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Zubehör und freier WBK Platz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von BigBen » Mo 4. Nov 2013, 22:50

und gegen forenregeln weil eben illegal

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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

nokru
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von nokru » Mo 4. Nov 2013, 23:32

das war eben der grund der frage, ob die waffenbehörde grundsätzlich einem zutraut sich konform zu verhalten, oder gleich abwinkt genau deswegen

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Floody » Di 5. Nov 2013, 11:02

Und deshalb bieten wir auch der Behörde keine Gründe diese Möglichkeit einzuschränken!

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Stickhead » Di 5. Nov 2013, 11:06

Es ist meines Wissens nach eine rechtliche Grauzone, in der man sich bewegt. Bewusst umgehen würde ich die Stückzahlbeschränkung jedenfalls nicht!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Maximilian » Di 5. Nov 2013, 11:54

da problem ist nur, dass man immer der dumme ist-auch wenn man vorher hinrennt und versucht persönlich alles abzuklären.
die behörden sind immer fein raus.werd deshalb nochmal anrufen und explizit nachrfragen, ob alles seine richtigkeit hat...

was soll es denn bringen, eine zweite glock zusammenzusetzen-du kannst doch eh nur mit einer schiessen...
solche ideen führen dann dazu, dass immer noch mehr verschärft wird...naja obwohl-verschärft wird sowieso :?

ist jemandem das eigentlich schon mal passiert? also eine bewusste oder versehentliche übertretung der stückzahl? welche maßnahmen wurden dann eingeleitet?

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von gewo » Di 5. Nov 2013, 12:38

Stickhead hat geschrieben:Es ist meines Wissens nach eine rechtliche Grauzone, in der man sich bewegt. Bewusst umgehen würde ich die Stückzahlbeschränkung jedenfalls nicht!
hi

ich seh keine grauzone ehrlich gesagt

die anzahl der waffen welche du innehaben (besitzen) darfst ist auf die stueckzahl X beschraenkt
wie sich die jetzt zusammensetzen ist im prinzip egal

ob der upper A den du als wechselsystem zum lower B eingetragen hast auf den lower B oder dem lower C (den du ja auch genehmigungsfrei besitzen darfst) draufgebaut ist, ist egal

du darfst einfach in summe nie auf mehr fertig zusammengebaute waffen zugriff haben als du plaetze hast

ich empfehle meinen kunden (zusaetzliche) griffstuecke - um "missverstaendnisse" zu vermeiden - moeglichst nicht direkt bei den allfaellig besessenen dazupassenden wechselsystemen aufzubewahren

denn wenn zwei sachen griffbereit so nebeneinander liegen dass sie mit einem handgriff zusammenbaubar und verwendungsbereit sind....
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Bud Spencer » Di 5. Nov 2013, 12:44

Doch! eine Grauzone würde bspw. ein Schießstand darstellen. Da da die regeln der Innehabung nur bedingt greifen.
Ergo ich darf mit griffstück (frei) und genehmigungspflichtigen Wechselsystem (Zubehör) getrennt zum Schießstand fahren, es dort zusammensetzen und beim verlassen wieder zerlegen. Ist im Rahmen des Waffengesetzes.

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von gewo » Di 5. Nov 2013, 13:19

Bud Spencer hat geschrieben:Doch! eine Grauzone würde bspw. ein Schießstand darstellen. Da da die regeln der Innehabung nur bedingt greifen.
Ergo ich darf mit griffstück (frei) und genehmigungspflichtigen Wechselsystem (Zubehör) getrennt zum Schießstand fahren, es dort zusammensetzen und beim verlassen wieder zerlegen. Ist im Rahmen des Waffengesetzes.
hi

hmmm

spannendes thema
hab noch nicht drueber nachgedacht ...
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Whobert » Mi 13. Nov 2013, 21:57

ich hatte heute meine neue wbk in der post. ich find aber keine eintragung mit zubehör auf der karte :?:

sollte wahrscheinlich unter "Behördliche Eintragung" stehen? :at2:

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von rupi » Mi 13. Nov 2013, 21:59

was hast angegeben beim Antrag an Zubehör ?

weil das sollt auf der Rückseite dabeistehen
member the old PD design ? oh I member

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Fox » Mi 13. Nov 2013, 22:04

Du wirst auf deiner WBK überhaupt keine Eintragung finden,die als Zubehör deklariert ist.
Die ist entweder ,wie jetzt noch auf deiner zuständigen BH gemeldet,oder im ZWR.
Aber lieber bei der BH nachfragen,das ZWR kann dir aus einem Zubehör,sprich WS,eine komplette Waffe machen.
Ist uns leider schon passiert.
Fox

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Whobert » Mi 13. Nov 2013, 22:05

wechsellauf für eine glock.

bin sogar daneben gesessen wie er zubehör in den antrag eigetragen hat :)
vielleich hat die Staatsdruckerei einen fehler gemacht.

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von rupi » Mi 13. Nov 2013, 22:11

Fox hat geschrieben:Du wirst auf deiner WBK überhaupt keine Eintragung finden,die als Zubehör deklariert ist.
und wie du das hinten auf der Plastikkarte draufgedruckt findest wennst welches hast
"behördliche Eintragung: Zubehör"
und ohne diesen Zusatzeintrag darfst eigentlich mit der Plastik WBK kein Zubehör besitzen/kaufen
member the old PD design ? oh I member

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Whobert » Mi 13. Nov 2013, 22:17

rupi hat geschrieben: und wie du das hinten auf der Plastikkarte draufstehen wennst welches hast
"behördliche Eintragung: Zubehör"
und ohne diesen Zusatzeintrag darfst eigentlich mit der Plastik WBK kein Zubehör besitzen/kaufen
okay danke, werd morgen mal auf der bh anrufen!

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Fox » Mi 13. Nov 2013, 22:24

Habe nur die alte WBK,da steht das nicht drauf.Seit 1970.Das war der große Fetzen,dann Erweitert,auf die neuere Umgestiegen.
Da steht nur wieviel du an Waffen besitzen darfst.Von Zubehör keine Rede.
Wieder gescheiter geworden.
Unsere Poliker denken sich immer weitere Schikanen aus,um die Abschaffung der WBK voranzutreiben.

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