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WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cas81
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » Sa 4. Mai 2019, 11:18

Genau, persönliche Sicht, die über die Rechtsstaatlichkeit stellst.
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susi
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von susi » Sa 4. Mai 2019, 11:24

cas81 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 11:18
Genau, persönliche Sicht, die über die Rechtsstaatlichkeit stellst.
Wäre es bitte möglich, in verständlichem deutsch zu formulieren?
Grüße
susi

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » Sa 4. Mai 2019, 11:50

susi hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 11:24
cas81 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 11:18
Genau, persönliche Sicht, die über die Rechtsstaatlichkeit stellst.
Wäre es bitte möglich, in verständlichem deutsch zu formulieren?
Wer sinnerfassend lesen kann, wird bemerken, dass in dem Satz nur ein "du" fehlt. Zum Mitschreiben: cas81 wirft Alaskan454 vor, seine persönliche Sicht der Dinge über die Rechtsstaatlichkeit zu stellen.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Maddin » Sa 4. Mai 2019, 12:02

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 10:35
Was ich nur super finde ist für ihn wird die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt,aber er stellt Millionen von Moslems unter Generalverdacht die niemanden etwas gemacht haben.Wie sieht's da mit der Rechtsstaatlichkeit aus,und wie vorher auch schon erwähnt der hat das nicht nur einmal im Suff am Stammtisch erzählt sondern verbreitet seine Ansichten im Internet.
Man muss sich halt fragen wo hier die Abgrenzung zum Recht auf Selbstverteidigung besteht. Am besten ist es sich eine Waffe zuzulegen und von seinem Recht auf SV gebrauch zu machen, aber ansonsten die Klappe zu halten und sich unterm Stein verkriechen. Ob das der Weisheits letzter Schluss ist sollen aber andere beurteilen...

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Alaskan454 » Sa 4. Mai 2019, 13:02

Ja ich nehme es zur Kenntnis aber für mich sind sogenannte Gesetzestreue Bürger wie sich viele gerne bezeichnen die welche sich an die Spielregeln unserer Gesellschaft halten und den Staat und seine Gesetze respektieren und sich nicht ständig in einem Graubereich des Gesetzes bewegen.

Aber lieber cas81 sollte man deiner Meinung nach den Mitgliedern des "Fanklub" Unsterblich Wien der
Austria nicht auch eine WBK oder einen WP geben???

Weil klar wenn einer Mitglied bei einer rechten Hooligan Vereinigung ist deren einziges Hobby es ist sich die Köpfe einzuschlagen und sich am Rande des Verbotsgesetzes bewegt und vielleicht noch nicht wegen Körperverletzung verurteilt wurde,etc ist der dann verlässlich im Sinne des Waffengesetzs oder könnte man aus seinem Verhalten schliessen das er mit Waffen nicht sorgsam umgehen würde?

Und sag mir jetzt nicht daß dies 2 paar Schuhe sind weil die Austria Hools waren nicht erst einmal mit den Identitaeren welche ein Herr Zakel als seine Freunde bezeichnet unterwegs und der Fanklub wurde nicht ohne Grund verboten oder glaubst du da auch das dies ein Fall von Gesinnungsjustiz war????

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » Sa 4. Mai 2019, 13:15

Das sind tatsächlich zwei Paar Schuhe, das eine ist eine gewalttätige Gruppierung und der andere verbreitet radikale Ansichten im Internet. Erstere sind bereits durch Gewalttaten aufgefallen, Letzterer nur durch seine _Gesinnung_.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » Sa 4. Mai 2019, 13:26

Hooligans brechen bereits Gesetze inden sie sich die Köpfe einschlagen. Zudem handelt es um einen "Vereinszweck" der Gewalt. Zakel hingegen äußert eine Meinung und das bezüglich militärischer Intervention, WAS ER ABER NICHT IN DER HAND HAT. Das ist somit etwas anderes, ob du es nun verstehst, oder nicht.

Emotional bin ich deiner Meinung, aber ich versuche halt nicht in dem Wunsch nach Gesinnungsjustiz zu versumpern, was du gerade tust. Denn du willst den Rechtsstaat aushebeln, damit nach deiner Pfeife getanzt wird. Darauf läuft es hinaus. Und das ist typisch laienhaft zu kurz gedacht.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » Sa 4. Mai 2019, 13:29

Detto, weder Identitäre noch Antifa (und sämtliche Artverwandten beider Seiten) haben mE etwas an der Waffe verloren. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und nicht das geltende Recht - an welches sich auch die Gerichte zu halten haben.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Paddy91 » Sa 4. Mai 2019, 13:39

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 13:02
Weil klar wenn einer Mitglied bei einer rechten Hooligan Vereinigung ist deren einziges Hobby es ist sich die Köpfe einzuschlagen und sich am Rande des Verbotsgesetzes bewegt und vielleicht noch nicht wegen Körperverletzung verurteilt wurde,etc ist der dann verlässlich im Sinne des Waffengesetzs oder könnte man aus seinem Verhalten schliessen das er mit Waffen nicht sorgsam umgehen würde?
Körperverletzung -> unverlässlich. Wiederbetätigung -> unverlässlich. Klare Sache.

Wenn du aber mit "Gesinnungen" anfängst wirds gefährlich. Vergiss nicht, die Gesinnung ändert sich rasch und die Mehrheit treibt in Zeiten von Twitter etc schneller eine arme Sau durchs Dorf als gut ist. Der nächste der die WBK verliert ist dann der "Klimaleugner" oder der "Gendervebrecher", das würden bereits heute einige völlig okay finden. Und wer entscheidet dann wenn nicht das kodifizierte Recht? Du? Martin Sellner? Florian Klenk? Die Mehrheit?
Im Umkehrschluss bedeutet deine Überzeugung wohl dass sich Gerichte eher an Shitstorms als nach der Rechtslage orientieren sollen...

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » Sa 4. Mai 2019, 13:42

Paddy91 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 13:39
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 13:02
Weil klar wenn einer Mitglied bei einer rechten Hooligan Vereinigung ist deren einziges Hobby es ist sich die Köpfe einzuschlagen und sich am Rande des Verbotsgesetzes bewegt und vielleicht noch nicht wegen Körperverletzung verurteilt wurde,etc ist der dann verlässlich im Sinne des Waffengesetzs oder könnte man aus seinem Verhalten schliessen das er mit Waffen nicht sorgsam umgehen würde?
Körperverletzung -> unverlässlich. Wiederbetätigung -> unverlässlich. Klare Sache.

Wenn du aber mit "Gesinnungen" anfängst wirds gefährlich. Vergiss nicht, die Gesinnung ändert sich rasch und die Mehrheit treibt in Zeiten von Twitter etc schneller eine arme Sau durchs Dorf als gut ist. Der nächste der die WBK verliert ist dann der "Klimaleugner" oder der "Gendervebrecher", das würden bereits heute einige völlig okay finden. Und wer entscheidet dann wenn nicht das kodifizierte Recht? Du? Martin Sellner? Florian Klenk? Die Mehrheit?
Im Umkehrschluss bedeutet deine Überzeugung wohl dass sich Gerichte eher an Shitstorms als nach der Rechtslage orientieren sollen...
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Alaskan454 » Sa 4. Mai 2019, 14:18

@cas81 siehst genau das war das Problem bei Unsterblich für die Justiz da gab es keine Mitgliederliste wie bei den Ultras,Alte Garde,Tough Guys etc somit keinen Verein und auch keinen Vereinszweck.

Ich gebe euch schon Recht das sich Gesinnung etc ändern kann aber ich möchte euch eines ans Herz legen.Ob in Deutschland oder bei uns die meisten Rechten hatten auf der Straße keine Chance also gingen sie in die Stadien und haben dort den "Nachwuchs" rekrutiert aus der weniger gebildeten Arbeiterschicht bzw von Jugendlichen aus miesen Verhältnissen die von Gewalt nicht abgeneigt waren. Der Sellner hat die Unsterblichen auch nicht zufällig dabei oder die NPD die Hogesa.(man erinnere sich an Köln)
Sie manipulieren andere Menschen und spannen sie für ihre Sache ein aber verurteilt und eingesperrt werden die Redner so gut wie nie dafür haben sie dann die anderen,die nach ein paar Jahren im Knast drauf kommen wem sie auf dem Leim gegangen sind.

Darum möchte ich noch einmal appellieren das man diese Leute die unter Anführungszeichen nur reden nicht unterschätzen sollte da sie auf eine andere Art auch genauso gefährlich sein können.
Wie das in Wirklichkeit dann ausschaut muss man natürlich in jedem Fall einzeln betrachten und auch einzeln entscheiden.
Lg

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » Sa 4. Mai 2019, 14:24

Ich glaube, die Wenigsten von uns unterschätzen diese Personen. Ich bin da auch tendenziell bei dir, was solche "Rattenfängerpraktiken" angeht. Das bedeutet aber nicht, dass geltendes Recht für diese Personen nicht zu gelten hat.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Maddin » Sa 4. Mai 2019, 14:50

cas81 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 13:26
Hooligans brechen bereits Gesetze inden sie sich die Köpfe einschlagen. Zudem handelt es um einen "Vereinszweck" der Gewalt. Zakel hingegen äußert eine Meinung und das bezüglich militärischer Intervention, WAS ER ABER NICHT IN DER HAND HAT. Das ist somit etwas anderes, ob du es nun verstehst, oder nicht.

Emotional bin ich deiner Meinung, aber ich versuche halt nicht in dem Wunsch nach Gesinnungsjustiz zu versumpern, was du gerade tust. Denn du willst den Rechtsstaat aushebeln, damit nach deiner Pfeife getanzt wird. Darauf läuft es hinaus. Und das ist typisch laienhaft zu kurz gedacht.
Die Grundlage dieser Gesinnungsjustiz hat man ja mit dem Tatbestand der Verhetzung einwandfrei und rechtlich im StGB geschaffen. Verfassungsrechtliche Bedenken scheint dagegen auch niemand zu haben, also ist die Sache doch klar, oder ?

Mir hat jedenfalls noch niemand schlüssig nachvollziehbar erklären können, wann denn jetzt genau eine Verhetzung erfüllt ist oder nicht. Bei Mord klar, bei Diesbstahl klar, bei Vergewaltigung klar, ja sogar bei den Umweltdelikten gibts wenig Zweifel...

Aber bei § 283 StGB ? Da wird nur auf den Einzelfall verwiesen, man müsse sich den Fall ganz konkret anschauen, beurteilen was alles geeignet sein könnte usw. Da kann man nichtmal fiktive Beispiele erfinden, die nicht total krass und absurd sind... Hat doch was von einem Münzwurf, wenn man mich fragt...Und die Vergangenheit hat gezeigt, dass das in der Rechtspraxis dann gar keine so "krassen" Fälle sind die zur Verurteilung führen können. Auch die Abgrenzung zum Aufstacheln zum Hass wird einfach sehr vorschnell und vorallem undurchsichtig angenommen...

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Yukon » Sa 4. Mai 2019, 15:12

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 13:02
Ja ich nehme es zur Kenntnis aber für mich sind sogenannte Gesetzestreue Bürger wie sich viele gerne bezeichnen die welche sich an die Spielregeln unserer Gesellschaft halten und den Staat und seine Gesetze respektieren und sich nicht ständig in einem Graubereich des Gesetzes bewegen.
Die Spielregeln unserer Gesellschaft werden durch Gesetze und Verordnungen definiert, ich habe mir gerade das Urteil durchgelesen und musste feststellen, dass der Dr.Z. gegen kein Gesetz verstoßen hat, denn ansonsten hätte es ja eine Verurteilung oder eine divisionelle Erledigung gegeben, die es aber nicht gab. Insofern kann man nicht anders, als festzuhalten, dass er sich offensichtlich sehr wohl an die Spielregeln der Gesellschaft gehalten haben muss.
Den Graubereich kann ich so auch nicht gelten lassen, denn entweder hat man einen Rechtsbruch begangen, oder man hat nicht. Da gibt meinem Verständnis nach nur Schwarz oder Weiß, aber keine Grautöne dazwischen. Man ist ja auch nicht nur "ein bisschen schwanger", entweder man ist es oder man ist es nicht.
Damit kommen wir zu der Erkenntnis, das hier jemand mit dem Entzug seiner WBK bestraft wird, obwohl keine Schuld für ein etwaiges anderes relevantes Vergehen erkannt wurde und ausschließlich die zweimalig erfolgten Ermittlungen wegen §283StGB als Grundlage für die Prognose herhalten müssen.
Ganz ehrlich, sollte dieses Urteil auch in Zukunft Bestand haben, dann können wir uns konsequenterweise auch einen der Grundsätze unseres Strafgesetzbuches (§4 "Keine Strafe ohne Schuld") in die Haare schmieren, denn wenn bereits die bloße Tatsache, dass Ermittlungen ohne einer anschließenden Verurteilung für eine Bestrafung des Verfolgten ausreichen, dann haben wir meines Erachtens den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.
Insofern: in meinen Augen ein klares Urteil wegen "falscher und unerwünschter Weltanschauung, die auch noch offen ausgesprochen wird" mit nix dahinter
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » Sa 4. Mai 2019, 15:21

Maddin hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 14:50
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Sa 4. Mai 2019, 13:26
Hooligans brechen bereits Gesetze inden sie sich die Köpfe einschlagen. Zudem handelt es um einen "Vereinszweck" der Gewalt. Zakel hingegen äußert eine Meinung und das bezüglich militärischer Intervention, WAS ER ABER NICHT IN DER HAND HAT. Das ist somit etwas anderes, ob du es nun verstehst, oder nicht.

Emotional bin ich deiner Meinung, aber ich versuche halt nicht in dem Wunsch nach Gesinnungsjustiz zu versumpern, was du gerade tust. Denn du willst den Rechtsstaat aushebeln, damit nach deiner Pfeife getanzt wird. Darauf läuft es hinaus. Und das ist typisch laienhaft zu kurz gedacht.
Die Grundlage dieser Gesinnungsjustiz hat man ja mit dem Tatbestand der Verhetzung einwandfrei und rechtlich im StGB geschaffen. Verfassungsrechtliche Bedenken scheint dagegen auch niemand zu haben, also ist die Sache doch klar, oder ?

Mir hat jedenfalls noch niemand schlüssig nachvollziehbar erklären können, wann denn jetzt genau eine Verhetzung erfüllt ist oder nicht. Bei Mord klar, bei Diesbstahl klar, bei Vergewaltigung klar, ja sogar bei den Umweltdelikten gibts wenig Zweifel...

Aber bei § 283 StGB ? Da wird nur auf den Einzelfall verwiesen, man müsse sich den Fall ganz konkret anschauen, beurteilen was alles geeignet sein könnte usw. Da kann man nichtmal fiktive Beispiele erfinden, die nicht total krass und absurd sind... Hat doch was von einem Münzwurf, wenn man mich fragt...Und die Vergangenheit hat gezeigt, dass das in der Rechtspraxis dann gar keine so "krassen" Fälle sind die zur Verurteilung führen können. Auch die Abgrenzung zum Aufstacheln zum Hass wird einfach sehr vorschnell und vorallem undurchsichtig angenommen...

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Hatespeech & Co, i get it. Also warum erzählst das mir, bzw was hat das mit meinen Zeilen zu tun?

Aber ok, wenn wir schon über 283 schimpfen:
Da sind sowieso nur ein paar ausgewählte Tatbestanderl vertreten. Wo ist der Normalbürger, bzw warum muss der mediale Hetzer gegen alle Waffenbesitzer keine Angst vor Sanktionen abseits zivilrechtlicher Prozessführung haben? Warum bin ich weniger Schutzwürdig, besonders in anbetracht von Notwehr, Eigentum, usw? White Privilege? Oder subsumier mas unter Weltanschauung? Oder ist vielleicht sogar der Dr. Z mit seiner Weltanschauung bereits in der Minderheit, weil ganz böse und damit unsittlich? Usw.

AmS ein Schwammparagraf, der zwar lieb gemeint ist, allerdings überschießend und trotzdem gleichzeitig zu scharf abgegrenzt.
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