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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 16. Mär 2017, 13:11
von Bdave
Nein, wundert mich eh nicht. Aber es hätte sein können, dass es ein internes Briefing o.Ä. zur kommenden Richtlinie gibt. Dass das ganze noch gar nicht final ist (jedoch nur Formsache) ist mir bewusst und es is eh gut, wenn der ganze Mist noch ganz lange bis zur Umsetzung dauert.

Außerdem bin ich ja gespannt, ob durch Charanzova und Co. eine Klage eingebracht wird. Die Pressekonferenz war ja ein ziemlicher "Bitchfight". Und am Abstimmungstag selbst hat man richtig die Anspannung im Plenum bemerkt. Vicky z.B. war im Vergleich zu sonst ungewohnt aggressiv und reizbar. Wahrscheinlich weil sie ihr "Baby" endlich ohne die ständige Suderei durchboxen wollte. (und das wie zu erwarten war auch geschafft hat.)

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 16. Mär 2017, 16:38
von hmg382
@Bdave: Ich glaub, da haben unsere Beamten doch besseres zu tun ;-) Wir LWBler sind aktuell gesetzesmäßig halt sehr "single-issue" unterwegs ... und da will man natürlich "Gewissheit" haben. Ich sag mal so: Der Entwurf vom BM.I wird schon früh genug kommen. Wir müssen dann halt nur sofort reagieren. Und bis dahin heißt's abwarten.

Und was die Klage betrifft: FU ist schon in Gesprächen mit "Spezialisten" und wird da sicher etwas vorbereiten. Bin kein Jurist, aber ich schätze mal, eine Klage wird erst dann eingereicht werden können, wenns im "Journal" veröffentlicht worden ist, die Richtlinie also WIRKLICH in Kraft getreten ist.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 16. Mär 2017, 20:57
von Bdave
Jap, ist anzunehmen. Der Support für so eine Klage wird aber sicher sehr groß sein. Sehr schön auch die Tschechen, die gleich eine Pro Gun Demo abgehalten haben :)

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 01:29
von DerWolf
Ziehts euch mal diesen enormen Schwachsinn rein:

Weidenholzer: Waffenrichtlinie macht Europa sicherer
Europaparlament gibt grünes Licht für strengere Regeln und Kontrolle bei Waffen

Wien (OTS/SK) - Die Terroranschläge in Europa haben gezeigt, dass der Zugang zu schweren Waffen in Europa zu einfach ist. Mit der neuen Richtlinie wird dieser nun erschwert und lange bestehende Gesetzeslücken im Schusswaffenbereich endlich geschlossen. "Bisher war es möglich, ohne viel Aufwand sehr schwere Waffen - sogenannte Zivilmarkt-Kriegswaffen - legal zu erwerben. Mit der neuen Richtlinie wird der Zugang zu diesen Waffen erschwert und die Kontrollen verbessert. Halbautomatische Feuerwaffen (also Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen wie z.B. die Kalaschnikow- und amerikanischen AR-15-Sturmgewehre, sogenannte Zivilmarkt-Kriegswaffen) werden in Zukunft in der Kategorie A eingeordnet (nicht mehr B7) und sind somit für den privaten Besitz nicht mehr zugelassen, auch wenn sie dauerhaft deaktiviert oder umgebaut wurden. „Das ist wichtig, denn bisher waren Waffen nach dem Umbau komplett unreguliert, mit oft tragischen Folgen. Beim Amoklauf in München im vergangenen August wurde beispielsweise eine umgebaute Theaterwaffe verwendet." ****

„Waffen-Verkäufe innerhalb der EU müssen elektronisch registriert und Einzelteile von Waffen besser gekennzeichnet werden. Damit wird die Kontrolle erleichtert und der Einsatz illegaler Waffen erschwert“, sagt Weidenholzer und ergänzt: „Die neuen Bestimmungen machen Europa sicherer. Die Waffen, die nun verboten werden, sind nicht jene, die Jagd- und Sportschützen verwenden. Nur in den Fakenews von FPÖ und anderen Rechtsparteien läuft ein Jäger mit der Kalaschnikow durch den Wald. Ich bin mir sicher, dass die überwältigende Mehrheit der EuropäerInnen darin einen Beitrag zur Sicherheit erkennt. Gerade bei so einem sensiblen Thema sollte man bei der Wahrheit bleiben“, so Weidenholzer. „Europa ist ein sicherer Kontinent, weil das europäische Modell auf soziale Sicherheit und nicht auf bewaffnete Bürger setzt. Diese Sicherheit hat das Parlament heute - ein Jahr nach den verheerenden Anschlägen in Brüssel - gestärkt.“ (Schluss) bj/mp

Rückfragehinweis: Daniel Steinlechner, Pressesprecher der SPÖ-Abgeordneten im Europäischen Parlament, Tel: +32-228-32537, daniel.steinlechner@ep.europa.eu
(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... a-sicherer | 18.03.2017)

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 07:41
von BigBen
Wow diese Presseaussendung ist ja wirklich ein Schmierentheater erster Güte! Nicht nur dass in weiten Teilen komplette Unwahrheiten verbreitet werden (wahrscheinlich versteht er es nicht besser...), es werden sogar komplett neue Begriffe wie "Zivilmarkt-Kriegswaffen" geschaffen. Und dann noch behaupten man sollte bei so einem Thema bei der Wahrheit bleiben...ich bin schlichtweg fassungslos.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 08:02
von Scaramanga
Weidenholzer?
Ist das nicht einer der EU-Abgeordnete, der von George Soros als "zuverlässig" eingestuft wurde?

Ein Wahnsinn, welche subversiven Elemente über unsere Waffen bestimmen.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 08:10
von redstorm
schreibt ihr den typen an ?

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 08:25
von BigBen
Ja meine Mail ist gerade raus.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 08:45
von RcL
Post von der Verband.....
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

Und
Unbeschadet des Artikels 2 Absatz 2 treffen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, um den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition der Kategorie A zu verbieten. Sie sorgen für die Beschlagnahme dieser Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteile und der Munition, die unter Missachtung dieses Verbots unrechtmäßig besessen werden.

Außerdem:
(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:

a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;

b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen
Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt
werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt und

c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass

i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und

ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Weiters:
a) In Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen
Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Vorausse
tzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“

b) Folgender Absatz wird eingefügt:

„(4a) Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem ... [Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsrichtlinie] rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern. Sie können gestatten, dass solche Feuerwaffen von anderen Personen erworben werden, denen ein Mitgliedstaat gemäß dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates* geänderten Fassung die Genehmigung dazu erteilt hat.

„Artikel 10

(1) Für den Erwerb und den Besitz von Munition gilt die gleiche Regelung wie für die Feuerwaffen, für die diese Munition vorgesehen ist.
Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.

Die Mitgliedstaaten stufen Objekte mit einem Patronenhalter, die dafür ausgelegt sind, nur Platzpatronen, Reizstoffe, sonstige aktive Substanzen oder pyrotechnische Signalpatronen abzufeuern, und die so umgebaut werden können, dass damit Schrot, Kugeln oder Geschosse mittels einer Treibladung abgefeuert werden können, als Feuerwaffen ein.

Ein unneidiger Sauhaufen sondergleichen :tipphead:

Btw. danke ÖVP für den Umfaller.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 11:28
von Lexman1
Es bleibt zu hoffen, dass die Ö Umsetzung mehr Hirn beweist. Hierzu müssen wir unseren Volksverrätern ähhh sorry Vertreten klarmachen, DASS SOLLTEN SIE DIESEN SCHWACHSINN so 1:1 übernehmen, es einem politischen Selbstmord gleichkommt! Vorallem dem Innen- und Vizekanzler ist dies klarzumachen. Wir müssen uns dann auch bei den kommenden Wahlen dran erinnern. JEDES Gesetz kann beschlossen sowie auch wieder aufgehoben bzw abgeändert werden.

Solange dieser Schwachsinn nicht unwiderruflich steht müssen wir diesen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen! Aufgeben gibts nicht!

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 11:40
von eXistenZ
……………………………….

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 13:11
von Mandicho
BigBen hat geschrieben:Wow diese Presseaussendung ist ja wirklich ein Schmierentheater erster Güte! Nicht nur dass in weiten Teilen komplette Unwahrheiten verbreitet werden (wahrscheinlich versteht er es nicht besser...), es werden sogar komplett neue Begriffe wie "Zivilmarkt-Kriegswaffen" geschaffen. Und dann noch behaupten man sollte bei so einem Thema bei der Wahrheit bleiben...ich bin schlichtweg fassungslos.


Ich warte nur mehr sehnsüchtig darauf daß es diesen EU Sch...haufen bald zerreißt !

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 13:43
von RcL
Lexman1 hat geschrieben:Es bleibt zu hoffen, dass die Ö Umsetzung mehr Hirn beweist. Hierzu müssen wir unseren Volksverrätern ähhh sorry Vertreten klarmachen, DASS SOLLTEN SIE DIESEN SCHWACHSINN so 1:1 übernehmen, es einem politischen Selbstmord gleichkommt! Vorallem dem Innen- und Vizekanzler ist dies klarzumachen. Wir müssen uns dann auch bei den kommenden Wahlen dran erinnern. JEDES Gesetz kann beschlossen sowie auch wieder aufgehoben bzw abgeändert werden.

Solange dieser Schwachsinn nicht unwiderruflich steht müssen wir diesen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen! Aufgeben gibts nicht!


Was willst konkret machen? Wir sind immer noch eine verschwindende Minderheit, während der Mehrheit das WaffG garnicht streng genug sein kann......

Ich muss jetzt offenbar eher schnell schauen, dass ich einem Schützenverein mit 100m+ Bahn beitrete und mein OA15 (oder alternativ: Hera) bekomme. Würd das alles ned so unglaublich viel Kohle kosten, wär ich ned nur Mitglied beim Verband, sondern auch schon Platin-Mitglied beim Verein.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 13:53
von Lexman1
Wir können die entsprechenden Instanzen mit E-Mail, Briefen und falls möglich persönlich drauf aufmerksam machen, dass die Partei somit für uns zur Gänze unwählbar wird. Außerdem sooo wenig sind wir nicht! Jeder hat Freunde, Frau, Mann, Eltern oder Kinder. Wenn die Eltern zu klagen beginnen wie unrecht sie behandelt werden, was glaubst was deren Kinder dann denken bzw wählen werden? Und in Österreich sind ein paar Prozent auf oder ab schon essentiell. Wir dürfen die Politiker gerne an diese Tatsache erinnern!

PS: An den Kosten der Platinmitgliedschaft darfs aber nicht scheitern! Dann willst nicht wissen, was Munition, Standgebühr, Optiken etc noch alles kostet. Wir können uns nur dann effektiv wehren, wenn wir uns in großen Zahlen in Interessenvertretungen organisieren!

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 14:14
von Prof_Enfield
RcL hat geschrieben:Post von der Verband.....
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,


Bin kein Jurist ... aber das bedeutet doch, dass es egal ist, ob man z.B. ein AR 15 besitzt oder nicht - 30er Mag dafür darf man keines haben - geschweige denn anstecken. Auch nicht für einen Repetierer, der solche Mags (Troy, K98er-Grabenmagazin etc.) aufnehmen kann.