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Zubehör und freier WBK Platz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
und gegen forenregeln weil eben illegal
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Zubehör und freier WBK Platz
das war eben der grund der frage, ob die waffenbehörde grundsätzlich einem zutraut sich konform zu verhalten, oder gleich abwinkt genau deswegen
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Und deshalb bieten wir auch der Behörde keine Gründe diese Möglichkeit einzuschränken!
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Es ist meines Wissens nach eine rechtliche Grauzone, in der man sich bewegt. Bewusst umgehen würde ich die Stückzahlbeschränkung jedenfalls nicht!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
- Maximilian
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- Beiträge: 18
- Registriert: Mi 30. Okt 2013, 15:25
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
da problem ist nur, dass man immer der dumme ist-auch wenn man vorher hinrennt und versucht persönlich alles abzuklären.
die behörden sind immer fein raus.werd deshalb nochmal anrufen und explizit nachrfragen, ob alles seine richtigkeit hat...
was soll es denn bringen, eine zweite glock zusammenzusetzen-du kannst doch eh nur mit einer schiessen...
solche ideen führen dann dazu, dass immer noch mehr verschärft wird...naja obwohl-verschärft wird sowieso
ist jemandem das eigentlich schon mal passiert? also eine bewusste oder versehentliche übertretung der stückzahl? welche maßnahmen wurden dann eingeleitet?
die behörden sind immer fein raus.werd deshalb nochmal anrufen und explizit nachrfragen, ob alles seine richtigkeit hat...
was soll es denn bringen, eine zweite glock zusammenzusetzen-du kannst doch eh nur mit einer schiessen...
solche ideen führen dann dazu, dass immer noch mehr verschärft wird...naja obwohl-verschärft wird sowieso

ist jemandem das eigentlich schon mal passiert? also eine bewusste oder versehentliche übertretung der stückzahl? welche maßnahmen wurden dann eingeleitet?
Re: Zubehör und freier WBK Platz
hiStickhead hat geschrieben:Es ist meines Wissens nach eine rechtliche Grauzone, in der man sich bewegt. Bewusst umgehen würde ich die Stückzahlbeschränkung jedenfalls nicht!
ich seh keine grauzone ehrlich gesagt
die anzahl der waffen welche du innehaben (besitzen) darfst ist auf die stueckzahl X beschraenkt
wie sich die jetzt zusammensetzen ist im prinzip egal
ob der upper A den du als wechselsystem zum lower B eingetragen hast auf den lower B oder dem lower C (den du ja auch genehmigungsfrei besitzen darfst) draufgebaut ist, ist egal
du darfst einfach in summe nie auf mehr fertig zusammengebaute waffen zugriff haben als du plaetze hast
ich empfehle meinen kunden (zusaetzliche) griffstuecke - um "missverstaendnisse" zu vermeiden - moeglichst nicht direkt bei den allfaellig besessenen dazupassenden wechselsystemen aufzubewahren
denn wenn zwei sachen griffbereit so nebeneinander liegen dass sie mit einem handgriff zusammenbaubar und verwendungsbereit sind....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
Doch! eine Grauzone würde bspw. ein Schießstand darstellen. Da da die regeln der Innehabung nur bedingt greifen.
Ergo ich darf mit griffstück (frei) und genehmigungspflichtigen Wechselsystem (Zubehör) getrennt zum Schießstand fahren, es dort zusammensetzen und beim verlassen wieder zerlegen. Ist im Rahmen des Waffengesetzes.
Ergo ich darf mit griffstück (frei) und genehmigungspflichtigen Wechselsystem (Zubehör) getrennt zum Schießstand fahren, es dort zusammensetzen und beim verlassen wieder zerlegen. Ist im Rahmen des Waffengesetzes.
Re: Zubehör und freier WBK Platz
hiBud Spencer hat geschrieben:Doch! eine Grauzone würde bspw. ein Schießstand darstellen. Da da die regeln der Innehabung nur bedingt greifen.
Ergo ich darf mit griffstück (frei) und genehmigungspflichtigen Wechselsystem (Zubehör) getrennt zum Schießstand fahren, es dort zusammensetzen und beim verlassen wieder zerlegen. Ist im Rahmen des Waffengesetzes.
hmmm
spannendes thema
hab noch nicht drueber nachgedacht ...
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
ich hatte heute meine neue wbk in der post. ich find aber keine eintragung mit zubehör auf der karte
sollte wahrscheinlich unter "Behördliche Eintragung" stehen?

sollte wahrscheinlich unter "Behördliche Eintragung" stehen?

Re: Zubehör und freier WBK Platz
was hast angegeben beim Antrag an Zubehör ?
weil das sollt auf der Rückseite dabeistehen
weil das sollt auf der Rückseite dabeistehen
member the old PD design ? oh I member
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Du wirst auf deiner WBK überhaupt keine Eintragung finden,die als Zubehör deklariert ist.
Die ist entweder ,wie jetzt noch auf deiner zuständigen BH gemeldet,oder im ZWR.
Aber lieber bei der BH nachfragen,das ZWR kann dir aus einem Zubehör,sprich WS,eine komplette Waffe machen.
Ist uns leider schon passiert.
Fox
Die ist entweder ,wie jetzt noch auf deiner zuständigen BH gemeldet,oder im ZWR.
Aber lieber bei der BH nachfragen,das ZWR kann dir aus einem Zubehör,sprich WS,eine komplette Waffe machen.
Ist uns leider schon passiert.
Fox
Re: Zubehör und freier WBK Platz
wechsellauf für eine glock.
bin sogar daneben gesessen wie er zubehör in den antrag eigetragen hat
vielleich hat die Staatsdruckerei einen fehler gemacht.
bin sogar daneben gesessen wie er zubehör in den antrag eigetragen hat

vielleich hat die Staatsdruckerei einen fehler gemacht.
Re: Zubehör und freier WBK Platz
und wie du das hinten auf der Plastikkarte draufgedruckt findest wennst welches hastFox hat geschrieben:Du wirst auf deiner WBK überhaupt keine Eintragung finden,die als Zubehör deklariert ist.
"behördliche Eintragung: Zubehör"
und ohne diesen Zusatzeintrag darfst eigentlich mit der Plastik WBK kein Zubehör besitzen/kaufen
member the old PD design ? oh I member
Re: Zubehör und freier WBK Platz
okay danke, werd morgen mal auf der bh anrufen!rupi hat geschrieben: und wie du das hinten auf der Plastikkarte draufstehen wennst welches hast
"behördliche Eintragung: Zubehör"
und ohne diesen Zusatzeintrag darfst eigentlich mit der Plastik WBK kein Zubehör besitzen/kaufen
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Habe nur die alte WBK,da steht das nicht drauf.Seit 1970.Das war der große Fetzen,dann Erweitert,auf die neuere Umgestiegen.
Da steht nur wieviel du an Waffen besitzen darfst.Von Zubehör keine Rede.
Wieder gescheiter geworden.
Unsere Poliker denken sich immer weitere Schikanen aus,um die Abschaffung der WBK voranzutreiben.
Da steht nur wieviel du an Waffen besitzen darfst.Von Zubehör keine Rede.
Wieder gescheiter geworden.
Unsere Poliker denken sich immer weitere Schikanen aus,um die Abschaffung der WBK voranzutreiben.