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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 12:21
von Bdave
Da die Magazine in Zukunft ja immer böser werden, müsste es zu denen ja auch mal eine Definition im Gesetz geben?

Ab wann gilt ein Magazin als Magazin, welches Teil ist "das Magazin". Vor allem wenn sie dann zu verbotenen Waffen :tipphead: werden, muss man das doch definieren?

Kommt das ev noch in der Verordnung?

Oder haben wir dann einen riesen Graubereich mit Ersatzfedern, Followern, Begrenzern etc?

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 12:58
von gewo
Bdave hat geschrieben:Da die Magazine in Zukunft ja immer böser werden, müsste es zu denen ja auch mal eine Definition im Gesetz geben?

Ab wann gilt ein Magazin als Magazin, welches Teil ist "das Magazin". Vor allem wenn sie dann zu verbotenen Waffen :tipphead: werden, muss man das doch definieren?

Kommt das ev noch in der Verordnung?

Oder haben wir dann einen riesen Graubereich mit Ersatzfedern, Followern, Begrenzern etc?


das steht dann alles in der verordnung

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 13:00
von Bdave
Na da bin ich mal gespannt

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 13:12
von gewo
Bdave hat geschrieben:Na da bin ich mal gespannt


metoo

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 06:51
von Friodur

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 22:00
von Robiwan
Richtig interessant sind die Erläuterungen:
zB: "Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde."

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 09:15
von Papa Bär
Wer von uns schafft bitte die neuen, DERZEIT am Tisch liegenden Bedingungen für Sportschützen NICHT?
Ich verstehe das Rumgejammer nicht.
Welche Bedingungen für den Erwerb von HiCaps wäre euch denn lieber gewesen?

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 09:30
von doorman
Eventuell find ich’s nur nicht, was sind die neuen Bedingungen um als Sportschütze zu gelten?
Und darf Sportschütze nun mehr als 10 Waffen besitzen (also einschließlich Kat A)?

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 09:45
von Papa Bär
doorman hat geschrieben:Eventuell find ich’s nur nicht, was sind die neuen Bedingungen um als Sportschütze zu gelten?
Und darf Sportschütze nun mehr als 10 Waffen besitzen (also einschließlich Kat A)?

Das, was derzeit die Bedingungen betrifft, sind eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe.
Ich weiss nicht, was du mit der Stückzahlbegrenzung willst, das ist davon doch völlig unabhängig.
Und natürlich wird Kat A NICHT zusätzlich gezählt werden können, denn deine Waffe wird ja erst Kat A, wenn du ein nicht erlaubtes Magazin ansteckst.

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 09:47
von doorman
Ich meinte nach der Übergangsfrist, wenn aus deiner Kat B mit langem Magazin eine Kat A wird. Deswegen Kat A nicht zusätzlich zu deinen Plätzen.

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 09:54
von Papa Bär
doorman hat geschrieben:Ich meinte nach der Übergangsfrist

Sorry, ich versteh die Frage nicht.
Nach der Frist gibt es besagte Ausnahmeregelung für Leute die den Sportschützenstatus haben...

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:05
von sauersigi
Interessant auch Punkt 67..in dem erläutert wird dass dem Schiesssportausübenden, so werden die Sportschützen nun benannt, die der Transport von Waffen zur behördlich genehmigten Schiessstätte erlaubt ist....klar umgeladen...
Aber der Hinweis, Transport zur und von der Behördlich genehmigten Schiessstätte ist erlaubt...

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:06
von burggraben
Papa Bär hat geschrieben:eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe

Trainings oder Bewerbe, nicht und.

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:25
von Papa Bär
burggraben hat geschrieben:
Papa Bär hat geschrieben:eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe

Trainings oder Bewerbe, nicht und.

Ok, dann isses ja noch einfacher die Bedingugen zu erfüllen.
@sauer ...Keine Ahnung wovon du schreibst :think:

Re: Update der Waffenrechts Novelle

Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:43
von silverstar
sauersigi hat geschrieben:Interessant auch Punkt 67..in dem erläutert wird dass dem Schiesssportausübenden, so werden die Sportschützen nun benannt, die der Transport von Waffen zur behördlich genehmigten Schiessstätte erlaubt ist....klar umgeladen...
Aber der Hinweis, Transport zur und von der Behördlich genehmigten Schiessstätte ist erlaubt...

Und ? Das war auch bisher so ! Ich "Transpotiere " auch zwischen meinen Wohnsitzen und zu Freunden die Private Schiesskeller haben in der Gegend ! Was soll daran "neu " sein ? Bitte um erklärung ! Übersehe ich da was "neues"?