Genau darum gehts mir. Und angenommen ich hätte 2 Stk. 30-Schuß-Magazin in .223Rem für eine Semi-Custom-Rem-700, für eine Phantom Arms Ghost VSRB und einen OA-15 Geradezügler.gewo hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 11:04
im Prinzip müsste es reichen wenn ich meiner behoerde am 15.12.2019 einen Antrag schicken.
Sinngemäß
" Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung
- gem. WaffG § 17/1/9 fuer meine vorhandenen "+20 Magazine", sowie
- gem. WaffG § 17/1/10 fuer meine vorhandenen "+10 Magazine".
Mit freundlichen Grüssen"
oder aber man muss auflisten was man hat und fuer welche waffe ect ...
dann spannend
wo Schreibens des hin
und woher weiss ich als haendler was ich verkaufen darf und was nicht ...?
Welcher Waffe und warum wird das Magazin "zugewiesen" bzw. eingetragen?
Das macht alles noch keinen Sinn, werde nächste Woche meine BH besuchen und um Klarstellung bitten, auch wenn es dies dann nur für diese BH aussagekräftig wäre...
Grüße,
Weissi