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Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 17:56
von RAR
MrRiesa hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:33
Sicherstellen das kein Projektil den Grund verlässt, okay, keiner schießt 30grad nach oben, aber falls doch, kann ich das ja nicht sicherstellen ausser …
… du beschränkst den möglichen ABSCHUSSWINKEL.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 18:19
von AUG-andy
RAR hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:56
MrRiesa hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:33
Sicherstellen das kein Projektil den Grund verlässt, okay, keiner schießt 30grad nach oben, aber falls doch, kann ich das ja nicht sicherstellen ausser …
… du beschränkst den möglichen ABSCHUSSWINKEL.
Stichwort Überschußblende, wie sie auf allen Freiluftständen zu finden sind.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 18:19
von MrRiesa
rider650 hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:46
Die erste offizielle Aussage wirst du vom Richter kriegen.
Das hab ich befürchtet..

RAR hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:56
MrRiesa hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:33
Sicherstellen das kein Projektil den Grund verlässt, okay, keiner schießt 30grad nach oben, aber falls doch, kann ich das ja nicht sicherstellen ausser …
… du beschränkst den möglichen ABSCHUSSWINKEL.
Danke.. Guter Denkansatz.. aus einer Holzkoje heraus kann ich mit Vordach, Blenden und Seitenteilen eigentlich sicherstellen das nur "geradeaus und nach vorne" geschossen werden kann...

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 09:06
von RAR
MrRiesa hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 18:19
RAR hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:56
… du beschränkst den möglichen ABSCHUSSWINKEL.
.. aus einer Holzkoje heraus kann ich mit Vordach, Blenden und Seitenteilen eigentlich sicherstellen das nur "geradeaus und nach vorne" geschossen werden kann...
Da würde ich doch nochmal drüber nachdenken. Holz ist jetzt nicht unbedingt der Werkstoff, den man bei der Frage nach "schussfest" zuerst nennen würde. Wenn aus Schießrichtung hinter dem Holz eine Erd-/Sand-/Kiesschüttung wäre, sähe die Sache schon freundlicher aus -- da muss man dann aber aufpassen, dass die Schüttung das Holz nicht dauerhaft befeuchtet … Massiveres, wie z.B. Stahlblenden oder armierter Beton, sollte man so anbringen, dass der ggf. erzeugte Querschläger den unseligen Schützen nicht an zukünftigen Fehlschüssen hindert.

Ois ned so oafoch.

Gerade gestern habe ich einen Stand besichtigt, der 116 m lang unterirdisch errichtet wurde. Die zahllosen Einschläge am Mobiliar werden später im Jahr zum Austausch aller möglichen Teile führen. Dabei wurde bereits nachgebessert, denn manche Kaliber (300 Weatherby z.B.) wurden in der Planung nicht ernst genug genommen, was für einiges an Schäden gesorgt hat.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 10:27
von 75reinhard
MrRiesa hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 17:33
Ich grab den Thread nochmal aus, weil ich auf sämtlichen Seiten nichts konkretes finde.
Führen, Lärmbelästigung, kein Zugang zum Gefahrenbereich ist alles geklärt, aber..

Gibt es Vorschriften zur Größe des Kugelfanges (in dem Fall Erdwall)
Es macht doch einen erheblichen Unterschied ob ich mit der KW auf 10m oder mim 22er Repetierer auf 100m schieße..
Sicherstellen das kein Projektil den Grund verlässt, okay, keiner schießt 30grad nach oben, aber falls doch, kann ich das ja nicht sicherstellen ausser ich bau einen 100m Tunnel..
Es gibt diverse Normen dazu, die den Stand der Technik repräsentieren. Bei einem behördlich genehmigten Schießstand wird daran nicht vorbeikommen - ggf. können Abänderungen und Ergänzungen von einem SV vorgenommen werden. Einen SV-Bericht und eine SV Abnahme wird die Behörde so oder so für die Bewilligung fordern.

Im privaten Bereich kannst du dich selbstverständlich genauso an diesen Normen orientieren. Die geben durchaus Auskunft zur Planung, Ausführung, über Art und Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsbereiche, Baustoffempfehlungen (in Abhängigkeit der Geschoßenergie), usw.

Die Normen wären schon einmal ein besserer Ansatz als die "Jugend forscht" Methode.
Nachstehende Normen wären mir dazu bekannt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

ÖNORM S 1240 - Schießstätten, Planung, Bau und Betrieb
ÖNORM S 1241 - Schießstätten für den Schrotschuss aus Langwaffen
ÖNORM S 1242 - Schießstätten für den Kugelschuss aus Langwaffen
ÖNORM S 1243 - Schießstätten für Faustfeuerwaffen
ÖNORM S 1244 - Sportschießstätten für Pfeil und Bogen
ÖNORM S 1245 - Schießstätten für Armbrust
ÖNORM S 1247 - Schießstätten für Waffen mit Druckluft- oder CO2- Antrieb
ÖNORM S 1248 - Schießbuden

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 17:11
von MrRiesa
Super, danke..werd ich heute gleich mal durcharbeiten!

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Mo 8. Mai 2023, 09:59
von Alexander K
Servus Leute!
Ich muss da glatt mal einen Bekannten fragen, der hat einen öffentlichen Bogenschießparcours.😁. Ich trainiere auf meinem Grundstück mit 4,5 Diabolo Kurzwaffe. Ich hab mir da mal die Önormen durchgelesen und bin ein wenig erstaunt, wie der Amtschimmel wiehern kann. Mein kleiner Schießstand ist nur privat und sicher eingerichtet. Dann schlage ich mir alles weitere schön aus dem Kopf😊