ja, wenn sie keinen schluessel zum innenfach hatJollyJumper hat geschrieben:Ich grabe das Thema mal aus um meinen konkreten Fall zu disktuieren. Gehe ich richtig davon aus:
Ich (B und C Waffen) kann mit meiner Freundin (C Waffen) die Kategorie C Langwaffen gemeinsam in einem Tresor lagern, da wir ja beide grundsätzlich berechtigt sind diese an uns zu nehmen. Wenn ich dann meine Kategorie B Kurzwaffe im abschließbaren Innenfach (zu dem natürlich nur ich den Schlüssel habe) im selben Tresor lagere, sollte das doch okay sein weil sie ja darauf keinen Zugriff hat?
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Deine Annahme ist korrekt.
- JollyJumper
- .223 Rem
- Beiträge: 260
- Registriert: Mi 25. Okt 2017, 11:48
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Okay super.