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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 17:51
von Lindenwirt
Ich bin wieder mal zu deppert, heisst das jetzt wenn ich mir ein AR15 30 Schuss Magazin kaufe bekomme ich bis zum Lebensende die Erlaubnis solche Magazine zu erwerben (bzw. bei Verlust, Beschädigung) nachzukaufen oder muss ich jetzt auch eine entsprechende Waffe haben? Was wenn ich die Magazine erst 2019 kaufe, wird ja eine Frist für die Meldung geben, oder brauche ich eine Rechnung von 2018? Was wenn ich keine Rechnung mehr habe?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 17:54
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:Ich bin wieder mal zu deppert, heisst das jetzt wenn ich mir ein AR15 30 Schuss Magazin kaufe bekomme ich bis zum Lebensende die Erlaubnis solche Magazine zu erwerben (bzw. bei Verlust, Beschädigung) nachzukaufen oder muss ich jetzt auch eine entsprechende Waffe haben? Was wenn ich die Magazine erst 2019 kaufe, wird ja eine Frist für die Meldung geben, oder brauche ich eine Rechnung von 2018? Was wenn ich keine Rechnung mehr habe?


so wie es jetzt aussiehst braucst du mit 31.12.2018 waffe und magazine

die waffe weil es sonst kein altbesitz ist

und die magazine weil die ab 1.1.2019 waffenteilen gleichgestellt und nicht mehr ohne besonderes beduerfnis (verein, +100 leut, internationale bewerbe, 12x jaehrlich training usw) erhaeltlich sind

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 17:55
von Prometheus
eXistenZ hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:So wie ist das jetzt nun? Bin ich mit meiner Auslegung dann am Holzweg? Ist also wirklich alles was HA ist plötzlich nicht mehr KM????
Dann wird's ja richtig grausam. Plötzlich alles zu haben, mit kastrierten Magazinen halt, aber keine Plätze.


naja

die kombi mit R94 + grosse kashi mags vor 1.1.2019 als altbesitz sollte gehen
dann kannst die ganzen AK clones mit den langen magazinen befeuern

Wozu die Kombi? Mags alleine sollten doch auch gehen, oder nicht?


Ich glaub das ist noch nicht geklärt ob man auch eine passende Waffe zu den Magazinen haben muss damit man sie behalten darf.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 17:58
von cal22
Warum die Waffe auch? Wenn die Waffe nach dem 31.12.2018 gekauft wird ist eben nur mehr ein 10er Mag dabei wenn die Magazine Gemeldet werden darfst du sie ja am Behördlich genehmigten Stand trotzdem verwenden?
Heißt das im Endeffekt bringt es mir nix wenn ich mir jetzt AK Mags kaufen aber keinen R94 habe?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:07
von burggraben
gewo hat geschrieben:so wie es jetzt aussiehst braucst du mit 31.12.2018 waffe und magazine

die waffe weil es sonst kein altbesitz ist


Haette ich jetzt auch eher so gelesen ja, das man nur fuer Mags ohne Waffe eine Genehmigung bekommen muss.

Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte
oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der
Behörde entsprechend einzuschränken.


Erster Satz im obigen Zitat. Z9 und 10 sind Magazine ohne Waffen, so wie ich das lese.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:09
von gewo
cal22 hat geschrieben:Warum die Waffe auch? Wenn die Waffe nach dem 31.12.2018 gekauft wird ist eben nur mehr ein 10er Mag dabei wenn die Magazine Gemeldet werden darfst du sie ja am Behördlich genehmigten Stand trotzdem verwenden?
Heißt das im Endeffekt bringt es mir nix wenn ich mir jetzt AK Mags kaufen aber keinen R94 habe?


du darfst einen HA mit mehr als 10 schuss mags auf altbesitz haben wenn du ihn mit dem stichtag besitz
was sonst kann "altbesitz" bedeuten?

ein "altbesitz" von magazinen allein ist wohl eher bedeutungslos ... vermute ich

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:11
von burggraben
gewo hat geschrieben:ein "altbesitz" von magazinen allein ist wohl eher bedeutungslos ... vermute ich


Das Altbestand-Magazin ist im Vorschlag eine verbotene "Waffe".

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:12
von gewo
burggraben hat geschrieben:Haette ich jetzt auch eher so gelesen ja, das man nur fuer Mags ohne Waffe eine Genehmigung bekommen muss.

Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte
oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der
Behörde entsprechend einzuschränken.


Erster Satz im obigen Zitat. Z9 und 10 sind Magazine ohne Waffen, so wie ich das lese.


ja ich wuensch es eh jedem

aber wie soll der absatz "....Für verbotene Waffen gemäß..." die bewilligung des magazins meinen?
da geht es um die bewilligung der waffe ....

lest irgendwer was vom magazin altbesitz?
da gehst ueberall um die B-waffen die im altbesitz sein koennen

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:12
von gewo
burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ein "altbesitz" von magazinen allein ist wohl eher bedeutungslos ... vermute ich


Das Altbestand-Magazin ist im Vorschlag eine verbotene "Waffe".


kann ned sein oder?
waffe ist im waffG ganz klar definiert

und ein M A G A Z I N ist keine W A F F E
da brauch ma jetzt kan gutachter dafuer oder?
;-)

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:16
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ein "altbesitz" von magazinen allein ist wohl eher bedeutungslos ... vermute ich


Das Altbestand-Magazin ist im Vorschlag eine verbotene "Waffe".


kann ned sein oder?
waffe ist im waffG ganz klar definiert

und ein M A G A Z I N ist keine W A F F E
da brauch ma jetzt kan gutachter dafuer oder?
;-)

Im Text bezeichnen die das Magazin als "verbotene Waffe".
Ich bin ja für einen Psycho-Test für Politiker :mrgreen:

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:19
von Lindenwirt
Ja was heisst das jetzt? Kann ich Magazine jetzt kaufen und besitze ich diese dann legal 2019 oder illegal ohne zugehörige Waffe?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:21
von Temudjin
Musst halt die Magazine melden, sind dann halt "Sammler" Altbestand,..

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:24
von martin
darfst sie aber nicht in eine "B Waffe" stecken die du später kaufst wo sie reinpassen könnten
Waffe und Magazin darfst zwar nebeneinander legen und auch im selben Tresor aufbewahren, mehr aber nicht ... :tipphead: