Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Yes, it is correct that it was postponed but there is one caveat.
Czech parliament may re-discuss it again on next meeting(s), so it's not guaranteed that they will wait till lawsuit result.
Czech parliament may re-discuss it again on next meeting(s), so it's not guaranteed that they will wait till lawsuit result.
A society that can’t defend its children has no tomorrow.
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
EU-Feuerwaffenrichtlinie und die Schweiz:
Sommaruga (Bundesrätin) informiert zur EU-Waffenrichtlinie
https://www.blick.ch/news/politik/sommaruga-informiert-zur-eu-waffenrichtlinie-jetzt-kommt-die-uebungspflicht-fuer-schuetzen-id8060725.html
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/EU-Waffenrichtlinie-pragmatisch-umsetzen-20990582
Hoffe es ist in diesem Thread richtig.
Gruss SwissShot.
Sommaruga (Bundesrätin) informiert zur EU-Waffenrichtlinie
https://www.blick.ch/news/politik/sommaruga-informiert-zur-eu-waffenrichtlinie-jetzt-kommt-die-uebungspflicht-fuer-schuetzen-id8060725.html
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/EU-Waffenrichtlinie-pragmatisch-umsetzen-20990582
Hoffe es ist in diesem Thread richtig.
Gruss SwissShot.
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Lt. Firearms United umfasst die Klage von CZ (+ PL + HU) zwei Punkte:
(1) Neue EU-FWR soll für nichtig erklärt werden
(2) Nationale Umsetzpflicht soll bis zur Entscheidung von Punkt (1) aufgeschoben werden.
Hier habe der EuGH am 27. Februar 2018 (nur) Punkt (2) abgewiesen.
Auf gut deutsch: Es muss jetzt derweil erstmal umgesetzt werden, egal was dann beim endgültigen Sprüch zur Klage von CZ, PL und HU gegen die FWR rauskommt.
Wer FR oder CZ kann, kann sich das entsprechende Dokument zu gemüte führen. Ich schätze mal, dass zumindest EN hoffentlich bald folgt.
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... cid=542882
(Edits gemacht, um Missverständnissen vorzubeugen)
(1) Neue EU-FWR soll für nichtig erklärt werden
(2) Nationale Umsetzpflicht soll bis zur Entscheidung von Punkt (1) aufgeschoben werden.
Hier habe der EuGH am 27. Februar 2018 (nur) Punkt (2) abgewiesen.
Auf gut deutsch: Es muss jetzt derweil erstmal umgesetzt werden, egal was dann beim endgültigen Sprüch zur Klage von CZ, PL und HU gegen die FWR rauskommt.
Wer FR oder CZ kann, kann sich das entsprechende Dokument zu gemüte führen. Ich schätze mal, dass zumindest EN hoffentlich bald folgt.
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... cid=542882
(Edits gemacht, um Missverständnissen vorzubeugen)
Zuletzt geändert von hmg382 am Mo 12. Mär 2018, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Der Verband ist offenbar der aktuelle Entwurf bekannt.... 2 nicht so erfreuliche Eckpunkte:
*) Einige HAs werden zur Kategorie A -> Besitz weiter kein Problem, aber nicht mehr erwerb- oder vererbbar.
*) Angeblich Verschärfungen, welche nicht von der EU verlangt werden (ins Detail wird hier nicht gegangen)
*) Einige HAs werden zur Kategorie A -> Besitz weiter kein Problem, aber nicht mehr erwerb- oder vererbbar.
*) Angeblich Verschärfungen, welche nicht von der EU verlangt werden (ins Detail wird hier nicht gegangen)
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
A. d. M.: Beiträge ohne Informationsgehalt zum Thema gelöscht.
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=YVeHBdPc8do[/youtube]
Stand your Ground!
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
https://firearms-united.com/de/finnish-gunban/
Die Finnen setzen die Richtlinie strenger als notwendig um, teilweise offenbar auch aufgrund von Übersetzungsfehlern
Die wichtigsten Punkte dort, auf Deutsch:
Alle 5 Jahre Bedürfnisnachweis
Den mittleren Punkt versteh ich nicht wirklich ("part of the collection"), liest sich aber so, als dürften Sammler ihre Waffen nicht schießen
2 Jahre (vermutlich im Verein) trainieren, bevor man die neue Kat A bekommt, anstatt ein Jahr wie vorgesehen
Finnish Implementation proposal has been published, and it seems that the Finnish authorities have overshot their mandate.
Die Finnen setzen die Richtlinie strenger als notwendig um, teilweise offenbar auch aufgrund von Übersetzungsfehlern

These include, but are not limited to:
– Mandatory requirement to proof the need to have firearm every 5 years
– Ban to shoot firearms which are part of the collection. This interpretation came from a mistake in directive translation
– 24 month „trial period“ before being allowed to buy A-category firearm for sportshooting, even though directive only requires 12 month
Die wichtigsten Punkte dort, auf Deutsch:
Alle 5 Jahre Bedürfnisnachweis
Den mittleren Punkt versteh ich nicht wirklich ("part of the collection"), liest sich aber so, als dürften Sammler ihre Waffen nicht schießen
2 Jahre (vermutlich im Verein) trainieren, bevor man die neue Kat A bekommt, anstatt ein Jahr wie vorgesehen
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Aussendung der IWO:
In letzter Zeit häufen sich bei der Verband vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen, wie beispielsweise Steyr AUG-Z, Oberland Arms OA15, Schmeisser AR15, SIG-Kempf SG550, etc. nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen? Oder soll man genau das Gegenteil machen und dringend versuchen vor einem Verbot samt eventueller Enteignung eine derartige Waffe zu verkaufen?
Dazu ist zu sagen, daß der Gesetzwerdungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Zwar sind die Arbeiten betreffend einen Entwurf praktisch durchgeführt, der politische Konsens ist aber noch nicht hergestellt, auch kam es noch zu keiner offiziellen Begutachtung. Dies bedeutet, daß zum derzeitigen Zeitpunkt niemand eine hundertprozentig verläßliche Vorhersage geben kann, die Politik ist eben nicht immer berechenbar.
Dennoch ist die Marschrichtung aufgrund der politischen Zusagen, der erteilten Informationen und der verfassungsgesetzlichen Grundlagen relativ klar:
Ein bestimmter Teil der halbautomatischen Langwaffen, die derzeit in die Kategorie B (Waffenbesitzkarte, Waffenpaß) eingereiht sind, werden zu Kategorie A-Waffen (nur mit Sonderbewilligung erwerbbar). Welche Waffen betrifft dies? Nach der EU-Waffenrechtsrichtlinie betrifft dies jedenfalls halbautomatische Langwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 11 Schüsse abgegeben werden können, sofern entweder eine fixe Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen eingebaut ist oder ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird. Das heißt es werden nicht nur die „großen Magazine“ an sich verboten, sondern die gesamte Waffe, sofern eben ein derartiges Magazin eingesetzt wird.
Weiters werden zu Kategorie A-Waffen alle halbautomatische Langwaffen die einen Klapp- oder Teleskopschaft oder einen ohne Werkzeug abnehmbaren Schaft besitzen, wenn die Länge durch diese Vorrichtungen unter 60 cm gekürzt werden kann. Vereinfacht gesagt werden unter 60 cm verkürzbare Langwaffen zu verbotenen Waffen. Dies kann die Halbautomaten sämtlicher Hersteller betreffen, wenn eben ein entsprechender Klapp- oder Teleskopschaft, oder ein ohne Werkzeug abnehmbarer Schaft vorliegt.
All diese genannten Waffen werden jedenfalls verbotene Waffen werden. Nach der derzeitigen Lage und den politischen Zusagen werden weitere Halbautomaten nicht von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft.
Was wird nun mit den halbautomatischen Langwaffen passieren die entsprechend den oben dargestellten Regeln doch von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft werden (müssen)? Gleich vorweg, der Gesetzgeber ist hier relativ frei, es könnte daher „alles“ passieren. Dennoch ist der Weg zumindest vorgezeichnet: Eine entschädigungslose Enteignung ist nach der österreichischen Verfassung unzulässig, sodaß der Gesetzgeber bei der Festschreibung einer Enteignung viel Geld für Entschädigungen in die Hand nehmen müßte, um die Waffenbesitzer finanziell zu befriedigen. Dazu würde man sich politisch den großen Unwillen der Legalwaffenbesitzer zuziehen. Wieder basierend auf den politischen Zusagen und der Praxis des österreichischen Gesetzgeber in der Vergangenheit (Pumpguns, Umreihung von freien Halbautomaten zu genehmigungspflichtigen Halbautomaten) ist davon auszugehen, daß bei Inkrafttreten des Gesetzes legale Besitzer einer derartigen Waffe der Kategorie B eine Ausnahmebewilligung für den weiteren Besitz dieser Waffe als Waffe der Kategorie A erhalten werden. Es ist wahrscheinlich, daß sozusagen die selbe Praxis angewendet werden wird wie in der Vergangenheit bei den Pumpguns.
Das System, zu dem es höchstwahrscheinlich kommen wird, bedeutet daher, daß bisherige Besitzer weiterhin Besitzer dieser dann verbotenen Waffen legal bleiben dürfen; die Weitergabe derartiger Waffen (der Verkauf), aber auch die Vererbung wird aber schwieriger werden.
Ob diese Voraussetzungen eine Motivation zum Ankauf einer derartigen Waffe sind, oder ob man sich lieber soweit es nur irgendwie geht momentan noch davon trennen soll, muß jedem selbst überlassen bleiben. Eines ist aber klar, möchte man eine derartige Waffe, dann ist wohl jetzt die letzte Chance dazu.
Prof. DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der Verband
In letzter Zeit häufen sich bei der Verband vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen, wie beispielsweise Steyr AUG-Z, Oberland Arms OA15, Schmeisser AR15, SIG-Kempf SG550, etc. nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen? Oder soll man genau das Gegenteil machen und dringend versuchen vor einem Verbot samt eventueller Enteignung eine derartige Waffe zu verkaufen?
Dazu ist zu sagen, daß der Gesetzwerdungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Zwar sind die Arbeiten betreffend einen Entwurf praktisch durchgeführt, der politische Konsens ist aber noch nicht hergestellt, auch kam es noch zu keiner offiziellen Begutachtung. Dies bedeutet, daß zum derzeitigen Zeitpunkt niemand eine hundertprozentig verläßliche Vorhersage geben kann, die Politik ist eben nicht immer berechenbar.
Dennoch ist die Marschrichtung aufgrund der politischen Zusagen, der erteilten Informationen und der verfassungsgesetzlichen Grundlagen relativ klar:
Ein bestimmter Teil der halbautomatischen Langwaffen, die derzeit in die Kategorie B (Waffenbesitzkarte, Waffenpaß) eingereiht sind, werden zu Kategorie A-Waffen (nur mit Sonderbewilligung erwerbbar). Welche Waffen betrifft dies? Nach der EU-Waffenrechtsrichtlinie betrifft dies jedenfalls halbautomatische Langwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 11 Schüsse abgegeben werden können, sofern entweder eine fixe Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen eingebaut ist oder ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird. Das heißt es werden nicht nur die „großen Magazine“ an sich verboten, sondern die gesamte Waffe, sofern eben ein derartiges Magazin eingesetzt wird.
Weiters werden zu Kategorie A-Waffen alle halbautomatische Langwaffen die einen Klapp- oder Teleskopschaft oder einen ohne Werkzeug abnehmbaren Schaft besitzen, wenn die Länge durch diese Vorrichtungen unter 60 cm gekürzt werden kann. Vereinfacht gesagt werden unter 60 cm verkürzbare Langwaffen zu verbotenen Waffen. Dies kann die Halbautomaten sämtlicher Hersteller betreffen, wenn eben ein entsprechender Klapp- oder Teleskopschaft, oder ein ohne Werkzeug abnehmbarer Schaft vorliegt.
All diese genannten Waffen werden jedenfalls verbotene Waffen werden. Nach der derzeitigen Lage und den politischen Zusagen werden weitere Halbautomaten nicht von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft.
Was wird nun mit den halbautomatischen Langwaffen passieren die entsprechend den oben dargestellten Regeln doch von Kategorie B zu Kategorie A umgestuft werden (müssen)? Gleich vorweg, der Gesetzgeber ist hier relativ frei, es könnte daher „alles“ passieren. Dennoch ist der Weg zumindest vorgezeichnet: Eine entschädigungslose Enteignung ist nach der österreichischen Verfassung unzulässig, sodaß der Gesetzgeber bei der Festschreibung einer Enteignung viel Geld für Entschädigungen in die Hand nehmen müßte, um die Waffenbesitzer finanziell zu befriedigen. Dazu würde man sich politisch den großen Unwillen der Legalwaffenbesitzer zuziehen. Wieder basierend auf den politischen Zusagen und der Praxis des österreichischen Gesetzgeber in der Vergangenheit (Pumpguns, Umreihung von freien Halbautomaten zu genehmigungspflichtigen Halbautomaten) ist davon auszugehen, daß bei Inkrafttreten des Gesetzes legale Besitzer einer derartigen Waffe der Kategorie B eine Ausnahmebewilligung für den weiteren Besitz dieser Waffe als Waffe der Kategorie A erhalten werden. Es ist wahrscheinlich, daß sozusagen die selbe Praxis angewendet werden wird wie in der Vergangenheit bei den Pumpguns.
Das System, zu dem es höchstwahrscheinlich kommen wird, bedeutet daher, daß bisherige Besitzer weiterhin Besitzer dieser dann verbotenen Waffen legal bleiben dürfen; die Weitergabe derartiger Waffen (der Verkauf), aber auch die Vererbung wird aber schwieriger werden.
Ob diese Voraussetzungen eine Motivation zum Ankauf einer derartigen Waffe sind, oder ob man sich lieber soweit es nur irgendwie geht momentan noch davon trennen soll, muß jedem selbst überlassen bleiben. Eines ist aber klar, möchte man eine derartige Waffe, dann ist wohl jetzt die letzte Chance dazu.
Prof. DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der Verband
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Das ist nicht das Thema um Fragen zu stellen und zu diskutieren, entsprechende Beiträge wurden und werden weiterhin entfernt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Aussendung der Verband:
https://iwoe.at/fuer-eine-umsetzung-der ... augenmass/
Das Innenministerium hat einen Entwurf des neuen österreichischen Waffengesetzes erarbeitet. Jetzt verhandeln die Koalitionspartner über diesen bereits vorliegenden Entwurf.
Die Signale, die von manchen Politikern zumindest einer Koalitionspartei ausgesendet werden, stimmen nicht positiv. Verbesserungen und Entstaubungen wurden vom Innenministerium zwar vorformuliert, so mancher Politiker möchte hier aber bremsen. Nach diesen Verhinderern sollen nur die Verschärfungen durch die EU-Waffenrechtsrichtlinie in das österreichische Gesetz gelangen.
Die Verband hat daher eine Online-Petition gestartet und bittet Sie sich auf der Webpage der Verband http://www.iwoe.at einzutragen und klar zu dokumentieren, daß jetzt der richtige Zeitpunkt für ein liberales Waffengesetz ist.
DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der Verband
Hier sehen Sie den Text der Online-Petition auf der Webpage der Verband:
Für eine Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie mit Augenmaß
Für eine Liberalisierung des Waffengesetzes
In Österreich steht die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie an. Die Koalitionsparteien verhandeln über diese Umsetzung. So mancher Politiker und Interessenvertreter hat noch immer nicht erkannt, daß die Legalwaffenbesitzer keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Mit der Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer werden keine Straftaten verhindert!
Ja, ich trete dafür ein, daß die EU-Waffenrechtsrichtline mit Augenmaß umgesetzt wird. Ich bin gegen eine Verschlechterung des Waffenrechtes über die Hintertür durch nicht EU-rechtlich vorgeschriebene Verschärfungen. Ein Waffengesetz soll nur so streng wie unbedingt notwendig, aber so liberal wie möglich sein.
Die Praxis der Behörden und die Judikatur der Gerichte der letzten Jahre hat gezeigt, daß das österreichische Waffengesetz angepaßt und entstaubt werden muß. So werden Waffenpässe praktisch nicht mehr ausgestellt, Waffenbesitzkarten für Sportschützen werden oftmals nur nach erheblichen Schwierigkeiten erweitert, die Kriegsmaterialliste ist völlig veraltet, um nur einige Punkte zu nennen.
Ja, ich bin für eine Anpassung, Entstaubung und Liberalisierung des österreichischen Waffengesetzes. Und zwar jetzt!!
https://iwoe.at/fuer-eine-umsetzung-der ... augenmass/
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”
- DesertEagleCal50
- .50 BMG
- Beiträge: 1020
- Registriert: Di 10. Mai 2016, 21:19
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
Info eines Involvierten: Bestandsschutz wird kommen, d.h. alle AR15 usw. Und wer sowas hat bekommt eine Genehmigung für große Magazine. Neuerwerb und dann große Magazine wird schwer und Nachweispflicht wird kommen.
Grüsse
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
A. d. M.: Diskussion gelöscht.
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
DesertEagleCal50 hat geschrieben:Info eines Involvierten: Bestandsschutz wird kommen, d.h. alle AR15 usw. Und wer sowas hat bekommt eine Genehmigung für große Magazine. Neuerwerb und dann große Magazine wird schwer und Nachweispflicht wird kommen.
Nachweispflicht?
Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]
A. d. M.: Eine Runde Verwarnungen und ein paar Beiträge gelöscht.
Und weils gemeldet wurde: Die Frage von Martin P ist keine Diskussion, sondern lediglich die Bitte vorher gepostete Informationen ausführlicher wiederzugeben.
Und weils gemeldet wurde: Die Frage von Martin P ist keine Diskussion, sondern lediglich die Bitte vorher gepostete Informationen ausführlicher wiederzugeben.