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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:20
von fast12
gewo hat geschrieben:- der fortbestand der austria abaenderungen auch in der neuen rechtslage


ich kann das Thema noch immer nicht ganz einordnen. Bedeutet das das Ende vom Traum eines HA AK-Clones? Auch zB einer halbautomatischen Cugir (R94 als HA) bei der der Lauf fest verbaut ist?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:20
von fast12
doppelpost

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:24
von joe77
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:@gewo
... So wie es jetzt ist, ist es praxisfremd, allein die Aussage dass sogar während der Fahrt IM Revier in dem geschlossenen Behältnis verwahrt werden müsse war absurd, weil man aus einem fahrenden Fahrzeug nicht jagen darf ....

na das ist ja genau der grund dafuer
wennst aus dem fahrenden auto ned jagen darfst dann brauchst auch keine waffe fuehren


Eigentlich ein Schwachsinn, die meisten Jäger die ich kenne haben ihre Waffe(n) bei der Fahrt ins / vom Revier entweder am Beifahrersitz oder Rückbank offen liegen = führen also ihre Gewehre auch im Auto,... (Ladezustand aussen vor, tut nix zur Sache "Führen einer Waffe")
Futterale etc. gibts nur bei weiteren "Ausflügen"

Ironie on:
Puch MS50 zur Fallenrunde
Früher KK Gewehr geschultert
Jetzt KK Pistole im Rucksack, von mir aus verschlossen
Zwicken mich dann auch wegen Unerlaubten Führen ???
Ironie off...

Es fängt schon wieder das Verschlimmbessern an :evil: :evil: :evil: :evil:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:31
von yoda
gewo hat geschrieben:- der fortbestand der austria abaenderungen auch in der neuen rechtslage
Genau das würde mich interessieren, bzw. hauptsächlich die Neueinstufungen, ob da jemand Lösungen genannt hat, falls z.B.: der Lauf baugleich mit etwas Bösem wäre. Einfach jede Info in diese Richtung, danke!!

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:43
von gewo
yoda hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:- der fortbestand der austria abaenderungen auch in der neuen rechtslage
Genau das würde mich interessieren, bzw. hauptsächlich die Neueinstufungen, ob da jemand Lösungen genannt hat, falls z.B.: der Lauf baugleich mit etwas Bösem wäre. Einfach jede Info in diese Richtung, danke!!


du da gibt es noch nix derzeit
vermutlich wird alles auf den amtssachverstandigen rauslaufen der wird das entscheiden
wird sich aber nicht viel aendern

daher wie gesagt ich vermute
im wesentlichen so wie frueher
aber transparent fuer alle beteiligten

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:45
von gewo
joe77 hat geschrieben:Eigentlich ein Schwachsinn, die meisten Jäger die ich kenne haben ihre Waffe(n) bei der Fahrt ins / vom Revier entweder am Beifahrersitz oder Rückbank offen liegen = führen also ihre Gewehre auch im Auto,...


duerfen sie ja auch laut waffenrecht
und es gibt auch landesrecht dass den schuss aus dem (stehenden) auto zulaesst

aber fangschuss?
aus dem auto?
ernst jetzt?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:47
von gewo
fast12 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:- der fortbestand der austria abaenderungen auch in der neuen rechtslage


ich kann das Thema noch immer nicht ganz einordnen. Bedeutet das das Ende vom Traum eines HA AK-Clones? Auch zB einer halbautomatischen Cugir (R94 als HA) bei der der Lauf fest verbaut ist?


nicht zwingend
es gibt einen R94 auf der kashi basis der rechtsgueltig abgeaendert wurde
es gibt eine sig 550 zivilmatch kaempf (kashi system) die abgeaendert wurde

ich glaub schon dass das machbar ist
aber es ist halt aufwaendiger= teurer als beim AR

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:49
von yoda
@gewo
Danke, das macht aber eh Hoffnung, so wie das die letzten Jahre war, war es ein einziges Ärgernis.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:51
von gewo
joe77 hat geschrieben:Ironie on:
Puch MS50 zur Fallenrunde
Früher KK Gewehr geschultert
Jetzt KK Pistole im Rucksack, von mir aus verschlossen
Zwicken mich dann auch wegen Unerlaubten Führen ???
Ironie off...


nein halt stop

die jagdkarte und die WBK befugen den jaeger mit revier oder ausgehberechtigung meiner privaten meinung nach zum jederzeitigen transport der kat B waffe (ungeladen im geschlossenen behaeltnis, nicht in einer bauch- oder herrentasche nicht in einem rucksack vorne getragen aber gerne mit vorgeladenen magazinen im selben behaeltnis ... hammas dann ? ....) da das argument mit dem moeglicherweise zu erwartendem anruf wegen fangschuss auf zb fallwild ja nicht von der hand zu weisen ist

es ist halt nur ein argument fuer den TRANSPORT der waffe aber nicht fuer das fuehren

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 22:16
von TrkA
gewo hat geschrieben:
fast12 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:- der fortbestand der austria abaenderungen auch in der neuen rechtslage


ich kann das Thema noch immer nicht ganz einordnen. Bedeutet das das Ende vom Traum eines HA AK-Clones? Auch zB einer halbautomatischen Cugir (R94 als HA) bei der der Lauf fest verbaut ist?


nicht zwingend
es gibt einen R94 auf der kashi basis der rechtsgueltig abgeaendert wurde
es gibt eine sig 550 zivilmatch kaempf (kashi system) die abgeaendert wurde

ich glaub schon dass das machbar ist
aber es ist halt aufwaendiger= teurer als beim AR


Die Beibehaltung der AT Abänderungen ist trotzdem eher ernüchternd .....

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 22:20
von TrkA
Wurde erwähnt wie das mit dem Edelsportschützen dann abläuft --> einmal Sportschütze immer Sportschütze oder wird irgendwie überprüft werden ob die Vorraussetzungen noch gegeben sind (Training, Wettbewerbe etc.)?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 22:27
von gewo
TrkA hat geschrieben:Wurde erwähnt wie das mit dem Edelsportschützen dann abläuft --> einmal Sportschütze immer Sportschütze oder wird irgendwie überprüft werden ob die Vorraussetzungen noch gegeben sind (Training, Wettbewerbe etc.)?


nein
nichts vorgetragen

allgemein ist alles was nicht am 1.1.19 in kraft tritt noch weitgehend offen und wird noch diskutiert

der herr IPSC-Austria hat beantworten lassen dass
- ENTWEDER die dreimalige bewerbsteilnahme
- ODER das mind. 12x jaehrliche trainig
zusaetzlich zur mitgliedschaft in einem "echten" 11b sportschuetzenverein
sein muss um "schneller" oder "mehr" an plaetzen zu bekommen

zu den hicaps gibts dzt noch kein bild kein ton

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 22:32
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:na das ist ja genau der grund dafuer
wennst aus dem fahrenden auto ned jagen darfst dann brauchst auch keine waffe fuehren

Finde ich genial. Genau deswegen waren zeitlich und örtliche Einschränkungen bei WP nicht erlaubt, weil dann so ein Schwachsinn rauskommt.
Wie gesagt, solange sowas nicht in einer Verordnung steht ist es ohnehin noch irrelevant.
Als nächstes kommt dann Laden beim Start der Nachsuche und im Anschluss sofort beim erlegten Stück entladen und in ein geschlossenes Behältnis, Munition natürlich getrennt davon. :D


es kann ja wer morgen den raoul wagner fragen bei vortrag was das jetzt rechtlich bedeutet was bei der gesetzeswerdung in den erlaeuterungen gestanden ist

aus der erfahrung mit der novelle 2012 mit den erweiterungen nach par 23 2b mit den 5 stueck ohne weitere erfordernisse kann man sagen: der verwaltung isses wurscht
die haben dann noch vereinsmitgliedschaft draufgepackt
dann noch eine mindestzeit bei der vereinsmitgliedschaft
dann auch noch die schiessergebnisse
...

fragts den wagner
und schrebts was rauskommt

ich wills auch wissen

danke

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 22:44
von SSG308
TrkA hat geschrieben:Wurde erwähnt wie das mit dem Edelsportschützen dann abläuft --> einmal Sportschütze immer Sportschütze oder wird irgendwie überprüft werden ob die Vorraussetzungen noch gegeben sind (Training, Wettbewerbe etc.)?

Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Von Dr. Wagner (auch anwesend) geklärt wurde wieder einmal: Training ODER Bewerbe
"..das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt."
Vom BMI klang alles sehr nach "wer hat, der hat".