht. Also auch das MP 40 Magazin vom opa z.b


Klar, steht ja jetzt im § 17 unter verbotene Gegenstände drin. Zumindest bei den Magazinen der HA und KW.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:56
von The_Governor
Promo hat geschrieben:Bei der zukünftig viel größeren Auswahl an Langwaffen-Halbautomaten ist es aber natürlich auch verständlich, dass man sich jetzt schon Sorgen um die Anzahl der Plätze auf der WBK machen muss und wie man erweitern kann :dance:


Das bezweifle ich weiterhin stark... :think:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:58
von cal22
Promo hat geschrieben:Wenn jeder hier den Besitz von "HiCap" Magazinen meldet, dann bekommt er eine WBK mit Genehmigung dafür (lustig wird es nur, wenn man das zB im Namen eines 5-Jährigen macht - bekommt der dann auch eine WBK?). Die ist aufgrund Bestandsschutz auch noch dauerhaft und egal ob man Sportschütze ist oder nicht. Und das berechtigt auch für die Zukunft weiterhin derartige Magazine zu besitzen, kaufen und verkaufen. Und am Schießstand gilt § 17 ohnehin nicht, da kann man seine B-Waffe kurzzeitig zur A-Waffe mit "HiCap Magazin" aufrüsten.


Dann kann ich aber nur mehr Magazine dieses Typs nachkaufen oder? Gilt also nicht allgemein für Hicap?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:59
von Incite
Promo hat geschrieben:Wenn jeder hier den Besitz von "HiCap" Magazinen meldet, dann bekommt er eine WBK mit Genehmigung dafür (lustig wird es nur, wenn man das zB im Namen eines 5-Jährigen macht - bekommt der dann auch eine WBK?). Die ist aufgrund Bestandsschutz auch noch dauerhaft und egal ob man Sportschütze ist oder nicht. Und das berechtigt auch für die Zukunft weiterhin derartige Magazine zu besitzen, kaufen und verkaufen. Und am Schießstand gilt § 17 ohnehin nicht, da kann man seine B-Waffe kurzzeitig zur A-Waffe mit "HiCap Magazin" aufrüsten.

Die Sportschützendefinition hängt lediglich mit der Erweiterung der Waffenbesitzkarte nach dem darin vorgegebenen Schema, eine Erweiterung wie bisher ist aber immer möglich (wenngleich die "normale" Erweiterung auch weiterhin Gutdünken der jeweiligen Behörde bleibt). Blöd wird es nur für jemanden, der später einmal ein "HiCap Magazin" will - der muss dann Sportschütze sein und bleiben, sonst muss er diese wieder abgeben.

Bei der zukünftig viel größeren Auswahl an Langwaffen-Halbautomaten ist es aber natürlich auch verständlich, dass man sich jetzt schon Sorgen um die Anzahl der Plätze auf der WBK machen muss und wie man erweitern kann :dance:


Da du ja auch immer recht gut informiert bist... DEIN Wort in Gottes Ohr ;)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:05
von Patrick1990
Wenn ich mir jetzt für Waffe XYZ Magazine kaufen größer 10 oder 20, kann man darauf spekulieren das ich weitere WbK Plätze gestellt bekomme. Oder das sie mich als Narren abstempeln mit einen fetisch für große Magazine?

Weil wenn man mit Altbestand, WBK Plätze oder auch nur die Berechtigung für eben jene Magazine bekommen kann, würde ich Mal diverse Magazine kaufen gehen :whistle:
AUG, Glock >20 usw.

Weiters wenn meine Freundin zufällig von mir ein paar Magazine bekommt, kann sie dann die WBK beantragen wegen dem Altbestand?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:09
von PeziBär
Musashi hat geschrieben:
PeziBär hat geschrieben:+ Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)


Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.



Danke für die Info, Kenne mich bei der Jagt überhaupt nicht aus. Bin jetzt wieder von Hobbyschütze ausgegangen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:15
von DerSchwede
Patrick1990 hat geschrieben:Wenn ich mir jetzt für Waffe XYZ Magazine kaufen größer 10 oder 20, kann man darauf spekulieren das ich weitere WbK Plätze gestellt bekomme. Oder das sie mich als Narren abstempeln mit einen fetisch für große Magazine?

Weil wenn man mit Altbestand, WBK Plätze oder auch nur die Berechtigung für eben jene Magazine bekommen kann, würde ich Mal diverse Magazine kaufen gehen :whistle:
AUG, Glock >20 usw.

Weiters wenn meine Freundin zufällig von mir ein paar Magazine bekommt, kann sie dann die WBK beantragen wegen dem Altbestand?



Ich denke nicht :D

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:16
von Robiwan
Maddin hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:
cal22 hat geschrieben:War nicht in der RL auch die Rede davon das HA Langwaffen (Flinten) mit fixem <2 Schuss Magazin Kat. C werden? Auch war die Rede davon das Einzellader Randfeuer Waffen mit eine Gesamtlänge von wenn ich mich richtig erinnere >38cm ebenfalls Kat.C werden.


Das waren die 2 Waffen
SLF mit Magazin fest kleiner gleich 2 und mehr als 60 cm Lauf
Und Randfeuereinzellader KW ab gesamtlänge 28 cm
Schon immer. Nur ob es ein Mitgliedsland umsetzt oder nicht liegt im eigenen ermessen.
STRENGER GEHT IMMER!

habt ihr auch gelesen das man mit einem ungemeldeten Kat A magazin nicht ins Gefängnis kommt sondern nur eine Verwaltungsstrafe bekommt?! Egal ob man eine passende Waffe dazu hat oder nicht. Also auch das MP 40 Magazin vom opa z.b


Klar, steht ja jetzt im § 17 unter verbotene Gegenstände drin. Zumindest bei den Magazinen der HA und KW.


Genau lesen! Magazine von Vollautomaten sind NICHT betroffen! Die Rede ist nur von Magazinen für Halbautomaten. Klingt komisch, ist aber so!