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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 21. Apr 2020, 10:08
von abactus
ich wollt keinen eigenen thread aufmachen und das is sicher schnell geklärt (und sorry, das wurde sicher schonmal wo beantwortet aber ich finds nicht):

wenn ich brav meine magazine gemeldet hab, hausnummer 10 stück 33er glock magazine.

davon verkauf ich zb 2 stück.

darf ich dann für die zwei freien plätze zb 30er ar15 magazine kaufen oder müssen das wieder die selben glock sein?

danke :)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 21. Apr 2020, 10:12
von Bdave
Müssen die gleichen sein.

Wenn du zu den Magazinen eine Glock im Altbestand hast, kannst du die als B ohne Magazine verkaufen, Glock Magazine behalten, andere B Pistole auf den A Platz legen und große Magazine kaufen.

Wechsel zwischen Pistole Z7 und Gewehr nach Z8 geht nicht.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 21. Apr 2020, 10:18
von Jiggler
Es wird zwischen KW und LW unterschieden, Details dazu im §17. Du kannst also nach Verkauf der Glock Magazine z.B. CZ oder Beretta Mags kaufen, aber keine AR, AUG, AK, etc. Im Umkehrschluss kannst du wenn du AR Mags gemeldet hast, diese gegen z.B. AUG oder AK austauschen.

Edit: Das wäre die Methode bei Mag alleine, ohne Waffe (17/9-10)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 21. Apr 2020, 10:30
von abactus
alles klar, danke :)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 11:16
von Badeindi
Grüße Euch!

Ich würde gerne Eure Einschätzung hören:

Ich möchte meine Glock als Altbestand melden, da ich 30 Schuss Magazine dazu erworben habe (alles vor dem 14.12.). Also einen §17 Z7 Platz schaffen. Momentan habe ich nur 2 Plätze auf der WBK, das wird sich nächstes Jahr jedoch ändern, da sollte ich dann erweitern können (besitze meine WBK dann schon 5 Jahre).

Auf diesen §17 Platz möchte ich dann eine andere Pistole legen und die Glock wieder auf einen Kat. B Waffen Platz verschieben. Sollte ich damit bis nächstes Jahr warten? Es geht mir darum die doppelten/unnötige Kosten zu vermeiden, denn wenn ich jetzt Altbestand & Magazine melde, dann darf ich ja eigentlich nächstes Jahr nochmals eine neue WBK beantragen, um die Platzerweiterung auch eintragen zu lassen. Zeit zum Melden der Altbestandswaffe & Magazine habe ich ohnehin bis Ende 2021.

Von welchen Kosten müsste ich ausgehen, wenn ich den Altbestand jetzt schon schaffen möchte und dann nächstes Jahr noch die Platzerweiterung eintragen lassen will? Was denkt ihr, warten? (Stress hab ich keinen)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 11:29
von fast12
Je nachdem wie das Verhältnis zu deiner Behörde ist würde ich wenn Parteienverkehr wieder möglich ist persönlich vorsprechen, meine Situation dem Sachbearbeiter erläutern und freundlich bitten ob er dir die 5 Plätze nicht schon früher gibt. Da du nächstes Jahr ohnehin den Rechtsanspruch hast, ist das bei einer kooperativen Behörde durchaus möglich (vielleicht bis du ja auch Mitglied in einem entsprechenden Schützenverein und somit Sportschütze nach §11b, das hilft vermutlich).

Ansonsten musst du eben bis nächstes Jahr warten und den Altbestand dann inkl. Erweiterung melden.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 13:01
von Promo
Die Behörde hat sich nach dem Gesetz zu richten. Wenn dir die 5 Plätze noch nicht zustehen, dann wäre es eine reine Ermessensentscheidung und die ist dann ausführlicher zu begründen. Warte halt einfach auf nächstes Jahr, spart dir jedenfalls Geld. Habe von einigen Behörden gehört die das auch den Antragstellern empfehlen hier einfach zu warten.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 13:35
von fast12
Es ist eine Rechtfertigung glaubhaft zu machen zB Schießsport. Wie diese Glaubhaftmachung erfolgt ist Ermessenssache, sie könnens dir zB einfach glauben weil du es sagst - oder weil du zB Mitglied in einem Verein bist. Rechtlich gesehen kann die Behörde dir also die 5 Plätze problemlos schon jetzt geben, ob sie es tut hängt halt davon ab wen du vor dir hast. Ich würde es auf jeden Fall probieren. Du kannst nichts verlieren und sonst wartest halt bis die 5 Jahre um sind.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 13:49
von Jiggler
Meinem Onkel haben sie nach 4 Jahren aus eigenem Antrieb die WBK von 2 auf 4 erweitert, als er seinen Waffenführerschein nachgereicht hatte, nachdem er keine neue Jagdkarte mehr gelöst hat.

Also es kommt halt wirklich darauf an, wie "nett" dein SB ist.

Ich stehe auch vor einem ähnlichen Problem. Nach der Meldung hätte ich keine B Plätze mehr, was ich vermeiden will (KK Zubehör wäre nicht möglich), 5 Jahres Erweiterung aber erst 10 Monate nach der Meldefrist. Also kann ich entweder auf Kulanz hoffen, oder mir die Mühe machen auf sportlichem Wege zu erweitern. Bis jetzt war ich nämlich nur just 4 fun 2-3 mal pro Jahr am Stand, ohne Mitgliedschaft oder sonst etwas.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 18:33
von Badeindi
Promo hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 13:01
Die Behörde hat sich nach dem Gesetz zu richten. Wenn dir die 5 Plätze noch nicht zustehen, dann wäre es eine reine Ermessensentscheidung und die ist dann ausführlicher zu begründen. Warte halt einfach auf nächstes Jahr, spart dir jedenfalls Geld. Habe von einigen Behörden gehört die das auch den Antragstellern empfehlen hier einfach zu warten.
So werde ich es machen, ich hab keine Motivation Sportschütze zu werden. Ab und zu Pew-Pew am Schießstand macht mich Happy genug ;) Ich danke dir und den anderen für den Input!

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 21. Mai 2020, 23:06
von NilaT
Hallo, hab auch nochmal zwei Fragen dazu...
Ich hab jetzt glaub ich einige Stunden im Forum gelesen aber nicht genau die Fragen beantwortet gefunden die ich hätte, darum stell ich sie nochmal.

1) Ich habe seit letzten Jahr eine Glock 19 + Micro Roni und dafür auch 2 33er Magazine. Ich habe die Pistole natürlich gemeldet, das Roni nicht da es ja keinen Platz braucht... Ich wusste nicht dass man die Magazine auch melden muss... Kann ich die jetzt noch nachträglich melden oder was mach ich mit den 2 33er Magazinen?

2) Ich hab damals zur Glock auch andere Magazine dazu geschenkt bekommen, einfach weil sie der Verkäufer nicht mehr gebraucht hat wegen Hobbyaufgabe, seine AR hatte er schon verkauft und die Magazine hat er beim Glock Zeug suchen noch irgendwo gefunden und sie mir mitgegeben. Das waren 30er Magazine für eine AR15. Die sind ebenfalls nicht gemeldet da ich, wie schon zuvor bei Frage 1, nicht wusste dass man Magazine melden muss und ausserdem gar keine AR15 hatte. Jetzt will ich mir aber eine AR15 kaufen... was mache ich dann mit den Magazinen? Kann ich die nachträglich melden? Glaubt mir doch kein Mensch dass ich die schon vorher hatte...

Danke für die Hilfe.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 21. Mai 2020, 23:07
von rupi
einfach bis am 13.12.2021 melden....

nicht mehr, nicht weniger

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 21. Mai 2020, 23:24
von NilaT
Danke rupi,

und dann hab ich hier wo gelesen gibts 2 Möglichkeiten, is das richtig?
Entweder die ganze Waffe wird Kat A. oder nur die Magazine und die Waffe bleibt B?
Stimmt das?
Bei Variante 2 darf man die Magazine dann nur auf bestimmten Schießständen verwenden...
Bei Variante 1 überall oder wie?
Und bekommt man in allen beiden Fällen einen neue WBK?
Und wenn ich ganz lästig sein darf, hast du vielleicht noch eine Vorlage wie/wo so eine Meldung aussehen muss?
Ganz formal an die selbe Stelle wie die Waffenmeldung oder wie?
Und müssen Magazine allgemein erst seit Nov. 2019 gemeldet werden? Ich kann mich nämlich nicht erinnern so etwas beim WBK Kurs gehört zu haben...

Danke :)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 01:12
von Emil
NilaT hat geschrieben:
Do 21. Mai 2020, 23:06
Hallo, hab auch nochmal zwei Fragen dazu...
Ich hab jetzt glaub ich einige Stunden im Forum gelesen aber nicht genau die Fragen beantwortet gefunden die ich hätte, darum stell ich sie nochmal.

1) Ich habe seit letzten Jahr eine Glock 19 + Micro Roni und dafür auch 2 33er Magazine. Ich habe die Pistole natürlich gemeldet, das Roni nicht da es ja keinen Platz braucht... Ich wusste nicht dass man die Magazine auch melden muss... Kann ich die jetzt noch nachträglich melden oder was mach ich mit den 2 33er Magazinen?

2) Ich hab damals zur Glock auch andere Magazine dazu geschenkt bekommen, einfach weil sie der Verkäufer nicht mehr gebraucht hat wegen Hobbyaufgabe, seine AR hatte er schon verkauft und die Magazine hat er beim Glock Zeug suchen noch irgendwo gefunden und sie mir mitgegeben. Das waren 30er Magazine für eine AR15. Die sind ebenfalls nicht gemeldet da ich, wie schon zuvor bei Frage 1, nicht wusste dass man Magazine melden muss und ausserdem gar keine AR15 hatte. Jetzt will ich mir aber eine AR15 kaufen... was mache ich dann mit den Magazinen? Kann ich die nachträglich melden? Glaubt mir doch kein Mensch dass ich die schon vorher hatte...

Danke für die Hilfe.
NilaT hat geschrieben:
Do 21. Mai 2020, 23:24
Danke rupi,

und dann hab ich hier wo gelesen gibts 2 Möglichkeiten, is das richtig?
Entweder die ganze Waffe wird Kat A. oder nur die Magazine und die Waffe bleibt B?
Stimmt das?
Bei Variante 2 darf man die Magazine dann nur auf bestimmten Schießständen verwenden...
Bei Variante 1 überall oder wie?
Und bekommt man in allen beiden Fällen einen neue WBK?
Und wenn ich ganz lästig sein darf, hast du vielleicht noch eine Vorlage wie/wo so eine Meldung aussehen muss?
Ganz formal an die selbe Stelle wie die Waffenmeldung oder wie?
Und müssen Magazine allgemein erst seit Nov. 2019 gemeldet werden? Ich kann mich nämlich nicht erinnern so etwas beim WBK Kurs gehört zu haben...

Danke :)
1.) Bei deiner vor dem 14.12.2019 besessenen Glock Pistole mit passenden Magazinen hast du die Möglichkeit

entweder die Pistole mit 2 passenden >20 Magazinen zu melden, dann wird die Glock eine Waffe der Kat A gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG, die Magazine werden als Waffen der Kat A gem § 17 Abs 1 Z. 7 als passendes Magazin zur Glock dazu gemeldet - sie belegen keinen Platz du bekommst aber auch keine "Magazinplätze" für FFW dafür. Ein Vorteil ist, dass du in Zukunft zu deiner Glock weitere (auch mehr als 2) passende >20 Magazine nachkaufen kannst und die Magazine "überall" an die Waffe anstecken darfst, z.B. auch zu Hause oder auf einem privaten Schießstand;

oder nur die 2 Magazine als Waffen der Kat A gem. § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG zu melden, du bekommst dann für jedes Magazin einen Kat A § 17 Abs. 1 Z. 9 Platz auf deiner WBK, deine Glock bleibt Kat B. Ein Vorteil ist, dass du 2 "Magazinplätze" für FFW hast, die du, z.B. nach Verkauf deiner Glock Magazine an einen Händler ect. mit 2 anderen >20 Magazinen für FFW belegen kannst;

oder du gibst die 2 Magazine innerhalb der Frist bei der Behörde ab und verzichtest darauf.


2.) Bei deinen vor dem 14.12.2019 besessenen Magazinen hast du nur zwei Möglichkeiten

entweder du meldest die Magazine als Waffen der Kat A gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG bei deiner Behörde (die wird gegebenenfalls verlangen, dass du den rechtmäßigen Besitz vor dem 14.12.2019 zumindest glaubhaft machst) und bekommst dann für jedes >10 Magazin einen Kat A § 17 Abs. 1 Z. 10 Platz dafür, du hast dann X "Magazinplätze" für LW, die du, z.B. nach Verkauf deiner AR15 Magazine an einen Händler ect. mit einer der Anzahl entsprechenden anderen >10 Magazinen für LW belegen kannst;

oder du gibst sie innerhalb der Frist bei der Behörde ab und verzichtest darauf.


3.) Du bekommst in jedem Fall - außer wenn du auf alle Magazine verzichtest - eine neue WBK, die du auch selbst bezahlen musst.


4.) z.B.:

Innerhalb offener Frist melde ich nachstehende verbotenen Waffen gem. § 17 Abs. 1 WaffG:

gem. § 17 Abs. 1 Z. 9 (Magazine für halbautomatische Faustfeuerwaffen):
2 (zwei) Stück:
Hersteller: Glock
Seriennummer: 0000 (keine)
Kaliber: 9mm Luger
Kapazität: 33 Patronen

gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 (Magazine für halbautomatische Waffen, die keine Faustfeuerwaffen sind):
7 (sieben) Stück:
Hersteller: Magpul
Seriennummer: 0000 (keine)
Kaliber: .223 Rem.
Kapazität: 30 Patronen

usw.



5.) Ja, vor dem 14.12.2019 waren Magazine weder meldepflichtig noch konnte man sie überhaupt irgendwo "melden".

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 01:36
von Emil
Jiggler hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 13:49
Meinem Onkel haben sie nach 4 Jahren aus eigenem Antrieb die WBK von 2 auf 4 erweitert, als er seinen Waffenführerschein nachgereicht hatte, nachdem er keine neue Jagdkarte mehr gelöst hat.

Also es kommt halt wirklich darauf an, wie "nett" dein SB ist.

Ich stehe auch vor einem ähnlichen Problem. Nach der Meldung hätte ich keine B Plätze mehr, was ich vermeiden will (KK Zubehör wäre nicht möglich), 5 Jahres Erweiterung aber erst 10 Monate nach der Meldefrist. Also kann ich entweder auf Kulanz hoffen, oder mir die Mühe machen auf sportlichem Wege zu erweitern. Bis jetzt war ich nämlich nur just 4 fun 2-3 mal pro Jahr am Stand, ohne Mitgliedschaft oder sonst etwas.
Doch natürlich, KK Zubehör ist auch mit nur A Plätzen möglich, du musst nur einen Antrag auf KK Zubehör also Kat B Zubehör (also "zusätzliches" Zubehör, weil du ja als freies Zubehör nur Kat A Zubehör haben kannst) stellen und auf der neuen WBK muss "Zubehör" vermerkt sein! § 23 Abs. 3 (letzte zwei Sätze) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 WaffG, als "Rechtfertigung" (sofern die Behörde wirklich so streng nach dem Gesetz eine Rechtfertigung für KK Zubehör für den Akt haben will) gibst du z.B. einfach an, dass du es zum günstigeren Trainieren benötigst oder je nachdem für was du es halt in deinem Fall brauchst.