wenn ich brav meine magazine gemeldet hab, hausnummer 10 stück 33er glock magazine.
davon verkauf ich zb 2 stück.
darf ich dann für die zwei freien plätze zb 30er ar15 magazine kaufen oder müssen das wieder die selben glock sein?
danke

So werde ich es machen, ich hab keine Motivation Sportschütze zu werden. Ab und zu Pew-Pew am Schießstand macht mich Happy genugPromo hat geschrieben: ↑Do 30. Apr 2020, 13:01Die Behörde hat sich nach dem Gesetz zu richten. Wenn dir die 5 Plätze noch nicht zustehen, dann wäre es eine reine Ermessensentscheidung und die ist dann ausführlicher zu begründen. Warte halt einfach auf nächstes Jahr, spart dir jedenfalls Geld. Habe von einigen Behörden gehört die das auch den Antragstellern empfehlen hier einfach zu warten.
NilaT hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 23:06Hallo, hab auch nochmal zwei Fragen dazu...
Ich hab jetzt glaub ich einige Stunden im Forum gelesen aber nicht genau die Fragen beantwortet gefunden die ich hätte, darum stell ich sie nochmal.
1) Ich habe seit letzten Jahr eine Glock 19 + Micro Roni und dafür auch 2 33er Magazine. Ich habe die Pistole natürlich gemeldet, das Roni nicht da es ja keinen Platz braucht... Ich wusste nicht dass man die Magazine auch melden muss... Kann ich die jetzt noch nachträglich melden oder was mach ich mit den 2 33er Magazinen?
2) Ich hab damals zur Glock auch andere Magazine dazu geschenkt bekommen, einfach weil sie der Verkäufer nicht mehr gebraucht hat wegen Hobbyaufgabe, seine AR hatte er schon verkauft und die Magazine hat er beim Glock Zeug suchen noch irgendwo gefunden und sie mir mitgegeben. Das waren 30er Magazine für eine AR15. Die sind ebenfalls nicht gemeldet da ich, wie schon zuvor bei Frage 1, nicht wusste dass man Magazine melden muss und ausserdem gar keine AR15 hatte. Jetzt will ich mir aber eine AR15 kaufen... was mache ich dann mit den Magazinen? Kann ich die nachträglich melden? Glaubt mir doch kein Mensch dass ich die schon vorher hatte...
Danke für die Hilfe.
1.) Bei deiner vor dem 14.12.2019 besessenen Glock Pistole mit passenden Magazinen hast du die MöglichkeitNilaT hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 23:24Danke rupi,
und dann hab ich hier wo gelesen gibts 2 Möglichkeiten, is das richtig?
Entweder die ganze Waffe wird Kat A. oder nur die Magazine und die Waffe bleibt B?
Stimmt das?
Bei Variante 2 darf man die Magazine dann nur auf bestimmten Schießständen verwenden...
Bei Variante 1 überall oder wie?
Und bekommt man in allen beiden Fällen einen neue WBK?
Und wenn ich ganz lästig sein darf, hast du vielleicht noch eine Vorlage wie/wo so eine Meldung aussehen muss?
Ganz formal an die selbe Stelle wie die Waffenmeldung oder wie?
Und müssen Magazine allgemein erst seit Nov. 2019 gemeldet werden? Ich kann mich nämlich nicht erinnern so etwas beim WBK Kurs gehört zu haben...
Danke![]()
Doch natürlich, KK Zubehör ist auch mit nur A Plätzen möglich, du musst nur einen Antrag auf KK Zubehör also Kat B Zubehör (also "zusätzliches" Zubehör, weil du ja als freies Zubehör nur Kat A Zubehör haben kannst) stellen und auf der neuen WBK muss "Zubehör" vermerkt sein! § 23 Abs. 3 (letzte zwei Sätze) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 WaffG, als "Rechtfertigung" (sofern die Behörde wirklich so streng nach dem Gesetz eine Rechtfertigung für KK Zubehör für den Akt haben will) gibst du z.B. einfach an, dass du es zum günstigeren Trainieren benötigst oder je nachdem für was du es halt in deinem Fall brauchst.Jiggler hat geschrieben: ↑Do 30. Apr 2020, 13:49Meinem Onkel haben sie nach 4 Jahren aus eigenem Antrieb die WBK von 2 auf 4 erweitert, als er seinen Waffenführerschein nachgereicht hatte, nachdem er keine neue Jagdkarte mehr gelöst hat.
Also es kommt halt wirklich darauf an, wie "nett" dein SB ist.
Ich stehe auch vor einem ähnlichen Problem. Nach der Meldung hätte ich keine B Plätze mehr, was ich vermeiden will (KK Zubehör wäre nicht möglich), 5 Jahres Erweiterung aber erst 10 Monate nach der Meldefrist. Also kann ich entweder auf Kulanz hoffen, oder mir die Mühe machen auf sportlichem Wege zu erweitern. Bis jetzt war ich nämlich nur just 4 fun 2-3 mal pro Jahr am Stand, ohne Mitgliedschaft oder sonst etwas.