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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Papa Bär
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Papa Bär » Fr 2. Nov 2018, 14:58

Naja, was willst mit einem Artikel in einem linkslinken Blatt zu dem Thema?
Sinnlos, schad um die Zeit.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

Bdave
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Bdave » Fr 2. Nov 2018, 15:04

Wobei er doch im Vergleich zu früher um einiges neutraler gehalten ist. Und die Kommentare sind großteils auch auf unserer Seite.
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brausi
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von brausi » Fr 2. Nov 2018, 15:05

Der Artikel ist sogar ganz gut für substandard Verhältnisse. Da ist eigentlich nichts verkehrt. Die Drukos sind halt wie immer ein Jammer.

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HS911
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HS911 » Fr 2. Nov 2018, 19:46

ja, ist neutral gehalten, weils die strittigen bestimmungen dem kickl umhängen wollen. bin aber eher skeptisch ob das die richtige addresse ist.

auch 'shitstorm' ist maßlos übertrieben...
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Balistix » Fr 2. Nov 2018, 20:10

HS911 hat geschrieben:ja, ist neutral gehalten, weils die strittigen bestimmungen dem kickl umhängen wollen. bin aber eher skeptisch ob das die richtige addresse ist.

auch 'shitstorm' ist maßlos übertrieben...


Ich hab mich auch köstlich darüber amüsiert, dass plötzlich die AWN-Partei die österreichische Vereinsmeierei gefährdet sieht und außerdem die Möglichkeit, den Kickl anzupatzen.

Da sieht man mal wieder, dass es niemals um die Sache geht, sondern Hauptsache dem Gegner gönnt man nichts.

Solange es uns nützt, soll es mir recht sein.
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Maddin
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maddin » Sa 3. Nov 2018, 09:52

Yukon hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
John Connor hat geschrieben:
Das versteh ich jetzt nicht was damit gemeint ist..
MFD sind ja auch jetzt nicht „verboten“. Der MFD und die Bajonettwarze beim AR sind wie auch die abgeschliffene Verschlusswarze in der geltenden Fassung des WaffG (und auch im KMG Kriterien) zur Abgrenzung von HA als Sportwaffen, die ja kein Kriegsmaterial sind.

Wenn der Kriegsmaterialbegriff in WaffG für HA fällt, braucht und das nicht mehr zu kümmern. Dann ist das nur noch für Im- und Export von HA (da gilt das KMG wie bisher) relevant, aber nicht für die Einstufung als KAT B im Inland.


Es soll einfach gesetzlich festgeschrieben werden, dass diese Dinge kein KM sind. Bislang war das immer eine Frage der Einstufung, aber nirgendwo gesetzlich festgehalten.

Ich kann die Meinung von John absolut nachvollziehen.
Dass die Halbautomaten kein Kriegsmaterial mehr sind, ist jetzt im §5WaffG festgehalten, daher fällt meines Erachtens auch jegliche weitere bisher notwendige Abgrenzung zu KM weg. Und wenn der §5 schon definiert, dass Halbautomaten kein KM sind, warum sollte noch zusätzlich irgendwo festgehalten sein, dass es sich dabei nicht um KM handelt?
Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, dass aufgrund der Wortwahl im §5 alle Halbautomaten in .50BMG ab sofort vom KMATG/KMVo als "halbautomatisches Gewehr" ausgenommen sind, Repetierer in .50BMG aber sehr wohl noch als "Panzerbüchse" in den Bereich des KMATG/KMVo fallen.
Oder missverstehe ich Deine Aussage? :think:


Ich kann freilich nicht sagen wie es kommt. Was aber wenn KM-Teile auf Kat. B Waffe die Waffen eben nicht zu B machen ? Und die Gerichtssachverständigen genau solche Situationen mit ihren "Forderungen" vermeiden wollen ?

Vielleicht wissen die aufgrund ihrer Fachnähe und Praxis mehr als wir, wo wir uns hier doch nur auf bloße §§ klammern. Vielleicht haben die auch schon mehr internas und kennen die zukünftigen Probleme...

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Sa 3. Nov 2018, 10:41

es wird moeglicherweise nicht ganz so schnell mit "allem" gehen wie sich das einzelne wuenschen

es ist bis heute nicht klar ob es importgenehmigungen fuer KM fuer haendler ohne KM genehmigung geben wird
vermutlich nicht

damit koennen nur ca ein drittel bis die haelfte aller oesterreichischer waffenhaendler selber halbautomaten aus zb DE importieren

bisher war das kein grosses thema denn es gab ja eh grosshaendler fuer die vier hersteller die erlaubt waren

wenns jetzt aber um schwaben arms, cugir oder arsenal geht .....
bleibt die frage ob sich das ein grosshaendler fuer das eine jahr wo es noch interessant ist (bis am 14.12.2019 der stichtag fuer die hiCap+halbautomat magazin besitzstand kommt - antun wird und wenn ja dann um welchen (produkt) preis.

einzelne der genannten hersteller glaenzen ja nicht gerade aufgrund von zuverlaessigkeit und verarbeitungsqualitaet
dass heisst jeder beteiligte - egal ob grosshaendler oder einzelhaendler - wird die spannen rauffahren um sich ein wenig abzusichern betreffend gewaehrleistung usw

ich bezweifle daher stark dass es € 1.000,- AR oder AK preise wie in deutschland geben wird
vor allem da der selbstimport aus DE fuer private vermutlich entweder garnicht moeglich oder eher aufwaendig und teuer (genehmigung wirtschaftsministerium, einfuhr KM ... weiss grad ned .. 350,- oder so? oder war das die ausfuhr ...?) zusaetzlich zur waffenrechtlichen einfuhgenehmigung kostet.
wird sich also fuer private kaum auszahlen

und die ca 200 haendler mit KM genehmigung .... logisch ... da ist vielleicht der eine oder andere mutige dabei ..... weiss ned

der heimische grosshandel hat bereits weitgehend die gewuenschten - jetzt noch KM - modelle am lager, die preise sind aber nicht signifikant billiger als die dzt austria-modell preise, da gehts grad mal um knapp 100,- wenn ueberhaupt, die auswahl ist halt groesser, logisch ....
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HS911 » Sa 3. Nov 2018, 11:14

gewo hat geschrieben:[...]
es ist bis heute nicht klar ob es importgenehmigungen fuer KM fuer haendler ohne KM genehmigung geben wird
vermutlich nicht

damit koennen nur ca ein drittel bis die haelfte aller oesterreichischer waffenhaendler selber halbautomaten aus zb DE importieren

[...]
wenns jetzt aber um schwaben arms, cugir oder arsenal geht .....
bleibt die frage ob sich das ein grosshaendler fuer das eine jahr wo es noch interessant ist (bis am 14.12.2019 der stichtag fuer die hiCap+halbautomat magazin besitzstand kommt - antun wird und wenn ja dann um welchen (produkt) preis.

[...]
vor allem da der selbstimport aus DE fuer private vermutlich entweder garnicht moeglich oder eher aufwaendig und teuer (genehmigung wirtschaftsministerium, einfuhr KM ... weiss grad ned .. 350,- oder so? oder war das die ausfuhr ...?) zusaetzlich zur waffenrechtlichen einfuhgenehmigung kostet.
wird sich also fuer private kaum auszahlen

und die ca 200 haendler mit KM genehmigung .... logisch ... da ist vielleicht der eine oder andere mutige dabei ..... weiss ned


seh ich das richtig, dass es hier um Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetz bzw. der Kriegsmaterialverordnung und nicht ums neue Waffengesetz geht?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Sa 3. Nov 2018, 11:44

HS911 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:[...]
es ist bis heute nicht klar ob es importgenehmigungen fuer KM fuer haendler ohne KM genehmigung geben wird
vermutlich nicht

damit koennen nur ca ein drittel bis die haelfte aller oesterreichischer waffenhaendler selber halbautomaten aus zb DE importieren

[...]
wenns jetzt aber um schwaben arms, cugir oder arsenal geht .....
bleibt die frage ob sich das ein grosshaendler fuer das eine jahr wo es noch interessant ist (bis am 14.12.2019 der stichtag fuer die hiCap+halbautomat magazin besitzstand kommt - antun wird und wenn ja dann um welchen (produkt) preis.

[...]
vor allem da der selbstimport aus DE fuer private vermutlich entweder garnicht moeglich oder eher aufwaendig und teuer (genehmigung wirtschaftsministerium, einfuhr KM ... weiss grad ned .. 350,- oder so? oder war das die ausfuhr ...?) zusaetzlich zur waffenrechtlichen einfuhgenehmigung kostet.
wird sich also fuer private kaum auszahlen

und die ca 200 haendler mit KM genehmigung .... logisch ... da ist vielleicht der eine oder andere mutige dabei ..... weiss ned


seh ich das richtig, dass es hier um Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetz bzw. der Kriegsmaterialverordnung und nicht ums neue Waffengesetz geht?


noe
das eine haengt ja mit dem anderen untrennbar zusammen

halbautomaten sind - so wie ich es verstanden habe - ab dem stichtag kat A / militaerisch und NICHT kat A /verboten

der HANDEL damit ist allerdings dann jedem haendler auf grund des neuen WaffG erlaubt
nicht aber die ein- oder ausfuhr

zumindestens war das mal inhalt der schulungen fuer die waff referenten im juni oder so ....

kann sein dass es sich seitdem geaendert hat
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HS911 » Sa 3. Nov 2018, 12:45

gewo hat geschrieben:noe
das eine haengt ja mit dem anderen untrennbar zusammen

halbautomaten sind - so wie ich es verstanden habe - ab dem stichtag kat A / militaerisch und NICHT kat A /verboten

der HANDEL damit ist allerdings dann jedem haendler auf grund des neuen WaffG erlaubt
nicht aber die ein- oder ausfuhr

zumindestens war das mal inhalt der schulungen fuer die waff referenten im juni oder so ....

kann sein dass es sich seitdem geaendert hat


Das hätte ich anders verstanden ("Reiner Halbautomat mit kleinem Magazin = Kat B im Sinne des WaffG")
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Sa 3. Nov 2018, 12:53

HS911 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:noe
das eine haengt ja mit dem anderen untrennbar zusammen

halbautomaten sind - so wie ich es verstanden habe - ab dem stichtag kat A / militaerisch und NICHT kat A /verboten

der HANDEL damit ist allerdings dann jedem haendler auf grund des neuen WaffG erlaubt
nicht aber die ein- oder ausfuhr

zumindestens war das mal inhalt der schulungen fuer die waff referenten im juni oder so ....

kann sein dass es sich seitdem geaendert hat


Das hätte ich anders verstanden ("Reiner Halbautomat mit kleinem Magazin = Kat B im Sinne des WaffG")


dann abwarten
ohne dass es das gesetz und vor allem die verordnung gibt kann man glaub ich nix eindeutig sagen
aber es kann sein dass du recht hast
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von John Connor » Sa 3. Nov 2018, 13:31

Die Antwort ist ganz einfach:
Bisher war die Regelung für HA LW im KMG/der KM-VO gleich.
Ausgenommen waren Jagd- und Sportgewehre.
Das fällt jetzt im WaffG weg. Kriegsmaterialrechtlich bleibt es wie es ist.
Es handelt sich bei den nicht Österreich Versionen daher in Fragen des Im- bzw. Exports um Kriegsmatwrial mit der Konsequenz der dafür notwendigen Bewilligungen und Gewerber. Berechtigung.
Sobald das Ding im Inland ist, ist es waffenrechtlich ein normales Kat B Gewehr, sofern man nicht ein großes Magazin ansteckt. Dann ist es eine verbotene Waffe nach §17.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Sa 3. Nov 2018, 15:33

John Connor hat geschrieben:Die Antwort ist ganz einfach:
Bisher war die Regelung für HA LW im KMG/der KM-VO gleich.
Ausgenommen waren Jagd- und Sportgewehre.
Das fällt jetzt im WaffG weg. Kriegsmaterialrechtlich bleibt es wie es ist.
Es handelt sich bei den nicht Österreich Versionen daher in Fragen des Im- bzw. Exports um Kriegsmatwrial mit der Konsequenz der dafür notwendigen Bewilligungen und Gewerber. Berechtigung.
Sobald das Ding im Inland ist, ist es waffenrechtlich ein normales Kat B Gewehr, sofern man nicht ein großes Magazin ansteckt. Dann ist es eine verbotene Waffe nach §17.


also hat mich meine erinnerung doch nicht getaeuscht ...
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Yukon » Sa 3. Nov 2018, 17:50

Maddin hat geschrieben:Ich kann freilich nicht sagen wie es kommt. Was aber wenn KM-Teile auf Kat. B Waffe die Waffen eben nicht zu B machen ? Und die Gerichtssachverständigen genau solche Situationen mit ihren "Forderungen" vermeiden wollen ?

Vielleicht wissen die aufgrund ihrer Fachnähe und Praxis mehr als wir, wo wir uns hier doch nur auf bloße §§ klammern. Vielleicht haben die auch schon mehr internas und kennen die zukünftigen Probleme...

Stimmt schon, vielleicht wissen die Sachverständigen etwas, von dem wir keine Ahnung haben.
Dass jedoch ein Bajonett, eine Bajonettwarze oder Mündungsfeuerdämpfer aus einem halbautomatischen Gewehr Kriegsmaterial machen, sehe ich nicht, denn dann müsste zwangsweise das Bajonett, die Bajonettwarze oder der Mündungsfeuerdämpfer im §1 der Kriegsmaterialverordnung vermerkt sein, was aber nicht der Fall ist. Daraus kann ich nur schließen, dass grundsätzlich weder Bajonett, Bajonettwarze oder Mündungsfeuerdämpfer eine Kriegsmaterialeigenschaft im Sinne der Kriegsmaterialverordnung zukommt.
Und ab 1.Jänner (wenn es bei diesem Termin bleibt) kommt die Kriegsmaterialverordnung (im Gegensatz zum Kriegsmaterialgesetz) für halbautomatische Gewehre gar nicht mehr zur Anwendung, wurscht was da drin steht.

Dass wir heute den ganzen Schmarrn mit Austria-Version, abgeschliffenen Warzen, etc. zu tun haben, ist meines Erachtens der bislang fehlenden gesetzlichen Abgrenzung Sport-/Jagdwaffe - Kriegsmaterial geschuldet, was dazu geführt hat, dass diese Abgrenzungsmerkmale im Zuge der Einstufungen durch das BMLVS "erfunden" wurden.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Promo » Sa 3. Nov 2018, 19:09

Das KMG bleibt vollends in Kraft. Dieses regelt aber lediglich die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen. Das heißt eine Privatperson die zB einen Garand in Deutschland kauft, muss eine Importgenehmigung nach KMG einholen, auch wenn die Waffe dann als Kat.B Waffe auf die WBK/WP eingetragen wird. Die KM-Importgenehmigung bzw. Exportgenehmigung ist relativ teuer und hängt an Entscheidungen in einem Gremium.
Das ergibt natürlich viele potentielle Stolpersteine, zB ein MFD macht ja ein OA15 zu KM, das heißt wer es vollkommen legal in Österreich an seine Waffe montiert und dank EUFWP aber ins Ausland will, der bräuchte zusätzlich eine Genehmigung nach dem KMG.

Nachdem in nahezu allen Presseberichten die aktuell über die Fa. Glock veröffentlicht wurden, auch auf das Regierungsübereinkommen verwiesen wird, wonach eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Genehmigungen von Waffenexporten (zumindest wird in den Medien v.a. auf die Exporte abgestellt) erfolgen soll, gehe ich davon aus, dass vermutlich später folgend in einem weiteren Schritt das KMG bzw. die KM-VO hier noch "bereinigt" wird, sprich an die aktuellen Regelungen des WaffG angepasst werden wird. Ist ja auch schön begründbar, unter Verweis auf die oben genannten Stolpersteine.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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