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Transport zum Schießplatz wie?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steirer
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Steirer » Mi 29. Mai 2013, 20:19

Seit wann gibt's in Oesterreich einen "Clubzwang" fuer Sportschuetzen?
Transport zum Schiessplatz oder zum behoerdlich genehmigten Schiessplatz?
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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Robert
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Robert » Mi 29. Mai 2013, 20:23

Aha, aha...

Ich denke ich werde mal mit der lokal zuständigen Exekutive sprechen wie sie das auslegen. Ist halt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenns die lokalen nicht stört, dann auch ka Klage....

Als Otto Normalbürrger bin ich allerdings der Meinung dass ich genau das Waffengesetz zu kennen habe und nicht 10 andere Erlässe von denen ich nie nix höre, auf die im Waffengesetz auch nicht verwiesen wird als etwaige Oreintierung. (ICH kann mich ja im Internetz schlaumachen, aber 9 von 10 können/tun das nicht und es kann meiner Meinung nach auch nicht verlangt werden! Entweder stehts klar im Gesetz und sonst ist es höchstens das was du eh sagst: Irgendeine MEINUNG von IRGENDWEM)

Nach meinem Rechtsverständnis schützt Unwissenheit zwar vor Strafe nicht, aber mehr als nach Besten Wissen und Gewissen Informieren kann sich kein Mensch.

Ich denke es muss reichen wenn ich einem Exekutivbeamten im Zweifel die Stelle im (ausgedruckten und mitgeführten) Gesetz zeigen kann die es mir erlaubt die Waffe ungeladen auch offen zu führen.
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Mi 29. Mai 2013, 22:11

Steirer hat geschrieben:Seit wann gibt's in Oesterreich einen "Clubzwang" fuer Sportschuetzen?


hi

den gibt es ja eh nicht

aber es gibt im wesentlichen zwei privilegierte gruppen von legalwaffenbesitzern
jaeger und sportschuetzen

wenn du in den genuss der priviliegen (teilmantelhohlspitz, fuehren von kat C und D) kommen willst musst halt zu diesen gruppen gehoeren ..

aber von zwang ist keine rede
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Heinzelmaennchen » So 31. Jan 2016, 10:36

Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von BigBen » So 31. Jan 2016, 10:39

ist rechtlich kein problem.
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Heinzelmaennchen » So 31. Jan 2016, 10:49

thx for Info!
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » So 31. Jan 2016, 12:25

koennte bei mir gewesen sein
die sache ist nicht ganz so klar wie es auf den ersten blick scheint

lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden

im waffengesetzt laesst sich dazu nichts finden, auch nicht in den verordnungen, erlaessen und ogh urteilen

aber wenn die zwei der meinung sind ...
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Jürgen_ » So 31. Jan 2016, 13:19

Ich hätte auch eine Frage zu Transport, erlaube mir den Thread kurz zu "hijacken"
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?

Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)

Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile

Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Blackhawk » So 31. Jan 2016, 13:56

Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG


Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen :hand:

Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden :idea:
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von rupi » So 31. Jan 2016, 13:58

Blackhawk hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG


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wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von crosseye » So 31. Jan 2016, 14:06

rupi hat geschrieben:
Blackhawk hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG


Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen :hand:

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Senf » So 31. Jan 2016, 14:29

Jürgen_ hat geschrieben:Ich hätte auch eine Frage zu Transport, erlaube mir den Thread kurz zu "hijacken"
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?

Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)

Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile

Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!


Ich glaube nicht dass es da eine Judikatur dazu gibt... ich wüsste nicht warum du ein Problem bekommen solltest wenn du mit einem Glock-Schlitten in der Jackentasche zum Büchser gehst. Nachdem normalerweise nicht anstandslos Personen auf offener Straße gefilzt werden, kanns keiner wissen und sich ergo dessen auch nicht beschweren dass du einen Verschluss in der Tasche hast. Wenn mich ein Polizist auf offener Straße(wahllos aus der Menge gepickt) fragt was ich in den Taschen hab, frag ich ihn zurück ob er sonst keine Sorgen hat. Im Gesetz steht was von "Waffe", der Schlitten allein ist keine Waffe, damit gehe ich davon aus dass ich Waffenteile ganz normal von A nach B bewegen darf, ohne dass ich gegen das Gesetz verstoße.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » So 31. Jan 2016, 14:36

rupi hat geschrieben:
Blackhawk hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,

Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
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da wirst vermutlich lange suchen muessen

diese bestimmung ist aus dem ISSF bzw SGKP reglement und gilt im prinzip auf allen praezisionsschiesstaenden.

munition darf erst auf das entsprechende kommando "5 schuss laden und fertigmachen" geladen werden. das hantieren mit munition bevor dieses kommando gegeben wird fuehrt zur disqualifikation.

im prinzip gelten diese bestimmungen nur bei bewerben.
da aber sehr viele staende aus haftungsgruenden in ihrer standordnung irgendwo stehen haben "es gelten die bestimmungen der oesterreichischen schiessordnung, dem gueltigen regelwerk ISSF bzw SGKP ( jetzt FFW-GK) " gilt das aber auch ausserhalb der bewerbe.
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Thor » So 31. Jan 2016, 16:15

gewo hat geschrieben:
lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden



jetzt muss nur noch das räumliche naheverhältnis genau definiert werden.
Bei mir ist die Gun in einer verschlossenen Waffentasche, die steckt wiederum in einem verschlossenen Waffenrucksack. Die Mags waren früher vorgestopft und sind in einer eigenen Magazintasche die ebenfalls verschlossen ist und steckt in einer 2. ebenfalls verschlossenen Tasche weil der Rucksack meist ohnehin voll ist.

Was das auch immer war - eine schnelle Zugriffsmöglichkeit sieht anders aus.

Weiß schon, daß dieses Werk das Referenzwerk ist aber mal ehrlich - denke ist etwas anderes wenn das Setup das gleiche wäre aber die vollgestopften Mags im Rucksack herumkugeln hätte dann würde ich dem zustimmen.

In dem von dir angeführten Text wird ja das vorgestopfte Mag in Verbindung mit der Waffe gesprochen und der Kontext über den Satz "räumliches Naheverhältnis hergestellt. Aber ein Statement "vorgestopfte Mags sind verboten" gibt er ja auch nicht von sich.

MFG

Der
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